Beiträge von BernhardJ

    Ich vermute mal dass den meisten Messerstechern das deutsche Waffengesetz (inkl. 42a) völlig egal oder mindestens völlig unbekannt ist. Oder liege ich da falsch?

    Gibt es irgendwo Statistiken die trennen zwischen Messerangriffen draußen im öffentlichen Raum einerseits und häuslicher Gewalt andererseits? Würde mich interessieren wieviel Taten mit Kochmessern daheim verübt werden.

    Grüße - Bernhard

    Ich habe mir auch schon überlegt das Packlite anzuschaffen. Mich reizt die kurze Klinge bei aber "voller" Grifflänge von ca. 9 cm. :thumbup:

    Was mich etwas vom Kauf abhält, sind die fehlenden Griffschalen. Solche Messer habe ich immer als etwas unbequem bei längerer Handhabung empfunden. Zudem sind die etwas rutschig wenn feucht.

    Man kann natürlich Paracord rumwickeln, aber beim Packlite muss man das Seil in den zwei vorderen Öffnungen leider weglassen weil es sonst nicht in die Kydex-Scheide mehr hinein passt.

    Ich müsste mal einfach ausprobieren ob die hinteren 4 Öffnungen mit Paracord reichen, so wie hier auf dem Foto:

    Eine Frage dazu hätte ich aber noch:

    Passt in die vorderste Öffnung vielleicht der Zeigefinger (22...23 mm) nicht zu knapp rein? Ich vermute mal nein.

    Grüße - Bernhard

    Ansonsten wäre jeder x-beliebige "tragbare Gegenstand" eine Waffe und könnte per Gesetz dazu umbenannt werden.

    Genau das wird doch nach und nach gemacht und ist leider gängige Praxis.

    Da kann man nochmal als Beispiel die schweizer Änderung vom 01.10.2021 zitieren:

    "Definition: Dolche gelten als Waffen, wenn sie eine feststehende, spitz zulaufende von mehr als 5 cm und weniger als 30 cm lange symmetrische Klinge aufweisen."

    Und das gilt sogar beim unsymmetrischen oder sogar einseitigen Schliff.

    Grüße - Bernhard

    Weitere Beschränkungen zum Führen ist ein Thema dieses Vorstoßes,

    ein anderes Thema das Besitzverbot bestimmter Messerkategorien, die bisher frei verkäuflich ab 18Jahren sind: Dolche, etc.

    Ich persönlich finde das noch schlimmer, da das mehr oder weniger auf Enteignung hinausläuft.

    Es kann doch nicht sein, dass ein Gegenstand wie ein Sautöter, der z.B. von einem älteren Herren vor 50 Jahren mit dessen verdientem Geld versteuert wurde beim Einkauf, der jetzt das Teil 50 Jahre besessen hat, dann von einem auf den anderen Tag illegal wird.

    Für solche Vorgänge braucht es endlich einen vernünftigen Bestandsschutz.

    Ja, Dolche, Sautöter, symmetrische Hirschfänger etc. und Bajonette bzw. Seitengewehre sind Bestandteil so mancher Sammlung.

    Es bleibt zu hoffen, dass sie nicht generell zu verbotenen Gegenständen erklärt werden, sondern nur die Einfuhr nach D, der Verkauf bzw. Erwerb (außer für Jäger) aber nicht der Besitz an sich eingeschränkt werden, also so ähnlich wie in der Schweiz.

    In der Schweiz heißt es wörtlich zu Dolchen und symmetrischen Klingen:

    "Verboten: Art. 5 Abs. 2 Bst. a WG i.V.m. Art. 13a Abs. 1 Bst. a WV, verboten ist die Übertragung, der Erwerb, das Vermitteln an Abnehmer in der Schweiz sowie das Verbringen in die Schweiz. Ausnahmebewilligungen möglich."

    Wobei ich nicht ganz genau weiß was im schweizer Waffenrecht das Wort "Verbringen" genau bedeutet.

    Quelle:

    https://www.sz.ch/public/upload/assets/65250/16%20Richtlinie%20zur%20Beurteilung%20von%20Messer%20und%20Dolchen.pdf

    Grüße - Bernhard

    Bei "zivilen" Klappmessern würde das nichts ändern, außer ein Messer würde als "Kampfmesser" (Armeemesser?) eingestuft werden.

    "Dolche" ist auch so ein dehnbarer Begriff. Zweiseitig geschliffen = böse, klar, aber was ist dann mit einseitig geschliffenen, symmetrischen Spearpoint-Klingen? In der Schweiz besteht nämlich auch für solche schon jetzt ein generelles Umgangsverbot.

    Grüße - Bernhard

    Vielleicht interessiert es den einen oder anderen hier.

    Auf Initiative der Landesregierungen Niedersachsens, Nordrhein-Westfalens, Baden-Württembergs, Sachsens und des Saarlandes fasste der Bundesrat am 14. Juni 2024 eine Entschließung zur "Bekämpfung der Messerkriminalität und zur Beschleunigung der Novelle des Waffenrechts".

    Laut der Initiative seien im Rahmen der Waffenrechtsnovellierung folgende Maßnahmen zu prüfen:
    "- generelles Verbot von Springmessern
    - Verbot des Führens von Messern mit feststehender Klinge bereits ab sechs Zentimeter Klingenlänge
    - allgemeines Verbot des Führens von Waffen insbesondere im Öffentlichen Personenverkehr und dessen Gebäuden, soweit die Waffen nicht in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt werden
    - generelles Umgangsverbot für Kampfmesser und Dolche."

    "Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet, die sich mit den Forderungen der Länder befassen wird. Feste Fristen sind dafür nicht vorgesehen."

    Begründungen und Details zum Inhalt können der zugehörigen Beschlussdrucksache entnommen werden:
    https://www.bundesrat.de/drs.html?id=263-24(B)

    Grüße - Bernhard

    Für Freunde der Windmühlen-Messer:

    Die Ibex-Klappmesser mit Ratschenarretierung (Ratchet-Look) finde ich auf den ersten Blick (kannte ich bis vor kurzem nicht) klasse. Sollen wie viele der Windmühlenmesser wahre "Schneidmonster" und leicht nachschärfbar sein.

    Gibt es mit Klingenlängen 100 mm und 120 mm in 1.4116 rostfrei oder in Carbon-Stahl und mit Holzgriffschalen aus diversen Hölzern.

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    Ich werde mir demnächst eins zum Testen bestellen.

    Grüße - Bernhard

    Heute im Briefkasten:

    "Liebe Modellpilotin, lieber Modellpilot, liebes DMFV-Mitglied,

    vom 14. Juni bis zum 14. Juli 2024 findet in Deutschland die 17. Europameisterschaft im Fußball (UEFA EURO 2024) statt. An 10 Spielorten werden insgesamt 51 Spiele ausgetragen.

    Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat per Verfügung vom 14.05.2024 Gebiete mit Flugbeschränkungen (ED-R) um die Spielorte Hamburg, Berlin, Dortmund, Gelsenkirchen, Düsseldorf, Köln, Leipzig, Frankfurt, Stuttgart und München festgelegt. Die Beschränkungen können je nach Risikoeinschätzung der zuständigen Behörden unterschiedliche Ausdehnungen haben und unterschiedliche Flughöhen betreffen.

    Welches Beschränkungsgebiet tatsächlich aktiviert wird, wird ca. 48 Stunden vor Anpfiff bekannt gegeben. Die Aktivierung erfolgt jeweils in der Zeit von 3 Stunden vor bis 4 Stunden nach Spielbeginn.

    Der DMFV hat auf seiner Webseite unter https://www.dmfv.aero/allgemein/flug…ur-euro-2024-2/ alle für den Modellflugbetrieb wichtigen Informationen zur UEFA EURO 2024 zusammengetragen und wird tagesaktuell über die jeweils aktivierten Flugbeschränkungsgebiete informieren. Wir bitten dringend, die dort aufgeführten Sicherheitsmaßnahmen zu befolgen.

    Bitte antworten Sie nicht auf diese Mail, da dieses Postfach keine eingehenden E-Mails empfängt.

    Mit freundlichen Grüßen / Best regards

    DMFV-Geschäftsstelle"


    Hier nochmal der Link zu den sonstigen (dauerhaften) Beschränkungsgebieten:

    DroneMaps
    A website to help you figure out if you are allowed to fly in certain regions of DACH.
    dronemaps24.org

    Grüße - Bernhard

    Das WE nicht dein Beuteschema? -KLICK- ...das Angebot in dieser Richtung ist ja recht überschaubar. :(

    WE Knife WE925 Cran Forcé CPM 20CV Slip Joint WE925A-W
    Sonderanfertigung für Messer und Co in kleiner Auflage toller Stahl, super scharf, 42 a konform, Griffschalen aus Carbon marmoriert, einfach schön und prakt
    messerundco.de

    Das ist aber leider KEIN Flipper!

    Ich habe auf der ganzen Welt noch keinen Flipper mit Cran Forcé gefunden.

    Grüße - Bernhard