Gaspistole zur Selbstverteidigung, Stichwort "offener Lauf"

Es gibt 82 Antworten in diesem Thema, welches 14.391 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. Februar 2014 um 04:35) ist von Nordwolf84.

  • Ich habe heute (geruhsames Renterdasein auf dem Lande), keine Waffe mehr dabei, überlege es in letzter Zeit nur wieder zur Hundeabwehr, - aber nur mal interessehalber: früher gab es diese sog. Inside-Holster, weiß nicht, ob es sie heute noch gibt; die fand ich praktisch, man steckte sie (z.B. rechts hinten) innen in den Hosenbund, und außen gab es einen Clip, zum befestigen am Gürtel, damit es nicht herausrutschte.


    Inside the Waistband ( Innenbund) Holster gibt es nach wie vor zuhauf.
    Das De Santis Bellyband ist aber bequemer zutragen. Gibts in verschieden Größen und ist aufgrund des Materials Universell passend für alle Waffen.

  • Es ist schlimm, wenn viele sich eine Schusswaffe zum Zwecke der Notwehr führen und wissen noch nicht mal wie Notwehr genau definiert ist. Das halte ich für sehr bedenklich, weil daraus sehr schnell ein Bumerang werden kann, wenn sich in einer möglichen späteren Verhandlung herausstellt, dass die begangene Körperverletzung an dem vermeintlichen Angreifer eben nicht den Ansprüchen der Notwehr genügt und in Folge dessen auch nicht vom Rechtfertigrund der Notwehr gedeckt ist.

    Ich kann nur empfehlen sich eingehend mit der Gesetzen und Begriffen der Notwehr und die damit verbundenen Gesetze zu beschäftigen.
    Diese Auflistung der Gesetze macht aber auch die Komplexität des Themas Notwehr deutlich. Es ist halt nicht damit getan zu denken, wenn mich jemand anpackt, dem schieße ich in die Fresse oder schlage ihm die Zähne aus. So ein gradliniges Denken wird nicht selten teuer (Zahnarztkosten, Schmerzensgeld, deswegen auch Notwehr im BGB!). Ganz davon abgesehen, wenn noch wegen bleibenden körperlichen Schäden eine lebenslange Rente gezahlt werden muss. Dieses mal ohne die folgende strafrechtliche Bewertung.

    Notwehr STGB
    http://dejure.org/gesetze/StGB/32.html
    http://de.wikipedia.org/wiki/Notwehr

    Notwehrüberschreitung (Notwehrexess):
    http://dejure.org/gesetze/StGB/33.html

    Rechtfertigender Notstand
    http://dejure.org/gesetze/StGB/34.html
    http://de.wikipedia.org/wiki/Notstand

    Entschuldigter Notstand
    http://dejure.org/gesetze/StGB/35.html

    Notwehr BGB (zivilrechtlicher Notstand)
    http://dejure.org/gesetze/BGB/227.html

    Aggressiver oder angreifender Notstand
    http://dejure.org/gesetze/BGB/904.html

    Des weiteren schießen ohne Erlaubnis - OWI.
    http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/__10.html

    Drohen bzw. Nötigung mit Schusswaffe - Straftat
    http://dejure.org/gesetze/StGB/240.html
    http://dejure.org/gesetze/StGB/241.html

    und noch einiges anderes, was im Zusammenhang mit Waffen bzw. führen und schießen zusammenfällt.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (10. Januar 2014 um 13:22)

  • Mir hat mal ein HW94 von Weihrauch den Ar...h gerettet.

    Es gab mal eine Zeit da terrorisiserte ein Roma die Leute hier und er hatte es auch auf mich abgesehen und drohte mir auch, lauerte mich auch immer wieder auf. Einmal konnte ich nicht flüchten, der wollte mich erstechen so zog ich damals meine einzige Waffe...eine bereits 11 Jahre alte HW94 Weihrauch, die CS-Patronen im Magazin waren auch schon so alt wie die Waffe selbst. Es hat aber genügt, dass ich sie durchgeladen habe und auf den Typen gezielt habe, er dachte wohl, dass es eine Echte ist....das hat meinen A...sch gerettet.

    Ich habe dann später erfahren, dass die HW94 zur Verteidigung nicht so doll sein soll, da der Lauf sehr zugebaut sein soll....und Hand aufs Herz.....11 Jahre alte Gaspatronen?

    Aber ich habe das Schätzchen nur für Silvester benutzt und zusätzlich beim Kauf damals alles mitgeholt, also neben den Platzern auch die Abwehrmunition.

    Ich hatte Glück! Die abschreckende Wirkung des Vorhandenseins einer Waffe hat es in diesem Fall gebracht....hätte aber in einer anderen Situation auch anders laufen können.

    Deshalb habe ich mir direkt danach einen Röhm HW96 geholt der mit einem Mix aus CS und Pfeffer geladen ist. Als ich dann erfuhr, dass ein Revolver mehr BUMS aus dem Lauf haben soll, besonders, wenn er kurz ist, habe ich mir einen kleinen Weihrauch HW88 geholt wo auch ein CS PV Mix geladen ist.

    Zuerst führte ich den Revolver in einem Knöchelholster über ein Jahr lang, da ich und einige andere Leute weiterhin so lange terrorisiert wurden von dem Kerl.
    Da der Revolver so schön leicht ist, war das Knöchelholster eine ganz gute Wahl, nach 2 Tagen war das leichte "Humpeln" auch Geschichte, weil man sich an das kleine Zusatzgewicht das Revolvers gewöhnt hatte.
    Später dann benutzte ich ein Gürtelholster, woraus man sehr schnell ziehne konnte....denn das Knöchelholster ist zum Ziehen so eine Sache, da muss man erstmal ein paar Schritte zurrück laufen, das Bein hochziehen, mit dem Daumen das Hosenbein hochziehen und Waffe entnehmen.

    Beim Gürtelholster gehts innerhalb der ersten 1,5 Sekunden....AAAber mit Übung!

    Leider hätte ich Probleme den Revolver im Gürtelholster im Sommer verdeckt zu tragen, denn das T-Shirt hat dann einen größern Abstand an der Seite wo die Waffe ist...das ist der Nachteil. Beim Knöchelholster sah man Nichts.

    Meine Meinung ist, da man ansonsten keinen anderen Schutz zu erwarten hat,sollte man im Falle von Hausfriedensbruch, Körperverletzungsabsicht, oder wie bei mir dann später Tötungsabsicht sofort zu einer wirksamen Waffe greifen und sich überwinden zu schießen, denn....macht man es nicht und ist dann ein Krüppel oder tot, hat man vom Ganzen nichts mehr. So ein Irrer der auch nocht unter der Wirkung von etwas Eingeworfenem steht wird doch für schuldunfähig eingestuft, falls er überhaupt gefasst wird.

    Nach dem ganzen Mist, den ich mir eine ganze Weile habe ansehen dürfen und auch miterleben dürfen empfinde ich eine Schreckschusswaffe als besten Freund und Helfer.
    Was wirksamer ist ob Spray oder Waffe kann ich nicht sagen, ein Spray habe ich noch nie gehabt. Finde es nur schade, daß man keinen Abdrängstock führen und benutzen darf, das hätte auch sehr hilfreich sein können.

    Viele Grüße

  • Als Schlußwort für meinen Teil, sofern nicht noch was wichtiges kommt:

    Mein Ideal ist beileibe nicht, daß Jedermann mit einer Waffe, womöglich noch einer scharfen, unterwegs ist, - oder gar müßte, wenn ihm sein Leben lieb ist. Wo das so ist, stimmt etwas nicht im Staate. Wünschenswert ist vielmehr ein Staat, der sein Gewaltmonopol dahingehend ernst nimmt, daß er seine Bürger effektiv schützt. Durch Politik, Gesetzgebung, Justiz und Polizei.

    Davon sind wir in Deutschland aber weit entfernt, und die Entfernung wird immer größer. Das ist das Problem! Es entwickelt sich unübersehbar ein Staat, der nicht mehr seine Bürger, sondern de facto Verbrecher schützt. Das läßt sich auch nicht dadurch wegspiegeln, daß mittels politisch korrekter Propaganda diese leider präzise und zutreffende Tatsachenfeststellung als "überzogen", "Populismus", "dumpfe Law and Order-Mentalität", "Gerede von Waffennarren" oder gar "rechtes Gedankengut" diffamiert wird!

    Inzwischen bestätigen auch Fachleute, Juristen, Journalisten, Politiker, allerdings nur wenige und noch selten - die meisten haben Angst, sich zu weit aus dem Fenster zu lehnen -, daß sich u.a. eine geradezu groteske Justizpraxis entwickelt hat, bei der, der kürze halber pointiert formuliert, Täter geschont und "verhätschelt", und Opfer regelrecht verhöhnt werden! Dafür gibt es mittlerweile massenhaft Beispiele, die man nur fassungslos zur Kenntnis nehmen kann. Auch wenn sie meist in der Presse verschwiegen werden, - was auch ein wesentlicher Teil des Problems ist.

    Ich habe Gerichtsverhandlungen wegen Gewaltdelikten miterlebt, bei denen man den Eindruck gewinnen konnte, der Täter sei der Sohn des Richters oder Staatsanwalts oder beide insgeheim selber lieber Kriminelle.

    Um ein Beispiel zu nennen: In einem Fall habe ich das in der Verhandlungspause auf dem Flur dem Staatsanwalt auch genauso gesagt (nur das mit dem Sohn, das andere lieber nicht), - und das Ergebnis war tatsächlich ein deutlich "härteres" Plädoyer als das vorherige Auftreten des Staatsanwalts. Was zeigt, daß auch eine breite öffentliche Thematisierung dieser Zustände sicher nicht wirkungslos bleiben würde. Sie findet nur nicht statt!

    Freigesprochen wurde der Ganove aber trotzdem. Das Opfer, eine Frau, die er u.a. die Treppe hinuntergestoßen hatte, wurde vom Richter wie die eigentlich Angeklagte derart barsch vernommen, daß mir buchstäblich der Knopf aufging: "Sagen Sie mal, stimmt das überhaupt was Sie hier sagen, sind Sie nicht vielmehr nur gestolpert?"

    Ich dachte, ich höre nicht richtig. Derselbe Richter dann zum Staatssanwalt hinüber, diesmal höchst freundlich: "Also die Vorstrafen und die noch offene Bewährung des Angeklagten sollten wir hier nicht heranziehen, dann kämen sie ins Protokoll, und das könnte ungünstig für ihn sein!" Er meinte wohl im Hinblick auf eine eventuelle Beschwerde und Berufung durch den Anwalt der Frau. Ein einziges Gekungel zwischen Richter und Staatsanwalt, offensichtlich mit dem Ziel, den Angeklagten auf jeden Fall freizusprechen!

    Der im übrigen mehrfach vorbestraft war und auch noch wie gesagt eine Strafe zur Bewährung offen hatte, die selbstverständlich auch nicht widerrufen wurde. Wobei "zur Bewährung" heute ohnehin in den meisten Fällen mit einem de facto Freispruch bei erwiesener Schuld gleichgesetzt werden kann.

    Es ist eine Angelegenheit allgemeiner politisch-gesellschaftlicher Entwicklung. Zudem noch höchst vielschichtig und komplex, sodaß es nicht leicht ist, sich vorzustellen, wie man dieses Prolem lösen und diese Verhältnisse wieder auf ein vernünftiges Maß zurückführen könnte. Man sollte aber darüber bescheid wissen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Willy das Kind (10. Januar 2014 um 14:34)

  • Ich kann dazu nur noch sagen das ich mich in meiner Umgebung, in der ich wohne sehr wohl fühle und ich meinen HW 88 eigentlich nur führe wenn ich in eine Stadt fahren muss, die ich nicht kenne bzw. ich unangenehme Situationen "erwarte". Ich gehe davon aus das die größte Gefahr in meiner kleinen Stadt (und Umland) außer Kontrolle geratene Hunde oder Wildscheine sind, Menschen fürchte ich eigentlich nicht. Ich denke man sollte nur in einer Wohngegend wohnen, inder man sich total wohl fühlt und auch unbewaffnet vor die Tür gehen kann/möchte. Natürlich kann man dann trotzdem überfallen werden, aber das sehe ich dann als allgemeines Lebensrisiko (wie z.B das Überfahrenwerden beim überqueren einer Bundesstraße usw.). Begebe ich mich aber bewusst und gezwungener Weise in Gegenden, wo ich mich überhaupt nicht wohl fühle bzw. ich die Menschen ich höchste Gefahr wittern kann, dann bewaffne ich mich mit meinem Revolver und fühle mich erstmal ein Stückchen sicherer.

  • Wünschenswert ist vielmehr ein Staat, der sein Gewaltmonopol dahingehend ernst nimmt, daß er seine Bürger effektiv schützt. Durch Politik, Gesetzgebung, Justiz und Polizei.

    Das paßt aber nicht mit der Eigenveranwortungs-Ideologie zusammen. Du willst das dir nicht passiert dann mußt du selber dich drum kümmern. Der Staat ist nur noch dazu da damit Politiker sich schöne Jobs in der Freienwirtschaft subventionieren können.

  • Eigendlich bin ich seit vielen Jahren nur " Beobachter ".
    Aber nun mal ausnahmsweise eine " Meinung " von mir.

    Ich finde die Beiträge alle sehr interessan. Ich bin positiv überrascht, wie viele sich Gedanken machen um "ihre Selbstverteidigung ".

    Ich betreibe nun schon seit über 20 Jahren Kampfsport ( TKD, Karate und tiefe Einblicke in Judo, WT, Aikido etc.) und trage immer noch eine SSW mit mir herrum.

    Warum nur?

    Um es kurz zu sagen : Als letzte Instanz

    Trotz der ganzen SV Ausbildung bleibt ein Restrisiko. Mehrere Angreifer, Angreifer unter Drogen und /oder bewaffnet bringen auch trainierte Menschen unter Druck.

    Aber den Umgang mit meiner SSW trainere ich genauso wie Kampfsport, den Umgang mit meinem Kubutan, Schlusselbund und Taschenlampe. Vor allem unter Druck / Belastung will gelernt sein.
    Die Situationen müssen regelmäßig geübt und eingeschliffen werden, bis sie automatisch erfolgen. Immer wieder.

    Das ganze ist Zeitaufwendig und sehr mühsam und ob es im Notfall wirklich hilft - wer kann das schon sagen.

    Was vielleicht am besten hilft ist rennen. So schnell und so weit man kann.

    P. S.
    Boxen ist ein guter Sport - aber es ist nicht der " ultimative " Kampfsport. Genau so wenig wie TKD, Karate, WT ..... .
    Besser ist, in ein, zwei, drei... tiefer einzusteigen und noch ein paar andere zu studieren.

  • Wenn SSW und Luftpistolen ( wie in vorhergehenden Beiträgen erwähnt ) wirksame Verteidigungsmittel wären dürfte man sie genausowenig frei erwerben oder führen wie das einzig Wahre, eine scharfe Schußwaffe.

    Everybodys darling is erverybodys Depp!

  • SSW erzeugen eine Scheinsicherheit, die im Ernstfall doch nicht taugt. Deswegen darf der Bewacher bei seiner Tätigkeit auch keine tragen. Da gibt es ein ganz klares Verbot. Entweder erfordert seine Bewachung das Führen einer scharfen Waffe oder eben nicht.
    Wäre die SSW ein gut taugliches Mittel zur Selbstverteidigung, so würde man sie als mildes Mittel gegenüber der scharfen Schusswaffe erlauben.

  • Nach dem "Abklopfen" aller Aspekte zu diesem Thema besteht für mich die beste "Selbstverteidigung" mittlerweile darin prekäre Situationen schnell und rechtzeitig zu erkennen, wo auch die Lebenserfahrung eine Rolle spielt, um mich dann genauso schnell und rechtzeitig zu entfernen.

    Edit:
    Was ich auch dieses mal wieder vergessen habe, was aber auch über den Begriff der Selbstverteidigung hinausgeht und bisher hier kaum angesprochen wurde....
    Wenn ich sehe das jemand angegriffen wird heißt es Zivilcourage zeigen und demjenigen beizuspringen. In der Situation natürlich verständlicherweise auch nicht mit der SSW...

    Den Kopf nicht nur zum Haare schneiden nutzen

    Einmal editiert, zuletzt von Zündnadel (12. Januar 2014 um 01:36) aus folgendem Grund: Ergänzung

  • SSW erzeugen eine Scheinsicherheit, die im Ernstfall doch nicht taugt. Deswegen darf der Bewacher bei seiner Tätigkeit auch keine tragen. Da gibt es ein ganz klares Verbot. Entweder erfordert seine Bewachung das Führen einer scharfen Waffe oder eben nicht. Wäre die SSW ein gut taugliches Mittel zur Selbstverteidigung, so würde man sie als mildes Mittel gegenüber der scharfen Schusswaffe erlauben.

    Da muß ich dann doch nochmal: dieses Argument hört man oft, der Grund ist aber meist ein anderer (ich war als junger Student auch mal im Wachdienst) auch wenn es Wachdienste geben mag, wo man es - neben anderen Aspekten s.u.-, ebenso sieht, wie Du schreibst. Das Beispiel ist in Wirklichkeit gänzlich untauglich.

    Und zwar aus folgenden Gründen:

    Zunächst einmal haben die Versicherungen ein Wörtchen mitzureden, ich hatte schon erwähnt, daß leider selbst ein als Täter feststehender Angreifer, sogar nachdem er ggf. verurteilt wurde, zivilrechtlich Schadenersatz einklagen kann! Auch ein Teilaspekt der völlig verrückten Verhältnisse.

    Schon aus diesem Grund dürfen die meisten Sicherheitsleute weder eine scharfe Waffe noch eine SSW führen! Mit der Frage, ob eine SSW ggf. zur Selbstverteidigung taugt, hat das rein garnichts zu tun!

    Speziell was in der Öffentlichkeit patroullierende Sicherheitsleute betrifft (z.B. U-Bahn oder Einkaufspassagen) so will man unbedingt vermeiden, daß die in bestimmten Situationen mit einer Schußwaffe herumballern, scharf oder nicht. Anders als z.B. in den USA, hierzulande ist das eben weitgehend unvorstellbar. Es hat auch rechtliche Gründe, u.a. eben das Gewaltmonopol des Staates/der Polizei.

    Und wo private Sicherheitskräfte eine scharfe Waffe führen dürfen, z.B. Body Guards, beim Geldtransport oder in manchen Städten die freiwillige Hilfspolizei, brauchen sie natürlich keine SSW.

    Sie wäre ja auch bei Sicherheitskräften, die ein - relativ - hohes Risiko haben, u.U. mit scharfen Waffen angegriffen zu werden (nochmal: z.B. Geldtransport) als "mildes Mittel" wie Du schreibst, absolut unangebracht. Denn selbstverständlich kann man sich mit einer SSW nur schlecht gegen eine scharfe Waffe verteidigen. Dein diesbezügliches Argument ist also nicht logisch.

    Hinzu kommt noch die Ausbildungsfrage, da werden behördlicherseits natürlich zu recht hohe Anforderungen für waffentragende Mitarbeiter gestellt. Und das kostet die Unternehmen Geld und bedeutet Aufwand! Wobei man sich möglichst beides ersparen will. Und wenn man muß, dann treibt man den Aufwand natürlich nicht für eine Ausrüstung mit SSW.

    Im normalen reinen Wachdienst ("Nachtwächter") werden im übrigen hauptsächlich weitgehend unausgebildete und nicht besonders überprüfte Personen - zu geringen Löhnen -, beschäftigt.

    Abgesehen also vom schon oben Ausgeführten, will man natürlich nicht, daß irgendein womöglich schlichter Mensch ohne Berufsausbildung - vielleicht auch ein bißchen "sozial randständig" und nicht besonders intelligent (wer eine gute Berufsausbildung hat, bewirbt sich eher nur ausnahmsweise, z.B. bei vorübergehender Arbeitslosigkeit für solche Jobs) -, plötzlich auf dem Fabrikgelände das er bewachen soll Rambo spielt und mit einer Gaspistole herumknallt!

    Außerdem ist diese Objektbewachung heute nur noch eine rein versicherungsrechtliche Formalität. Würde kein Wachpersonal beschäftigt, würden die Versicherungen bei Einbruch oder Diebstahl nicht bezahlen. Oft wird der menschliche Wächter aber auch schon durch elektronische Überwachungsanlagen ersetzt. Und wo nicht wird von ihm nur erwartet, daß er nötigenfalls Alarm schlägt, i.d.R. einfach nur die Polizei anruft.

    Und auch ohne Waffe ist ihm untersagt, mehr zu tun, etwa die Einbrecher zu stellen, am Entkommen zu hindern o..ä.

    Schließlich noch das vielleicht Allerwichtigste: das Risiko nämlich, daß Einbrecher scharfe Waffen haben und womöglich einsetzen würden! Und sei es, weil sie eine Gaswaffe des Wächters für eine scharfe halten könnten. In solchem Zusammenhang ist das sicher ein gewichtiges Argument, nur im allgemeinen Leben halte ich es für Unsinn, und bin sicher, daß solch ein Fall noch nie vorkam.

    Ganz früher, zu meiner frühen Jugendzeit, als es noch den "rüstigen Rentner" und Weltkriegsveteranen mit seinem Schäferhund als Mitarbeiter der "Wach und Schließgesellschaft" gab, waren die Verhältnisse noch gänzlich anders, auch rechtlich. Den fragte sicher niemand ob er seine SSW mit zur Arbeit nahm, und oft wird er auch eine gehabt haben.

    Da gab es aber auch das eben erwähnte Risiko des bewaffneten Einbrechers nicht. Es war alles noch relativ harmlos, und ich weiß z.B. von älteren Polizisten (u.a. meinem Vater) daß damals Kriminelle nur sehr selten, und wenn, dann relativ wenige Schwerverbrecher (z.B. bei Bankraub) Waffen benutzten. Bandenkriminalität, außer kleinen Gelegenheitsgruppen, Organisiertes Verbrechen, Migrantenclans und völlig skrupellose Täter, wie sie heute leider nicht mehr selten sind, gab es einfach noch nicht.

    Und Einbrecher hatten sogar "traditionell" niemals eine Waffe dabei! Darauf konnte man sich praktisch verlassen.

    Das hatte klare Gründe, unter anderem, neben den allgemeinen gesellschftlichen Verhältnissen, nämlich eine andere Justiz! Einbruch ohne Waffe - zwei Jahre Knast. Mit Waffe - acht Jahre! Auch wenn sie nicht benutzt wurde. Und nix: "Erst klau' ick, denn bewähr' ick mir!"

    Den Spruch habe ich von einem buchstäblich alten Freund, der schon lange tot ist, und schon vor dem Krieg Kriminalreporter in Berlin und Hannover war. Und er sagte noch etwas: "Damals hieß es bei Strafprozessen mit Angeklagten, die "justiznotorisch" waren: fünf Jahre für das was wir ihm nachweisen können, - und drei zusätzlich für das, wovon wir nichts wissen!"

    Und einen Nachtwächter erschießen? "Ich dachte ja bloß der hätte 'ne echte Knarre!"? - und schon ist es (heute) kein Mord mehr und gibt nur drei Jahre? Das lag sehr weit außerhalb des Wahrscheinlichen! Es gab wenige Fälle, wo der Wächter zwar mit Waffen bedroht, gefesselt und geknebelt wurde, - aber tatsächlich auf ihn schießen? Das überlegten sich die Jungs gewöhnlich mehr als nur zweimal.

    2 Mal editiert, zuletzt von Willy das Kind (11. Januar 2014 um 16:53)

  • Die Aussage mit den U-Bahn Securitys kann ich so nicht bestätigen.
    Hatte selbst in München schon welche nach dem Weg gefragt, die vier Zöller am Gürtel hatten.

    Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen. (Albert Einstein) 
    Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt. (Albert Einstein)

  • Wie wir schon geschrieben haben: wäre eine Gaswaffe wirklich SV tauglich dürfte man sie niemals führen, der Staat hat viel zu viel Angst vor Bürgern die sich selbst schützen können, nebenbei bemerkt, der Normalbürger auch.

    Everybodys darling is erverybodys Depp!

  • wäre eine Gaswaffe wirklich SV tauglich dürfte man sie niemals führen


    Eine Schreckschusswaffe ist SV tauglich.
    Wenn man weiß wie man damit umzugehen hat und dementsprechend trainiert ist.
    In falschen Händen ist sie nicht mehr wie ein Stück Blech, dass Buumms macht.


    Andy

  • SSW erzeugen eine Scheinsicherheit, die im Ernstfall doch nicht taugt. Deswegen darf der Bewacher bei seiner Tätigkeit auch keine tragen. Da gibt es ein ganz klares Verbot. Entweder erfordert seine Bewachung das Führen einer scharfen Waffe oder eben nicht.

    Floppy das hat ganz andere Gründe. Den wenn SSW nicht durch Genoßenschaft verboten wäre würde jeder Mikro-Bewachungsfutzie Waffen Bewachung anbieten ohne das Geld für eine Waffenausbildung auszugeben und seine Leutchen mit SSW ausrüsten.

    Wenn SSW so unefektiv sind würden die nicht mißbraucht.

  • W erzeugen eine Scheinsicherheit, die im Ernstfall doch nicht taugt. Deswegen darf der Bewacher bei seiner Tätigkeit auch keine tragen. Da gibt es ein ganz klares Verbot. Entweder erfordert seine Bewachung das Führen einer

    Dabei muss man aber beachten, dass es sich - wie hier bereits geschildert - bei dem Verbot um Standesrecht iVm mit 7. Sozialgesetzbuch handelt. Das heißt, es ist eine Unfallverhütungsvorschrift, die mit der von Floppyk genannten Begründung erlassen wurde. (BGV C7 Wach- und Sicherungsdienste iVm § 15 SGB VII). Ein Verstoß stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, unabhängig vom Kleinen Waffenschein und ggf. setzt man seinen Versicherungsschutz aufs Spiel.
    Das kann natürlich nicht den Rückschluss zulassen, dass SSW zur SV grundsätzlich untauglich sind. Vielmehr handelt es sich bei einer Tätigkeit im Sicherheitsgewerbe um einen gefahrenträchtigen Beruf; die Wahrscheinlichkeit, dass ein Sicherheitsmitarbeiter in Kontakt mit einer bewaffneten Person kommt, ist natürlich viel größer als bei einfachen Fußgängern.

  • Also,

    vor so 20 Jahren hätt ich gesagt:

    Röhm RG 69, den Hammer abflexen, damit er sich nicht in der Kleidung verheddert, als Ausgleich eine Mutter auf die Spannfeder und halt gute Muni.

    Das Teil war bis auf einen winzigen Steg quasi offen (evtl. gibts die noch in egun) und sehr zuverlässig.Als Schlagwaffe auch nicht zu verachten, da viele Stahlteile (Trommel, Stossboden, verkeilen von Hütchen hat man da nicht erlebt).

    Aber heute, mit etlicher Lebenserfahrung und den derzeitigen schlechten Schreckschusswaffen / Muni seh ich das viel skeptischer.

    Ich selber trage meist ein gutes Pfefferspray und ein Klappmesser mit Horngriff und arretierbarer, gerade noch legal langer Klinge von 1870 rum, welches ich aber schnell auf habe und das wirklich so scharf ist, dass man sich damit das Gesicht rasieren kann. Und ja, ich kann damit umgehen, habs vor etlichen Jahren mal trainiert. Mit der Optik von dem Teil kann mir der Richter auch hinterher nicht mit irgendwelchen "Waffeneigenschaften" kommen.

    Im Haus liegt lediglich ein echtes französisches Artillerie-Kurzschwert unterm Bett und das Zerlegen / Saubermachen danach erledigt der Hund 8o

    Einmal editiert, zuletzt von Marechal (13. Januar 2014 um 11:03)

  • Es ist schlimm, wenn viele sich eine Schusswaffe zum Zwecke der Notwehr führen und wissen noch nicht mal wie Notwehr genau definiert ist

    Zitat

    Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

    Wobei gegenwärtig und rechtswidrig wichtig ist. Und auch wenn das der Fall ist macht der Staatsanwalt was anderes draus. Dem darf man dann erklären ob es wirklich das sanfteste Mittel war das einem zur Verfügung stand.

  • Wobei gegenwärtig und rechtswidrig wichtig ist. Und auch wenn das der Fall ist macht der Staatsanwalt was anderes draus. Dem darf man dann erklären ob es wirklich das sanfteste Mittel war das einem zur Verfügung stand.

    Das "vergleichsweise sanfteste Mittel, welches zur Verfügung steht und den Angriff GLEICHWIRKSAM beenden kann, wobei an den Anwender bei der Auswahl keine überhöhten Anforderungen zu stellen sind".

    => je weniger Mittel man hat, desto besser. UZI und Fäuste => UZI, wenn der Angreifer nicht gerade 12 Jahre alt ist (aber das sind andere Probleme).