Wirklich rechtssicher wird Dir das hier keiner beantworten können.
Frag doch einfach mal beim deutschen und beim britischen Zoll an, was möglich ist und welche Dokumente für die Ein- / Ausfuhr benötigt werden. Die können sicher sagen welche Unterlagen sie von der jeweiligen Seite brauchen.
Bez. Paketdienst ist es wichtig in die AGBs zu schauen. Die meisten schließen den internationalen Waffentransport (vor allem in nicht EU Staaten) aus. Inwieweit ein Paketdienst das auch auf eine Anscheinswaffen bezieht, die von der reinen Geschossenergie her noch ein Spielzeug ist bleibt ihm überlassen.
Billig wird der Transport nach UK aber meist nicht wirklich.
Ich persönlich habe so etwas mit freien Teilen schon in die andere Richtung gemacht.
Der (gewerbliche) Verkäufer war bez. der britischen Rechtslage fit und wusste was er tut. Die Formalien auf deutscher Seite lagen bei mir als Käufer.
Wichtig ist sich vorab zu informieren, mit allen offiziellen Stellen eine schriftliche Korrespondenz zu haben und deren Anforderungen sauber zu erfüllen.
Ich hatte z.B. die Einfuhr vorab mit dem entsprechenden Fachbereich beim deutschen Zoll abgeklärt und den Verkäufer eine Kopie der Korrespondenz mit in das Paket legen lassen.
Das ging dann ganz problemlos durch den Zoll weil alles sauber und transparent ablief und im Vorfeld mit den entsprechenden Stellen geklärt war.
In der Regel bleibt die Ausfuhr am Verkäufer und die Einfuhr am Käufer hängen wobei es auch als Verkäufer ärgerlich sein kann wenn etwas nicht glatt läuft.