Die alte Sache mit der Erteilung des kleinen Waffenscheins..

Es gibt 50 Antworten in diesem Thema, welches 5.075 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (27. Oktober 2013 um 13:14) ist von medo.

  • Hi,

    ich habe schon einige Male hier im Forum herumgesurft, und mir ist auch durchaus bewusst, dass meine Fragen so oder so ähnlich bereits schon mal hier (oder irgendwo anders) etliche Male gestellt wurden.
    Aber es ist eben jeder Fall unterschiedlich zu werten.

    Ich bin 21 Jahre alt und habe mir vor kurzem eine Röhm RG 96 zugelegt. Jetzt will ich bei meinem zuständigen Landratsamt (wohnhaft in BW) den kleinen Waffenschein beantragen, bin mir aber nicht vollständig sicher, ob ich solch eine Erlaubnis erteilt bekomme. Daher dachte ich, ich frage einfach mal die Experten..ja, ich weiß - Suchfunktion und alles, aber ich bitte euch nur um eure Einschätzung. Ich denke der ein oder andere hat vielleicht ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir daher raten es zu versuchen, oder es auch zu lassen. Wäre wirklich wichtig!

    Ich befinde mich nicht in einer Lage, in der ich eine Schreckschusswaffe zum Selbstschutz mit mir Führen möchte. Aber da Vorkommnisse mit den Behörden sich tief einbrennen ins Gedächtnis, habe ich keinerlei Interesse daran, am Silvesterabend durch einen dummen Zufall beim Raketen in die Luft schießen (ich rede NICHT vom Pyro-Abschuss außerhalb befriedeten Geländes bzw. Gelände auf dem ich die ausdrückliche Erlaubnis hierfür habe) mit einer solchen Waffe von der Polizei auf der Straße angetroffen werde.

    Wie auch immer, zu meinen Fragen!

    Ich habe 2 oder 3 Eintragungen in mein Erziehungsregister, so glaube ich zumindest. ich bin weiß Gott nicht stolz auf diese Tatsachen, aber ändern kann ich es nicht mehr - jeder war jung, jeder hat mal irgendwie gegen das Gesetz verstoßen, manche wurden eben erwischt, manche nicht (soll keine Rechtfertigung hierfür sein!!!)..that's life. Sonst ist nichts vorgefallen.

    Die Eintragungen umfassen wie folgt:

    1. Verstoß gegen das Waffengesetz (denkbar ungünstig, ist klar) vor 4,5 Jahren: Ich habe damals ein Butterflymesser mit mir geführt - damals sah ich mich wirklich in einer Bedrohungssituation. Das Ganze konnte ich jedoch auch damit rechtfertigen, die Staatsanwaltschaft hat von einer Straf-/Erziehungsmaßnahme abgesehen. Klar, Messer weg - war aber auch nicht so schlimm - und nach einem Gespräch mit der Jugendgerichtshilfe das Verfahren eingestellt.

    2. Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (genauso kacke) vor ziemlich genau 4 Jahren: ein "Dealer" bekam früh morgens eine Hausdurchsuchung. Besagte Person kannte ich auch. Der gute Herr hat mir etliche SMS geschrieben und mir Drogen zum Kauf angeboten (Marihuana, vorgeworfen wurde mir der Erwerb von einer Menge unter 5 Gramm, soviel wurde mir über 2 SMS verteilt angeboten). Aufgrund einer Auswertung von Verbindungsdaten seines Handys wurde auch nachgewiesen, dass ich - weder telefonisch noch per Kurznachricht - auf keines dieser zwielichtigen Angebote eingegangen bin. Obwohl ich meine Unschuld beteuert habe - in diesem Fall war ich sogar tatsächlich unschuldig - wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Nach einem weiteren Besuch bei der Jugendgerichtshilfe - der Berater hat mir gegenüber geäußert, dass ich eine eventuelle Maßnahme bezüglich dem Vorfall einfach akzeptieren soll. Lustigerweise wurde mir von dieser Seite sogar gesagt, dass der Staatsanwalt einen Ruf als harter Hund besitzt und potentiell eine Beförderung für ihn in Aussicht steht und er sich nochmal beweisen möchte und aus diesem Grund nicht locker lassen wird. Ich bekam anschließend vom Staatsanwalt persönlich einen Anruf und wurde gefragt, ob ich es denn auf ein Gerichtsverfahren anlege oder bereit wäre eine Suchtberatung aufzusuchen. Ich habe ihm deutlich gesagt, dass ich diese Sache einfach nicht länger in meinem Kopf haben möchte und UNTER VORBEHALT, da keine Schuld, dieses "Angebot" annehme. Die Auflage wurde erfüllt, das Verfahren erneut eingestellt. (Bereue bis heute, keinen Anwalt aufgesucht zu haben) --> Ich muss sagen, meinen Führerschein konnte ich ohne Auflagen wie Screenings machen.

    3. Vorsätzliche Körperverletzung vor 2,5 Jahren: ich habe einen Gleichaltrigen angeblich "mit einem starken Faustschlag" verletzt. War alles, aber keine Körperverletzung, ich kam mit dem Jungen sogar sehr gut aus. War beim Sport mehr oder weniger eine Geste, die im Fußball nicht mal mit einem Pfiff geahndet werden würde. Auch Verletzungen wurden von seinem (!!!) Arzt keine festgestellt und Zeugen gab es auch keine, die seine Version der Geschichte bestätigen konnten. Nach Schriftverkehr wurde das Verfahren eingestellt, da sich die Öffentlichkeit offenbar nicht dafür interessiert hat.



    Nun wird man gelegentlich als junger Mensch auch mal von der Polizei angehalten, wenn man mit dem Auto unterwegs ist. Dann immer eine Sonderbehandlung zu erhalten, zeigt mir, dass eingestellt nichts zu sagen hat. Gibt dann immer volles Programm - und Zusätze wie "meistens bewaffnet" habe ich mehr als 1 mal gehört. Auch sind regelrechte Suchaktionen, u.a. 5 Minuten Leibesvisitation mit unschönen Berührungen seitens der Beamten und anschließende Komplettdurchsuchung meines PKWs sind prinzipiell vorprogrammiert - ich muss dazu sagen, ich verhalte mich trotz keiner Pflicht meistens sehr kooperativ.


    Man wächst mit Erfahrungen und mit der Zeit läutert man auch.


    Soweit zu meiner Vorgeschichte, bezüglich dieser meine Fragen:

    1. An die Experten hier, was denkt ihr - ist eine Erteilung des KWS von vorneherein durch o.g. Tatsachen gleich für die Tonne? Suchtprobleme habe ich nie gehabt und könnte dies (falls das was bringt) dem LRA auch durch ein freiwilliges Screening nachweisen. Sollte ich das anbieten von mir aus?

    2. Kostet ein Antrag zur Erteilung "ins Leere" auch Geld? Für mein Landratsamt finde ich diesbezüglich keine Informationen.

    3. Wäre es hilfreich, den Antrag nicht nur schriftlich per Post zu senden, sondern persönlich und mit einem Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter sinnvoller? Hemd, Anzug und das beste Lächeln?

    4. Wenn der Antrag einmal abgelehnt wurde, wird dies gesondert vermerkt, sprich wenn ich 24 Jahre alt bin und meine Eintragungen aus dem Erziehungsregister endlich gelöscht sind, und nochmal anfrage ist dies immernoch sichtbar für den (vielleicht anderen) Sachbearbeiter?

    5. Was sollte man am Besten unter "Aufbewahrung" eintragen? "Unter dem Küchenschrank" wird wohl nicht zählen..


    Ich hoffe wirklich, dass ihr mir helfen könnt und bitte vielmals um Entschuldigung, falls das hier im falschen Bereich gepostet wurde, oder ihr diese Art von Fragen einfach satt habt. Aber bitte, teilt mir eure Einschätzung trotzdem mit. Vielleicht hat ja sogar jemand hier eine ähnliche Vergangenheit was Erfahrungen hiermit (im Detail mit den Arten von Straftaten die vermerkt sind)??


    Danke fürs Lesen!!!

    Liebe Grüße

  • Hey, ein paar Antworten, zwar nicht von nem Experten, aber von nem KWS-Inhaber wie viele andere hier:

    1. Du kannst es versuchen, aber ich bin mir fast schon ganz sicher, dass es abgelehnt wird, da du bereits einen Verstoß gegen das WaffG. in "jüngerer Vergangenheit" (4,5 Jahren) hattest, ein Ermittlungserfahren am Hut hattest wegen Drogenbesitz und der Therapie zugesagt hast (das ist in Deutschland qausi eine Schuldannahme) und wegen der Körperverletzung.

    2. Ja, die Bearbeitung fällt ja trotzdem an, obs angenommen oder abgelehnt wird, es arbeitet ja ein Sachbearbeiter daran, den du quasi mehr oder weniger von diesem Geld bezahlst.

    3. Es ist eigentlich egal wie du den Antrag abgibst, du rennst wenn, dann wahrscheinlich eh nur zur Information und die leiten das weiter. Wenn wirklich Gesprächsbedarf besteht, dann wirst du eingeladen zu einem Gespräch. In seltenen Fällen bekommst du auch Hausbesuch.

    4. Kann ich dir leider nicht beantworten.

    5. Laut dem Gesetz benötigst du ein verschlossenes, zugriffssicheres Behältnis. Dabei ist es egal, ob es eine Geldkasette oder ein Tresor ist bei Schreckschusswaffen.
    Angeben würde ich: "Nach dem WaffG. in einem verschlossenen, zugriffssicheren Tresor" oder so.

    Ich hoffe ich konnte dir wenigstens ein bisschen helfen.

  • Guten Morgen,

    vielleicht würde ein Vorsprechen helfen ?! Man kann ja mal unverbindlich das Amt aufsuchen und mit dem Sachbearbeiter die Situation besprechen. Ich denke, dass Dir dann schon sehr genau sagen kann, ob Du Dir die Mühe sparen kannst, oder nicht.
    Ich für meinen Fall habe auch schonmal telefonisch, allerdings wegen einer anderen Sache, da angerufen und mir wurde freundlich geholfen.

    Was das verjähren und löschen von Einträgen anbelangt, hatte ein Bekannter von mir mal das Problem...1970..als 15 jähriger hatte man ihn alkoholisiert vom Mofa geholt. Eine Zeit wo man für das Mofa weder Prüfbescheinigungoder ähnliches brauchte und es auch nie zu ner Verurteilung sondern zu einer Ermahnung durch die Polizei gekommen ist.
    Als man ihn dann mal mit 43 am Auto mit Alkohol erwischte, wurde ihm der Führerschein entzogen und er bekam die ganze Härte des Gesetzes zu spüren, auch mit der Begründung, dass er Wiederholungstäter sei. Genauen Details , wie Wortlaut, sind mir allerdings auch nicht bekannt.
    Es wird also nichts vergessen.

    Man muss allerdings auch die Judikative und Legislative verstehen.
    Ich unterstelle Dir jetzt nicht, dass Du ein "schlechter" Mensch bist. Und ich gebe Dir auch uneingeschränkt Recht, dass jeder mal jung, und oftmals dumm war. Sicher...der eine wird wegen einem "kleinen" Delikt erwischt und bestraft, andere drehen Riesendinger, werden nie erwischt und gelten deshalb als anständige Menschen.

    Aber, die Menschen, die die Gesetze erlassen, der Sachbearbeiter, der Dir diesen KWS gewährt oder nicht, der kennt nicht die Person die dahinter steckt, ob der sich geändert hat, ob das alles immer ungeschickte Zufälle waren, der hat nur auf der einen Seite das Gesetz und auf der anderen Seite Deine Einträge. Und er kann und muss sich an Fakten halten und kann leider sich nicht die Zeit nehmen, jeden persönlich kennenzulernen und nach einer geraumen Zeit einschätzen zu können...ja, der ist doch eigentlich ganz zuverlässig.

    Ich will Dir auch nicht die Hoffnung nehmen, aber ich denke, der sicherste Weg wäre, einfach mal vorzusprechen, Deine Situation zu schildern und ich bin sicher, der sagt Dir dann schon, ob sich Deine Bemühung lohnt.
    Das sind ja auch "nur" Menschen...

    Grüße, Kai

  • Ich würde es einfach mal mit Vorsprechen bei deinem zuständigen Sachbearbeiter versuchen. Die beißen in der Regel nicht. ;^)
    Wie du schreibst, sind alle Verfahren eingestellt worden, d.h. du bist nicht rechtskräftig verurteilt worden.
    Kann also sein, dass der KWS gar kein Problem wird.
    Allerdings ist denkbar, dass die Behörde das Erziehungsregister abfragt, ob es Vorfälle gegeben hat. Wie dann entschieden wird, vermag ich nicht zu beurteilen.
    Da du mit Waffen und Drogen in Konflikt gekommen bist, könnte das ein Problem sein.

    Als Lektüre kann ich das hier empfehlen: http://www.sc-jagdhaus.de/pdf/vortrag240203.pdf
    Da steht auch was zur "Zuverlässigkeit". Inwiefern das auf den KWS übertragbar ist, weiß ich nicht, da bei WBK-Anträgen sicherlich strengere Maßstäbe angelegt werden.

    Viele Erfolg!

    Grüße

    Lars

    "Eins von tausend! Ich habe schon viel davon gehört, aber das ist die erste die ich sehe." (aus Winchester '73)

  • Für die Zuverlässigkeit gibts relativ klare Regeln. Wenn die Fristen abgelaufen sind und keine aktuelleren Erkenntnisse vorliegen, ist alles ok.
    Bei der Eignung gibts keine konkreten Fristen. Da wird individuell geprüft inkl. Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle.

    Und wer solch eine (schon fast konstruiert wirkende) volle Palette mit Waffengesetz, Betäubungsmitteln und Körperverletzung in den Akten hat, dem würde ich persönlich sagen: Warte noch ein paar Jahre.

    Für den Weg zum Silvester-Knattern tuts ein Schlößchen am Reißverschluß von Rucksack oder Tasche. Dann klappts auch mit der Rennleitung ;)

    Andreas

  • Da die mir bekannten Verjährungsfristen 5 und 10 Jahre sind, dürfte ein Antrag auf einen KWS sinnlos sein.
    Auch ein abgewiesener Antrag kann bis zu 75 % derer Gebühren kosten, als würde die Erlaubnis erteilt werden.

  • @ Walterweiss,
    mir erschließt sich immer noch nicht der Grund wofür du den kleinen Waffen Wegwerfschein überhaupt benötigst.

    Du sagtest selbst, das du die RG 96 nicht zur Selbstverteidigung führen möchtest, aber genau das ist ja
    der einzige Sinn des KWS.

    Verschießen von Pyromunition & Gas/Platzpatronen selbst in der Silvesternacht ist außerhalb des befriedeten Geländes ein absolutes NoGo.
    Dabei erwischt zu werden ohne KWS ist eine Strafttat, mit KWS bleibt es immer noch eine Ordungswidrigkeit.
    Strafen zieht es in beiden Fällen nach sich.

    Zum einfachen verbringen von Punkt A (eigene Wohnung) zu Punkt B (Garten eines Bekannten) ist kein KWS erforderlich.
    Zu beachten ist dabei allerdings, das die Waffe in einem verschlossenen Behältnis, getrennt von der Munition und nicht zugriffsbereit transportiert werden muss.

    Der Sinn/Nutzen des KWS ist sowieso ein ganz anderes Thema was hier schon gefühlte 1000 Male durchgekaut wurde.

  • Ergänzung:

    Vor der Förderalismusreform der Bundesländer galt noch bundesweit die KostV WaffG. Dort fand sich tatsächlich der Absatz, dass bei Versagung eines Antrages bis zu 75 % der Kosten auferlegt werden, als die Gebühren einer Erteilung betragen hätten.
    Das ist damit begründet, dass schon der Antrag die Anfrage der beiden Register und der örtlichen Polizeidienststelle Aufwand ausgelöst hat. Mit der Reform dürfen nun die Länder selbst die Gebühren für Verwaltungsaufwand bestimmen. Somit gibt es auch keine bundeseinheitliche Liste mehr. Daher sind auch die hier im Forum genannten Gebühren immer unter großem Vorbehalt zu sehen und können woanders völlig anderes sein. Daher wird man nun diese spezielle Frage ob und wie hoch die Gebühren im Falle der Versagung des KWS nur mit Anruf bei der zuständigen Genehmigungsbehörde zu klären sein.

    Aber nach der Ausgangsfragestellung scheint mir diese Klärung unnötig zu sein, weil die Sachlage dem Sachbearbeiter wohl kaum Handlungsspielraum lassen wird. Die Erlaubnis wird wohl versagt werden und bei der Menge an relevanten Delikten auch für längere Zeit bleiben.
    Der Themenstarter möge § 5 und 6 WaffG lesen und ggf. die dazugehörigen Absätze in der WaffVwV. Dann wird mein obiger Absatz auch einleuchten.

    Nachtrag: Wenn ich das noch richtig im Kopf habe, wird die Versagung eines WS Aufgrund mangelnder Zuverlässigkeit im Bundeszentralregister eingetragen. Dessen Löschfristen sind mir unbekannt. Aber aus der einfachen Überlegung heraus dürfte ein späterer Antrag dem Sachbearbeiter ein Stirnrunzeln verursachen, wenn er auf diesen Eintrag stoßen wird.
    Allerdings weiß ich nicht, ob diese Art der Eintragung auch bei der Versagung eines KWS von Belang ist.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (18. Oktober 2013 um 12:03)

  • walterweiss

    Auf jeden Fall kann ich hinzufügen, das die Erteilung, so sie denn überhaupt geschieht, sehr lange dauern wird. Ich selbst habe im Februar meinen Antrag abgegeben, und warte noch immer auf den KWS. Der Sachbearbeiter fordert wirklich alle Unterlagen an, die in irgendeiner Form mit Dir und deiner Historie zu tun haben. Ich habe 2010 eine Verurteilung bekommen, die zwar schon längst abgegolten ist (Strafe bezahlt), und unter den 60 Tagessätzen lag. Es ging dabei weder um WaffG noch Btm oder KV. Dennoch habe ich mehrmals Post bekommen, das noch Unterlagen angefordert werden müssen, die zum Bearbeiten fehlen. Also warte ich schon seit 10 Monaten drauf, denn wenn Unterlagen angefordert werden, müssen diese ja erst rausgesucht und versandt werden, der SB muss sich den Kram durchlesen und versuchen, eine Einschätzung zu geben und eine Entscheidung zu treffen. Ich nerve ihn auch nicht mit Anrufen oder E-Mails, ich warte einfach ab.

    In Deinem Speziellen Fall (meine persönliche Einschätzung) gehe ich davon aus, das es eher nichts wird, weil die Einträge, die du hast, leider aus der jüngeren Vergangenheit stammen. Wie im einzelnen die Verjährungsfrist ist, weiss ich leider nicht, aber ich teile deine Meinung, das wir alle mal jung waren und Fehler gemacht haben. Ich persönlich würde noch warten, bis der letzte Vorfall 5 Jahre her ist, und es dann einfach versuchen. Bis dahin hast du ja genug Möglichkeiten, deine RG96 (gute Wahl übrigens) legal von A nach B zu bringen oder auf eingefriedetem Grundstück zu benutzen, du hast dich ja schon dahingehend Informiert und weisst ja wie man das macht. :thumbsup:

    Ein Schützenkamerad aus dem Verein hatte vor ein paar Jahren eine Körperverletzung an einem "Staatsorgan" begangen (ohne zu wissen, das der Kerl, der seine Perle angegraben hat, bei der Polizei ist), hatte richtig Ärger deshalb, und hat nun endlich auch seine WBK bekommen, aber auch bei ihm hat es wirklich lang gedauert, länger als bei den Kollegen mit Persilweisser Weste.

    Vielleicht helfen dir meine Erfahrungen weiter. Ich bin zwar aus NRW, aber die Vorgehensweise unterscheidet sich nicht dramatisch von anderen Bundesländern.

    Röhm RG89 (PTB594, nickel), Walther P88 Compact (PTB764, schwarz), Röhm RG96 (PTB699, brüniert), Röhm RG59 (PTB735, nickel), Weihrauch HW94 (PTB855, stainless), Zoraki 914 (PTB922, Titan), Weihrauch HW88 SAW (PTB888, schwarz), Röhm RG90 (PTB759, brüniert), EM-GE 63 (PTB6, brüniert), Walther PK380 (PTB921, brüniert), Colt Double Eagle (PTB766, brüniert), Melcher ME70 (PTB5-70, brüniert), Röhm RG600 (PTB348, vernickelt), Walther P99 (PTB637, brüniert), Röhm RG96 (PTB699, vernickelt)

  • Ich würde auch sagen: Lass es bleiben bei der Vorgeschichte.

    Ich persönlich habe auch einen KWS, und wann hab ich ihn jemal benutzt oder gebraucht. Nie.
    Mir gings einfach nur ums "HABEN WOLLEN".

    Ich hab eine reine Weste, und da hat es gerade mal 2-3 Wochen gedauert, dann war der KWS in meinem Briefkasten.

    2x Walther P99, Walther P88, Mauser HSC90, 2x Röhm RG88, Reck Goliath, HS 5A, Röhm Mod. 3S, Geco 722G
    Beretta 92FS CO2,

  • Soweit ich weiß, sind die Verjährungsfristen hier irrelevant. Der Eintrag bleibt bestehen. Der SB wird sowieso alle Fälle durchlesen und entscheiden, ob du zuverlässig bist. Wenn alles eingestellt war und du nicht verurteilt wurdest, hast du eine Chance. Ich kenne einen, der 11 Einträge hat, aber alles eingestellt (BTM, sogar Amtsanmaßung). Aber alles sehr lange her und im kürzen Zeitraum. Der SB hat alles als Jugendsünden eingestuft und ihn für zuverlässig befunden.

    Mittlerweile hat der Mann sogar eine Erlaubnis nach par. 34 (pulverschein)

    Die SB haben eine gewisse Toleranz und vieles hängt von dem ab, wie er dich einschätzt

    Auf jeden Fall, versuche es einfach. Und viel Glück!

  • Wer nicht verurteilt wurde, wurde nicht verurteilt und wird auch nicht verurteilt :wacko:
    So einfach ist das.

    LG


    Ihr Rechtsstaat :D

  • Wer nicht verurteilt wurde, wurde nicht verurteilt und wird auch nicht verurteilt :

    Schön wär's. Das gilt möglicherweise in irgendeiner Bananenrepublik.
    Aber nicht hier. :cursing: Und schon gar nicht wenn es um Waffen geht.

    Was glaubst du, warum so ein wachsweicher Begriff wie "waffenrechtliche
    Zuverlässigkeit" bemüht wird? Nicht vorbestraft wäre doch so einfach 8o
    Das ist gar nicht gewollt!

    Und selbst wenn die Missetaten aus dem Zentralregister gelöscht werden
    bleiben Sie im Polizeicomputer erhalten. Und zwar unbefristet.
    Dagegen hilft nur eine Klage auf Löschung vor dem Verwaltungsgericht.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Die bleiben nicht im Polizeicomputer gespeichert, sondern im Bundestentralregister. Dafür ist er auch da.

    Außerdem, wenn ein Antrag gestellt wird, werden alle Polizeidirektionen angeschrieben, wo man gelebt/gemeldet war. Und die haben sowieso die Akten in Papierform. Die Kopien davon landen auf dem Schreibtisch vom SB.

    Von dem her ist ein Antrag auf Löschung völlig sinnlos. Die kriegen sowieso alles raus

  • Schön wär's. Das gilt möglicherweise in irgendeiner Bananenrepublik.
    Aber nicht hier. :cursing: Und schon gar nicht wenn es um Waffen geht.

    Was glaubst du, warum so ein wachsweicher Begriff wie "waffenrechtliche
    Zuverlässigkeit" bemüht wird? Nicht vorbestraft wäre doch so einfach 8o
    Das ist gar nicht gewollt!

    Und selbst wenn die Missetaten aus dem Zentralregister gelöscht werden
    bleiben Sie im Polizeicomputer erhalten. Und zwar unbefristet.
    Dagegen hilft nur eine Klage auf Löschung vor dem Verwaltungsgericht.

    Sehe ich völlig anders. Es gab nicht eine Verurteilung. Ergo: Weiße Weste. Zumindest auf dem Papier. :D:P

    Es sei denn die Verfahren wurden wegen "geringer Schuld" eingestellt. Dann mag es vielleicht anders aussehen. Fragt mich jetzt nicht nach den §§.

    Allein wegen eines/mehrerer Ermittlungsverfahren - mehr wie Ermittlungsverfahren waren es ja scheinbar nicht - den KWS abzulehnen, würde meiner Meinung nach keiner gerichtlichen Prüfung standhalten. Das es kein gutes Licht auf einen Wirft ist eine andere Sache...

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

  • Ich weiß nicht wohin solche Threads immer führen sollen. Wenn man Dreck am Stecken hat ist es durchaus möglich das einem der KWS verweigert wird. Ob dies dann auch wirklich so ist, oder auch nicht, weiß man erst wenn man den Antrag gestellt hat und er wurde abgelehnt. Oder auch nicht.

    Da hat von uns doch jeder andere Ansichten und Ideen. Und die sind im Endeffekt nichts wert. Was die Behörde entscheidet hat Gewicht.

  • Was die Behörde entscheidet hat Gewicht.

    Es sei denn man klagt ggf. gegen die Entscheidung und das Gericht sieht es anders. Die Behörde sitzt ERSTMAL am längeren Hebel. Hat sich aber genauso an Recht und Gesetz zu halten.

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  • Hi, :^)

    ....aber ich bitte euch nur um eure Einschätzung....

    wo genau aus Baden-Württemberg? Kreis Villingen-Schwenningen ist restriktiver als RW, oder TUT, usw.

    Ob Du ihn kriegst oder nicht, kann Dir hier keiner sagen. Meine Einschätzung, um die Du gebeten hast: Du wirst ihn nicht kriegen. Allein das Körperverletzungsdelikt von vor 2,5 Jahren dokumentiert dem Sachbearbeiter immer noch eine gewisse Gewaltbereitschaft, egal wie Du es verharmlost.

    Abgefragt werden auch die Polizeidienststellen Deiner (falls umgezogen, alle bisher gemeldeten) Deiner Wohnorte und dies so, dass quasi jeder Polizeibeamte um Stellung ersucht wird. Das geht so: Der SB schreibt die Dienststellen an, dann wird eine Anfrage in einen Umlaufordner gelegt. Kollegen, dies es gelesen haben, haken es ab. Hat einer Erinnerungen und Bedenken, schreibt er der Absenderbehörde.

    Du wirst PAD-Abgefragt, also jede einzelne Anzeige ist dort vermerkt, (jedesmal, wenn ein Anzeigenformular geschrieben wurde, geht automatisch ein Datensatz an die Datenstation), bei der man neben anderen Dateien eben auch PAD abfragen kann. Die Zeit seit letztem Verstoß ist zu gering. Ich würde wenigstens die fünf Jahre warten, aber auch das heißt nicht, dass Du den KWS bekommst. Auch Verkehrsdelikte können eine Ablehnung begründen. Besonders in Verbindung mit Alkohol.

    Nicht verurteilt heißt in diesem Zusammenhang erst mal nichts. Eingestellt nach dem Paragraphen 153,154?, oder dem 170 II der StPO? Das sind schon mal ganz andere Voraussetzungen. Die genauen Paragraphen müsste ich erst nachsehen, ist schon eine Weile her. Kann ja mal jeder selbst schauen. :S Aber es ist schon ein Unterschied ob jemand freigesprochen wurde wegen erwiesener Unschuld, oder ob das Verfahren gg. Auflagen eingestellt wurde, wg. mangelndem öffentlichen Interesse. Auf jeden Fall ist Einstellung nicht gleich Einstellung. Wenn mit Auflagen verbunden: Ziemlich sicher kein KWS.

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.