Hi,
ich habe schon einige Male hier im Forum herumgesurft, und mir ist auch durchaus bewusst, dass meine Fragen so oder so ähnlich bereits schon mal hier (oder irgendwo anders) etliche Male gestellt wurden.
Aber es ist eben jeder Fall unterschiedlich zu werten.
Ich bin 21 Jahre alt und habe mir vor kurzem eine Röhm RG 96 zugelegt. Jetzt will ich bei meinem zuständigen Landratsamt (wohnhaft in BW) den kleinen Waffenschein beantragen, bin mir aber nicht vollständig sicher, ob ich solch eine Erlaubnis erteilt bekomme. Daher dachte ich, ich frage einfach mal die Experten..ja, ich weiß - Suchfunktion und alles, aber ich bitte euch nur um eure Einschätzung. Ich denke der ein oder andere hat vielleicht ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir daher raten es zu versuchen, oder es auch zu lassen. Wäre wirklich wichtig!
Ich befinde mich nicht in einer Lage, in der ich eine Schreckschusswaffe zum Selbstschutz mit mir Führen möchte. Aber da Vorkommnisse mit den Behörden sich tief einbrennen ins Gedächtnis, habe ich keinerlei Interesse daran, am Silvesterabend durch einen dummen Zufall beim Raketen in die Luft schießen (ich rede NICHT vom Pyro-Abschuss außerhalb befriedeten Geländes bzw. Gelände auf dem ich die ausdrückliche Erlaubnis hierfür habe) mit einer solchen Waffe von der Polizei auf der Straße angetroffen werde.
Wie auch immer, zu meinen Fragen!
Ich habe 2 oder 3 Eintragungen in mein Erziehungsregister, so glaube ich zumindest. ich bin weiß Gott nicht stolz auf diese Tatsachen, aber ändern kann ich es nicht mehr - jeder war jung, jeder hat mal irgendwie gegen das Gesetz verstoßen, manche wurden eben erwischt, manche nicht (soll keine Rechtfertigung hierfür sein!!!)..that's life. Sonst ist nichts vorgefallen.
Die Eintragungen umfassen wie folgt:
1. Verstoß gegen das Waffengesetz (denkbar ungünstig, ist klar) vor 4,5 Jahren: Ich habe damals ein Butterflymesser mit mir geführt - damals sah ich mich wirklich in einer Bedrohungssituation. Das Ganze konnte ich jedoch auch damit rechtfertigen, die Staatsanwaltschaft hat von einer Straf-/Erziehungsmaßnahme abgesehen. Klar, Messer weg - war aber auch nicht so schlimm - und nach einem Gespräch mit der Jugendgerichtshilfe das Verfahren eingestellt.
2. Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (genauso kacke) vor ziemlich genau 4 Jahren: ein "Dealer" bekam früh morgens eine Hausdurchsuchung. Besagte Person kannte ich auch. Der gute Herr hat mir etliche SMS geschrieben und mir Drogen zum Kauf angeboten (Marihuana, vorgeworfen wurde mir der Erwerb von einer Menge unter 5 Gramm, soviel wurde mir über 2 SMS verteilt angeboten). Aufgrund einer Auswertung von Verbindungsdaten seines Handys wurde auch nachgewiesen, dass ich - weder telefonisch noch per Kurznachricht - auf keines dieser zwielichtigen Angebote eingegangen bin. Obwohl ich meine Unschuld beteuert habe - in diesem Fall war ich sogar tatsächlich unschuldig - wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Nach einem weiteren Besuch bei der Jugendgerichtshilfe - der Berater hat mir gegenüber geäußert, dass ich eine eventuelle Maßnahme bezüglich dem Vorfall einfach akzeptieren soll. Lustigerweise wurde mir von dieser Seite sogar gesagt, dass der Staatsanwalt einen Ruf als harter Hund besitzt und potentiell eine Beförderung für ihn in Aussicht steht und er sich nochmal beweisen möchte und aus diesem Grund nicht locker lassen wird. Ich bekam anschließend vom Staatsanwalt persönlich einen Anruf und wurde gefragt, ob ich es denn auf ein Gerichtsverfahren anlege oder bereit wäre eine Suchtberatung aufzusuchen. Ich habe ihm deutlich gesagt, dass ich diese Sache einfach nicht länger in meinem Kopf haben möchte und UNTER VORBEHALT, da keine Schuld, dieses "Angebot" annehme. Die Auflage wurde erfüllt, das Verfahren erneut eingestellt. (Bereue bis heute, keinen Anwalt aufgesucht zu haben) --> Ich muss sagen, meinen Führerschein konnte ich ohne Auflagen wie Screenings machen.
3. Vorsätzliche Körperverletzung vor 2,5 Jahren: ich habe einen Gleichaltrigen angeblich "mit einem starken Faustschlag" verletzt. War alles, aber keine Körperverletzung, ich kam mit dem Jungen sogar sehr gut aus. War beim Sport mehr oder weniger eine Geste, die im Fußball nicht mal mit einem Pfiff geahndet werden würde. Auch Verletzungen wurden von seinem (!!!) Arzt keine festgestellt und Zeugen gab es auch keine, die seine Version der Geschichte bestätigen konnten. Nach Schriftverkehr wurde das Verfahren eingestellt, da sich die Öffentlichkeit offenbar nicht dafür interessiert hat.
Nun wird man gelegentlich als junger Mensch auch mal von der Polizei angehalten, wenn man mit dem Auto unterwegs ist. Dann immer eine Sonderbehandlung zu erhalten, zeigt mir, dass eingestellt nichts zu sagen hat. Gibt dann immer volles Programm - und Zusätze wie "meistens bewaffnet" habe ich mehr als 1 mal gehört. Auch sind regelrechte Suchaktionen, u.a. 5 Minuten Leibesvisitation mit unschönen Berührungen seitens der Beamten und anschließende Komplettdurchsuchung meines PKWs sind prinzipiell vorprogrammiert - ich muss dazu sagen, ich verhalte mich trotz keiner Pflicht meistens sehr kooperativ.
Man wächst mit Erfahrungen und mit der Zeit läutert man auch.
Soweit zu meiner Vorgeschichte, bezüglich dieser meine Fragen:
1. An die Experten hier, was denkt ihr - ist eine Erteilung des KWS von vorneherein durch o.g. Tatsachen gleich für die Tonne? Suchtprobleme habe ich nie gehabt und könnte dies (falls das was bringt) dem LRA auch durch ein freiwilliges Screening nachweisen. Sollte ich das anbieten von mir aus?
2. Kostet ein Antrag zur Erteilung "ins Leere" auch Geld? Für mein Landratsamt finde ich diesbezüglich keine Informationen.
3. Wäre es hilfreich, den Antrag nicht nur schriftlich per Post zu senden, sondern persönlich und mit einem Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter sinnvoller? Hemd, Anzug und das beste Lächeln?
4. Wenn der Antrag einmal abgelehnt wurde, wird dies gesondert vermerkt, sprich wenn ich 24 Jahre alt bin und meine Eintragungen aus dem Erziehungsregister endlich gelöscht sind, und nochmal anfrage ist dies immernoch sichtbar für den (vielleicht anderen) Sachbearbeiter?
5. Was sollte man am Besten unter "Aufbewahrung" eintragen? "Unter dem Küchenschrank" wird wohl nicht zählen..
Ich hoffe wirklich, dass ihr mir helfen könnt und bitte vielmals um Entschuldigung, falls das hier im falschen Bereich gepostet wurde, oder ihr diese Art von Fragen einfach satt habt. Aber bitte, teilt mir eure Einschätzung trotzdem mit. Vielleicht hat ja sogar jemand hier eine ähnliche Vergangenheit was Erfahrungen hiermit (im Detail mit den Arten von Straftaten die vermerkt sind)??
Danke fürs Lesen!!!
Liebe Grüße