Beiträge von walterweiss

    Ein Herzliches Danke für den Realismus und die Ehrlichkeit, die hier doch die meisten besitzen.

    An einem Tier ist keine Körperverletzung möglich, aber darum geht es hier ja nicht. Und eine Ordnungswidrigkeit ist nicht die Art von Gesetzesverstoß, die wir hier meinen. Das fängt bei Vergehen an. Es ist unmöglich komplett ohne OWis durch das Leben zu laufen, auch wenn es sich bei den meisten wohl auf Verkehrsverstöße beschränkt.

    Danke auch dir. Das mit dem Tier stimmt. Fahrlässig gibts da nicht. Ein Tier mit Vorsatz anschießen, wäre aber Sachbeschädigung.

    Auch Ordnungswidrigkeiten sind Vergehen, die man als Fehlverhalten betiteln kann...und ein Ordnungswidrigkeitengesetz gibt es auch. Also ein Gesetzesverstoß ist es auch dann.

    Alleine für DIE Unverschämtheit hättest Du hier nicht eine Antwort bekommen dürfen, just my 2 cents

    Nie Mofa/Roller ohne Mofaführerschein gefahren? Nie Schnaps vor Beginn deines 18. Lebensjahres getrunken (gut, hier wären deine Eltern zur Verantwortung zu ziehen, falls dem so wäre)? Nie bei Rot mal - aus Versehen oder nicht - mal über die Ampel gelaufen, oder vielleicht sogar gefahren? Nie aus jugendlichem Leichtsinn mal Mist gebaut?

    Dass jemand Taten wie die der meinen begeht, ist nicht erforderlich. Ich habe bereits erwähnt, dass ich darauf nicht stolz bin, im Gegenteil, ich bereue das alles sehr.

    Mal Mist bauen ist jedoch menschlich und gehört dazu, ob man o.g. als "jugendlichen Leichtsinn" einstuft sei mal dahingestellt. Aber ist nicht jeder irgendwann mal aus dem Ruder gelaufen ist - und sei es nur Abschreiben bei Schularbeiten, auch das ist moralisch sicherlich verwerflich nur eben nicht strafrechtlich relevant, oder keine Ahnung, eben einfach mal gegen was verstoßen, was man nicht darf. Als Kind, als Jugendlicher, wie auch immer. Andere reizen ihre Grenzen mit 14 durch Handtaschenraub oder Erpressung oder andere Gewalttaten aus, bei denen Personen zu Schaden kommen. Das war bei mir nicht der Fall, auch die Sache mit der "KV" nicht. Immer noch keine Rechtfertigung..ist klar..aber sind geläuterte Menschen, selbst wenn sie mit 16 oder so mal nen Raubüberfall begangen haben, nicht auch Menschen, die man nicht ihr Leben lang auf das reduzieren sollte? Auch wenn sie mehr als nur Mist gebaut haben?


    ..Alter wir sind hier in einem Forum für CO2- und Softair-Waffen. Verantwortungsbewusster Umgang hin oder her..nie auf jemanden anderen geschossen, sei es ein Tier, wenn auch unabsichtlich? Das würde bereits eine fahrlässige Körperverletzung darstellen.


    Dass ich auch mal erfahren habe, was die Konsequenzen aus falschem Handeln sein können..auch daraus kann man lernen, vielleicht ist das sogar gut für die Entwickung einer Persönlichkeit, wenn man gezeigt bekommt: so nicht..Bei dir ist das anders und das ist schön für dich. Ehrlich.


    Ich habe, so denke ich, den Grund für meine Fragestellung gut dargelegt. Daher hat das auch seine Berechtigung. Wenn man alle Menschen, die mal Kontakt mit der Polizei hatten, nun vollkommen ignoriert, da sie das Böse personifizieren..dann wäre die Welt mit Sicherheit eine Bessere; überhaupt keine Frage. Aber dann wär sie wohl auch nicht so besiedelt. Vielleicht wäre dann auch das Forum hier nicht so voller hilfsbereiter Menschen.


    Wenn du die Unschuld vor dem Herrn bist..Respekt. Glückwunsch. Mein tiefstes Mitgefühl. Mein Religionslehrer hat mal gesagt, es gibt zwei Sorten von Menschen: Heilige und Scheinheilige. Und selbst Heilige haben doch eine Chance auf Vergebung verdient. Scheinheilige sind nicht in der Lage, denn sie sind ja perfekt und entscheiden wer was verdient und was nicht. Und das sage ich als überzeugter Atheist.

    Jedoch, falls es dazu kommt werde ich dich als Wunschwerfer bei meiner eventuellen Steinigung vor dem jüngsten Gericht auf jeden Fall an erster Stelle nennen.


    Eine Sache weiß ich sicher, wenn irgendwann mein Leben ganz schnell an mir vorbeizieht, schlafe ich wenigstens nicht innerhalb der ersten Sekunde ein, da ich nie meine Grenze ausgetestet habe oder so, auch wenn Action nicht immer gut sein muss, besonders die nicht..aber langweilig wird das Filmchen bei mir nicht, und das sage ich immernoch ohne darauf stolz zu sein. Aber Erfahrungen sind was wert, auch diese. Vielleicht vor allem diese...just my 2 cents.

    Erstmal vielen, vielen Dank für eure Einschätzungen!

    @ Walterweiss,
    mir erschließt sich immer noch nicht der Grund wofür du den kleinen Waffen Wegwerfschein überhaupt benötigst.

    Du sagtest selbst, das du die RG 96 nicht zur Selbstverteidigung führen möchtest, aber genau das ist ja
    der einzige Sinn des KWS.

    Verschießen von Pyromunition & Gas/Platzpatronen selbst in der Silvesternacht ist außerhalb des befriedeten Geländes ein absolutes NoGo.
    Dabei erwischt zu werden ohne KWS ist eine Strafttat, mit KWS bleibt es immer noch eine Ordungswidrigkeit.
    Strafen zieht es in beiden Fällen nach sich.

    Zum einfachen verbringen von Punkt A (eigene Wohnung) zu Punkt B (Garten eines Bekannten) ist kein KWS erforderlich.
    Zu beachten ist dabei allerdings, das die Waffe in einem verschlossenen Behältnis, getrennt von der Munition und nicht zugriffsbereit transportiert werden muss.

    Der Sinn/Nutzen des KWS ist sowieso ein ganz anderes Thema was hier schon gefühlte 1000 Male durchgekaut wurde.

    Geht mir einfach ums Prinzip. Aufgrund meiner Erfahrung mit der Staatsgewalt möchte ich einfach - im Falle eines Falles - auf der sicheren Seite sein. Das Ding zu Besitzen kann im Endeffekt nicht schaden, so meine Meinung.

    Soweit ich weiß, sind die Verjährungsfristen hier irrelevant. Der Eintrag bleibt bestehen. Der SB wird sowieso alle Fälle durchlesen und entscheiden, ob du zuverlässig bist. Wenn alles eingestellt war und du nicht verurteilt wurdest, hast du eine Chance. Ich kenne einen, der 11 Einträge hat, aber alles eingestellt (BTM, sogar Amtsanmaßung). Aber alles sehr lange her und im kürzen Zeitraum. Der SB hat alles als Jugendsünden eingestuft und ihn für zuverlässig befunden.

    Mittlerweile hat der Mann sogar eine Erlaubnis nach par. 34 (pulverschein)

    Die SB haben eine gewisse Toleranz und vieles hängt von dem ab, wie er dich einschätzt

    Auf jeden Fall, versuche es einfach. Und viel Glück!

    Danke dir. Gibt mir doch etwas Hoffnung. Besagter Bekannter kommt auch aus dem Rhein-Neckar-Kreis? Wohne ja nicht weit weg. Vielleicht gibt es da ja leichte Übereinstimmungen bei der Handhabung. Wie lange ist in dem Fall "sehr lange"?

    Landkreis HN. Danke. Paragraphen siehe unten.

    Tja Walterweiss,

    die Vergangenheit hinterlässt Spuren....?????

    Das war und ist mir durchaus bewusst, daher auch die Frage hier. Aber vielen Dank, dass du mich nochmals daran erinnerst.


    Die bleiben nicht im Polizeicomputer gespeichert, sondern im Bundestentralregister. Dafür ist er auch da.

    Außerdem, wenn ein Antrag gestellt wird, werden alle Polizeidirektionen angeschrieben, wo man gelebt/gemeldet war. Und die haben sowieso die Akten in Papierform. Die Kopien davon landen auf dem Schreibtisch vom SB.

    Von dem her ist ein Antrag auf Löschung völlig sinnlos. Die kriegen sowieso alles raus

    Im POLAS bleibt das sogar noch länger gespeichert, vor allem in Bayern und Baden-Württemberg wird - ohne Klage - soweit ich das gehört habe, auch nach Aussage von Beamten, überhaupt nichts gelöscht. Sprich, wenn ich nichts unternehme (der Landesdatenschutzbeauftragte ist informiert und hat bereits vor einiger Zeit in meinem Auftrag einen Antrag auf Auskunftserteilung gestellt, aber das kann dauern..wir können zwar alles, außer schwäbisch "awa gut ding will weile hewe"), werde ich auch noch im Rentenalter erstmal unter Generalverdacht gestellt, Drogen genommen zu haben. Meinte auch mein Anwalt so. Klage werde ich sofern möglich auf jeden Fall einreichen. AdvoCard vorhanden.

    Weiße Weste hin oder her. Aber es ist bei Polizeimaßnahmen wie bspw. Alkohol-/Drogenkontrolle, die mein vollstes Verständnis haben, vor allem in Beisein von Freunden immer wieder peinlich, wenn ich - ohne jetzt der Staatsgewalt Rassismus unterstellen zu wollen - als einziger Deutscher in einer Gruppe Durchsuchung über mich ergehen lassen muss. Ich helfe zwar mit, denn durch ein destruktives Verhalten wird das Prozedere (so war es bisher) nicht verhindert sondern eher noch intensiviert. Das nervt. Ich kenne zum Beispiel auch Polizisten aus der Hooligan-Szene. Die haben bei Schlägereien am allerwenigsten was zu suchen ohne Uniform..aber gerade solche Personen, die selbst nicht die unschuldigen Lämmlein sind, die sie gerne geben, werfen meist mit Steinen bevor überhaupt ein "Wer ohne Sünde ist" ausgesprochen werden kann..


    War fleißig und habe mal alte Briefe herausgesucht.

    Zum Verstoß gegen das Waffengesetz weiß ich lediglich aus dem Gespräch mit der JGH, dass das Verfahren eingestellt wurde - ohne Auflagen. Unter welchen Umständen ist mir unbekannt, würde aber auf geringe Schuld tippen. Dass ich ein Messer mit mir geführt habe, war ja Tatsache, auch wenn die Gründe in Zeugenaussagen detailliert beschrieben wurden.


    Zum Verstoß gegen das BtMG: Von der Verfolgung wurde gemäß dieses Paragraphen abgesehen


    (2) Der Staatsanwalt sieht von der Verfolgung ab, wenn eine erzieherische Maßnahme bereits durchgeführt oder eingeleitet ist und er weder eine Beteiligung des Richters nach Absatz 3 noch die Erhebung der Anklage für erforderlich hält. Einer erzieherischen Maßnahme steht das Bemühen des Jugendlichen gleich, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen.


    Zur vorsätzlichen KV: der Verfolgung wurde nach §374, 376 StPO (mangelndes öffentliches Interesse) keine Folge gegeben.

    Also eine bedingungslose Einstellung liegt nicht vor. Mir wurde seitens der Polizei gesagt, die Verfahren wären eingestellt worden...wie das jetzt gehandhabt wird, weiß ich nicht.


    Würde eine Klage sich generell - vielleicht auch ohne große Chance auf Erfolg - lohnen? Bin gut versichert..und man kann ja schließlich immer erst mal klagen. Wenn sich das aber negativ ausüben könnte auf spätere Antragsstellungen, würde ich das natürlich nicht unbedingt machen.


    Über weitere Anregungen und/oder Einschätzungen würde ich mich freuen.

    Liebe Grüße und einen schönen Abend.


    Hi,

    ich habe schon einige Male hier im Forum herumgesurft, und mir ist auch durchaus bewusst, dass meine Fragen so oder so ähnlich bereits schon mal hier (oder irgendwo anders) etliche Male gestellt wurden.
    Aber es ist eben jeder Fall unterschiedlich zu werten.

    Ich bin 21 Jahre alt und habe mir vor kurzem eine Röhm RG 96 zugelegt. Jetzt will ich bei meinem zuständigen Landratsamt (wohnhaft in BW) den kleinen Waffenschein beantragen, bin mir aber nicht vollständig sicher, ob ich solch eine Erlaubnis erteilt bekomme. Daher dachte ich, ich frage einfach mal die Experten..ja, ich weiß - Suchfunktion und alles, aber ich bitte euch nur um eure Einschätzung. Ich denke der ein oder andere hat vielleicht ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir daher raten es zu versuchen, oder es auch zu lassen. Wäre wirklich wichtig!

    Ich befinde mich nicht in einer Lage, in der ich eine Schreckschusswaffe zum Selbstschutz mit mir Führen möchte. Aber da Vorkommnisse mit den Behörden sich tief einbrennen ins Gedächtnis, habe ich keinerlei Interesse daran, am Silvesterabend durch einen dummen Zufall beim Raketen in die Luft schießen (ich rede NICHT vom Pyro-Abschuss außerhalb befriedeten Geländes bzw. Gelände auf dem ich die ausdrückliche Erlaubnis hierfür habe) mit einer solchen Waffe von der Polizei auf der Straße angetroffen werde.

    Wie auch immer, zu meinen Fragen!

    Ich habe 2 oder 3 Eintragungen in mein Erziehungsregister, so glaube ich zumindest. ich bin weiß Gott nicht stolz auf diese Tatsachen, aber ändern kann ich es nicht mehr - jeder war jung, jeder hat mal irgendwie gegen das Gesetz verstoßen, manche wurden eben erwischt, manche nicht (soll keine Rechtfertigung hierfür sein!!!)..that's life. Sonst ist nichts vorgefallen.

    Die Eintragungen umfassen wie folgt:

    1. Verstoß gegen das Waffengesetz (denkbar ungünstig, ist klar) vor 4,5 Jahren: Ich habe damals ein Butterflymesser mit mir geführt - damals sah ich mich wirklich in einer Bedrohungssituation. Das Ganze konnte ich jedoch auch damit rechtfertigen, die Staatsanwaltschaft hat von einer Straf-/Erziehungsmaßnahme abgesehen. Klar, Messer weg - war aber auch nicht so schlimm - und nach einem Gespräch mit der Jugendgerichtshilfe das Verfahren eingestellt.

    2. Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (genauso kacke) vor ziemlich genau 4 Jahren: ein "Dealer" bekam früh morgens eine Hausdurchsuchung. Besagte Person kannte ich auch. Der gute Herr hat mir etliche SMS geschrieben und mir Drogen zum Kauf angeboten (Marihuana, vorgeworfen wurde mir der Erwerb von einer Menge unter 5 Gramm, soviel wurde mir über 2 SMS verteilt angeboten). Aufgrund einer Auswertung von Verbindungsdaten seines Handys wurde auch nachgewiesen, dass ich - weder telefonisch noch per Kurznachricht - auf keines dieser zwielichtigen Angebote eingegangen bin. Obwohl ich meine Unschuld beteuert habe - in diesem Fall war ich sogar tatsächlich unschuldig - wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Nach einem weiteren Besuch bei der Jugendgerichtshilfe - der Berater hat mir gegenüber geäußert, dass ich eine eventuelle Maßnahme bezüglich dem Vorfall einfach akzeptieren soll. Lustigerweise wurde mir von dieser Seite sogar gesagt, dass der Staatsanwalt einen Ruf als harter Hund besitzt und potentiell eine Beförderung für ihn in Aussicht steht und er sich nochmal beweisen möchte und aus diesem Grund nicht locker lassen wird. Ich bekam anschließend vom Staatsanwalt persönlich einen Anruf und wurde gefragt, ob ich es denn auf ein Gerichtsverfahren anlege oder bereit wäre eine Suchtberatung aufzusuchen. Ich habe ihm deutlich gesagt, dass ich diese Sache einfach nicht länger in meinem Kopf haben möchte und UNTER VORBEHALT, da keine Schuld, dieses "Angebot" annehme. Die Auflage wurde erfüllt, das Verfahren erneut eingestellt. (Bereue bis heute, keinen Anwalt aufgesucht zu haben) --> Ich muss sagen, meinen Führerschein konnte ich ohne Auflagen wie Screenings machen.

    3. Vorsätzliche Körperverletzung vor 2,5 Jahren: ich habe einen Gleichaltrigen angeblich "mit einem starken Faustschlag" verletzt. War alles, aber keine Körperverletzung, ich kam mit dem Jungen sogar sehr gut aus. War beim Sport mehr oder weniger eine Geste, die im Fußball nicht mal mit einem Pfiff geahndet werden würde. Auch Verletzungen wurden von seinem (!!!) Arzt keine festgestellt und Zeugen gab es auch keine, die seine Version der Geschichte bestätigen konnten. Nach Schriftverkehr wurde das Verfahren eingestellt, da sich die Öffentlichkeit offenbar nicht dafür interessiert hat.



    Nun wird man gelegentlich als junger Mensch auch mal von der Polizei angehalten, wenn man mit dem Auto unterwegs ist. Dann immer eine Sonderbehandlung zu erhalten, zeigt mir, dass eingestellt nichts zu sagen hat. Gibt dann immer volles Programm - und Zusätze wie "meistens bewaffnet" habe ich mehr als 1 mal gehört. Auch sind regelrechte Suchaktionen, u.a. 5 Minuten Leibesvisitation mit unschönen Berührungen seitens der Beamten und anschließende Komplettdurchsuchung meines PKWs sind prinzipiell vorprogrammiert - ich muss dazu sagen, ich verhalte mich trotz keiner Pflicht meistens sehr kooperativ.


    Man wächst mit Erfahrungen und mit der Zeit läutert man auch.


    Soweit zu meiner Vorgeschichte, bezüglich dieser meine Fragen:

    1. An die Experten hier, was denkt ihr - ist eine Erteilung des KWS von vorneherein durch o.g. Tatsachen gleich für die Tonne? Suchtprobleme habe ich nie gehabt und könnte dies (falls das was bringt) dem LRA auch durch ein freiwilliges Screening nachweisen. Sollte ich das anbieten von mir aus?

    2. Kostet ein Antrag zur Erteilung "ins Leere" auch Geld? Für mein Landratsamt finde ich diesbezüglich keine Informationen.

    3. Wäre es hilfreich, den Antrag nicht nur schriftlich per Post zu senden, sondern persönlich und mit einem Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter sinnvoller? Hemd, Anzug und das beste Lächeln?

    4. Wenn der Antrag einmal abgelehnt wurde, wird dies gesondert vermerkt, sprich wenn ich 24 Jahre alt bin und meine Eintragungen aus dem Erziehungsregister endlich gelöscht sind, und nochmal anfrage ist dies immernoch sichtbar für den (vielleicht anderen) Sachbearbeiter?

    5. Was sollte man am Besten unter "Aufbewahrung" eintragen? "Unter dem Küchenschrank" wird wohl nicht zählen..


    Ich hoffe wirklich, dass ihr mir helfen könnt und bitte vielmals um Entschuldigung, falls das hier im falschen Bereich gepostet wurde, oder ihr diese Art von Fragen einfach satt habt. Aber bitte, teilt mir eure Einschätzung trotzdem mit. Vielleicht hat ja sogar jemand hier eine ähnliche Vergangenheit was Erfahrungen hiermit (im Detail mit den Arten von Straftaten die vermerkt sind)??


    Danke fürs Lesen!!!

    Liebe Grüße