Somit wäre also auch bei dem Transport von Munition und entladener SSW im verschlossenen, abschließbaren Handschuhfach dem Gesetz genüge getan?
Natürlich bei Einlagerung und Entnahme auf dem eigenen Grundstück?
Nein, da ein Auto wohl weder als verschlossenes Behältnis noch als Wohnung oder sonst irgendwas zählt.
Das wurde hier schon einige Male von vorn bis hinten durchdiskutiert.