Neue Regelung: F-Waffen nun mit PTB-Nummer

Es gibt 124 Antworten in diesem Thema, welches 12.166 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (6. August 2023 um 21:02) ist von Ingo.M.

Wir sind kurz weg ...

Wegen Wartungsarbeiten bei unserem Hosting-Provider wird CO2air heute (Mittwoch, 8. 5), in der Zeit von 23:30 h bis Mitternacht voraussichtlich nicht erreichbar sein. Wir bitten um Geduld. (O_S)

  • Vielleich habe ich etwas übersehen, aber wir schreiben hier über etwas rechtlich Suspektes, das für 99% der Besitzer von Kaltgasern ohne Konsequenzen ist?

    Bleibt die Frage wie die wirklich Betroffenen zu reagieren gedenken?

    Nur weil etwas nicht von direkter Relevanz ist heißt das doch nicht, dass das Thema nicht interessant und diskutierwürdig ist. ;)

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

  • Grund genug

    Das ist klar, daher auch meine Frage gleich zu Anfang.

    Was ist denn mit den Herstellern, oder hier mit GoGun? Wenn schon rechtlich wackelig, dann auch eine Reaktion. Aber die vermisse ich.

    Drei Dinge braucht man im Forum : Respekt, Demut, Geduld, Toleranz, einen Klappspaten und die Blockierfunktion


  • nicht interessant und diskutierwürdig

    Wo habe ich so etwas geschrieben?

    Ich finde es sogar sehr interessant, besonders die bisherigen Hauptakteure.

    Drei Dinge braucht man im Forum : Respekt, Demut, Geduld, Toleranz, einen Klappspaten und die Blockierfunktion


  • Was ist denn mit den Herstellern, oder hier mit GoGun? Wenn schon rechtlich wackelig, dann auch eine Reaktion. Aber die vermisse ich.

    Die Hersteller müssen mit der PTB auskommen, jeden Tag, und werden solche Angelegenheiten bestimmt nicht öffentlich diskutieren. Da geht man in der Regel über den VDB. Immerhin betrifft diese neue Regelung die gesamte Branche.

  • So wie ich das sehe, ist das Thema dieses Thread ein juristisches und noch dazu recht strittig.

    Dann hätte "Tactical Dad" mit seiner Vermutung leider (!) Recht. Unnötigerweise.

    Lass doch einfach laufen, solange es beim Meinungsaustausch bleibt.

    ...damals beim Thread mit der Schreckschuss Beretta 34 und dem "EDM Beschuss" wurde dieser Fehler auch schon gemacht, anstatt einfach die Diskussion laufen zu lassen, solange sie im Rahmen bleibt.

    Ich kenne "Tactical Dads" Vermutung nicht und eigentlich ist sie mir auch recht wumpe.

    Ich lasse die Diskussion auch laufen, solange sie nicht wieder um Facebook dreht oder die "is doch alles sche...e" Kommentare die Oberhand gewinnen.

    Hier in dem Forum scheint das einem Muster zu folgen, dass interessanten Themen gezielt unterbunden werden. Fast so als ob einige hier Angst vor neuem Wissen haben ... :/

    Es ist nämlich in diesem Forum eher genau andersrum, dass neues Wissen sehr willkommen ist. Aber das setzt voraus, dass dieses neue Wissen auch so diskutiert wird, wie es unter Erwachsenen üblich sein sollte.

    Und dass es mit den Forenregeln konform geht.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Für deinen Zweiten Beitrag hier als Neuer ohne eine Vorstellung pumpst dich aber Mächtig auf.

    Gruß Holger -- WLA / Stormrider --

    Immer die Wahrheit sagen bringt einem wahrscheinlich nicht viele Freunde, aber dafür die Richtigen. (John Lennon) Ich mag keine Socken!🧦

  • Als Fördermitglied habe ich mal den VDB informiert und bin gespannt, ob diese Neuerung mit den Verbänden im Vorfeld diskutiert worden ist. Würde mich wundern, denn auf den Seiten des VDB findet sich nichts darüber und in den Newslettern auch nicht.

    Eine Regelung am Gesetz vorbei einzuführen, OHNE die Öffentlichkeit zu informieren und OHNE die Verbände ins Boot zu holen - das geht gar nicht. Meine Meinung.

  • Da die PTB ja die Institution ist die für die Prüfung und Zulassung zuständig ist, gehe ich da jetzt auch von aus dass die auch bestimmen können wie diese Zulassung gekennzeichnet werden muss.

    Und da es ja eine Bundesanstalt ist, vermute ich Mal dass die sowas auch bestimmen dürfen.

    Einen Satz finde ich sehr Interessant:

    "Einzig bei Luftgewehren kann, nach Rücksprache mit der PTB, ggf. die vollständige Kennzeichnung auf dem Lauf erfolgen".

    Was gerade für die, die mehrere Läufe in verschiedenen Kalibern benutzen, sicherlich sehr von Interesse sein wird.

  • Es gibt keine Zulassung!

    Hört das denn nie auf?

    Und nein, die PTB kann das nicht; es

    ist die Aufgabe des Gesetzgebers.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Es gibt keine Zulassung!

    Hört das denn nie auf?

    Heißt das, dass wenn ein Hersteller sein Luftgewehr in Deutschland verkaufen möchte, dass er einfach ein :F: drauf machen darf und das ohne Vorlage bei der PTB hier in D vertreiben darf? Ist die Vorlage bei der PTB freiwillig?

    Nach meinem Kenntnisstand müssen bei der PTB zur Erteilung des :F: (Freigabe, Zulassung oder wie man es auch nennen möchte) eine gewisse Anzahl von Waffe (Luftgewehren) vorgelegt werden.

    Ist mein Kenntnisstand da falsch?

  • Ja, das ist falsch.

    Es gibt eine Anzeigepflicht, mehr nicht.

    Die PTB prüft da auch nichts, die Energie

    hat der Hersteller/Importeur zu messen.

    Die Hinterlegung eines Musters wird von

    der PTB gewünscht (früher verlangt). Da

    sich dazu nichts im Gesetz findet hat man

    sich durchgerungen auch eine Zeichnung

    zu akzeptieren. (mit Nachhilfe eines guten

    Rechtsanwalts).

    Fünf Stück müssen im Zweifel vermessen

    werden, eine Hinterlegungspflicht (oder

    Aufbewahrungspflicht von der manch ein

    YouTuber phantasiert) gab es nie.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Nach der Beschussverordnung ist die PTB nur für die Muster- und Prüfprotokolllagerung und Erlaubniserteilung zur F-Kennzeichnung an den Hersteller zuständig.

    Energiemessung läuft über Beschussamt oder herstellereigene, kalibrierte Messanlage.

    Oder bei Einzelabnahmen läuft alles über das Beschussamt. Da ist dann die PTB völlig außen vor.

    Dazu kommt, dass es überhaupt kein PTB-Prüfzeichen für Druckluftwaffen gibt.

    Es gibt das viereckige PTB-Zeichen, das nach Beschussverordnung für nicht tragbare Schussgeräte und Gasböller ist und das bekannte PTB im Kreis für SRS Waffen.

    Für freie Druckluftwaffen gibt es nach dieser Verordnung nur das F im Fünfeck und nichts anderes. Maximal noch das Ortszeichen des Beschussamtes, das bei Einzelabnahme mitgestempelt wird.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Nein, DU liegst falsch.

    Hier §9 Abs. 1 BeschG:

    Zitat

    (1) Wer Schusswaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.5.1 des Waffengesetzes eines bestimmten Modells gewerbsmäßig erstmals herstellen oder in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbringen will, hat dies der zuständigen Stelle zwei Monate vorher schriftlich anzuzeigen und den Gegenstand zur Prüfung und Zulassung einzureichen.


    Und dann weiter in der Beschussverordnung, §11 Abs. 6:

    Zitat

    (6) Für Schusswaffen, die nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 des Waffengesetzes anzuzeigen sind und deren Geschossen eine Bewegungsenergie von höchstens 7,5 Joule erteilt wird, ist eine Messung der Bewegungsenergie nach Anlage VI durchzuführen. Die Messung kann bei einem Beschussamt beantragt werden oder durch den Antragsteller mit einer kalibrierten Geschossgeschwindigkeitsmessanlage selbst durchgeführt werden. Es sind der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt fünf Messprotokolle und ein Hinterlegungsmuster, das aus der Serie der Prüfgegenstände ausgewählt werden muss, einzureichen. Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt bestätigt die Anzeige und nach bestandener Prüfung die Berechtigung zum Aufbringen des Kennzeichens nach Anlage II Abbildung 10.

    Merke: Auch die Verordnung hat Gesetzescharakter.

    Genauso läuft es in der Praxis. Der Hersteller bzw. Importeur testet 5 Waffen und übersendet die STÄRKSTE zusammen mit den Messprotokollen und dem ganzen Papierkram (Formular, Bedienungsanleitung, Messprotokolle, Erläuterungen zur Leistungssteigerung bzw. zur Änderung der Schussfolge) an die PTB. Diese testet die Waffe und verlangt ggf. Nachbesserungen. In jedem Fall verbleibt das "Hinterlegungsmuster" bei der PTB. Für immer.

    Die PTB hat dazu ein Merkblatt erstellt. https://www.ptb.de/cms/fileadmin/…geverfahren.pdf

    DAS ist Fakt.

  • Es gibt das viereckige PTB-Zeichen, das nach Beschussverordnung für nicht tragbare Schussgeräte und Gasböller ist und das bekannte PTB im Kreis für SRS Waffen.

    Exakt, das sind die lt. Gesetz vorgeschriebenen PTB - Zeichen und Nummern (Bauartzulassungen) betreffend SRS - Waffen.

    Die jetzt aufgetauchte PTB - Nummer ist etwas anderes und nur eine Ergänzung zum F - Zeichen. Über diese Nummer lässt sich die durch die PTB durchgeführte Prüfung dem Waffenmodell zuordnen.

    Das hat aber nichts mit der Bauartzulassung bei SRS -Waffen zu tun und ich sehe auch keinen Grund, was rechtlich gegen diese Zusatzkennzeichnung sprechen würde. Von daher verstehe ich auch die Aufregung nicht.

    Auch bei vielen aktuellen Luftdruckwaffen befindet sich das F-Zeichen auf dem Lauf und macht einen Laufwechsel rechtlich problematisch. Zudem muss man auch jetzt schon bei einem Umbau/Laufwechsel sicherstellen, dass die 7,5J nicht überschritten werden.


    "There is only one good, knowledge, and one evil, ignorance." - Socrates

  • Zitat

    (1) Wer Schusswaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.5.1 des Waffengesetzes...

    Dann lesen wir an der Stelle mal nach:

    Zitat

    Salutwaffen sind

    1.5.1

    veränderte Langwaffen, die unter anderem für Theateraufführungen, Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen bestimmt sind, wenn sie die nachstehenden Anforderungen erfüllen:a)das Patronenlager muss dauerhaft so verändert sein, dass keine Patronen- oder pyrotechnische Munition geladen werden kann, b)der Lauf muss in dem dem Patronenlager zugekehrten Drittel mindestens sechs kalibergroße, offene Bohrungen oder andere gleichwertige Laufveränderungen aufweisen und vor diesen in Richtung der Laufmündung mit einem kalibergroßen gehärteten Stahlstift dauerhaft verschlossen sein, c)der Lauf muss mit dem Gehäuse fest verbunden sein, sofern es sich um Waffen handelt, bei denen der Lauf ohne Anwendung von Werkzeugen ausgetauscht werden kann, d)die Änderungen müssen so vorgenommen sein, dass sie nicht mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen rückgängig gemacht und die Gegenstände nicht so geändert werden können, dass aus ihnen Geschosse, Patronen- oder pyrotechnische Munition verschossen werden können, und e)der Verschluss muss ein Kennzeichen nach Abbildung 11 der Anlage II zur Beschussverordnung tragen;

    Offensichtlich nicht zutreffend.

    Liest man im $9 BeschG weiter findet man:


    Die Messung kann bei einem Beschussamt beantragt werden oder durch den Antragsteller mit einer kalibrierten Geschossgeschwindigkeitsmessanlage selbst durchgeführt werden.

    Also genau das was ich geschrieben habe.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Nochmal.

    1. Der erste Schritt bei einem geplanten Inverkehrbringen einer 7,5Joule-Waffe aus einer Serienfertigung ist die Entwicklung der Waffe.

    2. Dann folgt die Herstellung von mindestens fünf Mustern. Diese werden nun Schusstests unterzogen, was der Hersteller bzw. Importeur auch selbst durchführen darf. Alle fünf Muster müssen die Bedingungen (unter 7,5 Joule) erfüllen.

    3. Dann wird die stärkste Waffe ausgewählt.

    4. Dann werden die übrigen Unterlagen zusammengestellt und gemeinsam mit der stärksten Waffe an die PTB geschickt.

    5. Die PTB prüft die Unterlagen und testet die Waffe. Dazu hat sie 2 Monate Zeit.

    6. Dann erfolgt entweder eine Mängelrüge oder eine Anzeigebestätigung.

    7. Nach dem Eingang der Anzeigebestätigung kann nun mit dem Inverkehrbringen (=Auslieferung) der Waffen mit F-Kennzeichen begonnen werden.

    So sieht es das Gesetz vor und so wird es auch gehandhabt. NEU ist: Die PTB verlangt in der Anzeigebestätigung, dass die PTB-Nummer mit auf der Waffe aufgebracht ist, und zwar auf dem "Gehäuse", zusammen mit den gesetzlich vorgeschriebenen weiteren Dingen. Aber das Gesetz kennt keine Pflicht zur Anbringung dieser PTB-Nummer und meiner Einschätzung nach könnte weder die PTB noch das BMI noch das BKA einen Hersteller bzw. Importeur zwingen, die Nummer aufzubringen. Es gibt keine gesetzliche Handhabe dafür.

    Die übrigen Punkte des Anmeldevorgangs sind jedoch in der Beschussverordnung zwingend erforderlich und müssen eingehalten werden. Es drohen bis zu 20.000 € Bußgeld, gemäß §21 Abs. 2 BeschG.

  • 2. Dann folgt die Herstellung von mindestens fünf Mustern.

    Steht wo?

    Du leitest das offensichtlich hieraus ab:

    Zitat

    Von einer wahllos aus einer Fertigung gegriffenen Waffe wird zunächst das arithmetische Mittel der aus zehn Einzelmessungen resultierenden Geschossenergie (E(tief)10) gebildet. Liegt E(tief)10 nicht über 5,0 J, so erübrigt sich die weitere Prüfung und es ist als gesichert anzusehen, dass die Bewegungsenergie bei diesem Waffenmodell nicht über 7,5 J liegt. Im anderen Fall sind vier weitere aus der Fertigungsserie entnommene Waffen zu prüfen.

    Das ist aber nur einschlägig wenn überhaupt 5 Waffen

    hergestellt oder importiert werden!


    3. Dann wird die stärkste Waffe ausgewählt.

    Steht wo?

    Ich finde nur:

    Zitat

    Es sind der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt fünf Messprotokolle und ein Hinterlegungsmuster, das aus der Serie der Prüfgegenstände ausgewählt werden muss, einzureichen.

    und

    Zitat

    Liegt das Gesamtmittel E(tief)5 x (tief)10 nicht über 7,5 J und bei keiner der fünf geprüften Waffen die jeweilige obere Toleranzgrenze für 90% der Grundgesamtheit mit einer statistischen Sicherheit von 95% über 8,5 J (E(tief)10 + k(tief)3, (tief)10 x s(tief)10 <= 8,5 J, k(tief)3, (tief)10 = 2,36), so gilt die Bewegungsenergie der Geschosse von 7,5 J bei diesem Waffenmodell als eingehalten.

    Also gerade nicht das Maximum sondern der Mittelwert zählt.


    Ich weis daß die PTB sich da seltsam verhält und

    daß man keinen Streit mit denen sucht.

    Trotzdem haben auch die sich an das Gesetz zu

    halten!

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
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  • Ich habe ja gesagt: Bei einer Serienfertigung. Weniger als 5 Waffen sind für mich KEINE Serienfertigung, und für den Gesetzgeber offensichtlich auch nicht.

    Es läßt sich in der Tat darüber spekulieren, wer denn nun die Auswahl des Hinterlegungsmusters durchführt. Die PTB möchte das stärkste Exemplar. Wenn ein Hersteller nun darauf bestehen würde, eine andere Waffe einzureichen, könnte die PTB wohl nichts dagegen unternehmen, mangels Handhabe. Da aber die Testergebnisse der schwächeren Waffen nicht überprüft werden und diese Waffen nach erfolgter Anzeigebestätigung in den Verkehr gebracht werden dürfen obliegt die Auswahl de facto ohnehin dem Hersteller bzw. Importeur. Das ist also typischerweise kein Streitpunkt. Die PTB sieht die Antragsteller sowieso eher als Kunden an und ist im Umgang daher konstruktiv.

    Aber diese neue PTB-Nummer als Pflicht zu fordern, ohne Grundlage und OHNE Abstimmung mit dem VDB - das geht nicht. Wehret den Anfängen. Wenn man die PTB mit dieser Praxis "durchkommen" lässt, wer weiß, was dann der nächste Schritt ist? Ein Katalog an "Mindestmaßnahmen gegen Aufbohren", ohne gesetzliche Grundlage vielleicht? Oder eine Kaliberobergrenze? Kann man alles machen, aber bitteschön ordnungsgemäß auf dem demokratischen Weg über eine Gesetzesnovelle. Bei der müssen immerhin die Verbände angehört und die Kosten ermittelt werden. Am Ende steht dann eine Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt, nicht einfach nur ein downloadbarer Wisch auf den Internet-Seiten einer Bundesanstalt.

  • Auch eine geplante Serienfertigung beginnt

    mit einem Muster. Dann sind einfach (noch)

    keine 5 Stück verfügbar.

    Ist für große Hersteller/Importeure natürlich

    kein Thema; für kleine aber schon!

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