Neue Regelung: F-Waffen nun mit PTB-Nummer

Es gibt 124 Antworten in diesem Thema, welches 12.435 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (6. August 2023 um 21:02) ist von Ingo.M.

  • ja , macht aber wenig sinn,da viele luftdruckwaffen im besitz sind , und die haben ein F oder noch nichtmal das F , weil altbestand

    dann kaufste nur noch alte waffen und mußt dich nicht registrieren..... mir fehlt da noch die komplette logik

    gruß edwin

    INVICTUS

  • Es wird im allermindesten Fall einen Preisanstieg von Wechsellaufsystemen mit Zulassung vor dem fraglichen Datum nach sich ziehen.

    Da tritt also eine schleichende Verteuerung ein, und ähnlich wie bei Kulturangeboten und Restaurantbesuchen, wird sich bald eine größere Klientel diesen Spaß schonmal nicht mehr leisten können.

    Danach kommt die Frage welches Szene-Produkt als nächstes ad-absurdum geführt, und von Saurons Auge erfasst wird..

    An Phantasie mangelt es mir diesbezüglich nicht.

  • Für die "Facebook-Verweigerer": So shen die Anzeigebescheinigungen jetzt aus.

    Bleibt zu hoffen, dass der Empfänger dieses Briefes mit Deiner Veröffentlichung hier einverstanden ist.

    Liebe Grüße Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • Die PTB-Nummer muss jetzt drauf, ja und? F-Waffen wurde schon immer eine PTB-Nummer vergeben, die wird jetzt noch mit aufgedruckt. Sonst ändert sich GAR NICHTS. Das Kaliber musste auch bisher schon draufstehen.

    Auch wird hier kein Gesetz gemacht bzw. was am Gesetz vorbei entschieden. Die PTB kann als eigenständige Institution frei entscheiden, wie von ihr geprüften Waffen bei in Umlaufbringung zu kennzeichnen sind.

    Lächerlich, dass es diesen Thread überhaupt gibt. Als gäbe es keine anderen Probleme.

    Bisher wurde bei F-Waffen KEINE PTB-Nummer vergeben. Es gab lediglich eine laufende Nummer auf der Seite der PTB. Und natürlich ändert sich etwas: Der Tausch eines Laufs ist nun nicht mehr einfach möglich.

    Die PTB kann NICHT entscheiden, wie von ihr geprüfte Waffen gekennzeichnet sind. Die Kennzeichnung von F-Waffen ist in der Anlage 2 zum WaffG geregelt. Dort wird auf die AWaffV verwiesen. Weiterhin sind das Beschussgesetz und die Beschussverordnung relevant. In keinem der Gesetzeswerke wird die PTB, das BMI, das BKA oder irgendeine andere Behörde ermächtigt, eigene Regeln aufzustellen. Das müsste aber der Fall sein, wenn denn die Regelung juristisch belastbar sein soll. Es gibt immer noch eine Gewaltenteilung in Deutschland.

    Das gibt die PTB auch selbst zu. Ich zitiere aus dem verlinkten Merkblatt:

    Zitat

    Aus dem § 24 des Waffengesetzes (WaffG) in Verbindung mit dem § 21 der allgemeinen Waffengesetz‐

    Verordnung (AWaffV) resultieren die Vorgaben für die Kennzeichnung von Schusswaffen, die im

    Geltungsbereich des Gesetzes herstellt oder in diesen verbracht werden. Von diesen Vorgaben wird für

    Schusswaffen, für die eine Anzeigepflicht gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 1 des Beschussgesetzes (BeschG) besteht,

    in Abstimmung mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) abgewichen.

    Da haben wir's. Von den gesetzlichen Regelungen wird "abgewichen". Das steht einer Behörde nicht zu.

    Ein großes Problem ist das hier sicher nicht, das habe ich auch nie behauptet. Ich wollte hier lediglich über eine neue Regelung informieren und auch auf die Problematik der Austauschläufe hinweisen.

    Bleibt zu hoffen, dass der Empfänger dieses Briefes mit Deiner Veröffentlichung hier einverstanden ist.

    Das Bild wurde durch die Fa. GoGun auf der Facebook-Seite des Unternehmens öffentlich einsehbar gepostet. Es IST also bereits veröffentlicht.

  • Es IST also bereits veröffentlicht.

    Bei mir funktioniert Dein Link nicht, ich solle mich anmelden. Das bedeutet für mich, es ist FB Mitgliedern vorbehalten.

    Ich wollte hier lediglich über eine neue Regelung informieren und auch auf die Problematik der Austauschläufe hinweisen.

    Ich auch. Nichts für ungut.

    Liebe Grüße Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • Es IST also bereits veröffentlicht.

    Bei mir funktioniert Dein Link nicht, ich solle mich anmelden. Das bedeutet für mich, es ist FB Mitgliedern vorbehalten.

    So ist das meistens bei Veröffentlichungen - es gibt immer eine gewisse Zugangshürde. Selbst wenn ich einen Text an eine Litfass-Säule klebe, dann muss man immer noch Lesen können, um den Text zu verstehen. Es handelt sich NICHT um eine geschlossene Gruppe, sondern eine für jeden einsehbare Seite. Ich glaube nicht, dass ich hier etwas zu befürchten habe.

  • Also bei mir geht der Link .

    Erwin

    Ich meine den Link zu facebook aus Beitrag 9. Ich vermute dann, dass Du dort einen Account hast und dadurch auch die erforderlichen Zugriffsrechte.

    Ich bin da nicht angemeldet. Deshalb klappt das bei mir nicht.

    dass ich hier etwas zu befürchten habe.

    Dann ist doch alles gut, zurück zum Thema.

    Liebe Grüße Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • So wie ich das sehe, ist das Thema dieses Thread ein juristisches und noch dazu recht strittig. Da die allerwenigsten User hier fachlich ausreichend voegebildet sind, um eine fundierte Sicht zu posten, werde ich das Thema schließen, wenn es so weiterläuft wie jetzt und nur Linkprobleme diskutiert werden oder unqualifizierte Kommentare kommen.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Ich halte das Thema nicht für strittig. Fakt ist: Es gibt eine neue Regelung und schon bald werden die ersten Waffen auftauchen, die neben dem F-Zeichen auch eine PTB-Nummer tragen. Da die Markierungen inklusive der Kaliberangabe nun zusammenhängend auf dem "Gehäuse" aufgebracht werden, ist ein Einbau eines Laufs mit einem anderen Kaliber wohl nicht mehr möglich bzw. illegal (Ausnahme Waffenherstellungserlaubnis) - auch wenn der neue Lauf von einem ebenfalls mit "F" Zeichen ausgestattet ist und beide Waffen bis auf das Kaliber baugleich sind.

    Anhand der PTB-Nummer kann nun leicht überprüft werden, ob eine "F"-Waffe WIRKLICH der PTB angezeigt wurde. Das war bisher nur der PTB selbst möglich, durch Vergleich mit den hinterlegten Exemplaren. Die nicht selten beobachtete Praxis einiger ausländischer Hersteller, einfach jede Waffe mit einem "F" zu stempeln, dürfte damit ein Ende finden. Das gab es insbesondere bei Softair-Waffen, die mehr als 0,5 Joule haben.

  • So wie ich das sehe, ist das Thema dieses Thread ein juristisches und noch dazu recht strittig.

    Dann hätte "Tactical Dad" mit seiner Vermutung leider (!) Recht. Unnötigerweise.

    Lass doch einfach laufen, solange es beim Meinungsaustausch bleibt.

    ...damals beim Thread mit der Schreckschuss Beretta 34 und dem "EDM Beschuss" wurde dieser Fehler auch schon gemacht, anstatt einfach die Diskussion laufen zu lassen, solange sie im Rahmen bleibt.

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

  • So wie ich das sehe, ist das Thema dieses Thread ein juristisches und noch dazu recht strittig.

    Dann hätte "Tactical Dad" mit seiner Vermutung leider (!) Recht. Unnötigerweise.

    Lass doch einfach laufen, solange es beim Meinungsaustausch bleibt.

    ...damals beim Thread mit der Schreckschuss Beretta 34 und dem "EDM Beschuss" wurde dieser Fehler auch schon gemacht, anstatt einfach die Diskussion laufen zu lassen, solange sie im Rahmen bleibt.

    Hier in dem Forum scheint das einem Muster zu folgen, dass interessanten Themen gezielt unterbunden werden. Fast so als ob einige hier Angst vor neuem Wissen haben ... :/

    VDB Fördermitglied - Damit die Lethargie der Waffenbesitzer endlich ein Ende hat.

  • Vielleich habe ich etwas übersehen, aber wir schreiben hier über etwas rechtlich Suspektes, das für 99% der Besitzer von Kaltgasern ohne Konsequenzen ist?

    Bleibt die Frage wie die wirklich Betroffenen zu reagieren gedenken?

    Drei Dinge braucht man im Forum : Respekt, Demut, Geduld, Toleranz, einen Klappspaten und die Blockierfunktion


  • Vielleich habe ich etwas übersehen, aber wir schreiben hier über etwas rechtlich Suspektes, das für 99% der Besitzer von Kaltgasern ohne Konsequenzen ist?

    Bleibt die Frage wie die wirklich Betroffenen zu reagieren gedenken?

    Für viele wird es vermutlich kaum Konsequenzen haben. Aber es bestehen große Unterschiede zwischen dem Anzeigenverfahren von Druckluftwaffen und dem Baumusterprüfverfahren von Schreckschusswaffen. Einer der wichtigsten Unterschiede ist, dass an Druckluftwaffen bauliche Veränderungen vorgenommen werden dürfen (natürlich nur von einem Büchsenmacher). Schreckschusswaffe würde bei einem Umbau sofort WBK pflichtig werden. Es sollte auch erlaubt sein Druckluftwaffen im Ausland selber auf die Einhaltung der 7,5 Joule Grenze zu testen und selber mit einem F im Fünfeck zu kennzeichnen und dann erlaubnisfrei nach Deutschland zu "verbringen". Auch das ist bei Schreckschusswaffen nicht möglich. Es sind also relevante und wichtige Unterschiede zwischen beiden Verfahren der Freistellung von der WBK pflicht. Und offenbar versucht die PTB jetzt eigenmächtig beide Verfahren anzugleichen, obwohl es dafür keine Rechtsgrundlage gibt.

    Und um zu Deiner Frage zurück zu kommen, für Besitzer von Paintballmarkierern kann das einen erheblichen Einfluss haben.

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  • Ist es nicht einfacher eine Waffe zuzuordnen, wenn man eine PTB Nummer hat?

    Ich bin ja ein Verfechter dass Airsoft Waffen Spielzeug sein sollen. Aber somit ist das Inverkehrbringen ausländischer F - willkür-Modelle einfach schwieriger und wenn eine Kontrolle stattfindet die Abfrage erleichtert wird? Ich weiss es nicht. Ein weiterer Stempel macht mehr Probleme, die Frage ist nur für wen.

  • Besitzer von Paintballmarkierern

    Das verstehe ich nicht. Es ändert sich doch nur die Kennzeichnung auf der Waffe (plus der Listennummer).

    Das Antrags und Zulassungsverfahren bleibt doch gleich.

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  • Besitzer von Paintballmarkierern

    Das verstehe ich nicht. Es ändert sich doch nur die Kennzeichnung auf der Waffe (plus der Listennummer).

    Das Antrags und Zulassungsverfahren bleibt doch gleich.

    Es geht darum, dass es keine Rechtsgrundlage für diese neuen Vorgaben gibt. In den Gesetzen und Verordnungen ist jede Beschriftung genau geregelt. Aber das jetzt ist frei erfunden von den Behörden. Offenbar untergräbt die PTB hier die Gewaltenteilung und überschreitet ihre Kompetenz. Von uns Waffenbesitzern erwartet man, dass wir uns haargenau an die noch so kleinste und sinnloseste Vorschrift halten. Wieso sollte man es dann hinnehmen, wenn die Behörden sich einfach selber Regeln ausdenken??? Das ist doch wohl Grund genug, dass man sich hier öffentlich darüber austauscht.

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