Neue Regelung: F-Waffen nun mit PTB-Nummer

Es gibt 124 Antworten in diesem Thema, welches 12.121 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (6. August 2023 um 21:02) ist von Ingo.M.

  • Keine Ahnung wie Deine Waffenbehörde so tickt. Aber bei mir gibt es eine "Bringschuld". Will man etwas von den SBs, das auch nur im mindesten von der täglichen Routine abweicht, dann muss man genau herleiten, welche gesetzlichen Grundlagen bestehen und warum genau sie jetzt aktiv werden müssen. Dann fragen sie erstmal "oben" nach, und das ziemlich zögerlich. Im Zweifel weigern sie sich.

    Habe ich von vielen anderen LWBs auch so gehört.

  • OK, daß die meisten SB einem einen Kieslaster

    vor die Füße kippen ist unbestritten. Geregelt

    ist das allerding nicht. Es gilt der Grundsatz daß

    man gegenüber der Behörde glaubhaft machen

    muss. Im Falle des Verlustes wird das oft mit der

    eidesstattlichen Versicherung geregelt. Bei der

    Zerstörung zeigt man die Reste vor.

    Was der SB bei einer Drosselung akzeptiert ist

    offen, das ist halt eine extrem seltene Baustelle.

    Büchsenmacher die ein Luftgewehr drosseln

    haben in der Regel kein Problem. Eine Messung

    vom Büma dürfte also helfen. Das ist aber alles

    eine Frage des praktischen Umgangs, im Gesetz

    steht dazu nichts!

    Wenn ich mit dem dreihundertsten Luftgewehr

    beim SB auflaufe fragt der auch nicht mehr...

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Erklärst du mir wo das genau geregelt ist?

    Das sagt einem eigentlich schon die Logik.

    Ansonsten könnte man ja einfach alles behaupten, so'n Sachbearbeiter muss sein Handeln auch begründen/belegen können, und dafür braucht dieser halt greifbare Unterlagen worauf er sich berufen kann.

    Ob das jetzt explizit genauso irgendwo in den Vorschriften steht, das weiß ich nicht.

    Aber kein Sachbearbeiter würde ohne Beweise eine Waffe einfach so aus dem Waffenregister löschen, und selbst bei dem 300ten wird der, wenn der einigermaßen schlau ist, sich absichern.

  • und selbst bei dem 300ten wird der, wenn der einigermaßen schlau ist, sich absichern.

    Ich kann dir versichern daß er es nicht tut.

    Ist auch relativ sinnlos, man kann das Teil

    ja in 3 Min. wieder auf max. Leistung bringen.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • und selbst bei dem 300ten wird der, wenn der einigermaßen schlau ist, sich absichern.

    Ich kann dir versichern daß er es nicht tut.

    Ist auch relativ sinnlos, man kann das Teil

    ja in 3 Min. wieder auf max. Leistung bringen.

    Da hast du mit dem einfachen Zurückrüsten natürlich Recht, es zählt aber eben immer nur der Ist-Zustand, wenn du das Ding dann wieder leistungssteigerst ist es halt illegales Tuning.

    Wenn ich Sachbearbeiter wäre, würde ich zur eigenen Absicherung jedenfalls ein Schreiben von einem Büma fordern, auf dass ich mich jederzeit berufen könnte.