Keine Ahnung wie Deine Waffenbehörde so tickt. Aber bei mir gibt es eine "Bringschuld". Will man etwas von den SBs, das auch nur im mindesten von der täglichen Routine abweicht, dann muss man genau herleiten, welche gesetzlichen Grundlagen bestehen und warum genau sie jetzt aktiv werden müssen. Dann fragen sie erstmal "oben" nach, und das ziemlich zögerlich. Im Zweifel weigern sie sich.
Habe ich von vielen anderen LWBs auch so gehört.
Neue Regelung: F-Waffen nun mit PTB-Nummer
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OK, daß die meisten SB einem einen Kieslaster
vor die Füße kippen ist unbestritten. Geregelt
ist das allerding nicht. Es gilt der Grundsatz daß
man gegenüber der Behörde glaubhaft machen
muss. Im Falle des Verlustes wird das oft mit der
eidesstattlichen Versicherung geregelt. Bei der
Zerstörung zeigt man die Reste vor.
Was der SB bei einer Drosselung akzeptiert ist
offen, das ist halt eine extrem seltene Baustelle.
Büchsenmacher die ein Luftgewehr drosseln
haben in der Regel kein Problem. Eine Messung
vom Büma dürfte also helfen. Das ist aber alles
eine Frage des praktischen Umgangs, im Gesetz
steht dazu nichts!
Wenn ich mit dem dreihundertsten Luftgewehr
beim SB auflaufe fragt der auch nicht mehr...
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Erklärst du mir wo das genau geregelt ist?
Das sagt einem eigentlich schon die Logik.
Ansonsten könnte man ja einfach alles behaupten, so'n Sachbearbeiter muss sein Handeln auch begründen/belegen können, und dafür braucht dieser halt greifbare Unterlagen worauf er sich berufen kann.
Ob das jetzt explizit genauso irgendwo in den Vorschriften steht, das weiß ich nicht.
Aber kein Sachbearbeiter würde ohne Beweise eine Waffe einfach so aus dem Waffenregister löschen, und selbst bei dem 300ten wird der, wenn der einigermaßen schlau ist, sich absichern.
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und selbst bei dem 300ten wird der, wenn der einigermaßen schlau ist, sich absichern.
Ich kann dir versichern daß er es nicht tut.
Ist auch relativ sinnlos, man kann das Teil
ja in 3 Min. wieder auf max. Leistung bringen.
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und selbst bei dem 300ten wird der, wenn der einigermaßen schlau ist, sich absichern.
Ich kann dir versichern daß er es nicht tut.
Ist auch relativ sinnlos, man kann das Teil
ja in 3 Min. wieder auf max. Leistung bringen.
Da hast du mit dem einfachen Zurückrüsten natürlich Recht, es zählt aber eben immer nur der Ist-Zustand, wenn du das Ding dann wieder leistungssteigerst ist es halt illegales Tuning.
Wenn ich Sachbearbeiter wäre, würde ich zur eigenen Absicherung jedenfalls ein Schreiben von einem Büma fordern, auf dass ich mich jederzeit berufen könnte.
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