Posts by black_friday

    Ein Verbandskasten sollte allerdings bei einer Verkehrskontrolle eingeschweißt sein, sonst ist er nicht mehr gültig.

    Seit wann das denn? Und wo steht das? Gab bei mir noch nie Probleme und es gibt auch Nachfüllsets, die nur die sterilen Teile enthalten.

    Sonst müsste man ja nach jeder Pflasterentnahme den Kasten wegwerfen.


    Verbandsschere hatte ich mal im Rucksack bei der Flughafen - Sicherheitskontrolle. Musste den Rucksack ausräumen, durfte die Schere aber behalten und mit an Bord nehmen. Scheint wohl nicht ganz so gefährlich zu sein.

    ein Böller mit Cal. 28,5 mm und Zündung per 6mm Flobert. Leider ohne jeglichen Beschuß.
    Soll aus den 70ern und bei Trauerfeiern verwendet worden sein. Sein Vater war Bestatter. (Italien)
    Er wollte wissen, ob die Kanone als freier Vorderlader oder scharfe Waffe eingestuft wurde. Interessiert mich auch

    Ist aus der Ferne erst mal schwer zu beantworten.

    Wichtig ist (auch für einen Vorderlader- oder Böllerbeschuss), dass sich bauartbedingt keine scharfen .22 Patronen damit verschießen ließen. Ansonsten könnte die Kanone bereits jetzt als scharfe Waffe gelten.

    Um die Kanone als (freien) Vorderlader beschießen lassen zu können müsste sie einigermaßen als Nachbau einer historischen Kanone durchgehen.

    Für einen Böllerbeschuss sind z.B. mindest - Laufstärken einzuhalten. Das müsste der Nachbar bei einem Beschussamt erfragen.

    Muss der Transport einer Kanone mit Luntenzündung verschlossen statt finden oder nicht?
    Bei einläufigen Vorderladern mit Rad-, Stein- oder Luntenschloß soll es ja nicht vorgeschrieben sein!

    Eine solche Kanone mit historischem Vorbild ist ja ein einläufiger Vorderlader mit Luntenzündung. Von daher ist der Transport zum Glück noch unverschlossen möglich.

    Das Anhängsel müsste die Wegrollsperre für eines der Räder sein.

    Schöne Kanone, ich habe die eine Nummer kleiner (gab es, glaube ich, in 3 Größen).

    Die große Version, die du hast, würde mir auch gefallen. Leider habe ich keinen Platz dafür in meinem Büro und der WAF für eine Aufstellung anderswo ist tiefrot :(

    Was bei mir schon x mal gut funktioniert hat:

    • Federstange mit Spitze nach unten auf ein Stück Holz stellen
    • Feder und Unterlegscheibe auflegen
    • Mit einem Seitenschneider herunterdrücken
    • Seitenschneider sachte schließen (Stange nicht abknipsen ;) ) und festhalten
    • einsetzen

    Ein verschlossener Raum ist ausdrücklich kein verschlossenes Behältnis.

    Bitte nicht schon wieder diese Diskussion.

    Ja, je nach Definition ist evtl. ein verschlossener Raum kein verschlossenes Behältnis.

    Das ist aber völlig egal!

    Lt. §36 Absatz 1 Waffengesetz hat derjenige, der Waffen oder Munition besitzt, die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.

    --> Wird durch einen verschlossenen Raum erfüllt


    Lt. §13 Absatz 2 Ziffer 1 der allgemeinen Waffen-Verordnung müssen erlaubnisfreie Waffen und Munition mindestens in einem verschlossenen Behältnis aufbewahrt werden müssen.

    --> Auch das wird durch einen verschlossenen Raum erfüllt, da er mehr Sicherheit gegen Abhandenkommen bietet als ein einfaches verschlossenens Behältnis. Wichtig ist hier das Wort "mindestens"!

    Die Allgemeine Waffen-Verordnung konkretisiert hier nur die entsprechende Stelle im Waffengesetz für erlaubnisfreie Waffen und stellt klar, dass nicht z.B. mindestens ein verschlossener Schrank, Tresor oder Raum erforderlich ist um das Abhandenkommen zu verhindern.

    Alles dermaßen unübersichtlich, dass man als Durchschnittsbürger im Zweifelsfall auf Verbotsirrtum plädieren kann.

    Genau. Dank Formulierungen wie z.B. der Folgenden hat man die (Un-)Verständlichkeit des Waffengesetzes auf eine ganz neue Stufe gehoben:


    Dazu kommen dann noch unklare Bestimmungen, die ganz sicher erst vor Gericht klargestellt werden müssen (was dann leider oft nicht gut für den Angeklagten ausgeht).

    Der Pulverschein ist eigentlich eine Erlaubnis nach §27 Sprengstoffgesetz und berechtigt, wie bereits gesagt, zum Pulverkauf, aber auch zum entsprechenden Umgang mit dem Pulver. Es gibt, schießen und Böllern betreffend, 3 Lehrgänge und Prüfungen dazu:

    1. Vorderladerschießen
    2. Wiederladen
    3. Böllern

    Je nachdem, welche Prüfungen man ablegt, darf man die entsprechenden Pulverarten kaufen und verwenden.

    Böllern ist dann, nach vorheriger Anzeige bei den Behörden, auch außerhalb von Schießstätten erlaubt, da die Böller nicht als Waffen gelten. Dafür ist der erforderliche Böllerbeschuß für die "Lärmerzeugungsgeräte" immer nur 5 Jahre gültig und muss dann erneuert werden.

    Der scharfe Beschuss von Vorderladern ist nicht zeitlich in der Gültigkeit begrenzt, damit darf dann aber auch nur auf Schießstätten geschossen werden (auch dann, wenn man keine Kugel laden würde). Außnahmen sind nur mit Hilfe einer behördlichen Schießerlaubnis möglich.

    Danke für das Video, wirklich sher interessant.

    Ich frage mich nur, ob der Workshop noch aus weiteren Werkstätten besteht. Denn man sieht im Video nur die groben Arbeiten und dann die Montage, die anspruchsvolleren Schritte werden nicht gezeigt.

    Etwas seltsam fand ich auch die Art der Kornmontage.

    Bei der Popularität von freien Waffen spielen viele Faktoren mit.

    Bei mir persönlich war es so das ich, bevor ich aktiver Sportschütze wurde, freie Waffen gesammelt und Druckluft u.ä. auch regelmäßig im Keller geschossen habe. Nach dem Eintritt in den Verein habe ich etwa die Hälfte meiner Waffen verkauft zwecks Finanzierung des neuen Hobbys und um Platz für einen Tresor zu schaffen. Mittlerweile trainiere ich auch immer noch im Keller, aber nicht mehr regelmäßig.

    Was mir an den aktuell neu am Markt angebotenen freien Waffen nicht gefällt ist der hohe Kunststoffanteil und die hohen Preise für qualitativ hochwertige Waffen.

    Generell ist es so, dass Waffen allgemein ein schlechtes Image in Deutschland bekommen haben. Früher war es völlig normal, dass viele ein Luftgewehr hatten und auch für alle sichtbar z.B. im Garten oder Hofeinfahrt schossen, ohne das das SEK gerufen wurde. Von daher standen Druckluftwaffen auch bei Jugendlichen hoch oben auf der Wunschliste. Mittlerweile ist das eher ein Hobby einzelner geworden.

    Durch entsprechende Berichterstattung in den Medien sind heute zudem viele der Meinung, dass Druckluft- und CO2 Waffen gar nicht mehr frei besessen werden dürfen.