Neue Regelung: F-Waffen nun mit PTB-Nummer

Es gibt 124 Antworten in diesem Thema, welches 12.433 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (6. August 2023 um 21:02) ist von Ingo.M.

  • Will mich da jetzt garnicht einmischen, aber die oder das Muster welches vor einer Serienfertigung gebaut wird, wird nirgendwo hingeschickt. Danach folgt eine Kleinserie, die wird Dauertests unterzogen , und die werden auch nirgendwo hingeschickt , und wenn alles gut ist, folgt die erste größere Serie ,und von denen könnte man dann welche zur Prüfung schicken .....

  • Das ich das noch erleben darf...

    NC und Dampf sind sich einig!

    Jungs, ihr seid auf einem guten Weg! :thumbsup:

    Weitermachen......

    LG

    Thorsten

    Früher war nicht alles besser, nur anders.

    Aber meistens ist anders einfach nur besser! ;)

    8) >>>VDB-Fördermitglied<<< 8)

  • Will mich da jetzt garnicht einmischen, aber die oder das Muster welches vor einer Serienfertigung gebaut wird, wird nirgendwo hingeschickt. Danach folgt eine Kleinserie, die wird Dauertests unterzogen , und die werden auch nirgendwo hingeschickt , und wenn alles gut ist, folgt die erste größere Serie ,und von denen könnte man dann welche zur Prüfung schicken .....

    Ja, in großen Unternehmen.

    Kleine Unternehmen oder selbständige Büchsenmacher

    müssen anders vorgehen und die Gesetze gelten ja für

    Alle.

    Da geht es auch meistens um Importe. Man beschafft erst

    mal ein Stück um es anzumelden und macht erst weiter

    wenn das geklappt hat. Jedenfalls wenn es nicht nur um

    60€-Airsoft geht.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Wenn ich das jetzt so richtig verstanden habe auf den letzten 4 Seiten

    Die PTB kann vom Hersteller verlangen dass er auf dem LG neben dem :F: noch die :ptb: einschlägt/graviert/Lasert oder

    wie auch immer das ganze aussieht. Aber der Hersteller MUSS dem NICHT folgeleisten!

    Hab ich das so richtig verstanden? Denn wenn dem so ist wird sich für die meisten Neuwaffen nix ändern denn

    der Hersteller entscheidet dann selbst ob er die PTB-Nummer auf die Waffe anbringt oder nicht.?

    Gruß

    Thomas

  • Die PTB verlangt es einfach (ohne Rechtsgrundlage).

    Die Hersteller/Importeure werden dem überwiegend

    folgen weil keiner Stress mit der PTB braucht.

    Wie es ausgeht wenn sich einer auflehnt wäre mal

    richtig spannend.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Die Hersteller/Importeure werden dem überwiegend

    folgen weil keiner Stress mit der PTB braucht.

    Auch alleine schon weil das viele Kunden gar nicht bemerken werden und es wahrscheinlich 98% der Kundschaft auch egal sein wird.

    Da wird sich kaum ein Hersteller quer stellen, denen wird das ziemlich egal sein ob die neben der Bezeichnung, Kaliber und dem :F: noch ne Nummer mehr mit drauf lasern, dauert halt 3 Sekunden länger.

  • Den Einfluss habe ich nicht.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Ich sag mal so: Auf großen Waffen sicher nicht sehr auffällig, auf Pistolen Airsoft dafür umso mehr. GSG hat mir auf eine Anfrage geantwortet, warum sie neuerdings die Inporteurmarkings sowie das F-Zeichen so prägnant mit den auf den Schlitten klatschen (das war noch ohne die PTB-Nr., allerdings gehen Sie in Ihrer Antwort auf das Thema ein):

    Guten Tag Herr,

    bei neuen Modellen mit zukünftiger Nennung der „PTB“ Nummer, muss die Kennzeichnung sofort erkennbar sein und darf nicht versteckt angebracht sein.

    Hier gibt es leider neue gesetzliche Richtlinien.

    Bei alten Modellen versuchen wir eine Lösung zu finden. Allerdings geht es manchmal nicht mit unseren Laser-Vorrichtungen um unter dem Abzugsbügel zu lasern.

    Mit freundlichen Grüßen

    Best regards

    Info GSG Ense

    ---

    Das Ergebnis ist dann hier zusehen:

    Versaut meiner Meinung nach komplett das Aussehen und nimmt den Sammelcharakter. Ferner scheint es ja auch den Lack graulich zu verfärben (rund um die Markings).

  • Den Einfluss habe ich nicht.

    In der Tat ist diese neue Regelung nicht nur eine Anmaßung der Behörde (Bruch der Gewaltenteilung), sondern auch ungerecht - weil die "Großen" bevorteilt werden. Ich zitiere aus dem Merkblatt der PTB:

    Zitat

    Kunden, die eine gewisse Anzahl an Schusswaffen im Kalenderjahr anzeigen, können sich auch ein Kontingent an PTBNummern reservieren lassen und diese dann selbstständig vergeben.


    Das hört sich ein wenig lauwarm und harmlos an. Ist es aber nicht, weil diese Regelung den "Großen" einen enormen Vorteil beim Thema "time to market" und somit auch bei der Kapitalbindung verschafft.

    Hier mal ein Beispiel. Nehmen wir an, ein neues Modell eines preiswerten Druckluftgewehres "made in China" soll in einer F-Version auf den deutschen Markt gebracht werden.

    Importeur "A" ist Großkunde der PTB. Er lässt die ersten 1000 Waffen fertigen, mitsamt den "F"-Zeichen und der PTB-Nummer, die er seinem Kontigent an PTB-Nummern entnimmt. Da Waffen China nur auf dem Seeweg verlassen dürfen (keine Luftfracht) dauert es nun 8 Wochen, bis die Lieferung (alle 1000) im Lager des Importeurs ankommt. Fünf Waffen werden getestet und der Antrag wird gestellt. Maximal nach 2 Monaten kann die Auslieferung beginnen. Vier Monate nach Fertigstellung der Waffen in der chinesischen Fabrik.

    Importeur "B" ist KEIN Großkunde der PTB. Mangels Nummernkontingent können die Waffen nicht durchgefertigt werden bevor die PTB-Zulassung da ist, denn es gibt ja keine PTB-Nummer. Es werden also zunächst fünf Muster gebaut und per Seefracht (anders geht es ja nicht) nach Deutschland geschafft. Vier Monate später ist die Zulassung da und es gibt endlich eine PTB-Nummer. Nun beginnt die Fertigung der ersten Serie in China und vier Wochen später geht sie in See. Nach dem Eintreffen (acht Wochen später) trifft sie im Lager des "B" ein und die Lieferung kann beginnen. Sieben Monate nach Fertigstellung der ersten fünf Waffen in China.

    Zeitvorteil für "A": Drei ganze Monate.

    Hier sollte der VDB tätig werden. Es muss eine Lösung gefunden werden, die niemanden benachteiligt und nicht nur für die "Großkunden" passt.

  • Die PTB verlangt es einfach (ohne Rechtsgrundlage).

    Die Hersteller/Importeure werden dem überwiegend

    folgen weil keiner Stress mit der PTB braucht.

    Wie es ausgeht wenn sich einer auflehnt wäre mal

    richtig spannend.

    In der Tat. Aber die Rechtsgrundlage hat sich die PTB doch selbst geschaffen, gleich wie diese zunächst aussieht.

    Prinzipiell "können" das Bundesbehörden auch, allerdings nicht mehr dann, wenn materielles Recht betroffen ist.

    Kurz müsste man meinen, daß es hier nicht um fehlende Rechtsgrundlage, sondern fehlende Ligitimationsgrundlage handelt, da nur der Gesetzgeber dazu legitimiert ist.

    Und der vermeintliche Einfluss: ja, z.B. eine Feststellungsklage durch einen "Fremden" (Popularklage) wird nur in Bayern möglich sein, was in allen anderen Bundesländern aufgrund ihrer Verfasstheit nicht möglich ist. Da müsste also der direkt Betroffene schon zunächst seine Interessen wahrnehmen und vortragen.

  • Das würde in der Praxis anders laufen.

    Nehmen wir an, es wird ein Druckluftgewehr sichergestellt, beispielsweise bei einer Hausdurchsuchung. Nehmen wir weiter an, dass Polizei bzw. Staatsanwaltschaft den Verdacht hegen, dass an der Waffe "manipuliert" worden ist. Eine Anfrage bei der PTB ergibt: Die Waffe trägt keine PTB-Nummer (wie die allermeisten Waffen im Markt) und kann deshalb nicht eindeutig einem der hinterlegten Muster bei der PTB zugeordnet werden. Die Waffe wird zur PTB geschickt. Diese stellt fest: Die Waffe selbst liegt vor, aber der Inverkehrbringer hat entegegen der "Auflage" in der Anzeigebestätigung die Nummer NICHT aufgebracht.

    Die PTB würde dann der Polizei mitteilen, dass die Waffe unverändert ist oder auch nicht, je nachdem.

    Dann würde die PTB mit dem Inverkehrbringer kommunizieren und auf den "Mangel" hinweisen. Zeigt sich der Inverkehrbringer bockig, dann KÖNNTE die PTB ODER die Polizei ihm die Kosten der Untersuchung der sichergestellten Waffe in Rechnung stellen - denn MIT der Nummer wäre diese vielleicht gar nicht nötig gewesen. Gegen diese Rechnung könnte sich der Inverkehrbringen wehren - das Ergebnis wäre ein gerichtlicher Prozess.

    In jedem Fall wäre das Verhältnis zwischen PTB und Inverkehrbringer nie wieder dasselbe.

  • Die Waffe wird zur PTB geschickt.

    Nein, für die Überprüfung sind die LKAs zuständig.

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    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Kriminaltechnische Untersuchungen macht das LKA.

    Wenn eine Waffe 7,9 Joule hat ist denen das egal, wenn

    Sie 140 hat braucht es kein Vergleichsmuster.

    Das ist ein sehr theoretischer Fall. Die PTB ist jedenfalls

    nicht in die Strafverfolgung eingebunden, kann aber im

    Wege der Amtshilfe Auskunft geben oder das Muster zur

    Verfügung stellen.

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  • ..."Neue Regelung: F-Waffen nun mit PTB-Nummer". Klar. Die Bundesanstalt arbeitet natürlich für den Bund :) Insoweit künftig SSW´s u. F-Waffen ein Ressort = viel einfacher zu regeln in jeder Hinsicht.

    Der Weg ist das Ziel...

    Kaliber 22 lfb. bei halbautomatischen Feuerwaffen nach Überprüfung der Zuverlässigkeit für Bürger ab 18 Jahren.

  • Einfach gedacht,

    Mit den heute günstig verfügbaren Laser Graviergeräte ist ein F schnell auf die Waffe gefuscht, da habe ich selbst schon bei einem Luftgewehr gesehen.

    Mit einer PTB Nummer wird es leichter und schneller erkennbar ob diese Waffe überhaupt jemals hier als F Version in Umlauf gebracht wurde.

    So zumindest meine Vermutung.

  • Ja, Ja :) Ok. Bin gespannt.

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