Wie bekomme ich ein 16J-LG aus Tschechien auf meine gelbe WBK?

Es gibt 42 Antworten in diesem Thema, welches 4.637 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (27. November 2023 um 09:12) ist von NC9210.

  • Hallo,

    bisher habe ich bei interessanten Themen still mitgelesen und einiges dabei gelernt. Zu meinem aktuellen Problem habe ich aber wenig finden können:

    Ich möchte eine in Tschechien freie jedoch in D erlaubnispflichtige 16J-Druckluftwaffe online bestellen und liefern lassen. Die dafür notwendige Verbringungserlaubnis (nach §29 AWaffVO) könnte ich problemlos erhalten. Meine zuständige Waffenbehörde fordert jedoch vor Eintrag in meine WBK zusätzlich eine Überprüfung der Waffe durch ein Beschußamt.

    Auf meine Anfragen dort habe ich bisher leider keine brauchbare Antwort erhalten. Telefonisch habe ich informell erfahren, daß da eigentlich nichts zu prüfen sei, weil keine Feuerwaffe...

    Hat jemand in der Runde Erfahrungen in einem ähnlichen Fall und/oder vielleicht eine zielführende Idee ?

  • Das dürfte aufwändig werden. Das mit der Verbringungsgenehmigung hat man dir schon gesagt. Dann muss die Waffe offiziell in eine erlaubnispflichtige Version werden und in das NWR eingetragen werden. Der Importuer stellt dann auch die Waffenbegleitpapieren aus, die auch die Daten und QR-Code des NWR enthalten.

    Eben wegen des NWR bin ich unsicher, ob das überhaupt eine Privatperson mit einer Verbringung allein bewerkstelligen kann bzw. darf.

    Das muss schon eine besondere Waffe sein, damit sich er Aufwand oder die Gebühren lohnen.

    Gibt es nichts vergleichbares auf dem deutschen Markt?

  • Das muss schon eine besondere Waffe sein, damit sich er Aufwand oder die Gebühren lohnen.

    Gibt es nichts vergleichbares auf dem deutschen Markt?

    Vergleichbares gibt es schon, aber eben nicht das, was ich wirklich suche. Abgesehen davon, daß es mindestens das Doppelte kosten würde...

    Insofern sind Aufwand und Gebühren -solange sie im Rahmen bleiben- für mich o.k.

  • Wie Floppyk schon sagte, es dürfte sehr, sehr aufwändig sein, sehr viel Geld kosten und sehr lange dauern.

    Wenn es kein ganz besonderes Stück ist, dürfte es viel günstiger sein, die Waffe in Tschechien zu verkaufen und in Deutschland eine neue (oder gebrauchte) zu kaufen und in die WBK eintragen zu lassen.

    Die informelle telefonische Auskunft ist falsch! Es spielt primär keine Rolle ob es sich um eine Druckluftwaffe oder eine Feuerwaffe handelt, sie muss in das NWR eingetragen sein, sonst illegal.

    Kaum zu glauben, aber auch 7,5J Luftgewehre müssen das deutsche F-Zeichen besitzen, wenn man sie legal in Deutschland besitzen will. Das deutsche F-Zeichen bedeutet umgekehrt (noch) keinen legalen Besitz in anderen Staaten der EU.

    Gruß

    Musashi

  • Eben wegen des NWR bin ich unsicher, ob das überhaupt eine Privatperson mit einer Verbringung allein bewerkstelligen kann bzw. darf.

    Die Waffenbehörde hat mir das so erklärt: "... Diese ID wird aber erst mit Eintrag der Waffe in eine WBK generiert. Vor dem Eintrag muss aber die Waffe zum Beschussamt, damit die Ausgangsenergie der Geschosse amtlich festgestellt ist und so geklärt ist, dass es sich um eine WBK-pflichtige Waffe handelt."

  • Gibt es denn nicht einen offiziellen Importeur dieser Marke, auch wenn das Modell fehlt? Dann könnte man den fragen, ob er einen Einzelimport durchführen könnte.

  • Es gibt eine WBK-ID, eine Personen-ID und eine Waffen-ID. Wenn ein Händler eine Waffe vom Großhändler bestellt, bekommt er diese mit Waffenbegleitpapiere. Dann ist die Waffe bereits im NWR enthalten. Das hat der Importeur bereits mit dem offiziellem Import gemacht.

    Wie aber eine Waffe auf anderem Weg in das NWR kommt, weiß ich auch nicht.

  • Es spielt primär keine Rolle ob es sich um eine Druckluftwaffe oder eine Feuerwaffe handelt, sie muss in das NWR eingetragen sein, sonst illegal.

    Das sehe ich auch so. Aber genau da liegt das Problem, denn als Privatperson kann man die Waffe nicht vorab importieren und dann zum Beschuss versenden, damit diese als erlaubnispflichtige Waffe ins NWR kommt. Auch der Händler hat zwar Zugriff auf das NWR, kann aber Waffen nicht eintragen oder bei bereits registrierten Waffen dessen Daten ändern.

  • Gibt es denn nicht einen offiziellen Importeur dieser Marke, auch wenn das Modell fehlt? Dann könnte man den fragen, ob er einen Einzelimport durchführen könnte.

    Das habe ich schon versucht. Der einzige Importeur, der mir bekannt ist, schrieb: "vielen Dank für deine Anfrage! Alle ... Gewehre werden 7,5J haben, stärkere Versionen werden wir nicht bekommen." Und das gesuchte Modell ist als F-Version leider nicht mit im Programm, sonst würde ich den Weg über einen Umbau beim Büchsenmacher gehen.

    Wie aber eine Waffe auf anderem Weg in das NWR kommt, weiß ich auch nicht.

    Mir wurde bei der Waffenbehörde gesagt, daß sie die Waffen-ID in bestimmten Fällen selbst generieren kann. Ich habe das nicht weiter hinterfragt, halte es aber für plausibel, z.B. für die Erfassung von Altbeständen ...

    Wenn es kein ganz besonderes Stück ist, dürfte es viel günstiger sein, die Waffe in Tschechien zu verkaufen und in Deutschland eine neue (oder gebrauchte) zu kaufen und in die WBK eintragen zu lassen.

    Danke, aber ich habe die Waffe noch nicht gekauft, insofern gibt es da keinen Druck.

  • Ich kann das Begehren gut nachvollziehen, im Ausland ist die Auswahl an starken Luftgewehren deutlich größer als hier in :F: Land.

    Hab vor Jahren auch schon Mal mit dem Gedanken gespielt ein starkes LG aus den Niederlanden zu importieren, hab mir dann aber doch lieber nen schönes KK gekauft.

    Soweit mir bekannt wird die Waffe bei Eintragung in die WBK auch automatisch ins NWR eingetragen.

    Wenn die gelbe WBK vorhanden ist, sollte eine Verbringungserlaubnis vom Zoll unter Vorlage der WBK doch eigentlich kein Problem sein.

    Dann mit WBK und Verbringungserlaubnis nach Tschechien fahren, dort die Daten der Waffe in die WBK eintragen, dann an der Grenze beim Zoll anmelden und dann innerhalb der nächsten 14 Tage die WBK der Behörde zum Eintrag vorlegen.

    Oder sehe ich da jetzt was falsch?

    Einmal editiert, zuletzt von Ingo.M (24. Juni 2023 um 01:32)

  • Soweit mir bekannt wird die Waffe bei Eintragung in die WBK auch automatisch ins NWR eingetragen.

    Wenn die gelbe WBK vorhanden ist, sollte eine Verbringungserlaubnis vom Zoll unter Vorlage der WBK doch eigentlich kein Problem sein.

    Dann mit WBK und Verbringungserlaubnis nach Tschechien fahren, dort die Daten der Waffe in die WBK eintragen, dann an der Grenze beim Zoll anmelden und dann innerhalb der nächsten 14 Tage die WBK der Behörde zum Eintrag vorlegen.

    Oder sehe ich da jetzt was falsch?

    Nein, so sehe ich das auch. Allerdings will ich die Waffe nicht selbst abholen, sondern von einem Versandhändler nach D liefern lassen. Die Behörde geht da auch mit, wenn da nur die Hürde mit dem Beschußamt (s.o.) nicht wäre...

    Eigentlich benötige ich nur deren Zusage, daß ich die Waffe zur Überprüfung übergeben bzw. besser vom Verkäufer direkt dorthin schicken lassen kann.

    Einmal editiert, zuletzt von gegeo (24. Juni 2023 um 01:50)

  • Aus meiner Sicht ist ein Beschuss weder notwendig noch möglich.

    Denn Beschuss bedeutet ja den Test mit Munition, die einen um 30% höheren Gasdruck entwickeln als nach CIP zulässig.

    Da das LG nur Geschosse mittels Druckluft verschießt und dafür keine CIP Drucktabellen vorliegen, geht dieses Verfahren gar nicht.

    Außerdem ist die Energie der Waffe für die WBK Pflicht kaum maßgeblich. Solange das Gewehr die 0,5Joule Spielzeuggrenze überschreitet, ist es WBK-pflichtig, wenn kein (berechtigter) F-Stempel drauf ist, auch bei unter 7,5 J. Ausgenommen die Sache mit Waffen von vor 1970/1990 DDR.

    Das Problem liegt wahrscheinlich eher in der Fachkenntnis der Behörde zu einem solchen nicht alltäglichen Vorgang.

    Ich würde nach einem Büchsenmacher suchen, der den Import für dich übernimmt und dir anschließend verkauft. Der sollte die nötigen Verfahrensweisen kennen und hat im Zweifel auch die nötigen Kontakte zu Beschussämtern und Behörden.

    Nachteil ist, du musst natürlich seine Dienstleistung bezahlen.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Moin Jungs, das geht doch ganz einfach. Die Waffe an einen deutschen BÜMA liefern lassen, der trägt sie in die WBK ein und fertig. So habe ich das mit einem LG aus England gemacht. Natürlich vorher mit dem BÜMA des Vertrauens absprechen und alles wird gut.

  • Luftgewehre müssen meines Wissens nicht beschossen werden, da ja keine Heißgaser.

    Entweder mit Verbringungserlaubnis an einen Händler in D oder zum Zoll schicken lassen und dort unter Vorlage deiner WBK abholen.

  • Um welches LG handelt es sich denn, das so ein Geheimnis draus gemacht wird 😂

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  • Mir wurde bei der Waffenbehörde gesagt, daß sie die Waffen-ID in bestimmten Fällen selbst generieren kann.

    Unterscheide die verschiedenen ID's mit dem Eintrag in das NWR.

    Alle ... Gewehre werden 7,5J haben, stärkere Versionen werden wir nicht bekommen.

    Tja, da will sich der Importeur keine zusätzliche Arbeit machen.

    Soweit mir bekannt wird die Waffe bei Eintragung in die WBK auch automatisch ins NWR eingetragen.

    Siehe oben. Eine WBK hat ersteinmal nichts mit dem NWR zu tun. Die auf normalen Weg erhältliche Waffen sind bereits im NWR eingetragen. Der Händler macht dann bei Überlassung quasi eine Zuordnung zu weiteren ID's des WBK-Inhabers.

    Eine Waffe kann erst dann von einem Waffenhändler verkauft und in die WBK eingetragen werden, wenn sich die Waffe im NWR bereits befindet. Wie ich schrieb, kann ein Händler selbst keine neue Waffe ins NWR registrieren lassen. Wenn ein Händler eine Waffe vom Großhändler bekommt, ist diese bereits im NWR drin.

    Wenn die gelbe WBK vorhanden ist, sollte eine Verbringungserlaubnis vom Zoll unter Vorlage der WBK doch eigentlich kein Problem sein.

    Und wie soll dann die Waffe ins NWR kommen?

    Dann mit WBK und Verbringungserlaubnis nach Tschechien fahren, dort die Daten der Waffe in die WBK eintragen

    Eine ausländische Behörde oder Händler kann mit einer deutschen Erlaubnis nichts anfangen. Zudem ist eine Verbringungserlaubnis Pflicht, die dann der Zoll sehen will.

    Aus meiner Sicht ist ein Beschuss weder notwendig noch möglich.

    Denn Beschuss bedeutet ja den Test mit Munition, die einen um 30% höheren Gasdruck entwickeln als nach CIP zulässig.

    Hier geht es auch nicht um einen Beschusstest mit scharfer (Überdruck)Munition, sondern um eine amtliche Bestätigung einer Waffe über 7,5 J, damit diese als erlaubnispflichtige Waffe behandelt werden kann.

  • Jede Waffe ist erlaubnispflichtig wenn nicht

    eine der Ausnahmen greift. Damit hat ein

    Beschußamt absolut nichts zu tun.

    Jeder Büchsenmacher kann Waffen im NWR

    registrieren, ebenso jede Waffenbehörde.

    Es bedarf einer Verbringungserlaubnis und

    evtl. eines Voreintrags, den Rest muss die

    Behörde erledigen.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Die Frage wäre, ob es eine Bestätigung > 7,5 J überhaupt bedarf, denn das LG hat ja kein "F" und ist allein aus diesem Grunde schon erlaubnispflichtig.

  • Nein, so etwas braucht es nicht.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.