Wie bekomme ich ein 16J-LG aus Tschechien auf meine gelbe WBK?

Es gibt 42 Antworten in diesem Thema, welches 4.639 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (27. November 2023 um 09:12) ist von NC9210.

  • Ich habe mal nachgeschaut. Ich hatte vor rund 10 Jahren mal eine Verbringungsgenehmigung für Pulver und eine für Munition. Da steht nur "Innergemeinschaftliche...." im Kopf. Ob das die Schengenländer einschließt ist mir damit nicht klar, vermute ich aber.

    Aber, und das ist wichtig, mit dem Antrag einer Verbringungsgenehmigungen muss man den Händler angeben, wo man das Zeugs einkaufen gedenkt. Das heißt, es ist kein Freifahrtschein zum Einkauf beliebiger Quellen im Ausland.

    Da ich damals 50 € Gebühr bezahlt habe, ist fraglich, ob sich für ein paar KK-Schachteln lohnt, zumal die Erlaubnisse nur 2 Jahre gültig bleiben.

    Früher war Pulver sehr günstig, heute nicht mehr. Daher habe ich meine Genehmigungen auslaufen lassen.

  • Noch viel interssanter wird es aber, wenn man eine Waffe, die auf der WBK steht, in ein Land ausführen möchte, wo die Waffe frei ist. Da gibt es bei den Herren im Amt plötzlich nur noch Blockflötengesichter. Mir passiert beim Verkauf meiner 16J Anschütz nach Holland. Die wollten unbedingt vom Käufer eine Genehmigung vom Amt, der bekam aber keine, weil er keine braucht. War das eine Aktion, die mich echt Nerven gekostet hat und der Käufer fast noch abgesprungen wäre, wegen dem deutschen Irrsinn.

  • Ist recht einfach, der Zoll in Groningen

    (ist für Waffen Im/Export zuständig) stellt

    eine Bestätigung aus daß LGs in den NL

    frei sind, diese ersetzt die Importerlaubnis.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.