Ich habe mal nachgeschaut. Ich hatte vor rund 10 Jahren mal eine Verbringungsgenehmigung für Pulver und eine für Munition. Da steht nur "Innergemeinschaftliche...." im Kopf. Ob das die Schengenländer einschließt ist mir damit nicht klar, vermute ich aber.
Aber, und das ist wichtig, mit dem Antrag einer Verbringungsgenehmigungen muss man den Händler angeben, wo man das Zeugs einkaufen gedenkt. Das heißt, es ist kein Freifahrtschein zum Einkauf beliebiger Quellen im Ausland.
Da ich damals 50 € Gebühr bezahlt habe, ist fraglich, ob sich für ein paar KK-Schachteln lohnt, zumal die Erlaubnisse nur 2 Jahre gültig bleiben.
Früher war Pulver sehr günstig, heute nicht mehr. Daher habe ich meine Genehmigungen auslaufen lassen.