Der Referentenentwurf - was bedeutet das für Armbrüste?

Es gibt 460 Antworten in diesem Thema, welches 55.589 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. Februar 2024 um 10:10) ist von 5-atü.

  • Ich möchte hier mal etwas in Erinnerung bringen:

    Der Gesetzgeber hat die Armbrust umfangreich von Erlaubnispflichten ausgenommen. Frei verkäuflich (ab 18), freies Führen, freier Handel etc.. Das mag bei oberflächlicher Betrachtung widersinning sein. Ein 7,5 Joule Luftgewehr darf ich NICHT führen, aber eine 300 Joule Armbrust schon?

    Man muss das aber im zeitlichen Ablauf betrachten. Vor 2008 galt die Armbrust - so wie die Bögen heute - ÜBERHAUPT NICHT als Waffe. Minderjährige durften sie kaufen, ein Waffenverbot für den Einzelfall galt nicht, es gab keine Aufbewahrungspflichten, nichts. Die entsprechende Waffengesetzverschärfung war allerdings damals umstritten, wegen der großen Zahl der Armbrüste in der Bevölkerung und der auch damals extrem geringen Deliktrelevanz. Deshalb hat man sich für eine sehr vorsichtige Verschärfung entschieden, auch um eine Kriminalisierung von grundsätzlich gesetzestreuen Bürgern zu verhindern. Liegt eine Armbrust irgendwo vergessen auf dem Dachboden, dann ist das "nur" eine Ordnungswidrigkeit (weil nicht verschlossen) - aber KEINE Straftat, wie etwa der Besitz von erlaubnispflichtigen Waffen OHNE die entsprechende Erlaubnis.

    Straftaten mit Armbrüsten sind nach wie vor extrem selten, vor allem gemessen an der extrem hohen Zahl von Armbrüsten in Privatbesitz. Eine Gesetzesverschärfung, die viele Tausend ehrbarer Bürger unwissentlich zu Straftätern machen würde, entbehrt jeder Grundlage. Es handelt sich um reinen Populismus.

  • Kann man bitte mal versuchen irgendwelche Assi Bäder in Berlin, wie immer, aus dem Armbrust Teil des Forums hier rauszuhalten. Danke!

  • Evtl. passend zum Thema ("Armbrust & ihre rechtliche Zukunft")

    Seit Anfang Juli findet man einen ganz dubiosen 'Lexikon-Eintrag' im 'Juraforum' zu Armbrüsten:

    https://www.juraforum.de/lexikon/armbrust

    "zuletzt bearbeitet am 05.07.23" -- scheint aktuell zu sein, und auch vorher (wenn zu dem Thema gegoogelt) tauchte dieser Eintrag noch nicht auf, JETZT aber ja.

    Da steht Unsinn drin, so haarsträubend, dasses fast wie ein 'Troll' wirkt; ab Punkt '2.' geht's los:

    da ist die Rede von einer Joulegrenze bei 40J -- unter 40J sei 'ne AB frei ab 18, ÜBER 40J sei eine waffenrechtliche Erlaubnis nötig (KWS??).

    Das is wirklich das allererste mal, dassich von so einer 40J-Grenze hör (also evtl. was 'neues'?)...

    Und dann wird (bei >40J) auch gleich nochwas gefaselt von "Zuverlässigkeit (Führungszeugnis) & persönlicher Eignung" -- WTF?!

    Wie gesagt, von sowas habbich noch NIE gehört (also, auch nix 'damaliges aus uralt-Zeiten das heut längst net mehr gilt'); scheint iwie was neues zu sein (oder ist's kompletter Schwachfug, evtl. auch von so 'nem 'ahnungslosen Referenten'?)...

    2 Theorien zu diesem 'Eintrag'; erstens (und sehr wahrscheinlich): entweder ist's wirklich nur willkürlich ausgedachter Schwachfug (dann wirft's allerdings kein gutes Licht auf diese 'Juristen': denn wenn dort schon so ein Unsinn verzapft würde ('Juraforum'), dann 'suppt' so ein Quark am end auch schnell in die 'Expertenkommissionen' der Regierung über).

    Zweitens (sehr unwahrscheinlich, aber trotzdem): da das neu ist, und ja auch iwie von 'Juristenkreisen' erstellt wird: könnt's da evtl. sein, dasses sich um sowas wie einen versehentlichen 'Leak' handelt? Das also der Eintragsersteller bereits INFOS zu kommenden AB-Regelungen hat (diese absurde 40J-Grenze), und da versehentlich was zu schrieb, obwohl's noch garnet hätte sein dürfen?...

    (wie gesagt, eine 40J-Grenze klingt so absurd, das würde glatt zu unsren Politikern passen ;)

  • "Schusskraft" ???

    "Pfeilgeschwindigkeit unter 40 Joule..." -------...geschwindigkeit - Joule :bash:

    "Durch den Knall fliegt das Geschoss in einem hohen Bogen aus dem Lauf heraus.

    Jedes Geschoss weiß das."

    Peter Frankenfeld

  • Rein über die Geschwindigkeit auf die kinetische Energie zu kommen und das als Schuss-"Kraft"-Kriterium zu bezeichnen, zeugt schon von Unkenntnis der Materie. Also ja, das kann eine Idee der deutschen Gesetzgebung sein. Die haben ja auch Kobolt-Batterien :D .

  • Es geht ja noch weiter:

    Man benötigt eine Waffenbesitzkarte...aber:

    es gibt keine gesetzliche Verpflichtung zur Registrierung oder Anmeldung bei einer Behörde.

    Leider ist der Name des Verfassers auf der besagten Seite nicht angegeben.


    "Durch den Knall fliegt das Geschoss in einem hohen Bogen aus dem Lauf heraus.

    Jedes Geschoss weiß das."

    Peter Frankenfeld

  • Ich glaube, das hat eine dieser tollen KIs gemacht: Halluzinationen und Links, die völliger Bullshit sind. §45 WaffG zeigt mit deren eigenen Link auf einen völlig anderen Inhalt als einer 18er Ausnahme.

  • Hab ich mir inzw. auch schon gedacht (KI); evtl. existiert auch irgendwo auf der Welt (anderes Land) ja so eine 40J-Regelung, aus der die KI dann munter 'Allgemeingültigkeit' abgeleitet hat.

    Damit stünde dieses 'Juraforum' dann NOCH schlechter da; automatisch generierter ChatGPT-Inhalt... (müsste man glatt... --JURISTISCH-- gegen vorgehn ;)

  • Oh, aber hier noch was 'echtes' (keine KI (trotzdem wieder peinliche Fehler drin)): ein offizieller Pfeilsportverein, der jetzt auch 'n 3D-Parcours für moderne (high-end) AB's anbietet:

    https://www.fuldaerzeitung.de/sport/lokalspo…d-92379874.html

    Sowas bräucht's halt 'flächendeckend' in D. -- dann hätten wir im Fall der Fälle (falls doch noch irgendwann mal echte WBK-Pflicht für AB käme) gute Chancen auf ein anerkanntes Bedürfnis :)

    ....

    [Trotzdem befremdlich: da macht sich der Verein den Aufwand mit Genehmigungen & Co. (und pro AB-Schütze je eine Aufsichtsperson?), und dann grätschen aber gleich wieder paar richtige 'Kopfschüttel-Fehler' dazwischen: "AB ohne Waffenschein verboten", "außerhalb von D. sei der Sport sehr beliebt, weil AB dort nicht verboten" 🙄]

  • Der Zeitungsartikel ist inhaltlich an einer Passage absolut falsch.

    Zitat

    Doch das stellt ein Problem dar. Denn in Deutschland wird die Armbrust als Schusswaffe angesehen, ist also ohne Waffenschein verboten. Daher gibt es kaum Vereine, die Armbrustschießen anbieten. „Man benötigt eine Genehmigung und muss immer beaufsichtigt werden, wenn man unterwegs ist“, erläutert Domenik Scharf.

    Entweder ist das vorrauseilender Gehorsam oder jemand versucht seine Sicht der Dinge durchzudrücken.

    Oder was ich hoffe.... Der Redakteur hat schlecht recherchiert und das Interview ist ihm nur lückenhaft in Erinnerung.

    Zitat

    Sowas bräucht's halt 'flächendeckend' in D. -- dann hätten wir im Fall der Fälle (falls doch noch irgendwann mal echte WBK-Pflicht für AB käme) gute Chancen auf ein anerkanntes Bedürfnis

    Ein lukrativer Markt der bedient werden muss/sollte...Sarkasmus aus... .. ich bin gegen solch überregulierte und kommerziellisierte Bestrebungen. Das raubt dem Sport die Sehle.....was kommt als Nächstes... Der Compoundbogen?.... dann der Recurvebogen etc.....

    Gruß bolz

    dort wo mein sofa ist , fühle ich mich wohl.

  • Natürlich braucht man KEINEN "Waffenschein" für eine Armbrust.

    Aber eine Schießstätte für Armbrüste benötigt eine Erlaubnis (Ausnahme nicht-gewerblicher temporärer Stand auf dem befriedeten Gelände). Diese wird nur erteilt, wenn ziemlich heftige Voraussetzungen erfüllt werden. Bei Bögen ist das nicht erforderlich, auch wenn wir von sehr starken Bögen und sehr schwachen Armbrüsten reden. Ein moderner Jagdbogen erreicht ohne weiteres 100 Joule, die schwächsten Armbrustpistolen liegen bei unter 10 Joule...

    Das muss man nicht unbedingt verstehen, hat eher etwas mit der Logik des Waffengesetzes zu tun.

  • Natürlich braucht man KEINEN "Waffenschein" für eine Armbrust.

    Aber eine Schießstätte für Armbrüste benötigt eine Erlaubnis (Ausnahme nicht-gewerblicher temporärer Stand auf dem befriedeten Gelände). Diese wird nur erteilt, wenn ziemlich heftige Voraussetzungen erfüllt werden. Bei Bögen ist das nicht erforderlich, auch wenn wir von sehr starken Bögen und sehr schwachen Armbrüsten reden. Ein moderner Jagdbogen erreicht ohne weiteres 100 Joule, die schwächsten Armbrustpistolen liegen bei unter 10 Joule...

    Das muss man nicht unbedingt verstehen, hat eher etwas mit der Logik des Waffengesetzes zu tun.

    Mit einer AB ist halt leichter zu treffen. Zielen wie mit einem Gewehr. Mit einem Bogen muß man schießen können um zu treffen.

    Erst recht mit einem Blankbogen ohne Schnickschnack. Ich glaube das ist der Hintergrund.

    Das war der Erfolg der AB im MA. Damit konnte jeder "Bauer" einen hoch ausgebildeten Ritter vom Pferd holen.

    Jeder Einschnitt von Hobbys ist bitter. Vor allem da die Deliktrelevanz bei fast Null ist.

    Ausserdem ist die Kadenz einer AB extrem gering. Das war schon der Nachteil im MA.

    Daher ist heute Niemand so ..... eine AB als Waffe für Delikte zu benutzen. Ausserdem sperriger als eine Pistole oder ein Revolver.

    Nicht verdeckt zu benutzen.

    Verbots-Typen haben da eher irgendwelche unrealistischen Fantasien, die real nicht funktionieren. Empfehlungen sollten daher ausschließlich von echten Experten mit praktischer Erfahrung mit den Sportgerten erfolgen.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Mit einer AB ist halt leichter zu treffen. Zielen wie mit einem Gewehr. Mit einem Bogen muß man schießen können um zu treffen.

    Erst recht mit einem Blankbogen ohne Schnickschnack. Ich glaube das ist der Hintergrund.

    Der offizielle Grund iirc ist, dass die Energie in der Armbrust gespeichert wird (du kannst sie geladen aus der Hand legen, bzw. über lange Zeit schussbereit parat haben), im Bogen jedoch nicht.

    "Als den Schusswaffen gleichgestellt gelten tragbare Gegenstände, bei denen feste Körper gezielt verschossen werden, "deren Antriebsenergie durch Muskelkraft eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert werden kann.""

    Einmal editiert, zuletzt von Pfeilfangfan (26. Juli 2023 um 16:36)

  • In der Verwaltungsvorschrift heißt es zu §27 Schießstätten, dass Armbrüste nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.2.2 WaffG als Waffen definiert sind und deshalb die Schießstätten dafür erlaubnispflichtig sind.

    Etwas weiter unten ist auch die Erlaubnisfreiheit für provisorische Heimschießeinrichtungen für Armbrüste erläutert.

    Wobei ich da auch Konfliktpotential sehe, weil WaffG und Verwaltungsvorschrift hier nicht sauber zusammenpassen. Ist auch kein Wunder, die Verwaltungsvorschrift ist von 2012, das Waffengesetz wurde danach noch zweimal geändert.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • In der Verwaltungsvorschrift heißt es zu §27 Schießstätten, dass Armbrüste nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.2.2 WaffG als Waffen definiert sind

    bolzenschuss kritisiert ja, dass der Artikel sie als Schusswaffen darstellt und nicht als diesen gleichgestellt.

    Dass sie als Waffen definiert sind steht ausser Frage.

    Ist das kleinkariert? Vielleicht.

    Aber bei Gesetzen muss man leider so genau unterscheiden.


    Vor allem weil der Artikel folgenden Zusatz daran anknüpft:

    "Denn in Deutschland wird die Armbrust als Schusswaffe angesehen, ist also ohne Waffenschein verboten."


    Das ist dann gleich doppelt inkorrekt.


    Ps.: Der Autor kennt auch offensichtlich den Unterschied zwischen einem Waffenschein und einer WBK nicht, obwohl beides für die AB (noch) irellevant ist.

    Vielleicht sollte man einfach keine Artikel über Dinge schreiben, von denen man keine Ahnung hat - oder gründlicher recherchieren.

  • Kurzum zum Artikel:

    Ja der Redakteur hat da einige Dinge nicht ganz korrekt wiedergegeben, bzw. im Nachhinein wohl fehlerhaft recherchiert. Ihm würde ich dazu allerdings keine Absicht unterstellen, er war sehr bemüht und das Thema ist recht komplex und gerade für so einen Artikel schwer in der kürze zu Erfassen und zu beleuchten. Uns ist es bei der Veröffentlichung auch direkt ins Auge gestochen, war aber nun für uns kein Grund für eine Gegendarstellung.

    In Summe bringen solche Beiträge aber Aufmerksamkeit für unseren Sport und das sehe ich über all dem hinweg als positiv an. Hier wird am Ende des Tages Werbung für das Armbrustschießen gemacht und eine breitere Basis hilft denke ich uns allen.

    Esti Die Erlaubnisfreiheit wird bei der WaffVwV zu §27 erläutert und ist insofern korrekt, solange WaffG §12 Abs 4 nicht widersprochen wird. Dass die WaffVwV nicht 100% zum WaffG passt, ist ja leider bekannt, doch gilt in diesem Fall immer dass Gesetz die Vorschrift schlägt.