Ich möchte hier mal etwas in Erinnerung bringen:
Der Gesetzgeber hat die Armbrust umfangreich von Erlaubnispflichten ausgenommen. Frei verkäuflich (ab 18), freies Führen, freier Handel etc.. Das mag bei oberflächlicher Betrachtung widersinning sein. Ein 7,5 Joule Luftgewehr darf ich NICHT führen, aber eine 300 Joule Armbrust schon?
Man muss das aber im zeitlichen Ablauf betrachten. Vor 2008 galt die Armbrust - so wie die Bögen heute - ÜBERHAUPT NICHT als Waffe. Minderjährige durften sie kaufen, ein Waffenverbot für den Einzelfall galt nicht, es gab keine Aufbewahrungspflichten, nichts. Die entsprechende Waffengesetzverschärfung war allerdings damals umstritten, wegen der großen Zahl der Armbrüste in der Bevölkerung und der auch damals extrem geringen Deliktrelevanz. Deshalb hat man sich für eine sehr vorsichtige Verschärfung entschieden, auch um eine Kriminalisierung von grundsätzlich gesetzestreuen Bürgern zu verhindern. Liegt eine Armbrust irgendwo vergessen auf dem Dachboden, dann ist das "nur" eine Ordnungswidrigkeit (weil nicht verschlossen) - aber KEINE Straftat, wie etwa der Besitz von erlaubnispflichtigen Waffen OHNE die entsprechende Erlaubnis.
Straftaten mit Armbrüsten sind nach wie vor extrem selten, vor allem gemessen an der extrem hohen Zahl von Armbrüsten in Privatbesitz. Eine Gesetzesverschärfung, die viele Tausend ehrbarer Bürger unwissentlich zu Straftätern machen würde, entbehrt jeder Grundlage. Es handelt sich um reinen Populismus.