Hört sich gut an!
Aber wer nicht kleben und schrauben kann, ist doch damit total überfordert - oder?
In dem vorherigen Zustand dürfte das Produkt doch ein eigentlich überhaupt nicht ausgeliefert werden.
Hört sich gut an!
Aber wer nicht kleben und schrauben kann, ist doch damit total überfordert - oder?
In dem vorherigen Zustand dürfte das Produkt doch ein eigentlich überhaupt nicht ausgeliefert werden.
16x Schiessstätten, dass ist ja nicht einmal eine je Bundesland!
Seit wann haben wir mehr als 16 Bundesländer ?
Gruß
Peter
Das mit Malle wollte ich auch gerade schreiben
Habe mich da etwas unglücklich ausgedrückt.
Ich wollte eigentlich sagen, dass es in manchen Bundesländern überhaupt KEINE (abgenommene) Schiessstätte gibt, da es in anderen Bundesländern mehrere davon gibt.
Alles anzeigenZitat von TrondorSpannend, dass du behauptest der DVAS würde mit seinen Ansichten Geld verdienen
BeitragRE: Urlaub mit Armbrust und Bogen
Einen weiteren Urlaub werden wir 2023 nicht anbieten, erst einmal den geplanten umsetzen (Wir haben noch Plätze frei)
Wenn das Interesse groß genug ist, ist es für uns aber eine Option dies in den nächsten Jahren zu wiederholen.
Für ein einzelnes Wochenende lohnt sich eine solche Tour kaum, da bei ca 1000km Anfahrt auch die Action in einem Verhältnis zur Zeit stehen sollte. In Deutschland gibt es derweil keinen für die Armbrust abgenommenen Parcours, sobald wir das geändert haben, bieten wir…Trondor1. Januar 2023 um 15:02 Laut eurer Anzeige 1100€ für die Reise. Und kein Depp lässt sich seine Arbeit nicht bezahlen. Und als Reiseveranstalter.........
Zitat von TrondorUns ist viel daran gelegen allen eine einheitliche Grundlage zu schaffen und so auch zu erreichen, dass in jedem Fall der Vollzug einheitlich durchgeführt wird, soweit dies durch individuelle Umstände möglich ist. Das wiederum kommt jedem Sportler mit der Armbrust entgegen und gleicht die aktuell stark unterschiedliche Auslegung der unteren Behörden an.
Hast du vorher die Menschen, die du vertreten und helfen willst, gefragt ob Sie durch dich vertreten werden möchten?
Erstmal finde ich es gut, wenn du jedem ein Angebot machst ihn zu vertreten. Auch postet du auch genau wie. Finde ich gut. Ist aber nicht meine Meinung. Für mich würde eine Vertretung durch Dich eine aktive Unterstützung der Verschärfung bzgl. Armbrust bedeuten.
Gruß bolz
Also das sogar Armbrust Reisen vom Verein angeboten werden, höre ich zum ersten Mal und finde ich persönlich super, aber nicht negativ.
Das Angebot solcher Reisen stellt ein Novum dar oder ist sicher sehr selten.
Jeder Reiseveranstalter tut das, um daran Geld zu verdienen, ist ja nicht die Wohlfahrt, aber ich bin mir sicher, dass dies hier nicht der einzige und primäre Zweck sein dürfte.
Es wird ja niemand gezwungen, dort mitzufahren.
Alle klar, Danke.
Dann wäre es aktuell als privater Armbrust Schütze auf privatem (nicht abgenommen) Grund und Boden bestimmt ratsam neben einer entsprechenden Haftpflichtversicherung auch eine Rechtsschutz zu haben!
———
„Wer außerhalb von Schießstätten schießen möchte benötigt dazu entweder einen Erlaubnisschein (§10)“
Dieser dürfte in der Realität aber wohl niemals erteilt werden - oder irre ich da?
Alles anzeigenAlles anzeigenIch weiß nicht woher du die Aussage mit einem einzelnen SSV nimmst.
Bitte nichts durcheinanderbringen. Die aufgelisteten Punkte auf der Seite des DVAS beziehen sich nicht auf Hessen, sondern auf den Bund. So kommuniziert von den Landesministerien als auch dem BMI. Das ist keine Meinung einer einzelnen Person oder einer einzelnen unteren Behörde.
Wenn du hier auf ein geplantes Turnier im vergangenen Jahr eingehst, stimme ich dir zu, dass es um eine einzelne Meinung eines SB ging. Dies kann jede Behörde anderweitig auslegen und Ausnahmegenehmigungen erteilen, so dass möglich ist, dass für ein einzelnes Event keine gesonderte Schießstättenabnahme erfolgen muss. Dies ist nicht der Regelfall, jedoch nach §12 Abs 5 WaffG möglich.Ja genau, ich bezog das auf den zweiten Fall, ein geplantes Turnier im vergangene Jahr, über das Du in einem vorherigen Thread berichtet hattest.
Wenn das aber nun bundesweite Gültigkeit haben sollte, wie Du schriebst, dann dürfte de facto NIEMAND mehr außerhalb genehmigter und angenommener Schiessstätten (für Armbrüsten mehr seine Armbrust schiessen - richtig?
Wie viele abgenommen und genehmigte Schiessstätten für Armbrüste gibt es denn tatsächlich in Deutschland?
(2 oder 3 vielleicht)
Demnach würden sich beispielsweise doch alle YouTuber, die ihre Videos mit dem abschiessen von Pfeilen mit ihrer Armbrust ins Netz stellen, straffällig machen - oder?
Und auch die bisher veranstalteten (nicht angenommenen) Turniere, wären demnach Straftaten - oder?
Sowie jeder angegebene Schuss mit einer Armbrust auf einem befriedeten Gelände, wobei gewährleistet ist, dass nein Pfeile das Gelände. verlassen kann - oder?
Wenn dem so sein sollte, dann steht dies so aber auf tausenden von Seiten im Internet falsch drin.
Und ich und viele tausende Armbrust Schützen verstehen die (Armbrustwelt) um so weniger.
Per se hast du recht (mit der Ausnahme dass es sich in erster Linie erst einmal um eine Owi handelt) und das ist in Summe ein Problem.
Sowohl für die Schützen, die Behörden, Streamer oder sonstwen. Auch, weil Schießstände und Schützen die auf solchen schießen einem ganz anderen Kontrolldruck unterliegen, als jene die dem Sport außerhalb nachgehen.
Die Anzahl der Schießstätten welche als offene Schießstände für die Armbrust zugelassen sind (auch Feldarmbrust, also nicht nur Sport/Jagdarmbrüste) beläuft sich nach meinem Kenntnisstand auf 16 in ganz Deutschland. (Mitteilung einer Behörde, Anzahl ihnen angezeigter AB-Schießstätten).
Okay OWi, aber lass mal jemanden von einem Pfeil getroffen werden, dann wird es ganz schnell -schlimmer- Strafverfahren usw.
Egal ob fahrlässig oder vorsätzlich, unerheblich ob die Sicherheit gewährleistet war oder nicht.
———
16x Schiessstätten, dass ist ja nicht einmal eine je Bundesland!
An die Feldarmbrust hatte ich jetzt überhaupt nicht gedacht, sind ja meist nur 10 oder 30m Distanz, kann zwar auch gefährlich sein, aber einen Sport/Jagdarmbrust ist da natürlich noch mal ein ganz anderer Schnack.
Alles anzeigenDas Problem ist halt, daß die, bei aussterbenden Tieren sind es Schutzgebiete, immer seltener werden.
Siehe FT Sport. Da gibt es nur noch eine Hand voll Vereine und Sportstätten, wo das erlaubt ist und funktioniert.
Je weniger es werden, um so mehr ist ein Sport dem Untergang geweiht. Wer dagegen Schach spielt, kann das (noch) überall tun.
Je schwerer es wird, einen passenden Ort für das Hobby zu finden, um so schlimmer. Und das gilt nicht nur für FT oder ABs.
Auch z.B. für den RC-Modellbau und andere "Männer-Hobbys".
Gruß Play
Aber Drohnen unter so uns so viel Gramm darf man ohne Drohnen-Führerschein und ohne Registrierung fliegen.
Kaufen kann sich glaube ich jeder eine solche Drohne, kontrolliert wird eine Registrierung oder ein Drohnen-Führerschein für eine schwerer Drohne sicher auch nicht.
Verrückte Welt!
An Trondor:
Danke, ich sehe und verstehe ja durchaus, dass Du das Thema nicht negativ siehst oder uns Armbrust Begeisterten den Armbrust Sport schlecht machen willst, ganz im Gegenteil.
Ich werde mich zeitnah mal bemühen, konkrete schriftliche Aussagen von den jeweiligen Behörden dazu zu bekommen!
Alles anzeigenAlles anzeigenNö! Ist doch nicht wahr. Der DVAS wirbt doch mit seinen absolut rechtssicher, nach neusten Normen, abgenommen Stand. Dort könnte man trainieren falls der Extremfall eintritt. Und damit ein Bedürfnis nachweisen.
Macht doch Sinn, wenn man eine Verschärfung mit seinem Auftreten und Äußerungen forciert.
Der eine bietet die Hardware (Armbrüste) , der andere die Infrastruktur in Form von "Verband" und Sportanlage. Und macht im gleichen Zug auf seine Sichtweise, das alle Anderen falsch liegen, aufmerksam. Mit beiden lässt sich viel Geld verdienen.
Gruß bolz
Na, ums Geld verdienen geht es dabei doch nicht oder nicht nur (weiß aber wie Du das meinst).
Viel schlimmer und gravierender ist doch, dass aufgrund einer solchen Aussage und Auslegung doch jeder alte, aber erst recht neue Armbrust Schütze jetzt denkt, dass er zu Hause (großes Grundstück, Bauernhof, Waldgrundstück, große Wiese, usw.) auf einer eigenen und bisher durchaus geeigneten sicheren temporären privaten zeitweise aufgestellten „Anlage“ nicht (mehr) schiessen kann oder darf.
Und das wohl NUR, wenn ich es richtig gelesen und verstanden habe, weil EIN EINZIGER Sachverständiger in Hessen das so sieht und die Verwaltungsvorschrift so interpretiert und ausgelegt hat.
WAHNSINN
Ich weiß nicht woher du die Aussage mit einem einzelnen SSV nimmst.
Bitte nichts durcheinanderbringen. Die aufgelisteten Punkte auf der Seite des DVAS beziehen sich nicht auf Hessen, sondern auf den Bund. So kommuniziert von den Landesministerien als auch dem BMI. Das ist keine Meinung einer einzelnen Person oder einer einzelnen unteren Behörde.
Wenn du hier auf ein geplantes Turnier im vergangenen Jahr eingehst, stimme ich dir zu, dass es um eine einzelne Meinung eines SB ging. Dies kann jede Behörde anderweitig auslegen und Ausnahmegenehmigungen erteilen, so dass möglich ist, dass für ein einzelnes Event keine gesonderte Schießstättenabnahme erfolgen muss. Dies ist nicht der Regelfall, jedoch nach §12 Abs 5 WaffG möglich.
Ja genau, ich bezog das auf den zweiten Fall, ein geplantes Turnier im vergangene Jahr, über das Du in einem vorherigen Thread berichtet hattest.
Wenn das aber nun bundesweite Gültigkeit haben sollte, wie Du schriebst, dann dürfte de facto NIEMAND mehr außerhalb genehmigter und angenommener Schiessstätten (für Armbrüsten mehr seine Armbrust schiessen - richtig?
Wie viele abgenommen und genehmigte Schiessstätten für Armbrüste gibt es denn tatsächlich in Deutschland?
(2 oder 3 vielleicht)
Demnach würden sich beispielsweise doch alle YouTuber, die ihre Videos mit dem abschiessen von Pfeilen mit ihrer Armbrust ins Netz stellen, straffällig machen - oder?
Und auch die bisher veranstalteten (nicht angenommenen) Turniere, wären demnach Straftaten - oder?
Sowie jeder angegebene Schuss mit einer Armbrust auf einem befriedeten Gelände, wobei gewährleistet ist, dass nein Pfeile das Gelände. verlassen kann - oder?
Wenn dem so sein sollte, dann steht dies so aber auf tausenden von Seiten im Internet falsch drin.
Und ich und viele tausende Armbrust Schützen verstehen die (Armbrustwelt) um so weniger.
An Trondor:
Danke, dass habe ich auch so verstanden, lässt mich aber um so mehr mit Zweifeln im Regen stehen.
Bisher bin ich davon ausgegangen, dass es zu 100% in Ordnung und auch rechtlich erlaubt sei, im eigenen großen Garten etc. mit der Armbrust zu schiessen, wenn die Sicherheit gewährleistet ist und (theoretisch) kein Pfeil das befriedete Grundstück verlassen kann.
Und das soll sich jetzt -plötzlich- geändert haben?
Sogar zwei Waffenbehörden, zuerst auf Gemeinde, dann auf Kreis und sogar auf Bundes-Land- Ebene haben mir das auf telefonische Anfrage so bestätigt.
Was oder wem soll ich denn als privater Armbrustschütze nun glauben?
Alles anzeigenWenn man die sportliche Nutzungsmöglichkeit quasi eleminiert, killt man den AB-Sport, da es immer schwerer wird, eine Schießstätte zu finden.
Ist im Endeffekt wie das Aussterben einer Tierart weil der Lebensraum eleminiert wurde.
Gruß Play
Nö! Ist doch nicht wahr. Der DVAS wirbt doch mit seinen absolut rechtssicher, nach neusten Normen, abgenommen Stand. Dort könnte man trainieren falls der Extremfall eintritt. Und damit ein Bedürfnis nachweisen.
Macht doch Sinn, wenn man eine Verschärfung mit seinem Auftreten und Äußerungen forciert.
Der eine bietet die Hardware (Armbrüste) , der andere die Infrastruktur in Form von "Verband" und Sportanlage. Und macht im gleichen Zug auf seine Sichtweise, das alle Anderen falsch liegen, aufmerksam. Mit beiden lässt sich viel Geld verdienen.
Gruß bolz
Na, ums Geld verdienen geht es dabei doch nicht oder nicht nur (weiß aber wie Du das meinst).
Viel schlimmer und gravierender ist doch, dass aufgrund einer solchen Aussage und Auslegung doch jeder alte, aber erst recht neue Armbrust Schütze jetzt denkt, dass er zu Hause (großes Grundstück, Bauernhof, Waldgrundstück, große Wiese, usw.) auf einer eigenen und bisher durchaus geeigneten sicheren temporären privaten zeitweise aufgestellten „Anlage“ nicht (mehr) schiessen kann oder darf.
Und das wohl NUR, wenn ich es richtig gelesen und verstanden habe, weil EIN EINZIGER Sachverständiger in Hessen das so sieht und die Verwaltungsvorschrift so interpretiert und ausgelegt hat.
WAHNSINN
An the_plsystation:
Ja durchaus sinnvoll und wünschenswert.
Ist nur in Zeiten der Geiz-ist-so-geil Mentalität sehr schwierig.
Gut wäre vielleicht ein Mittelweg, dass man solche -Sportgeräte- wozu ich auch Bögen zählen würde, sowie SSW und LG & LP sowie BB‘s, usw. - nur noch im qualifizierten Fachhandel kaufen kann um darf, nebst Belehrung like einer kleinen Sachkunde.
Da sehe ich dann aber wieder den Handel und die Hersteller - Lobby - aufschreien, weswegen das bei uns hier bestimmt nix wird.
Lieber verschärtft man die Gesetze völlig unnötig und ungeeignet / untauglich, um sagen zu können, dass etwas (sinnloses) getan wurde.
Dazu fällt mir ein schöner Spruch ein:
„Es geht nicht darum die Dinge richtig zu tun,
sondern darum, die richtigen Dinge zu tun!“
Mit fällt spontan dazu noch ein, warum es eigentlich keine KLICK Kabeltrenner gibt?
Ich meine damit Trenner, in die man die Kabel einklicken kann und die dann fest um das jeweilige Kabel umschlossen sind.
Dabei könnte in der Innern Lauf-Fläche des Trenner‘s dann eine Teflonbeschichtung oder so etwas ähnliches angebracht sein, für noch bessere Gleiteigenschaften.
Natürlich trägt jeder eine eigene persönliche Verantwortung dafür, dass niemand zu schaden kommt und die Sicherheit bestmöglich gewährleistet ist.
Aber doch nicht für schwammige und unklare gesetzliche Bestimmungen und Gesetze!
Das sind keine schwierig formulierten Ausführungen, dass ist - sorry to say - idiotisch und ein unhaltbarer Zustand!
Und das in einer (überregulierten) angeblich führenden Industrienation im Jahre 2023.
NOPE
Habe mir die DVAS Seite mal etwas genauer angeschaut.
Gut finde ich, dass man konkret wird, kein Wischi-Waschi!
Andererseits verstehe ich folgende Aussagen absolut nicht.
„Die Erlaubnis zum Schießen mit einer Armbrust (außerhalb von Schießstätten) wird durch einen Erlaubnisschein erteilt. (WaffG §10)“
„Die gerne erwähnte Bedingung für das Schießen außerhalb von Schießstätten, dass der Pfeil das Grundstück nicht verlassen darf bezieht sich auf Armbrüste mit einer Grenze von weniger als 7,5J welche nur von wenigen PABs (Pistolenarmbrüste) eingehalten werden. (WaffG §12 Absatz 4)“
Schade das man die Armbrust in die Presse geben muss um den mitgelieferten Kabeltrenner zu schleifen. Seht ihr einen Vorteil in dem geschlossenen Kabeltrenner?
So wie es auf den Bildern ausschaut, ist auch nur ein Kabel von dem Gleiter umschlossen, während das andere Kabel ‚frei‘ ist (wie bei.dem Ersatz-Gleiter bei beiden Kabeln).
Dürfte daher keine all zu große Rolex ⌚️spielen 😂
Schade das man die Armbrust in die Presse geben muss um den mitgelieferten Kabeltrenner zu schleifen. Seht ihr einen Vorteil in dem geschlossenen Kabeltrenner?
Nö
Dieser Eintrag in dem Juraforum wurde geändert.
Da hat sich wohl jemand über den Unsinn, der dort stand, beschwert?