Es rollt wieder mal was auf uns zu - gewünschte Waffenrechtsverschärfung

Es gibt 1.185 Antworten in diesem Thema, welches 245.431 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (5. Juli 2023 um 11:46) ist von PR90.

  • Sehr traurig das mit den Gastschützen. Schießen nur mit einer waffenrechtlicher Erlaubnis oder nur mit erlaubnisfreien Waffen oder Kleinkaliber bis .22 und 200 J.

    Damit wird praktisch unmöglich gemacht, dass überhaupt noch jemand in einem Verein den Weg über Bedarf zur WBK einschlagen kann bzw. erlangt.

    Also nur Bestandsschützen zugelassen und kein Nachwuchs mehr bei vielen Disziplinen.

    Oder wie sieht ihr das?

    Grüße - Bernhard

  • Eine Sachkundeprüfung um eine Sammlung behalten zu dürfen, die im Wert um das 10 fache fällt....

    Die haben sie doch nicht mehr alle.

    "Gib demjenigen, den du über alles auf der Welt liebst, ein Schwert in die Hand....entweder wird er dich damit beschützen oder er wird dich damit töten."

  • Hoffen wir mal, dass dieser Bedürfnisnachweis für SRS und ABs nur ein redaktioneller Fehler ist. Aber wenn das Gesetz SO durchkommt, dann braucht man ein ganz normales Bedürfnis, wie bei einer WBK für eine scharfe Feuerwaffe moderner Bauart.

    Also Sportschütze, Sammler, Jäger (im Ausland), Brauchtumsschütze,...

  • dann braucht man ein ganz normales Bedürfnis, wie bei einer WBK für eine scharfe Feuerwaffe

    Welche du aber nicht mehr nachweisen kannst/darfst, da du nur MIT WBK schießen darfst.

    "Umfahren" und "umfahren" ist die gleiche Bezeichnung für das genaue Gegenteil.

  • Ggf. wird ja dann der Wunsch vieler wahr, dass Selbstverteidigung leichter als Bedürfnis anerkannt wird... :evil:

    Sorry für den Sarkasmus...

    Theoretisch wäre natürlich auch bedürfnisfreier Erwerb wie bei den 4mmM20 Waffen möglich.

    Tatsächlich gibt es ein paar Punkte, die ich begrüße und andere, bei denen ich weniger mit dem Was sondern mehr mit dem Wie meine Probleme habe-

    Positiv sehe ich die Neuauflage der Amnestieregelung, wäre aber dafür, diese dauerhaft einzurichten, wenn eine illegale Waffe, die nicht bei Straftaten benutzt wurde, abgegeben wird und dass natürlich bei Abgabe auf einer Polizeidienststelle keine Anzeige wegen unerlaubten Führens gefertigt wird.

    Positiv aus meiner Jägersicht ist die Freigabe von Lampen, die erbringt tatsächlich mal einen praktischen Nutzen und korrigiert den Mangel aus der letzten Änderung.

    Ich hätte auch keine Probleme damit, wenn die Abfrage um Zollkriminalamt und Gesundheitsamt erweitert würde. Allerdings wäre es hier viel dringender nötig, eine schnelle Möglichkeit des Datenabgleichs zu schaffen, damit nicht der SB einen Brief zur einen, ein Fax zu anderen und eine Mail zu nächsten Behörde schicken muss und dann 3 Monate wartet, bis mal alles da ist (so wie es aussieht dürften künftig 3 Monate noch eine sehr fixe Bearbeitungszeit werden). Im Zeitalter der Vernetzung und Datenbanken sollte so etwas auf Knopfdruck laufen. Und beim Gesundheitsamt dürfte nur das Vorhandensein versagensbegründender Diagnosen (und die müssten vorab definiert werden) als JA/NEIN Abfrage erfolgen. Ansonsten würde die Sache mit dem Patientengeheimnis echt kritisch werden.

    Der große Rest ist für die Tonne, gängelt ehrliche Waffenbesitzer und hat keinen Nutzen.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Also muss jetzt jeder, der sich wegen eines beginnenden Burn-Outs in Behandlung begibt, um seine WBK bzw. seinen KWS fürchten? Das wird doch NUR dazu führen, dass sich Waffenbesitzer dann oft eben NICHT behandeln lassen.

    Wie gefährlich oder ungefährlich ein WBK-Besitzer nun auch sein mag - durch eine unbehandelte psychische Krankheit ist er ganz sicher nicht WENIGER gefährlich.

  • Wehe, wenn Sie losgelassen, ...!

    Vae victis, ... da hat man sich aber mal richtig Mühe gegeben, "ordentlich aufzuräumen" - jetzt fehlt nur noch die WBK für das Schweizer Taschenmesser und die Bedürfnispflicht für "Metall-Essbesteck" - ich geh jetzt erstmal laut Lachen, denn ich habe schon keine Tränen mehr.

    Und keine Angst, diese komischen und auch teils falschen/unverständlichen Formulierungen sind volle Absicht.

    Es geht einzig darum, was am Ende dabei "herauskommt" - und daher, will man nix konkret und formal richtig ausdrücken.

    Ist das Gesetz mal so "wutschli-waschi durch, kann man mit den passenden Durchführungsvorschriften sehr schnell konkret werden und richtig "Klar-Schiff" machen.

    So läuft es nämlich.

  • Der Waffenschrank fürs Küchenmesser fehlt noch.

  • Also muss jetzt jeder, der sich wegen eines beginnenden Burn-Outs in Behandlung begibt, um seine WBK bzw. seinen KWS fürchten? Das wird doch NUR dazu führen, dass sich Waffenbesitzer dann oft eben NICHT behandeln lassen.

    Wie gefährlich oder ungefährlich ein WBK-Besitzer nun auch sein mag - durch eine unbehandelte psychische Krankheit ist er ganz sicher nicht WENIGER gefährlich.

    Ganz sicher nicht. Und eben deshalb ist es wichtig, dass es im Fall einer Einführung der Gesundheitsamtsabfrage nicht den Behörden oder einzelnen Therapeuten überlassen bleibt, zu entscheiden.

    Aber eine nicht ganz unerhebliche Anzahl von jugendlichen Amokläufern und z.B. auch der Attentäter von Hanau hatten erhebliche psychische Probleme. Im Hanaufall wurde der Täter früher schon eingewiesen weil er paranoide und schizophrene Psychosen hatte. Und wenn jemand Stimmen hörte oder glaubt, Geheimdienste oder Aliens würden ihn überwachen, sollte diese Person tatsächlich keine Waffen besitzen.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Gelbe AR15 als Altbestand :thumbsup:

    Man gut das ich mir meine CR308 in Sand gekauft habe. Als hätte man es gewusst ^^ :D

    „Wenn ein Mensch behauptet, mit Geld lasse sich alles erreichen, darf man sicher sein, dass er nie welches gehabt hat.“

    Aristoteles Onassis

  • Hoffen wir mal, dass dieser Bedürfnisnachweis für SRS und ABs nur ein redaktioneller Fehler ist.

    Und hoffentlich auch die Sachkunde.

    Ansonsten mache ich mich selbstständig und lebe in Zukunft in Luxus durch die Veranstaltung von Sachkundelehrgängen ;)


    "There is only one good, knowledge, and one evil, ignorance." - Socrates

  • Sehr traurig das mit den Gastschützen. Schießen nur mit einer waffenrechtlicher Erlaubnis oder nur mit erlaubnisfreien Waffen oder Kleinkaliber bis .22 und 200 J.

    Damit wird praktisch unmöglich gemacht, dass überhaupt noch jemand in einem Verein den Weg über Bedarf zur WBK einschlagen kann bzw. erlangt.

    Also nur Bestandsschützen zugelassen und kein Nachwuchs mehr bei vielen Disziplinen.

    Oder wie sieht ihr das?

    Grüße - Bernhard

    Der übliche Weg über den Verein ein Jahr KK zu schießen (nachdem man nach dem dritten Gastschießen kein Bock mehr auf zerspielte Vereinswaffen hatte und eingetreten ist um sich "seine eigene" Leihwaffe zu sichern) bleibt doch aber offen, oder? Spätestens wenn man sich das erste eigene KK eintragen lassen kann sollte der Weg zu GK wiegehabt möglich sein?

    Andererseits kann man das auch so interpretieren das bereits ab Tag eins im Verein nach Eintritt GK möglich ist. Wichtig wäre nur das sichergestellt ist dass man als Mitglied in Verein A auchmal als Gast in Verein B schießen darf (B ist weiter weg, aber bietet z.b eine 300m Bahn)

  • Nix Gk als Vereinsmitglied, Gk erst mit eigener Erwerbserlaubnis, das steht da drin.

    Und bis dahin Schießen als Gast im Verein nur mit Ewb-freien oder Kk-Waffen, nachdem man bei der Behörde einen Nachweis beantragt hat, dass kein Waffenverbot gegen einen Vorliegt.

    Der bürokratisierte Generalverdacht gegen jeden Interessenten.

  • Was zum Lesen, Aufregen, Ärgern und und und... 😉

    Quelle ?-)

    Nicht das ich Denke das da Schindluder mit getrieben wird. 😎

    Isno halt so.... :pinch:

    Lieber Menschenrechte als rechte Menschen...

    Die Presse muss die Freiheit haben, alles zu sagen, damit gewisse Leute nicht die Freiheit haben, alles zu tun. (Alain Peyrefitte )