!!!Achtung!!! White Hawk Besitzer. Waffe gilt als erwerbscheinpflichtig.

Es gibt 391 Antworten in diesem Thema, welches 72.558 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (10. Februar 2022 um 17:15) ist von Magnum Opus.

  • Das LKA hat da keine Kompetenz das festzustellen, die können nur angehört werden, aber die letztendliche Entscheidung trifft das BKA. Waffenrecht ist Bundesrecht, das heißt es obliegt dem BKA das festzustellen. Und das ist auch explizit so festgelegt im Gesetz §2 Abs. 5 WaffG.

    https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__2.html

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Neuerdings muss

    man eine Bewilligung für einen Vollautomaten beantragen

    oder es auf Semi-Auto abändern lassen (Danke EU).

    Was heißt hier "Danke EU"?

    Die Schweiz ist nicht in der EU und muss keine derer Regelungen anwenden wenn sie nicht will...

  • Da bist Du aber ziemlich auf dem Holzweg. Bei den LKAs arbeiten Gutachter, die jeden Tag waffenrechtliche Gutachten erstellen. Und das BKA wird nur einen Feststellungsbescheid erlassen, wenn so einer überhaupt beantragt wird. Der BKA Bescheid hat sozusagen Rechtskraft, aber die LKA Gutachten legen das Gesetz aus. Bis dahin hat jeder Richter das Recht zur "freien Würdigung der Beweise". Und wie hier schon ausführlich dargelegt wurde, hat das White Hawk kaum eine Chance bei so einem Gutachten als frei verkäuflich eingestuft zu werden. Und ich bezweifele, dass ein Privatgutachter sich die Finger an einem Gutachten zur White Hawk verbrennen will und behaupten, dass es frei verkäuflich wäre. Was wird ein Richter also wohl entscheiden?

    VDB Fördermitglied - Damit die Lethargie der Waffenbesitzer endlich ein Ende hat.

  • https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/…ments/11413.pdf

    Naja auch wen weit ab vom Thema.

    Liest sich nicht so wie "Besenschrank mit Munition"

    Verschluss getrennt, Lauf getrennt . Munition in einer Thunfischdose....

    Das müssen ja nicht mal wir Deutsche ;)

    Danke für den Link. Ich dachte mir schon, dass das mit dem Besenschrank verboten sein muss. Die Schweiz hat in vielen Punkten sogar ein viel strengeres Waffengesetz als Deutschland. Gerade wenn es z.B. um frei verkäufliche Waffen und Ausländer geht.

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  • Und wie hier schon ausführlich dargelegt wurde, hat das White Hawk kaum eine Chance bei so einem Gutachten als frei verkäuflich eingestuft zu werden.

    Na da bin ich aber anderer Meinung.

    Wie gesagt gab es genau das System auf jeden Fall und mindestens als Pistole belegbar.

    Die Parlor Rifles wurden in gleicher Bauweise zwar zumeist als Flobert gebaut aber halt zumeist als Einzelstücke und auch dort wird es Gewiss ein paar Einzelstücke als Vorderlader nach Art Remmington Rider geben.

    Ich bin jedenfalls gespannt was letztendlich rauskommt.

  • Eine Polizeidienststelle darf keinen BKA-Antrag nach Paragraph 2 Abs. 5 WaffG stellen. Das dürfen nur Bundes- und Landesbehörden, keine kommunalen Behörden. Die Polizei wird IMMER das LKA einschalten, und dort wird man - nur wenn man Zweifel hat - beim BKA anfragen.

  • Die können gerne Gutachten schreiben, aber wie du schon sagtest, rechtskräftig ist der BKA Bescheid. Ich bezweifle das es da ein Verfahren geben würde. Verfahrenseinstellung gegen Einziehung schon vom Staatsanwalt und fertig ist die Wurst, Verfahrenskosten sind höher als das öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung. Die restlichen Dinger werden dann noch irgendwo abverkauft und dann breitet man den Deckmantel des Schweigens darüber. Also so wie man es beim Pedersoli Derringer mit den Schrotzündern gemacht hat. Hat schon seinen Grund das es den so nicht mehr gibt, sondern nur noch die Version mit den VL-Zündhütchen.

    Wenn da jetzt einer das große Fass aufmacht dann hagelt es richtig, und das wegen so einem Teil das eine Mündungsenergie hat die geringer ist als ein Backstein der durchs Fenster geworfen wird.

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    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Und wenn sie es rechtssicher machen wollen sollte das zuständige LKA auch das BKA anrufen. Sonst kreieren die einen Einzelfall, nämlich das einer "verknackt" wird im Bundesland X für etwas das in allen anderen Bundesländern noch frei verkäuflich ist. Und das ist nicht im Sinne eines Bundesgesetzes das bundesweit einheitlich umgesetzt werden sollte.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
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  • Neuerdings muss

    man eine Bewilligung für einen Vollautomaten beantragen

    oder es auf Semi-Auto abändern lassen (Danke EU).

    Was heißt hier "Danke EU"?

    Die Schweiz ist nicht in der EU und muss keine derer Regelungen anwenden wenn sie nicht will...

    Naja nicht EU, aber Schengen, was auch dazu führt, dass man in gewissen Bereichen eben Schengen Regeln befolgen muss, wenn man mitspielen will. Eine komplette Isolation bzgl EU würde halt auch viele Nachteil (auf unterschiedlichsten Ebenen) bedeuten in der heutigen Zeit. Das ist schon ein Drahtseilakt was die Schweizer da veranstalten, aber aus meiner Sicht tatsächlich recht erfolgreich.

  • Hege hat das doch damals sicherlich in Absprache mit den zuständigen Behörden geprüft bevor die das Ding so angeboten haben.

    Die wollen sich ja auch nicht die Finger verbrennen.

    Von daher wären das meine ersten Ansprechpartner bei denen ich erstmal unvergänglich anfragen würde ob das Teil noch frei verkäuflich ist bzw. wie die das damals bewertet wurde.

    Wenn es da schon im Vorfeld eine anderweitige behördliche Bwertung gab dürfte das schonmal etwas den Wind aus den Segeln nehmen.

    Zum Rest sage ich jetzt Mal nicht viel.

    Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen. (Albert Einstein) 
    Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt. (Albert Einstein)

  • Das LKA hat da keine Kompetenz das festzustellen, die können nur angehört werden, aber die letztendliche Entscheidung trifft das BKA. Waffenrecht ist Bundesrecht, das heißt es obliegt dem BKA das festzustellen. Und das ist auch explizit so festgelegt im Gesetz §2 Abs. 5 WaffG.

    https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__2.html

    Eine Polizeidienststelle darf keinen BKA-Antrag nach Paragraph 2 Abs. 5 WaffG stellen. Das dürfen nur Bundes- und Landesbehörden, keine kommunalen Behörden. Die Polizei wird IMMER das LKA einschalten, und dort wird man - nur wenn man Zweifel hat - beim BKA anfragen.

    Und wenn sie es rechtssicher machen wollen sollte das zuständige LKA auch das BKA anrufen. Sonst kreieren die einen Einzelfall, nämlich das einer "verknackt" wird im Bundesland X für etwas das in allen anderen Bundesländern noch frei verkäuflich ist. Und das ist nicht im Sinne eines Bundesgesetzes das bundesweit einheitlich umgesetzt werden sollte.

    Die rufen dann mal an in Wiesbaden oder schreiben ne mail. Anträge werden nicht gestellt, denn alle BKA-Bescheide sind öffentlich und ich habe nie einen gesehen, der von einem LKA beantragt wurde.

  • Eine Polizeidienststelle darf keinen BKA-Antrag nach Paragraph 2 Abs. 5 WaffG stellen. Das dürfen nur Bundes- und Landesbehörden, keine kommunalen Behörden. Die Polizei wird IMMER das LKA einschalten, und dort wird man - nur wenn man Zweifel hat - beim BKA anfragen.

    Und wenn sie es rechtssicher machen wollen sollte das zuständige LKA auch das BKA anrufen. Sonst kreieren die einen Einzelfall, nämlich das einer "verknackt" wird im Bundesland X für etwas das in allen anderen Bundesländern noch frei verkäuflich ist. Und das ist nicht im Sinne eines Bundesgesetzes das bundesweit einheitlich umgesetzt werden sollte.

    Die rufen dann mal an in Wiesbaden oder schreiben ne mail. Anträge werden nicht gestellt, denn alle BKA-Bescheide sind öffentlich und ich habe nie einen gesehen, der von einem LKA beantragt wurde.

    Die Frage ist eher ob es dann da so einen klassischen Bescheid geben würde, oder ob die einfach im Fall der Fälle das Ergebnis im Bundesanzeiger veröffentlichen. Publiziert werden müsste es auf jeden Fall, und im Zweifel im Bundesanzeiger. Stand auch in dem oben verlinkten Paragraphen das es dort zu veröffentlichen sei.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Alle BKA Feststellungsbescheide werden im Bundesanzeiger veröffentlich. Erst dann beginnt die Zeit, dass dagegen Einspruch eingelegt werden kann. Wenn das eine bestimmte Zeit lang nicht passiert, erlangt er Rechtskraft.

    VDB Fördermitglied - Damit die Lethargie der Waffenbesitzer endlich ein Ende hat.

  • https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/…ments/11413.pdf

    Naja auch wen weit ab vom Thema.

    Liest sich nicht so wie "Besenschrank mit Munition"

    Verschluss getrennt, Lauf getrennt . Munition in einer Thunfischdose.

    Eine Richtlinie, kein Gesetz!

    Interessiert in der Praxis niemanden.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Alle BKA Feststellungsbescheide werden im Bundesanzeiger veröffentlich. Erst dann beginnt die Zeit, dass dagegen Einspruch eingelegt werden kann. Wenn das eine bestimmte Zeit lang nicht passiert, erlangt er Rechtskraft.

    Widerspruch kann nur der Adressat des Bescheides erheben, sonst niemand. Dafür hat er einen Monat Zeit. Danach steht der Bescheid, bis das Gesetz geändert wird.

  • Es ging aber hier ursprünglich irgendwann mal um einen 4,5 mm Bleibeschleuniger?

    Richtig????

    Wer hier mittendrin einsteigt, oder nur quer liest, der wird vermutlich meinen, hier würde das Kriegswaffenkontrollgesetz neu verhandelt. :P

  • Es ging aber hier ursprünglich irgendwann mal um einen 4,5 mm Bleibeschleuniger?

    Richtig????

    Wer hier mittendrin einsteigt, oder nur quer liest, der wird vermutlich meinen, hier würde das Kriegswaffenkontrollgesetz neu verhandelt. :P

    Na hier geht es im Grunde um das Pedersoli Indoorshooting Kit.

    Auch um die Entstehung der Freizeitwaffen durch Modelle welche nur durch Zündhütchen bzw. später durch Flobert Patronen ersetzt wurden und dem Kleinkaliber seinen Weg geäbnet haben.

    Quasi um den Schießsport und gerade um das Homeplinking in Reinform.

    Nur Kriegswaffen sind mir ehrlichgesagt komplett entgangen hier. 😅