Alles anzeigenDer gute Herr Schneider hat noch gar nicht kapiert was gerade passiert ist. Er hat sich darauf verlassen, dass sein Lieferant (Fa. Hege) ihm keine WBK-pflichtige Waffe als "frei verkäulich" liefern würde. Falsch gedacht.
Fakt ist: Das LKA RP hat die Waffe (wie ich meine zu Recht) als WBK-pflichtig eingestuft. Nun wird der Betroffene (der TS) sich exkulpieren, indem er auf den Verkäufer verweist. Mit etwas "Glück" ist das SWS, denn die haben sicher die meisten Hawks verkauft. Der Staatsanwalt wird daraufhin sofort ein Ermittlungsverfahren gegen den Verkäufer (Ralf Schneider?) einleiten, von dem dieser aber erst erfahren wird, wenn man ihm einen Anhörungsbogen schickt oder mit einem Durchsuchungsbefehl besucht. Dann wird der Staatsanwalt möglicherweise auch gegen Hege vorgehen. Das kann auch dazu führen, dass die Kundenlisten beschlagnahmt werden.
Ich würde JEDEM Besitzer empfehlen, die Waffe loszuwerden. Vernichtung, Abgabe, Lagerung beim Waffenhändler, diese Dinge. Man kann ggf. Regress beim Verkäufer nehmen, auch wenn die Gewährleistung abgelaufen ist.
Diese Sache ist hoch brisant. Die Tatsache, dass so viele Waffen in den letzten Jahren verkauft wurden, macht es nicht besser sondern schlimmer.Wenn alle Beteiligten Glück haben sieht das BKA die Sache anders als das LKA. Aber ich fürchte, dass das nicht passieren wird.
Das LKA hat da keine Kompetenz das festzustellen, die können nur angehört werden, aber die letztendliche Entscheidung trifft das BKA. Waffenrecht ist Bundesrecht, das heißt es obliegt dem BKA das festzustellen. Und das ist auch explizit so festgelegt im Gesetz §2 Abs. 5 WaffG.