lustig bis peinlich finde ich die reglementierung von teleskopschlagstöcken in D. man darf sie besitzen aber nicht zu zwecken der verteidigung einsetzen. hä? und wenn ich es in notwehr doch täte?
ich habe jedes recht, mich im fall eines angriffs auf mein leib und leben in notwehr mit allen, der schwere des angriffs angemessenen mitteln zu verteidigen. das wurde vor gericht in einem einzelfall sogar in D dem benutzer einer illegalen schusswaffe zugestanden, die er bei einem schweren überfall auf den angreifer abgefeuert und ihn getötet hatte. es gab kein verfahren wg. totschlags gegen ihn, da ihm notwehr zugestanden wurde, und dabei war es völlig egal, ob es sich um eine legale oder illegale waffe handelte!
dem verbot der selbstverteidigung mittels teleskopschlagstock entbehrt daher völlig die innere logik!
den gesetzestext ("referentenentwurf") muss wohl ein praktikant gebastelt, und die abgeordneten ihn dann wohl im schlaf (morgens um 02:00h?) durchwunken haben. sonst wäre das jemand mit der logik aufgefallen...