Du hast eine nette Prosa gepostet,
der Gesetzestext steht hier: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__32.html
Wie ich schon geschrieben habe , ist jedes Rechtsgut Notwehrfähig.
Notwehr ist nicht nur die Verteidigung mit Schusswaffen .
Das verwechselst du scheinbar.
Wo habe ich geschrieben , das Notwehr rechtswidrig ist ?
Deswegen passt dein Zitat absolut nicht .
Was bei Notwehr zu beachten ist , ist die Abwägung der Verhältnismäßigkeit. Kannst du überall nachlesen .
Diese Abwägung muss nicht erfolgen bei .......