Drohnenabschuss mit Luftgewehr - laut Gericht "verhältnismäßig"! :-D
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Ja, ja, die Sachsen wieder, die lassen sich halt nicht alles gefallen, da wird in der Not auch die 7,5 Joule Flak rausgeholt!
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Interessante Ziele.
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https://www.pcwelt.de/news/Freispruc…112402&pm_ln=48
Guter Richter!
Guter Schütze
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"Home Defence" mit F-Waffen, endlich praktikabel
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Hab bisher gar nichts von dem Fall mitbekommen obwohl nur ca. 20Km weit weg.
Man kann sicher beide Seiten verstehen aber hier finde ich das Urteil gut. Leider wird für Drohnenpiloten immer mehr alles eingeschränkt, was mich auch davon abgehalten hat sowas überhaupt erst noch anzuschaffen.
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Ehrlich gesagt staune ich über das Urteil Bauklötze.
Was da alles hätte passieren können, wenn der Schütze die Drohne verfehlt hätte und das Projektil irgend was / irgend wen getroffen hätte.
Hätte, hätte, Fahrradkette....
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Vorsicht, ein Spruch des Amtgerichtes ist nicht automatisch geltendes Recht!
Wenn ich es richtig lese, ging es nur im Zivilrecht um Sachbeschädigung.
Vom WaffG und Strafrecht war wohl keine Rede. -
Guter Richter! Weiter so! Drohnen überm eigenen Grundstück braucht kein Mensch!
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Ich staune das sich so viele darüber freuen, denn jetzt werden einige meinen sie könnten die Dinger einfach abschiessen und dann geht es wieder den
Waffenbesitzern an den Kragen.
Schöner Grund um die Waffengesetze weiter zu verschärfen. -
Ich habe eine Flinte. Darf ich auch? bittebittebitte
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Schöner Grund um die Waffengesetze weiter zu verschärfen.
Du hast Recht, aber das passiert so oder so, alles nur eine Frage der Zeit bis von der "Salami" wieder eine Scheibe abgeschnitten wird. -
Wundert mich auch. Vielleicht war der Richter FT`ler?
Jens
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Über weitere strafrechtliche Verfolgung wird dort nichts erwähnt, sehr sonderbar!
Das Projektil hätte das Grundstück ja verlassen können.
Ob der Schütze also so einfach damit durch kommt Zweifel ich mal an. -
Egal, sämtliche Magazine sind geladen. Es kann losgehen.
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Über weitere strafrechtliche Verfolgung wird dort nichts erwähnt, sehr sonderbar!
Der Drohnennachbar hatte wohl nur auf Schadensersatz geklagt und die Persönlichkeitrechte d. Beklagten wurden höher gewertet.
Jetzt wird die Sache gerade in der Presse hochgespielt, keine Ahnung ob die Staatsanwaltschaft da noch öffentliches Interesse drin findet...? -
Für Luftziele benutzt man halt ein Luftgewehr? Was denn sonst? Aber wer heute noch auf Tontauben schießt, ist eh von gestern!
Übrigens- der 1. DT-Airborne NRW sucht noch Mitglieder. Am 1. Mai findet bereits der erste Shootout statt! Vergesst FT und den ganzen Opa-Kram- jetzt wird geballert!
Achso- DT steht für Drone-Target. Selbsterklärend...
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Ich habe eine Flinte. Darf ich auch? bittebittebitte
Floppyk, klar darfst du!
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Übrigens- der 1. DT-Airborne NRW sucht noch Mitglieder. Am 1. Mai findet bereits der erste Shootout statt! Vergesst FT und den ganzen Opa-Kram- jetzt wird geballert!
Richtig, beste Grüsse ...
Die DrohnenjägerEdit: Und wenn man eine Offizielle vom Himmel holt, ist man automatisch Turniersieger.
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Ich hoffe dass dieser Beschluss Schule macht! Denn das könnte Arbeitsplätze schaffen! An vielen Flughäfen werden Drohnen zu einem Problem und die Polizei ist machtlos- weil sie nicht entsprechend bewaffnet ist! Und selten gute Schützen. Auch für den Falkner ist das nix. Aber für den DT-Jäger mit F-Waffen!
PS- ich hab nix gegen Drohnen aber auch nix gegen 4,5mm Flaks Schön, wenn man so beides verbinden kann
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