Drohnenabschuss mit Luftgewehr - laut Gericht "verhältnismäßig"! :-D

Es gibt 42 Antworten in diesem Thema, welches 8.933 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (1. Mai 2019 um 09:48) ist von Rifleman.

  • In einer gerechten Welt, hätte die Klage gar nicht erst zugelasssen werden dürfen

    Ist sie ja auch nicht. Wie die Presse dann allerdings auf "Freispruch" kommt, weiß ich allerdings auch nicht... :rolleyes:

    So oder so haben beide ihrer Zunft einen Bärendienst erwiesen. Es ist anzunehmen, dass dem Vorfall ein mind. angespanntes Verhältnis vorausging. Dabei muss der Schütze noch befürchten, nicht noch einen dran zu kriegen, dann sind sie beide gelackmeiert.

    Jetzt ist soweit, dass soweit ist 8o

  • Grad fällt es mir ein, ich hatte ja ähnliches auch schon mal:

    Was tun gegen einen Quadcopter / Drohne?

    Man kann also sowas durchaus auch ohne Anwalt / Polizei regeln. In meinem Fall hätte ich auch eine Anzeige des Piloten
    relativ entspannt gesehen. Da wäre nicht viel rum gekommen.

    Für die Bedenkenträger: Der Täter hat NICHT mehr rechte als das Opfer. ;)

    Einmal editiert, zuletzt von JvB (1. Mai 2019 um 08:22)