Wer soetwas haben möchte, sollte also vorher kaufen. Man wird ja nicht enteignet und wer's hat, der hat's.
Ich fürchte das geht anders aus:
Alles anzeigen§ 58 Altbesitz; Übergangsvorschriften
(21) 1Hat jemand am [Einsetzen: Datum Inkrafttreten Gesetz] ein bisher
nicht nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nummer 1.2.3 den
Schusswaffen gleichgestelltes Pfeilabschussgerät besessen, so hat er bis
zum [Einsetzen: Datum Inkrafttreten Gesetz + 1 Jahr] die erforderliche
Erlaubnis für den Besitz des Pfeilabschussgeräts zu beantragen oder es
einem Berechtigten oder der zuständigen Behörde oder einer
Polizeidienststelle zu überlassen.
Wie willst du ein Bedürfnis dafür belegen?