Viel Ungemach : Entwurf des BMI

Es gibt 608 Antworten in diesem Thema, welches 79.789 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (14. Februar 2020 um 15:14) ist von gilmore.

  • Wer soetwas haben möchte, sollte also vorher kaufen. Man wird ja nicht enteignet und wer's hat, der hat's.

    Ich fürchte das geht anders aus:

    Wie willst du ein Bedürfnis dafür belegen?

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Eher wie bei den LEP's.
    Großes Durcheinander und überwiegend ablehnende
    Bescheide. Eine Bedürfnisfreiheit für Altbestände ist
    jedenfalls nicht im Entwurf.
    Ich denke auch daß das genau so beabsichtigt ist.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Genau NC9210 - so war es mit den LEP und so soll es und wird es wieder sein, wenn dieses unsägliche Pamphlet "in Gesetzeskraft" treten würde.

    Und irgendwer im Trööt vorher schreibt von "kalter Enteignung" - auch die gab es bereits (siehe als Beispiel in jüngster Zeit ebenfalls die LEP-Umbauten).

    Und nachdem am Ende die Umsetzung dieser unsäglichen Schikanen "Ländersache" wäre, wäre das Chaos groß, die Ablehnungsbescheide "viele" und die Verwirrung wie seinerzeit --> Stichwort: Was der ein SB im Bundesland X genehmigt, das ist für den anderen SB im Bundesland Y ein "No Go" - und das alles unter dem Deckmäntelchen der Inneren Sicherheit, ....

    Autsch - und das mit den Armbrüsten tut doch schon weh. Wer sowas ausbrühtet, der müsste doch den ganzen Tag am Schreien sein???

    Nebenbei:
    Selbst wenn man beim Eintrag einer "Altbesitz-Kniffte/Armbrust etc..." in eine WBK nicht nach einen nachträglichen Bedürfnis fragen "würde" - wer braucht denn ein Bedürfnis, wenn man es einem Delinquenten der z.B. eine bereits vorhandene Armbrust in eine WBK eintragen lassen muss / will dann behördlicherseits mit Auflagen etc. das Leben sauer macht, die nicht oder nur teuer zu erbringen sind.

    z.B. gibt es keine WBK ohne Sachkundenachweis - und dann kann man ja noch entsprechende Aufbewahrungsvorschriften abverlangen, und, und und, ... der behördlichen, länderspezifischen Willkür würde also mal wieder Tür und Tor geöffnet - das gab es 2008 bereits.


    Das ist nicht nur Absicht, das hat SYSTEM!


    Im Übrigen: Hat jemand - der, wenn das Zeugs so in Kraft treten würde und eine WBK-Armbrust erbt dann die Verpflichtung, die Armbrust mit einem ERB-Blockiersystem nachzurüsten, ... :D:laugh::party::wogaga::laola::anon::dafuer:

  • Aber was schreiben wir auf die Plakate?

    -Freiheit für Luftgewehre
    -unbegrenzte Joule für alle
    -Diabolos für die Welt
    -weg mit dem bösen F

    ????


    Ah! Ca ira natürlich.

    https://de.m.wikipedia.org/wiki/Ah!_Ça_ira

    Pöhse :D

    Jetzt mal ernsthaft:

    Wenn dieser besch...eidene Entwurf durchkommt, hat ein Mann, der Sprave heisst, mal eben die Armbrustszene in <D> beerdigt.

    Ich wunder mich eh, daß Zwillen noch legal sind, aber wenn der so weiter macht, dauerts da auch nicht lange.

  • Das passiert wenn man durch Selbstgeltungstrieb am eigenen Ast sägt .

    Früher oder später Pinkelt einem jemand ans Bein der ,der es einfach kann (Staat) und du machst gar nichts dran ;)

  • :anon: Lesen ist schwer.........bei den Armbrüsten ändert sich nix, nur bei einem.....


    Zitat

    bisher nicht nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nummer 1.2.3 den
    Schusswaffen gleichgestelltes Pfeilabschussgerät


    Andreas

  • Die sehen es dann ganz einfach.
    Wer sich keine WBK holt, hat nicht legalen Waffenbesitz.
    Wer sich dann eine holt, ist registriert. Damit ist dann klar, wer "bewaffnet" ist.
    Das war ja auch der Grund für den kleinen Waffenschein. Wissen, wer was hat.

    Gruß, Ralf
    Alt, aber bewaffnet. :thumbsup:

    Orbis non sufficit quod Omnia tempus habent.

  • Die sehen es dann ganz einfach.
    Wer sich keine WBK holt, hat nicht legalen Waffenbesitz.
    Wer sich dann eine holt, ist registriert. Damit ist dann klar, wer "bewaffnet" ist.
    Das war ja auch der Grund für den kleinen Waffenschein. Wissen, wer was hat.

    Nur weil eine Person einen KWS hat weiß man nicht automatisch was die Person alles Zuhause hat.
    Vielleicht eine SSW,
    vielleicht 1000,
    vielleicht aber auch keine.

    Man kann dann höchstens mutmaßen, mehr nicht.

    "Cogito ergo sum" René Descartes

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    You gotta pay to play, if you want

  • :anon: Lesen ist schwer.........bei den Armbrüsten ändert sich nix, nur bei einem.....


    Andreas

    Mag ja sein. . . .die sind dan nächstes Jahr drann ;(

    "The right of the people to keep and bear Arms, shall not be infringed"

    "Die Frage ist nicht was wir dürfen, sondern was wir mit uns machen lassen!"

  • Aso die Pfeilbeschleuniger sind beim Vdb mit eingefügt aber wie es gesetztlich mit aussieht kann ich nicht entnehmen! Also ob Abgabe Anmeldung etz! Es wird nicht nochmals ergänzt :/