Hallo wo bewahrt ihr den eure Schlüssel auf für euren Tresor?
Wenn man jetzt zb nur einen Würfel hat und keine zweiten Safe?
Frage deshalb weil ich jetzt schon oft gelesen habe das es da Probleme mit der Behörde geben kann.
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Hallo wo bewahrt ihr den eure Schlüssel auf für euren Tresor?
Wenn man jetzt zb nur einen Würfel hat und keine zweiten Safe?
Frage deshalb weil ich jetzt schon oft gelesen habe das es da Probleme mit der Behörde geben kann.
Frag deine Behörde was sie für angemessen hält, dann hast Du Sicherheit. Fertig.
Da dieser Schlüssel sehr wichtig ist, würde ich den an meinem Schlüssenbund tragen, an dem auch mein Haustür- und Autoschlüssel ist.
Beides habe ich gerne in meiner Gewalt
Probleme mit der Behörde gibt es wahrscheinlich nur, wenn du denen sagst, das der unterm Blumentopf auf der Fensterbank versteckt ist.
Wahrscheinlich alles schon vorgekommen.
Und ich werde das bestimmt nicht hier reinkrickeln.
Das wäre ja besonders schlau.
am besten im trsor stecken lassen, dann weiß mann immer , wo der ist.
gruß edwin
Die vom Munitionsschrank und vom A-Schrank sind im Nuller-Schrank mit Zahlenschloss.
Für nen einzelnen Schrank würde ich Zahlenschloss bevorzugen, eben aus diesem Grund.
Sollte zum Zahlenschloss noch ein Notschlüssel existieren, könnte man den in einem Bankschließfach oder bei einem Vereinskameraden im Schrank deponieren.
Oder aber vor allem dem Sachbearbeiter oder Kontrolleur den Aufbewahrungsort nicht verraten.
Vorsicht, Fangfrage (wenn durch die Behörde gestellt)!
Die einzig richtige Antwort lautet "An einem vor unbefugtem Zugriff geschützten Ort". Alle näheren Details führen nur zu Problemen, weil wenn man schläft hat man die Dinger auch nicht mehr unter seiner körperlichen Gewalt.
Und zu behaupten, man packt die jeden Abend in einen wasserdichten Beutel und führt sich die in eine hinterwärtige Körperöffnung ein, wird wohl auch nicht klappen.
Ansonsten halte ich es hier mal wie Opus: geht keinen was an..
Danke.
Und ich dachte schon, ich sei der Einzige, der sich denkt:
'Some People should be warned, that serious Bullshit's comin' down da Road.'
Ansonsten gibt es auch kleine Schlüsseltresore mit Zahlenschloss.
Ansonsten gibt es auch kleine Schlüsseltresore mit Zahlenschloss.
Dieser Schlüsseltresor muß die gleich hohe Sicherheitseinstufung wie der Waffentresor haben, sonst erfüllst Du nur die Sicherheitsstufe des Schlüsseltresors für Deine Waffen.
Andreas
Dieser Schlüsseltresor muß die gleich hohe Sicherheitseinstufung wie der Waffentresor haben, sonst erfüllst Du nur die Sicherheitsstufe des Schlüsseltresors für Deine Waffen.
Auf diesem Standpunkt steht auch mein Sachbearbeiter. Deshalb habe ich mir auch einen Tresor mit mechanischem Zahlenschloss ohne Revision geholt.
Sicherheitshalber solltest das vorab mit deiner Behörde klären, damit es bei einer Kontrolle nicht zu Diskussionen kommt.
Der nächste Thread heißt dann "Welche Zahlenkombinationen nutzt Ihr denn so ?"
Der nächste Thread heißt dann "Welche Zahlenkombinationen nutzt Ihr denn so ?"
Ich kenne die sicherste Zahlenkombination der Welt! Verrate ich aber nicht.
Siehe auch hier:
https://www.der-postillon.com/2014/04/it-exp…ohf-0t-zum.html
Ich kenne die sicherste Zahlenkombination der Welt! Verrate ich aber nicht. Siehe auch hier:
https://www.der-postillon.com/2014/04/it-exp…ohf-0t-zum.html
Noch besser ist die Heiligsprechung des Dominikus vom Papst Gregor den 9.
Im Jahre 1234
Das ist so einfach, da kommt einfach keiner drauf!
Es gibt ein neues Urteil das bestätigt, daß der Schlüssel eines Tresors nicht in einem Behältnis gleicher Sicherheitsstufe sein muss.
Ich such es nachher raus.
Längst überfällig, daß man das so klärt.
Ist auch absoluter Blödsinn, denn dann gäbe es eine unendliche Kette, bis man bei einem Tresor mit Zahlenschloss angekommen ist und dann kann man auch gleich die Waffen in einem Tresor mit Zahlenschloss unterbringen.
Aber solange die Aufbewahrung auch in Tresoren mit Schlüssel zulässig ist, kann doch nicht vorgeschrieben sein, sich noch eine zweiten Tresor zu kaufen.
Gruß K.
Urteil vom 21.02.2019 - 20 K 8077/17
23 [...] Soweit der Beklagte den Vorwurf der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit darauf stützt, dass der Kläger seinen (Ersatz-)Schlüssel für den von den Einbrechern geöffneten Waffenschrank nicht in einem Behältnis der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 aufbewahrt habe, vermag die Kammer dem im Rahmen der hier zu treffenden Prognose nicht zu folgen. Eine solche Art der Aufbewahrung von Tresorschlüsseln ist nicht durch eine entsprechende Norm vorgeschrieben, insbesondere nicht in § 36 Abs. 2 WaffG (wonach für die Aufbewahrung von bis zu zehn Langwaffen zumindest die Aufbewahrung in einem Behältnis der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau erforderlich ist) oder in §§ 13, 14 AWaffV. Der dort vorgeschriebene hohe Sicherheitsstandart einer Unterbringung von Waffen und Munition in verschlossenen Waffenschränken und der hierdurch beabsichtigte Schutz vor missbräuchlicher Verwendung von diesen Gegenständen durch Unbefugte ist vorliegend auch nicht durch eine nachlässige Aufbewahrung des Schlüssels im Ergebnis aufgehoben worden. Der Schlüssel lag nicht etwa offen in dem Wohnhaus,
24 vgl. hierzu (das Vorliegen der Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 Nr. 2 b WaffG bejahend): VG Aachen, Beschluss vom 17.03.2016 – 6 L 140/16 –, juris,
25 oder jedenfalls ohne nennenswertes Hindernis griffbereit in der Nähe des Waffenschrankes oder auch an anderer Stelle in dem Einfamilienhaus,
26 vgl. hierzu (das Vorliegen der Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 Nr. 2 b WaffG im Ergebnis verneinend): VG Dresden, Beschluss vom 07.04.2010 – 4 L 621/09 –, juris,
27 sondern in einer verschlossenen Geldkassette der Marke C.
X. , die sich wiederum in einem Schrank im Schlafzimmer befand.
Zwar hat der Beklagte in Bezug auf diese Geldkassette zutreffend
vorgetragen, dass der Kläger deren konkrete Sicherheitsstufe nicht
nachgewiesen habe, andererseits hat der Kläger Fotos von dem – von den
den Einbruchsdiebstahl aufnehmenden Beamten des Beklagten am 27.02.2017
nicht aufgefundenen - Behältnis vorgelegt, aus denen zumindest
ersichtlich ist, dass es sich um ein sehr stabiles Objekt handelt, dass
von den Tätern nur mit hoher Gewaltanwendung unter Zuhilfenahme von
Werkzeugen geöffnet werden konnte (nachdem die Geldkassette
offensichtlich zunächst zum Zwecke des Aufbruchs in die Garage des
Klägers verbracht worden war). Unter diesen Umständen kann ein von
Fahrlässigkeit geprägtes Verhalten des Klägers in Bezug auf die
Aufbewahrung seiner Waffen und Munition nicht angenommen werden, so dass
für eine negative Prognose wegen Nichteinhaltung der erforderlichen
Sorgfalt seitens des Klägers keine hinreichenden Anhaltspunkte
vorliegen. Dass zwei Langwaffen in die Hände von Unbefugten, vorliegend
sogar von Straftätern, gelangen konnten, ist letztlich vor allem auch
darauf zurückzuführen, dass die Täter mit hoher krimineller Energie und
unter Ausnutzung der Urlaubsabwesenheit des Klägers und seiner Ehefrau
vorgegangenen sind.
Gruß K.
Danke.
Und ich dachte schon, ich sei der Einzige, der sich denkt:
'Some People should be warned, that serious Bullshit's comin' down da Road.'
Was heisst das?
Was ist das überhaupt für eine, sich immer mehr einschleichende Unart , in deutschen Foren in ausländischen Sprachen zu schreiben.
Das fällt mir immer öfter unangenehm auf.
Gruß Udo
@Udo1865 lies mal deine Signatur!
Was heisst das?
Was ist das überhaupt für eine, sich immer mehr einschleichende Unart , in deutschen Foren in ausländischen Sprachen zu schreiben.
Das fällt mir immer öfter unangenehm auf.
Wow!
Das ist mal ne Aussage!
Und das von einem User der in deutschen Foren solch Worte wie:
Dots, Field Target, Killzone, Targets, Lanes, Range Officer, chronen, Range, MOA, Inches, Squad usw benutzt!
Hut ab!