Ein Profi
klaut keine Waffen. Viel zu leicht rückverfolgbar.
Das ist schon fast eine Selbstanzeige.
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Ein Profi
klaut keine Waffen. Viel zu leicht rückverfolgbar.
Das ist schon fast eine Selbstanzeige.
Nennen wir ihn "einen, der es explizit auf die Waffen abgesehen hat".
Vielleich einer von diesen ganzen Terroristen, wegen denen die EU die Waffengese...
Ach lassen wir das.
Spielt auch keine Rolle.
Wer dran kommen will, kommt auch dran. Und wenn er dir was über die Rübe zieht, wenn du zum Schießstand willst.
Im Prinzip kann man schon denken, dass es logisch ist, wenn der Schlüssel gleichwertig aufbewahrt werden muss, wie der Schutzgrad des Schrankes ist,
Logisch finde ich das eben nicht.
Denn das würde heißen, dass man für den Schlüssel wieder einen Tresor braucht, dann für dessen Schlüssel wieder einen, dann wieder einen... und so weiter... ad infinitum...
Obwohl... wenn ich mir so ansehe, wie unsere Gesetze gemacht werden... da könnte dann wieder eine Tresor-Lobby dahinter stecken
Um dieser ganzen Diskussion zu entgehen empfehle ich, wie gesagt, folgende Lösung:
Die Handhabung ist, nach ein paar mal üben, auch unkompliziert.
Obwohl... wenn ich mir so ansehe, wie unsere Gesetze gemacht werden... da könnte dann wieder eine Tresor-Lobby dahinter stecken
Genau, und zum anderen ist alles, was den Waffenbesitz wieder teurer macht, in Berlin willkommen ...
Ihr Lieben.
Öfters fahre ich hier am Strand zum Schwimmen. In meinem PKW habe ich die Möglichkeit Wertsachen einzuschließen. Das es dazu keine Detailauskunft gibt ist selbstredend.
Den Zündschlüssel bringe ich dann hier unter: https://www.google.com/search?q=Surf+…iw=1366&bih=632
Ich sah das bei einem Surfer und fand die Idee klasse. Natürlich kann man da jetzt auch wieder drüber streiten. Das ist aber auf jeden Fall 1 000 X besser, als alles einfach so am Strand liegen zu lassen. Das Schloss ist ein ordentlicher Brummer. Das zu öffnen ist mit Aufwand verbunden, den ein Dieb vor Publikum eher scheuen wird. Außerdem steht das Ding immer in Sichtkontakt.
Liebe Grüße Udo
Könntest du den Teil im WaffG der sich mit Schlüsseln befasst mal verlinken?
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/BJNR397010002.html
.... und selbst suchen....
Was @NC9210 in seiner bekannt unnachahmlichen Art wohl sagen wollte, ist, dass im WaffG überhaupt nichts darüber steht.
So ist es. Ich wollte nur nicht gleich schreiben das MusashiUnsinn gepostet hat. Warum jemand eine Behauptung die
so leicht nachprüfbar falsch ist überhaupt postet werde ich
wohl nie verstehen.
Lieber NC9210,
Ironie ... deshalb solltest du ja auch selbst suchen
Gruß
Musashi
Öfters fahre ich hier am Strand zum Schwimmen. ...
Den Zündschlüssel bringe ich dann hier unter: https://www.google.com/search?q=Surf+…iw=1366&bih=632
Noch einfacher ist es, wenn das Fzg einen ganz normalen altmodischen Schlüssel hat (also nix mit Funk etc)-dann kann man den einfach mit ins Wasser nehmen.
So mach ich das
Fakt ist doch das es nur für die Waffen (verschlossen/A/B/0) und Munition (verschlossen) eine Vorschrift gibt. Also unzugänglich für Unberechtigte in den vorgeschriebenen Behältnissen.
Für die Schlüsselaufbewahrung gibt es keine direkte Vorschrift, da ergibt sich aus dem Ganzen nur, vor Zugriff von Unberechtigen geschützt.
Zugriff heißt im Normalfall ohne Werkzeug und kriminelle Energie.
Ist halt der gleiche Schwachsinn wie die Sicherung beim Transport mit einem Kabelbinder oder einem 1€ Schlößchen.
Jetzt kann sich Jeder dazu seine Gedanken machen was das für seine eigene Situation bedeutet.
Um dieser ganzen Diskussion zu entgehen empfehle ich, wie gesagt, folgende Lösung:
Die Handhabung ist, nach ein paar mal üben, auch unkompliziert.
Richtig. Ich war vor vielen Jahren an einem Fachvortrag der hiesigen Polizei über sichere Aufbewahrung einer grösseren Anzahl an VA Waffen. Dabei wurde von Tresoren mit Schlüsseln abgeraten. Wenn Einbrecher vor einem solchen Tresor stehen und sie über Zeit verfügen, lautet das Motto SBG*.
Dass nachher die Wohnung wie nach dem Durchzug eines Hunnenheeres aussehen wird, ist wohl jedem verständlich!
Mitr
* Suchen bis gefunden!
Wenn Einbrecher über Zeit verfügen, werden sie ohnehin alles durchsuchen und der Unterschied zu einem "normalen" Einbruch ohne Tresor dürfte nur gering sein.
Schließlich kann auch überall Bargeld versteckt sein..
Gruß K.
Wenn Einbrecher es wirklich auf einen Tresorinhalt abgesehen haben, dann kommen die sowieso wenn der Besitzer Zuhause ist, da reicht dann ein vor Ort gefundenes Küchenmesser und der Tresor ist offen .
Mit genug krimineller Energie nützt auch der beste Tresor nichts.
Oh, gut. Na, dann kann ich meine Knarren ja gleich bei meinem Sprössling in die Legokiste knallen.
Oder hey, ich lass' sie gleich gut sichtbar auffem Terrassentisch liegen.
'Genügend kriminelle Energie' ist auch so'n Spruch, der offenbar gerne als Allroundsatzteil eingesetzt wird. Klar regeln genügend nicht vorhandene Skrupel so ziemlich alles. Dennoch muss man die Gebläse wegpacken, so will es das Gesetz.
Und das ist auch gut so, denn man kennt wahrscheinlich nicht genügend Kriminelle, aber mit Sicherheit welche die genügend blöde Energie besitzen. Oder einfach keinen Plan haben und gleichzeitig nicht in der Lage sind die unegalen Griffel bei sich zu lassen.
Und um diese alltäglichen Begegnungen der Dritten Art geht es wahrscheinlich auch hauptsächlich.
Eben. Du musst deine Sachen vor dem Zugriff des einfachen Einbrechers schützen, der den dicken Schraubendreher in der Tasche hat, um das Fenster aufzuhebeln, wenn grad keiner im Haus ist und sich auf die Schnelle greift, was sich zu Geld machen und leicht transportieren lässt.
Wenn du in der Situation bist, dass du befürchten musst, Besuch von Profis mit schwerem Gerät zu bekommen, hast du eh andere Sorgen, als die Aufbewahrung eines Schlüssels zum Waffenschrank.
Da fängst du dann schon bei der Zugangskontrolle für Grundstück und Haus an.
Aus gesundem Menschenverstand heraus würde ich sagen, ein einfacher kleiner Möbeltresor, verdeckt uns stabil eingebaut und nicht in direkter "Nachbarschaft" zum Schrank, sollte locker reichen. Dazu die verlinkten Urteile abspeichern für den Ernstfall und gut.
Im Zweifel klären die Gericht wie die schwammige Vorschrift des Waffg auszulegen ist und fertig. Spätestens ein OLG wird im Sinne des Betroffenen entscheiden.
Denn wenn der Gesetzgeber so unklar formuliert, darf man nicht erwarten, das der Bürger erraten kann, was der Gesetzgeber im Sinn hatte.
Ich stimme deshalb Estis Meinung zu. Nicht übertreiben und versuchen in Gesetze etwas hinein zu interpretieren, was da gar nicht wortwörtlich steht.
Gruß Udo
Dazu die verlinkten Urteile abspeichern für den Ernstfall und gut.
Im Ernstfall macht das der Anwalt. Das Urteil würde ich ausgedruckt
in den Tresor legen. Wenn dann bei der nächsten Kontrolle die so
harmlose Frage kommt "Wo haben Sie eigentlich den Schlüssel" kann
man das möglicherweise gut gebrauchen.
Spätestens ein OLG wird im Sinne des Betroffenen entscheiden.
Die würden das sicher tun, sind aber gar nicht zuständig.
Solche Fragen klären die Verwaltungsgerichte - leider.
Das sind die Gerichte wo keiner hin will und man nur Leute
einsetzt die man zu nichts anderes gebrauchen kann.
Leider sind auch die Urteile dieser Gerichte sehr oft nur noch
als abenteuerlich zu bezeichnen. Das Oberverwaltungsgericht
hat den Beinamen "das dümmste Gericht" nicht zu Unrecht.