Drohnenabschuss mit Luftgewehr - laut Gericht "verhältnismäßig"! :-D

Es gibt 42 Antworten in diesem Thema, welches 8.931 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (1. Mai 2019 um 09:48) ist von Rifleman.

  • Mit dem F kommt ja eh nur effektiv ~300m weit. Dabei haben Drohnen unterschiedliche Größen und Massen. Daher braucht es auch geübte Schützen verschiedener Waffengattungen. Hier könnte ich mir auch Indoor-VL und diese RAM-Dinger vorstellen. Oder diese neue Schrot-Shotgun. Das wäre auch was für die CAS-Schützen, siehe den Film "Cowboys & Aliens". Also da ist nun wirklich für jeden was dabei! :thumbup:

    Und vllt sollte unsere BW mal darüber nachdenken, denn günstiger können die kaum aufrüsten! Die Frage ist nur, ob sich Uschi dieser Bedrohungslage bewusst ist und nicht erst wieder Millionen bei Beratern versenkt. Und wer weiß, wenn sich Frank & Sonia mit den Leuten von 4 und 5 zusammentun, könnte ein neuer Rüstungskonzern entstehen! Iwi müssen wir ja an die 2% kommen. :whistling:

    Aber das beste von allem ist- es belebt den Schützenspocht neu! Und wer weiß, vllt werden sogar wieder ein paar Salamischeiben drauf geschnitten. Ich sach mal so- wenn man nicht gerade mit ner 737max, nem Dreamliner oder der BW-Flugbereitschaft rein schlittert, werden D'-Flughäfen bald echt so sicher wie die Rente. Ein Plus für alle :thumbsup:

    Jetzt ist soweit, dass soweit ist 8o

  • Diese weißen Drohnen kann man tatsächlich sehr leicht treffen.
    Die liegen sehr ruhig an einem Platz.

    Nachtrag:
    Habe ich so gehört. ;)

    Gruß, Ralf
    Alt, aber bewaffnet. :thumbsup:

    Orbis non sufficit quod Omnia tempus habent.

  • Würde mich wundern, wenn jetzt nicht die Staatsanwaltschaft tätig wird, gerade wegen der Öffentlichkeit dieses Falls.

  • Merkwürdig ist es schon, eine min.1.500€ (Schaden) Drohne ist kein Spielzeug, dass man das Ding mit nem 7,5J Luftgewehr vom Himmel kriegt, hätte ich bis jetzt nicht geglaubt. Was hat der denn da getroffen? Kreisel?
    Wenns mehr als 7,5J waren hätte er im Garten gar nicht damit schießen dürfen.
    Dann schießt einer im Beisein seiner 2 kleinen Töchter mit einem Luftgewehr wild um sich (in die Luft), der muss ja auf 180 gewesen sein, und ob da der Erste oder erst der Zehnte Schuss getroffen hat??? Dass da drauf geachtet wurde das kein Geschoss das Grundstück verlassen kann, bezweifle ich mal, außer es hat sich auf einem großen Bauernhof oder Ähnlichem abgespielt. Das da nix von gemacht wird?!
    Jeder soll in seinem Garten so viel schießen dürfen wie er will, solange die Sicherheit und Rücksicht auf Andere gewahrt ist.
    Ich habe auch nichts gegen die Hobbypiloten mit ihren Drohnen, sollen die sich auf nem Acker treffen und damit so viel rumfliegen wie sie wollen.
    aber über fremden Grundstücken haben die Dinger, zumal wenn die mit einer Kamera bestückt sind, nichts zu suchen. Bei uns hier fliegen auch ab und zu diese summenden Dinger rum, das nervt schon wenn man im Sommer gemütlich auf dem Balkon liegt und sich ausruhen möchte.

  • Dann schießt einer im Beisein seiner 2 kleinen Töchter mit einem Luftgewehr wild um sich (in die Luft),

    Oh, wo hast du denn diese Fakten her?

    "Umfahren" und "umfahren" ist die gleiche Bezeichnung für das genaue Gegenteil.

  • Wenns mehr als 7,5J waren hätte er im Garten gar nicht damit schießen dürfen.

    Er hätte gar nicht schießen dürfen.
    Allerdings hat das Gericht seine Rechte - nicht zu Unrecht - höher
    bewertet und den Schuß daher für gerechtfertigt gehalten. Dabei
    spielen die 7,5 Joule keine Rolle. Können auch 40J gewesen sein.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Mit dem F kommt ja eh nur effektiv ~300m weit.

    Dann kämst du mit deiner F-Puste deutlich weiter als der amtlich festgelegte Sicherheitsbereich für 16 Joule LGs ist.
    Kommt so nicht hin, rechne mal lieber etwas mehr als die Hälfte.

    Merkwürdig ist es schon, eine min.1.500€ (Schaden) Drohne ist kein Spielzeug, dass man das Ding mit nem 7,5J Luftgewehr vom Himmel kriegt, hätte ich bis jetzt nicht geglaubt. Was hat der denn da getroffen? Kreisel?
    Wenns mehr als 7,5J waren hätte er im Garten gar nicht damit schießen dürfen.
    Dann schießt einer im Beisein seiner 2 kleinen Töchter mit einem Luftgewehr wild um sich (in die Luft), der muss ja auf 180 gewesen sein, und ob da der Erste oder erst der Zehnte Schuss getroffen hat??? Dass da drauf geachtet wurde das kein Geschoss das Grundstück verlassen kann, bezweifle ich mal, außer es hat sich auf einem großen Bauernhof oder Ähnlichem abgespielt. Das da nix von gemacht wird?!
    Jeder soll in seinem Garten so viel schießen dürfen wie er will, solange die Sicherheit und Rücksicht auf Andere gewahrt ist.
    Ich habe auch nichts gegen die Hobbypiloten mit ihren Drohnen, sollen die sich auf nem Acker treffen und damit so viel rumfliegen wie sie wollen.
    aber über fremden Grundstücken haben die Dinger, zumal wenn die mit einer Kamera bestückt sind, nichts zu suchen. Bei uns hier fliegen auch ab und zu diese summenden Dinger rum, das nervt schon wenn man im Sommer gemütlich auf dem Balkon liegt und sich ausruhen möchte.

    Wenn der Schütze schon aus Selbsthilfegründen (Paragraph 229 BGB) fremdes Eigentum zerstören darf, wird wohl keiner darauf achten, ob die Regeln für Schiessen auf dem eigenen Grund und Boden eingehalten werden, solange er dabei keinen gefährdet hat.
    War ja mehr oder minder die einzig mögliche Option gegen die Drohne.
    Der Rest des Beitrags ist leider mit etwas zu viel Phantasie gespickt.
    All diese Mutmaßungen gehen gar nicht aus dem Bericht hervor.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • wenn mann sich mal eigentum anschaut , dann gehört einem sein eigenes grundstück nicht nur auf der rasenfläche, sonder auf in der luft und im boden, und zwar höhen und tiefenmässig unbegrenzt.

    mit 2 ausnahmen zum wohle des gesamtvolkes. bergbau und flugbetrieb haben vorrang vor eigentum.

    daher hat in einer höhe bis zur mindestflughöhe von flugzeugen , irgrendwo zwischen 150 und 200 meter , keiner was zu suchen, auch keine drohne .
    von daher seh ich das urteil als ok an

    gruß edwin

    INVICTUS

  • Her Egger ist ein sehr guter Schütze und die Entfernung zu
    den Tontauben ist in Etwa bekannt.
    In der Luft hast du keinen Anhaltspunkt für die Entfernung.
    Ich stelle mir das gar nicht so einfach vor.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Übrigens wird das Urteil ja auch damit begründet, das der Schütze aufgrund der Reichweite der Drohne nicht in der Lage war, den Piloten ausfindig zu machen und auch durch Flucht ins Haus nicht ausschließen konnte, dass bereits Fotos entstanden sind (wobei ich davon ausgehe, das Recht dem Unrecht nicht weichen muss und man daher eine Flucht nicht verlangen kann).
    Und weil damit seine einzige Möglichkeit zur Löschung der Fotos im Abschuss der Drohne lag, wurde er freigesprochen.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Dann schießt einer im Beisein seiner 2 kleinen Töchter mit einem Luftgewehr wild um sich (in die Luft), ...

    Klar mit dem Luftgewehr. Die beiden Töchter werden wohl zu schwer für den Abschuss gewesen sein. :whistling: Die wiegen sicher mehr als ein Diabolo. :D

    Knickst Du noch, oder repetierst Du schon? (© Nosferatu2008)

  • Die beiden Töchter werden wohl zu schwer für den Abschuss gewesen sein.

    Und Trampolin zum Schwung holen und dann in der Luft greifen hatte er wohl auch nicht.
    Abschießen - sowas von unprofessionell ...

    "Umfahren" und "umfahren" ist die gleiche Bezeichnung für das genaue Gegenteil.

  • Völlig egal das ganze Blabla, Gesetz hin oder her. Spätestens jetzt sollten die Geilspechtpiloten erkennen, dass auf fremden Grundstücken 4,5er FLAK in Stellung sein könnten. :schiess1:

    Knickst Du noch, oder repetierst Du schon? (© Nosferatu2008)

  • Ich finde es immer wieder faszinierend zum Kot**n, dass der Täter, nachdem er für seinen Angriff abgewatscht wurde, dem Opfer eine Klage an den Hals hängt. Einsicht = Null
    In einer gerechten Welt, hätte die Klage gar nicht erst zugelasssen werden dürfen und der Idiot mit seinem Quadrokopter (ungleich Drohne!) hätte für die Aktion gleich noch ne Geldstrafe obendrauf erhalten müssen.