Noch mal was zur Aufbewahrung freier Waffen.

Es gibt 379 Antworten in diesem Thema, welches 62.483 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. Februar 2019 um 22:13) ist von Rolix.

  • Eventuell benutzen die Inhaber den Schrank einfach weiter aber nur noch als Munitionsschrank oder sind die dafür auch nicht mehr erlaubt ?

    Das ist wieder Mysterium.
    Die Waffe. Ein mechanisches Bauteil, ohne Gefahrenstoffe.
    Aufbewahrung: Hochsicherheitstresor mit Zertifikat.

    Die Patrone. Hohlkörper, gefüllt mit zwei Explosivstoffen.
    Aufbewahrung: Schrank aus Millimeterblech mit Vorhängeschloss.

    ...und wie ich Schwarzpulver lagern darf, ist noch komischer. :D

    Gruß, Ralf
    Alt, aber bewaffnet. :thumbsup:

    Orbis non sufficit quod Omnia tempus habent.


  • ...und wie ich Schwarzpulver lagern darf, ist noch komischer. :D

    Wieso, nur weil dafür eine Holzkiste mit 20mm Wandstärke reicht?
    Dafür werden an den Aufstellort höhere Anforderungen gestellt und kontrolliert.
    Und es fällt nicht unters Waffengesetz sondern unters Sprengstoffgesetz.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Das eine macht nur Puff, das andere hat das Potential zu einer Bombe oder zumindest Granate.

    Stichwort Berstdruck.
    Der Blechschrank wird verbogen und fertig.
    Wenn es den Tresor zerlegt, findet sich die Tür drei Strassen weiter.

  • Naja, Explosivstoffe in einem Blechschrank sind weniger gefährlich als in einem dickwandigen Tresor, jedenfalls bei einem Brand.
    Das eine macht nur Puff, das andere hat das Potential zu einer Bombe oder zumindest Granate.


    Stefan

    Unter diesem Gesichtspunkt ist das natürlich schlüssig.

    Wieso, nur weil dafür eine Holzkiste mit 20mm Wandstärke reicht?Dafür werden an den Aufstellort höhere Anforderungen gestellt und kontrolliert.
    Und es fällt nicht unters Waffengesetz sondern unters Sprengstoffgesetz.

    Da hast Du natürlich vollkommen Recht.
    Es entbehrt trotzdem nicht einer gewissen Witzigkeit, daß die Aufbewahrung
    immer anforderungsloser wird, je mehr die Brisanz zunimmt.
    Aber das folgt natürlich einer Logik.

    Ich schweife aber ein wenig vom Hauptthema ab.

    Gruß, Ralf
    Alt, aber bewaffnet. :thumbsup:

    Orbis non sufficit quod Omnia tempus habent.

  • Hallo,

    so ein Tresor hat auch eine Rückwand, habt ihr diese euch einmal angesehen. Dieses Teil birgt nicht viel Widerstand.

    Woher hast du diese Erkenntnis ?
    Ja und Gott sei Dank hat er eine Rückwand :D
    In meinem Fall sind in dem Tresor drei Löcher zur Befestigung, 2 in der Rückwand und eine mittig im
    Boden. Gute Dübel vorausgesetzt bleiben im Fall des Falles Rückwand und Bodenplatte stehen :thumbsup:

  • Prinzipiell ist er so gut wie offen :)

    Prinzipiell kann man alles öffnen, die Frage ist nur, ob der Inhalt dann noch gebraucht werden kann :D

    Blechkuchenmafia, der ist Gut :D

  • Und wenn sie fertig ist, tauschst du noch die provisorischen Spax durch blanke unverzinkte Schlitzschrauben aus.

    Ich habe eine große Menge an exakt passenden, alten und schön patinierten Messingschlitzschrauben, die kommen dann nach dem fertigen Innenausbau an Stelle der Spax rein. Als Eyecatcher plane ich eine alte Werbung zu spiegeln, mit Laser zu drucken, dann auf das Holz aufzubügeln und mit Klarlack zu versiegeln.

    Sowas in der Art: https://www.google.de/search?q=dynam…lTfCt_DUPjKYZM:

    Am liebsten wäre mir ja was von Weihrauch, aber da habe ich noch nichts passendes gefunden. Falls jemand was hat, ich würde mich freuen . . .

  • Mal im ernst:
    Wenn jetzt der nette freundlich Mann von der HD (oder aus einem anderen Grund) vor der Tür steht. Glaubt Ihr ernsthaft. Ihr könnt Ihm mit einem Papier (Ausdruck des Waffenrechtes) und einer Interpretation (des schwammigen Etwas) überzeugen? Oder wenn Ihr nicht da seit, glaubt Ihr, daß Ihn das interessiert oder Er weis, daß eventuell ein an der Wand hängendes, dort (abgeschlossenes) LG dem im Koffer gleichwertig ist? Oder wird Er vieleicht die LGs von der Wand schrauben?

    Im Zweifel ist es eventuell sinnvoller es so zu lagern, daß elbst der ...... ......... es versteht bzw es für Ihn richtig erscheint.

    Gruß Play

    Dem ist das erstmal Wurst ob das im Koffer ist oder an der Wand festgeschlossen denn das wird in der Regel eh erstmal eingepackt und mitgenommen zur Überprüfung bei solchen Aktionen, könnte ja manipuliert sein und mehr als 7,5J haben...deswegen werden solche Waffen prinzipiell immer erstmal mitgenommen.

    Und aus was für einem anderen Grund sollte ich solche Leute ins Haus lassen müssen? Mir fällt keiner ein...es gilt immer noch die Unverletzlichkeit der Wohnung solange keine Gefahr im Verzug ist.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

    Einmal editiert, zuletzt von germi (12. November 2018 um 01:03)

  • Im Falle einer HD sollte man einen Zeugen seines Vertrauens dabei holen und nichts sagen. Man kann ohnehin in diesem Moment nichts mehr tun.

    Man kann froh sein wenn man selbst anwesend ist. Es ist recht unwahrscheinlich, daß gerade ein Freund da ist oder direkt um die Ecke wohnt und gerade bei sich zu Hause oder in der Nähe ist.

    Wie in dem HD Thread viel Wunsch aber wenig Realität.

    @germi

    Eigentlich dürfen Sie nur das unter Verdacht stehende LG mitnehmen. Wenn Sie Alles mitnehmen liegt ein größerer Verdacht vor.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Vielleicht sollte der ein oder andere sich mal mit dem Gedanken befassen, dass es auch andere Gründe wie eine Hausdurchsuchung geben kann, weshalb Ordnungshüter ungeplant in der Bude sind.
    Einbruch, Auto fährt in Hauswand, geplatztes Wasserrohr während Urlaub...
    Wenn die Sachen denn sichtbar sind muss man sich eventuell erklären, wenn alles im Schrank eingeschlossen ist stolpert womöglich keiner drüber.

  • Hallo Zusammen!

    Da ich immer alles ganz genau wissen will, habe ich eine Anfrage an das BKA gesendet. Das wurde hier ja irgendwo empfohlen. Die Antwort kam auch recht zügig, hatte aber zur Folge das ich eine weitere Anfrage stellen musste, was das ganze etwas verzögert hat.

    Hier meine Anfrage an das BKA:


    Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
    ich habe eine Anfrage bezüglich der Verwahrung von freien Luftgewehren.
    Seit 2017 müssen diese nach dem WaffG in einem verschlossenem Behältnis gelagert/verwahrt werden.
    Genügt z. B. ein Arbeitszimmer in einer Wohnung oder Haus, an dessen Wänden Regale mit Luftgewehren hängen, wenn die Tür verschlossen ist?
    Genügt ein Abstellraum in dem die Gewehre aufbewahrt werden, wenn dessen Tür verschlossen ist?
    Entspricht diese Lagerung den gesetzlichen Vorgaben?
    Oder muss ich tatsächlich jede freie Waffe in einen Schrank oder Futteral einschließen?
    Es gibt verwirrende Aussagen in verschiedene Foren. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir eine Verbindliche Auskunft erteilen könnten!
    Vielen Dank und viele Grüße,


    Die Antwort darauf lautete:


    Sehr geehrter Herr .....,


    bei der von Ihnen erbetenen Auskunft handelt es sich um eine Rechtsberatung in waffenrechtlichen Angelegenheiten, zu der das Bundeskriminalamt nicht berechtigt und für die es auch nicht zuständig ist.
    Das Fachreferat im BKA ist u. a. zuständig für die Erstellung von sog. Feststellungsbescheiden, d.h. für die rechtliche Einstufung waffenrechtlich relevanter Gegenstände, aufgrund von schriftlichen Anträgen gem. § 2 Abs. 5 i. V. m. § 48 Abs. 3 Waffengesetz (WaffG) und für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zu Verboten im Gesetz gem. § 40 Abs. 4 WaffG.
    In diesem Zusammenhang sind auch rechtliche Auskünfte möglich und zulässig.


    In Bezug auf Ihre Anfrage werden Sie gebeten, sich an die für Sie regional zuständige Waffenrechtsbehörde oder Vertreter entsprechender Rechtsberufe zu wenden.


    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag
    xxx

    Der Fett markierte Text sagt mir, das wenn die Behörde (i.d.R. der Sachbearbeiter) in Bundesland X, Stadt Y sagt das eine Verwahrung in einem verschlossenem Raum ausreicht (was hier ja auch schon berichtet wurde), so ist das gültig und OK.

    Da ich nun die Sachlage für Hamburg wissen wollte, stellte ich dort die gleich lautende Frage.
    Die Antwort der Polizeibehörde (für mich und alle Hamburger somit bindend):


    Sehr geehrter Herr xxx,
    der Gesetzgeber hat für die Aufbewahrung freier Waffen kein klassifiziertes Aufbewahrungssystem vorgeschrieben.
    Es ging ihm aber darum, dass diese Gegenstände dennoch dem Zugriff Unberechtigter entzogen und in einem verschlossenen Behältnis aufbewahrt werden sollen.
    Daher ist es aus unserer Sicht nicht zulässig, diese z.B. in einem verschlossen Abstellraum aufzubewahren.
    Man kann aus unserer Sicht den Begriff „Behältnis“ nicht auf „Räume“ ausdehnen, weil dann würde man zu Recht die Frage stellen können, ob z.B. eine verschlossene Ein-Zimmer-Wohnung nicht auch ein verschlossenes Behältnis i.S.d. Gesetzes darstellt.
    Ebenso wäre dann das „offene“ Lagern in einem KellerRAUM dann statthaft.
    Aus diesem Grunde kann sowohl der von Ihnen benannte Abstellraum, als auch der erwähnte Raum innerhalb der Wohnung grundsätzlich nicht als Behältnis anerkannt werden.
    Mit freundlichen Grüßen
    xxx
    _____________________________________
    Polizei Hamburg
    Justiziariat

    Für mich ist die Sachlage somit klar !