Noch mal was zur Aufbewahrung freier Waffen.

Es gibt 379 Antworten in diesem Thema, welches 62.589 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. Februar 2019 um 22:13) ist von Rolix.

  • weil es oft vorkommt das Freunde ihre Kinder mitbringen und die flitzen in der ganzen Wohnung rum, toben durchs Bett, verstecken sich im Kleiderschrank etc. Ich will keine Zimmer abschließen, da komm ich mir doof vor.

    8o8o8o
    Passt ja perfekt hierzu:
    https://www.focus.de/familie/erzieh…id_9848884.html

    Kein Wunder also, dass der Gesetzgeber immer strengere Regeln entwerfen muss, leider kann er kein Hirn vom Himmel schmeißen! Unfassbar was bei manchen Leuten zu Hause so abgeht! Da fällste doch vom Glauben ab... :pinch:

    Jetzt ist soweit, dass soweit ist 8o

  • Es geht primär um die Zugriffbarkeit. Es sollte auf jeden Fall sichergestellt sein, daß nur der/die Verantwortliche(n) Zugang zu den LGs hat. Ein Koffer, Futteral oder Schrank mit Schlösschen ist ideal.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Kein Wunder also, dass der Gesetzgeber immer strengere Regeln entwerfen muss, leider kann er kein Hirn vom Himmel schmeißen! Unfassbar was bei manchen Leuten zu Hause so abgeht! Da fällste doch vom Glauben ab...

    Wozu Erziehung? Jeder ist sich selbst der nächste und Rücksicht ist ein Fremdwort. Regeln sind zum ignorieren, und im Übrigen, du kannst mich mal.
    Genau so kommt mir manchmal das Ergebnis von den "Erziehungslosen" vor.

    "Umfahren" und "umfahren" ist die gleiche Bezeichnung für das genaue Gegenteil.

  • Das ist ja das Hauptproblem, dass das Waffengesetz von Ausnahmen derartig durchsetzt ist, so dass kaum noch einer den vollständigen Durchblick hat.

    Stimmt leider.
    Wie soll man sich unter den Bedingungen
    daran halten?

    Was das abgeschlossene Zimmer betrifft, so könnte man auch im Folgeschluss argumentieren: Meine (gesamte) Wohnung / Haus ist ja verschlossen. Das würde aber die Regelung zur Waffenlagerung adetsurdum führen.

    Wenn ein Zimmer bewohnt wird ist es nicht ständig
    verschloßen. Das klappt natürlich nicht.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Wenn ein Zimmer bewohnt wird ist es nicht ständig
    verschloßen.

    Aber vor unbefugtem Zugriff ? ?( Darum gehts doch letztendlich. Hier kann keiner unbefugt auf meine Plempen zugreifen. 2 Personen sind befugt, mit dem Ding zu schiessen, Kinder sind keine im Haus. Und die 2 Personen hätten dann auch so oder so Zugriff, ob mit oder ohne Schlüssel. Ok, wenn man ne Party feiert, wo 20 Personen durchs Haus wuseln, dann sehe ich das eher, das man in der Situation mindesten eine geschlossenes Behältnis braucht.

    Völliger Schwachsinn irgendwie alles.

    Einmal editiert, zuletzt von Olja (5. November 2018 um 10:42)

  • Aber vor unbefugtem Zugriff ? Darum gehts doch letztendlich. Hier kann keiner unbefugt auf meine Plempen zugreifen. 2 Personen sind befugt, mit dem Ding zu schiessen, Kinder sind keine im Haus. Und die 2 Personen hätten dann auch so oder so Zugriff, ob mit oder ohne Schlüssel.

    Identisches Szenario bei mir . . .

  • Es geht darum unbefugten Zugriff zu verhindern, nicht mehr und nicht weniger. Ob jetzt begehbar oder nicht ist absolut Wurst, und es steht so nicht im Gesetz. Eine Verwaltungsvorschrift ist KEIN Gesetz!

    Richtig, Schutz vor unbefugtem Zugriff ist der Sinn!
    Den erfüllt ein Lagerraum mindestens genau so gutlang wie ein Koffer.
    Und Verwaltungsvorschriften sind zwar keine Gesetze, aber quasi Handhabungsrichtlinien zu den Gesetzen und für die Behörden bindend. Von daher ist hier die Vorschrift auch für uns relevant und zeigt durch das “mindestens“, dass ein Koffer die niedrigste zulässige Sicherungsstufe darstellt und nicht die einzige.

    Wenn ich hier als Neuling lesen würde mit der Frage, ob ich meine Knifte bei mir zu Hause an die Wand hängen darf, dann sollte ich verstehen: Besser nicht! Die gehört ein- bzw. weggepackt und idealerweise abgeschlossen.

    Und genau diese Aussage stimmt so nicht.
    Ein verschliessbarer Wandhalter, etwa mit Abzugsschloss und Mündungsabdeckung geht auch i.O., wenn es genau so schwer oder schwerer ist, die Waffe aus dem Halter zu klauen, wie aus einem Koffer mit Schloss.

    Ich denke, das die Vorschrift letztlich nur auf eines abzielt: Auf die Zugriffsbereitschaft der Waffe.Das erklärt dann auch die entsprechenden Vormulierungen und Ausnahmen.
    Leider führt diese Erkenntnis auch nicht dazu, ob nun ein separater Raum der ständig verschlossen gehalten wird, darunter fällt. Kommt auf den Raum an, würde ich sagen.

    Da sind wir einer Meinung. Es kommt auf den Raum an.
    Wenn es ein Wohnzimmer ist und ich hab nur die Tür abgenommen, wird es schwer zu argumentieren, das dort ein Zugriff für Unbefugte verhindert wird. Denn üblicherweise sind solche Wohnräume nicht verschlossen.
    Wenn man aber klar erkennen kann, dass der Raum ausschließlich der Lagerung und vielleicht noch der Wartung und Reinigung von freien Waffen dient, weil etwa der Raum mit entsprechenden Regalen und Tisch und Stuhl mit passenden Werkzeugen darauf ausgestattet ist, sehe ich kein Problem.
    Sofa, Fernseher und Minibar sollten dann halt nicht drin stehen.

    Stimmt leider.Wie soll man sich unter den Bedingungen
    daran halten?

    Da sind wir einer Meinung.
    Das Waffengesetz ist zu kompliziert. Und es ist zu unlogisch.
    Das es zu streng ist, finde ich noch nicht einmal. Nur zu komplex und nicht logisch.

    Wenn ein Zimmer bewohnt wird ist es nicht ständigverschloßen. Das klappt natürlich nicht.

    Eben. Ein Wohnraum lässt sich nicht argumentieren, aber ein reiner Lagerraum schon. Vor allem, wenn man ein etwa besseres Schloss einsetzt, als die Standard Buntbartschlösser einer Zimmertür. Profilzylinder rein und fertig ist die “mindestens“ gleich sichere Aufbewahrung wie ein Waffenkoffer.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Die Schrankfraktion hat hier wohl, ihre Argumente, hinreichend dargelegt. Die
    Gegenseite hat ebenso, ihre schlüssigen Argumente vorgetragen. Bei einem
    Gummibandgesetzt kommt es immer darauf an, wie weit es derjenige zieht, der
    es benutzt. Gummibänder reißen auch manchmal.
    Natürlich ist ein Zimmer ebenso ein umschlossener Raum, wie auch ein Schrank
    oder eine Tasche. Sie lassen sich auch alle, mehr oder weniger gut, verschließen.

    Wenn wir hier jetzt also versuchen, einander zu bekehren, führt das zu nichts, da
    wir alle unser Recht sehen. Jeder spannt das Gummiband anders. Ich habe meinen
    Weg gefunden, und ich kann auch nur zeigen, wie ich es handhabe. Das möchte ich
    auch keinem aufzwingen. Macht es einfach so, wie Ihr es als rechtens seht. Wenn
    es damit keine Probleme gibt, funktioniert es wohl.

    Bedenkt dabei aber immer, daß auch der Gesetzgeber dieses Gummiband halten
    kann. Dann wird seine Länge mit Eurer Länge verglichen. Dann geht es darum, wer
    die Differenz zu tragen hat. Das sieht man aber erst hinterher, und so lohnt es sich
    nicht, vorher darüber zu streiten. Das führt zu nichts Gutem.

    Gruß, Ralf
    Alt, aber bewaffnet. :thumbsup:

    Orbis non sufficit quod Omnia tempus habent.

  • Mal im ernst:
    Wenn jetzt der nette freundlich Mann von der HD (oder aus einem anderen Grund) vor der Tür steht. Glaubt Ihr ernsthaft. Ihr könnt Ihm mit einem Papier (Ausdruck des Waffenrechtes) und einer Interpretation (des schwammigen Etwas) überzeugen? Oder wenn Ihr nicht da seit, glaubt Ihr, daß Ihn das interessiert oder Er weis, daß eventuell ein an der Wand hängendes, dort (abgeschlossenes) LG dem im Koffer gleichwertig ist? Oder wird Er vieleicht die LGs von der Wand schrauben?

    Im Zweifel ist es eventuell sinnvoller es so zu lagern, daß elbst der ...... ......... es versteht bzw es für Ihn richtig erscheint.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Nein, natürlich nicht.
    Du musst den betreffenden Damen und/oder Herren dann nur sagen:
    "Das haben wir aber im CO2air Forum so ausdiskutiert, also muss es so sein"
    Dann ist der Fall klar...

  • Meiner Meinung nach ist die ganze Diskussion komplett unnütz. Es wurde hier doch schon alles mehrfach durchgekaut und erklärt. Da hat sich doch nix dran geändert. Wenn es, warum auch immer, zu einer HD kommt, dann könnt ihr mal versuchen mit den Beamten zu diskutieren was jetzt laut Gesetz erlaubt ist, oder eine Grauzone darstellt. Wird keinen interessieren und ihr seit einfach erst mal am kürzeren Hebel...
    Ich habe meine freien Waffen in einem Schrank, der verschlossen ist und somit habe ich dem Gesetz genüge getan. Ein mögliches Problem weniger...

    Gruß Markus :)

  • Wäre es nicht am einfachsten sein Vorhaben zur Unterbringung - Aufbewahrung der freien Waffen mit der zuständigen Behörde abzuklären !?
    Dann wäre man auf der sichern Seite.
    Für meinen Raum langte die vorhandene Feuerschutztür und das vergitterte Fenster.

  • mann sollte bei lagertung der luftgewehre in einem zimmer der wohnung natürloich alleine in der wohnung leben, damit niemand unberechtigt zugreifen kann, und auch keine freunde , schon gsar nicht mit kindern, einladen .

    am besten außerhalb der wohnung treffen in zukunft..

    so kommt man nie in probleme....

    gruß edwin

    INVICTUS

  • Also ich werde mir nicht die zuständige Behörde ins Haus einladen. Meine :F: und :ptb: Waffen (andere habe ich nicht) im verschlossenen Schrank und den Schlüssel am mir gehörenden Bund. So sollte es doch wohl reichen.

    :dafuer: ... und immer Spaß dabei!

  • Falls es überhaupt einmal zu einer Kontrolle der Aufbewahrung kommt, denn dazu müssten die Behörden erst einmal Kenntnis über den Besitz haben und einen Kontrollanlass, hast du wohl eher in anderen Bereichen Grund zur Sorge.
    Entweder weil du wegen einer Feder eine HD wegen Verdacht auf illegalen Waffenbesitz hast, oder weil dich ein Nachbar angeschwärzt hat.
    Dann steht wahrscheinlich eh ein schwererer Vorwurf im Raum.
    Und das Strafmaß reicht von Geldstrafe bis 3 Jahre Haft. Dabei wird nicht zwischen freien oder erlaubnispflichtigen Waffen unterschieden. Bei nicht richtiger Sicherung ohne Folgebn wird wahrscheinlich nur eine geringe Geldstrafe rumkommen.
    Ich bin kein Typ, der gerne alles bis zu den Grenzen ausreizt aber ich muss auch nicht für jeden unwahrscheinlichen Fall doppelte Sicherheit herstellen.

    "Büchsen kann man nie zuviele haben!" Pippi Langstrumpf

    "A shotgun, in my opinion, must have three things: Boom, Boom, Boom." Phil Robertson

  • Als ich mein Sachbearbeiter zur Kontrolle zu Hause hatte, Ende letzten Jahres, hatte ich das Thema mit den freien Waffen angesprochen und ihm meinen möglichen Raum, keine Fenster, 2meter x1 Meter, Türe mit schloss gezeigt. Seine Meinung dazu -> ausreichend.
    Wie gesagt, seine Definition.

    Meiner sieht das genauso und der macht schon sehr lange diesen Job.

    freischütz

  • Wozu sollte ich mir Schnüffler, ähem Beamte in mein Haus lassen um mir etwas absegnen zu lassen, was im Alltag eh ohne jeden Belang ist? Zugang zu meinen F-Waffen findet eh nur jemand, der auch ganz genau weiß wo sie sind. Zudem sind Räume bzw. Behältnisse verschlossen. Marodierende Kinderbanden treiben bei mir auch kein Unwesen und meine Gäste gehen da ohne mich sowieso nicht dran. Die höchstwahrscheinlich einzige Fahrlässigkeitsquelle bin ich selbst. Eine Gefährdung Dritter daraus ableiten zu können, wäre ebenso höchst konstruiert. So hab ich grad nen Revolver hier im Hobbyraum neben mir liegen. Was, wenn jetzt jemand rein kommt? Was passiert denn dann? Richtig, nix. Zu mir kommen eh keine Leute, die ungefragt meine Dinge in die Hand nehmen und damit rum fuchteln und sich so selbst und andere gefährden könnten. So einen Umgang pflege ich nicht.

    Vllt bin ich mit meiner Aufbewahrung nicht 100%ig auf der absolut korrekten und sicheren Seite, dafür geht bei mir aber immer noch alles mit rechten Dingen zu. Allein das reduziert ein Risiko schon mal enorm! Damit ist mehr Sicherheit gewährleistet als dem Gesetz überhaupt zu entnehmen ist. Unabhängig vom Gesetz ist es aber keine schlechte Idee, generell für geordnete Verhältnisse und Zustände zu sorgen, die die Einhaltung strenger Regeln obsolet machen können. ;)

    Jetzt ist soweit, dass soweit ist 8o

  • Wäre es nicht am einfachsten sein Vorhaben zur Unterbringung - Aufbewahrung der freien Waffen mit der zuständigen Behörde abzuklären !?

    Da wirst du die gleichen unterschiedlichen Antworten bekommen wie hier. Der eine überliest das Wort "mindestens", der andere nicht.
    Jeder wird dir ne andere Antwort geben. Oder sie gehen auf Nummer sicher und empfehlen dir gleich nen Tresor. Ist müßig darüber zu diskutieren.
    Bei mir kommt kein "Unbefugter" ran und damit lass ich es.

    Ansonsten kann auch noch diskutiert werden, ob ein Behältnis in einem verschlossenen Raum als verschlossenes Behältnis gilt :anon: