Noch mal was zur Aufbewahrung freier Waffen.

Es gibt 379 Antworten in diesem Thema, welches 62.813 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. Februar 2019 um 22:13) ist von Rolix.

  • "(2) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat diese ungeladen und unter Beachtung der folgenden Sicherheitsvorkehrungen und zahlenmäßigen Beschränkungen aufzubewahren:
    1. mindestens in einem verschlossenen Behältnis: Waffen oder Munition, deren Erwerb von der Erlaubnispflicht freigestellt ist;"

    Das lese ich da: https://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__13.html

    Da steht "mindestens". Das lässt sich in der Tat nicht wegdiskutieren. Vielen haben ein großes Haus und können locker ein Zimmer als Hobbyraum abzwacken. Da Vater Staat aber auch denjenigen die mit Frau, sechs Kindern, vier Hunden und acht Katzen auf 54 qm im Plattenbau die sichere Aufbewahrung ermöglichen will, deshalb gesteht er statt eines eigenen Raumes eben auch Futterale zu.

    Denkt mal drüber nach ;)

    Es grüßt der Ottokar :^)

  • Ich weis nicht woher du diesen Text hast, ist auch egal.
    Es zählt das was im Gesetz steht, nicht das was sich
    jemand ausgedacht hat.


    Aufbewahrung von Waffen und Munition i.S.d. WaffG
    (Merkblatt)
    Bundesverwaltungsamt Stand 2018.

    Google hilft auch Dir!

  • Das BVA ist zur Beurteilung dieses Sachverhalts nicht berufen.
    Es bleibt die persönliche Einschätzung des Autors (oder - etwas
    deutlicher formuliert - Quatsch).
    Das Merkblatt ist dermassen stark vereinfacht daß es nur für das
    stille Örtchen taugt. Ich habe beim kurzen drüberlesen schon 10
    Fehler gefunden; es sind sicher mehr.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Würde da stehen das jeder seine Waffen hinhängen kann wo er will, wäre es aber in Ordnung für alle!

    Ja ja, ich male mir die Welt......

  • Ihr habt Probleme :rolleyes: habe mein Luftgewehr bei Frankonia ohne Koffer oder sonstige Behältnisse gekauft. Es wurde in einen Plastikschlauch verpackt und mit Klebeband zugeklebt.....reicht für Transport und Lagerung.
    Und diese Diskussion über Raum oder nicht Raum ist doch lächerlich......ich habe sogar im Keller Schränke.....wo ist das Problem?

    Gestern war heute noch morgen :D

  • Na denn. Wenn es nirgendwo geschrieben steht, dann kann es nicht sein. Ist euch schon mal aufgefallen, dass auf der Packung vom Klopapier keine Anweisungen zur regelkonformen Anwendung beschrieben sind? Was macht ihr wenn ihr mal ne Sitzung habt? :P

    Es grüßt der Ottokar :^)

  • Nein, da begehbar!
    Verschlossenes Behältnis lt. Definition u.a. NICHT begehbar!

    Hört doch mal auf Lücken im Gesetz zu suchen, wo keine sind.

    Das verwirrt nur Neulinge und Anfänger die sich hier im Forum einlesen wollen!

    Es gibt hier Leute die haben hier einen kompletten Tresorraum und ist dementsprechend auch begehbar...und abgenommen. Es geht darum unbefugten Zugriff zu verhindern, nicht mehr und nicht weniger. Ob jetzt begehbar oder nicht ist absolut Wurst, und es steht so nicht im Gesetz. Eine Verwaltungsvorschrift ist KEIN Gesetz!

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Wenn ich hier als Neuling lesen würde mit der Frage, ob ich meine Knifte bei mir zu Hause an die Wand hängen darf, dann sollte ich verstehen: Besser nicht! Die gehört ein- bzw. weggepackt und idealerweise abgeschlossen.
    Der normale „Altling“ hat doch schon längst eine Lösung für sich gefunden. Bzw. geht bewußt mit den Risiken der gesetzlichen „Unschärfen“ um.

  • Das sagst Du so...
    Ich weiss aber auch von WBK-Waffen-Besitzern die bei der Aufbewahrung von F-Waffen Fehler machen.
    Da wird das LG gar nicht als Waffe gesehen, steht so in der Garage rum, oder wird im bereits vollen Waffenschrank einfach dazu gestellt...

    ...und den blöden Spruch von "Alter schützt vor Torheit nicht" kann ich mir da gerade mal nicht zerkneifen. ;)

  • Da wird das LG gar nicht als Waffe gesehen, steht so in der Garage rum, oder wird im bereits vollen Waffenschrank einfach dazu gestellt...

    Das erlebe ich jeden Tag. Freie Waffen werden als minderwertig angesehen. So gut wie keiner hat ein Schloss am Futteral. Manchmal kommt ein LG in eine Decke gewickelt an oder die SSW lose in der Plastiktüte. Letzteres ohne Kenntnis des KWS.

  • Das sagst Du so...
    Ich weiss aber auch von WBK-Waffen-Besitzern die bei der Aufbewahrung von F-Waffen Fehler machen.
    Da wird das LG gar nicht als Waffe gesehen, steht so in der Garage rum, oder wird im bereits vollen Waffenschrank einfach dazu gestellt...

    ...und den blöden Spruch von "Alter schützt vor Torheit nicht" kann ich mir da gerade mal nicht zerkneifen. ;)

    Die passende Antwort hat wohl 2erlei bereits gegeben.

    Und die genannte "Zielgruppe" surft wohl auch nicht in diesem Forum herum, wird also nicht "aus dieser Quelle kollektiver Weisheit schöpfen" :D Jedoch sollen sich wohl ab und zu noch echte Neulinge des Hobbys "freie Waffen" in dieses Forum verirren, die mit WSK u.ä. noch nicht konfrontiert waren, geschweige denn eine WBK haben.

    Ich entnehme dem bisher hier Gelesenen, dass es wie fast überall Unschärfen gibt. Eine klare Empfehlung "Zimmer ist abgeschlossen, damit alle Auflagen bzgl. Verwahrung sich darin befindlicher LG erfüllt" kann es nicht geben.
    Der Rest ist eine persönliche Entscheidung. So hoch ist die Wahrscheinlichkeit für das Erscheinen "unerwünschten Besuches" wohl nicht (Ausnahme s. Exportfederdiskussion). Man kann es drauf ankommen lassen und nutzt dann die Möglichkeiten des Rechtsstaates, um seinen Standpunkt gerichtlich bestätigen zu lassen (wozu neben "Eiern" auch etwas Geld gehört), oder geht "auf Nummer sicher", spart evtl. Stress, Aufwand im "Schadensfall" und schafft seinen Schätzchen eine angemessene Unterkunft.

  • Guten Morgen.

    Bei sowas sollten doch eigentlich keine Kompromisse gemacht werden.
    So aufbewahren das niemand sich oder einen anderen verletzen kann. Vorrangig Kinder.
    Ist der Verstand schon so weit zurückgegangen? ;)
    Mein Bogen befindet sich in einem Bogenkoffer mit 2 Schlössern, weil es oft vorkommt das Freunde ihre Kinder mitbringen und die flitzen in der ganzen Wohnung rum, toben durchs Bett, verstecken sich im Kleiderschrank etc. Ich will keine Zimmer abschließen, da komm ich mir doof vor.

    Das Wort ist wie ein Pfeil. Einmal unterwegs, kann man es nicht mehr aufhalten

  • Ich entnehme dem bisher hier Gelesenen, dass es wie fast überall Unschärfen gibt. Eine klare Empfehlung "Zimmer ist abgeschlossen, damit alle Auflagen bzgl. Verwahrung sich darin befindlicher LG erfüllt" kann es nicht geben.

    Das ist ja das Hauptproblem, dass das Waffengesetz von Ausnahmen derartig durchsetzt ist, so dass kaum noch einer den vollständigen Durchblick hat.
    Was das abgeschlossene Zimmer betrifft, so könnte man auch im Folgeschluss argumentieren: Meine (gesamte) Wohnung / Haus ist ja verschlossen. Das würde aber die Regelung zur Waffenlagerung adetsurdum führen.

  • Aus meiner persönlichen Erfahrung kann ich sagen. Nur Raum bei HD = mögliche, sehr wahrscheinliche Ordnungswiedrigkeit. Daher ist Koffer, Schrank, ... anzuraten. Wenn man Glück hat, kann man einen (dafür verantwortlichen) Polizeibeamten mit gesundem Menschenverstand ... anrufen / erwischen.

    Auch sehr entscheidend ist, ob man alleine oder mit Familie, ... wohnt. Wohnt man alleine, ist der Zugriff von anderen (z.B. Kindern) nicht gegeben. Daher dann vieleicht gnädiger.

    Hat man Kinder, ... ein No Go. Dann ist einem das Ordnungsgeld, .... sicher! Sogar die zeitweise Wegnahme der LGs ist möglich.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • 36.2.1 Als Mindeststandard für die Aufbewahrung von erlaubnisfreien Gegenständen, die den Waffenbegriff des Gesetzes erfüllen (also z.B. Druckluftwaffen für Sportschützen), reicht ein festes verschlossenes Behältnis oder eine vergleichbare Sicherung

    Ich denke, das die Vorschrift letztlich nur auf eines abzielt: Auf die Zugriffsbereitschaft der Waffe.
    Das erklärt dann auch die entsprechenden Vormulierungen und Ausnahmen.
    Leider führt diese Erkenntnis auch nicht dazu, ob nun ein separater Raum der ständig verschlossen gehalten wird, darunter fällt. Kommt auf den Raum an, würde ich sagen.
    Womit die Sachlage dann leifer auch nicht mehr erhellt würde. Aber ich wollte auch mal ein paar Sätze dazu schreiben. :thumbup:

    Die Formulierung "...festes verschlossenes Behältnis und vergleichbare Sicherung..." ist und bleibt der Knackpunkt. Rechtlich ist ein Raum kein verschlossenes Behältnis, aber könnte er eine vergleichbare Sicherung sein?
    Übrigens steht dort "festes" Behältnis, das schliesst m.E. Plastiktüten und Ikea Wäschesäcke aus.


    Gruß Udo

  • P.S. Hängt auch vom Ort und den dafür zuständigen Personen ab. Nachdem Flensburg/Kiel (nicht die Polizei) z.B. meine LGs nicht rausrücken wollte, habe ich den sehr netten, freundlichen und realistischen Cheff (für solche Entscheidungen) in Hamburg erreicht. Der hat dann wohl einen sehr energischen, (netten) Brief oder Telefongespräch nach Flensburg Kiel geschickt/geführt. ein Tag später der Anruf aus Kiel, wann man mir denn meine LGs bringen könnte und wann ich da wäre.

    Die mögliche Bandbreite ist also relativ groß. Mein Tipp. Wenn was ist aktiv sein und versuchen, mit den Verantwortlichen zu reden. War etwas Mühe den netten Polizeiverantwortlichen in Hamburg zu erreichen. Aber es hat sich definitiv gelohnt. Auch der Kontakt mit dem Polizisten in Kiel.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play