"(2) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat diese ungeladen und unter Beachtung der folgenden Sicherheitsvorkehrungen und zahlenmäßigen Beschränkungen aufzubewahren:
1. mindestens in einem verschlossenen Behältnis: Waffen oder Munition, deren Erwerb von der Erlaubnispflicht freigestellt ist;"
Das lese ich da: https://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__13.html
Da steht "mindestens". Das lässt sich in der Tat nicht wegdiskutieren. Vielen haben ein großes Haus und können locker ein Zimmer als Hobbyraum abzwacken. Da Vater Staat aber auch denjenigen die mit Frau, sechs Kindern, vier Hunden und acht Katzen auf 54 qm im Plattenbau die sichere Aufbewahrung ermöglichen will, deshalb gesteht er statt eines eigenen Raumes eben auch Futterale zu.
Denkt mal drüber nach