Züge im Luftgewehr Lauf individuell
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Also in dem Artikel lese ich heraus, dass ein Zeuge gesehen hat, dass aus einer Wohnung im Dritten Stock geschossen wurde. Daraufhin hat die Polizei diese Wohnung durchsucht und ein Luftgewehr mit Munition gefunden.
Die haben also nicht einfach irgendwelche Wohnungen durchsucht, bis sie was finden- sondern nach einem Zeugenhinweis exakt eine und wurden dort auch fündig.
Sieht irgendwie klar aus, oder?Habe hier noch einen Artikel hinzugefügt:
http://www.ndr.de/nachrichten/ni…,lingen406.html -
Geht es um diesen Fall?
Dann wäre zu klären, ob es auch um diesen Benutzer geht. Justizopfer, Opfer der Presse, oder uneinsichtiger, unverbesserlicher Zeitgenosse?
Wenn ich das so lese wird mir irgendwie ungemütlich. -
Also 3. Stock - 40 m entfernt getroffen und Zeugen haben jemanden mit einem Gewehr schießen sehen. Der TS war es nicht hat aber kein Alibi ?? Da wird mir auch so wie elBohu.
Da finde ich es persönlich nachvollziehbar, warum die Polizei genau diese Wohnung dann durchsucht. Wenn es denn dei Richtige Wohnung war.
Ob das Umfeld an einem 3 stöckigen (Miets?)Haus geeignet ist um sicher und ohne Gefährdung mit einem Luftgewehr schießen zu können .... Ich kenne die Örtlichkeiten nicht aber es sind Menschen verletzt worden also scheint es nicht so zu sein und selbst wenn du es wirklich nicht warst, kann man dort wohl generell nicht gefahrlos schießen.Fragen an den TS:
liegt deine Wohnung im dritten Stock?
Wer hat aus dem Fenster geschossen wenn nicht du? Wenn es überhaupt Deines war?
Gibt es mehrere Wohnungen aus denen hätte geschossen werden können? OK, sonst wäre die Frage nach einem Ballistik-Gutachten von Diabolos etwas sinnfrei.
Sind weitere Wohnungen im dritten Stock durchsucht worden?
Wenn das Kind (!!!! ) verletzt wurde, die Mutter aber dachte es wäre ein Stein gewesen, ist dann in dem Kind (!!!) oder der anderen Person ein Diabolo gefunden worden, den man kriminaltechnisch untersuchen könnte?
Falls ja, frage ich mich bei 40 m Entfernung ob das Gewehr, hoffentlich wirklich nicht Deins, mit dem diese Straftat begangen wurde eine E0 max. 7,5 Joule hat? -
Ja, der Fall ist echt ein wenig seltsam. So ein Diabolo kommt ja nicht aus dem Nichts geflogen.
Falls ja, frage ich mich bei 40 m Entfernung ob das Gewehr, hoffentlich wirklich nicht Deins, mit dem diese Straftat begangen wurde eine E0 max. 7,5 Joule hat?
Das darf bezweifelt werden. Nach meiner Erfahrung sind 40 m mit 7,5 J schon verdammt viel, da kommt ja nur noch wenig Energie im Ziel (hier besser: "Opfer") an, sodass kaum mehr als ein blauer Fleck oder Kratzer entstehen würde. Wahrscheinlich hatte das LG eine höhere Mündungsenergie. -
Das darf bezweifelt werden. Nach meiner Erfahrung sind 40 m mit 7,5 J schon verdammt viel, da kommt ja nur noch wenig Energie im Ziel (hier besser: "Opfer") an, sodass kaum mehr als ein blauer Fleck oder Kratzer entstehen würde. Wahrscheinlich hatte das LG eine höhere Mündungsenergie.
Da kommt noch mehr an als du denkst ;^)
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Da kommt noch mehr an als du denkst ;^)
Hm, ich habe gerade noch ein bisschen nachgegooglet, und du wirst recht haben. Vielleicht haben meine LGs durch ihr Alter einfach nicht mehr 7,5 J und dadurch entstand mein falscher Eindruck.
Also streichen wir das, und back to topic. Aber ich glaube nicht, dass bigfish nochmal hier antwortet... -
Wenn der TE nach einer Untersuchung fragt mit der er seine Unschuld
beweisen kann darf man wohl davon ausgehen daß er es nicht war.
Ein ballistisches Gutachten würde ja den tatsächlichen Täter höchstens
belasten aber keinesfalls entlasten.
Ob das geht hängt davon ab wie das Geschoß - so es denn gefunden
wurde - aussieht. Ich denke aber daß es nach 40m nicht so sehr platt
ist daß man nichts mehr erkennen kann. Eine Zuordnung sollte m.E.n.
möglich sein.
Wenn ein Strafverteidiger in der Sache involviert ist (dazu muss man
ganz dringend raten! - ein "normaler" Anwalt ist ungeeignet) dann kann
der mit dem Staatsanwalt reden. Die Staatsanwälte sind verpflichtet
auch entlastende Beweise zu sichern und auch in diese Richtung zu
ermitteln. Ich weiß das das in der Realität selten vorkommt, aber nach
dem Hinweis eines Strafverteidigers wird das gemacht werden. Vor
Gericht ist gegen einem solchen Beweisantrag nämlich nichts mehr
einwendbar - das riskiert kein Staatsanwalt.Viel Glück
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Also laut Chairgun kommen bei meiner FWB300s mit F nach knapp 40m immer noch ca. 5 bis 5,5 Joule im Ziel an, also Schrothülsen (leer) fliegen wie doof weg.
Und wenn ich jetzt mal an die 300s mit H&N Hornet denke, dann ist da schon enormes Verletzungspotenzial
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und die gefundene Munition stimmt augenscheinlich mit der überein, die bei mir sichergestellt wurde.
Es wurde ja am "Tatort" und in der "Tatwohnung" Diabolos gefunden. Und die wurden ja wohl irgendwie verglichen.
Da stellt sich ja nun die Frage wie die verglichen wurden, nur einfach Bleiklumpen gleich Bleiklumpen?
Oder wurde zu mindestens das Kaliber und das Fabrikat verglichen. Bei Kaliber 4,5mm kann man den Kreis der Schuldigen ja schon mal auf ein paar Millionen einschränkenUnd selbst wenn das Diabolo tatsächlich aus der Waffe des TS verschossen wurde, wurde es tatsächlich in der "Tatnacht" verschossen oder ist es einfach dort herunter gefallen beim Müll rausbringen?
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Jap genau das ist ja das Dilemma. Nicht dass es schon reicht nur verdächtigt zu werden, nein man wird auch öffentlich schuldig genannt. Verdammte Presse.....
Nimm Dir einen Anwalt, der mit scharfer Klinge vor Gericht geht. Das heißt: Er sollte sich nicht scheuen, die Staatsanwaltschaft in die Mangel zu nehmen. Gerade, wenn die Presse Dich bereits vorverurteilt. Es gilt immer noch die Unschuldsvermutung in diesem Lande, sofern nicht zweifelsfrei bewiesen ist, dass Du der Schütze warst. Da die Staatsanwaltschaft verpflichtet ist, neutral zu ermitteln und auch nach entlastenden Beweisen zu suchen, könnte die Pressekampangne gegen Dich sogar zum Vorteil werden.Kein Staatsanwalt riskiert seine Karriere, wenn zu viel Öffentlichkeit bereits in diesem Verfahren vorhanden ist und er nicht 100%ig Deine Schuld beweisen kann. Welch eine Blamage, wenn er mit Pauken und Trompeten diesen Prozess verlieren würde. Die Karriereleiter beendet.
Tx.
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Nimm Dir einen Anwalt, der mit scharfer Klinge vor Gericht geht. Das heißt: Er sollte sich nicht scheuen, die Staatsanwaltschaft in die Mangel zu nehmen. Gerade, wenn die Presse Dich bereits vorverurteilt. Es gilt immer noch die Unschuldsvermutung in diesem Lande, sofern nicht zweifelsfrei bewiesen ist, dass Du der Schütze warst. Da die Staatsanwaltschaft verpflichtet ist, neutral zu ermitteln und auch nach entlastenden Beweisen zu suchen, könnte die Pressekampangne gegen Dich sogar zum Vorteil werden.Kein Staatsanwalt riskiert seine Karriere, wenn zu viel Öffentlichkeit bereits in diesem Verfahren vorhanden ist und er nicht 100%ig Deine Schuld beweisen kann. Welch eine Blamage, wenn er mit Pauken und Trompeten diesen Prozess verlieren würde. Die Karriereleiter beendet.
Tx.
Ob ein Staatsanwalt einen "Flüchtlings-Sniper" fair behandeln wird, kann ich mir momentan eher schwer vorstellen, hinzu kommt der öffentliche Druck. Da wollen schnelle und harte Konsequenzen gesehen werden, bei den Indizien wird es eng. Gibt etliche Fälle, in denen Leute wegen VIEL weniger Beweisen verurteilt wurden, soviel ist sicher.
Leider geht es bei Gericht nicht so zu wie bei CSI - Miami oder ähnlichen Sendungen. Der Richter ist mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit strammer Sozialist und aufgrund der Situation nicht gerade milde gestimmt. Zu deinem Nachteil bei einem Verfahren spricht einiges:
1.) "Opfer" waren sog. "Flüchtlinge". Und dann noch Kinder (schlimmer gehts in Merkel-Land zur Zeit wohl kaum).
2.) Man wird eine politische Motivation voraussetzen ("böser Nazi" etc.).
3.) Du hast etwas mit "Waffen" zu tun (auch wenn es nur ein Luftgewehr ist).
Wahrscheinlich bist du ein sog. "Biodeutscher", also ohne "Migrationshintergrund" (= kein Moslem), das kommt in dem Kontext nicht gut. Dann der Wirbel in der Presse. Sieht schlecht aus, ob du es warst oder nicht. Es kann ja sonstwer geschossen haben (du natürlich auch!), jedoch werden diese Argumente kaum jemanden interessieren. Ich denke, du wirst eventuell mit einer relativ harten Strafe rechnen müssen (ich hoffe, du hast keine Vorstrafen und hast eine gute Sozialprognose + Arbeit). Glaub mir, ich weiss wovon ich spreche - die "Flüchtlinge" haben nach den ganzen Morden und Attentaten, den ganzen Sexualdelikten in Köln und täglich in Freibädern etc. etc. keinen guten Ruf, da kommst du als "böser deutscher Heckenschütze" ganz gelegen. Der Fall wird auf jeden Fall öffentliches Interesse haben und man wird versuchen, an dir ein Exempel zu statuieren. Ich hoffe, du findest einen guten Rechtsbeistand, diesen wirst du brauchen. "Vor Gericht und auf hoher See ..."
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Wahrscheinlich bist du ein sog. "Biodeutscher", also ohne "Migrationshintergrund" (= kein Moslem), das kommt in dem Kontext nicht gut. Dann der Wirbel in der Presse. Sieht schlecht aus, ob du es warst oder nicht.
Ist egal was du bist es wird immer ein Hintergrund gestrickt, wahrscheinlich in der art "wie wir von der Staatsanwaltschaft erfuhren"
Es gib ja das Das Jeder-kennt-jeden-Gesetz das heist über maximal 7 Kontakte ist eine Direkte Verbindung möglich zu jeden. Hier nach zu lesen
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