Man hätte die Sache ganz einfach Regeln können: der Sixneedler bekommt kein F und der Drops wäre gelutscht.
Wer andere Geschosse, als die Vorgesehenen verwendet, bekommt sowieso ein Problem.
Andererseits: schieße ich in meinen 4 Wänden jemanden an, habe ich auch eine Porblem, egal ob legale Waffe oder nicht.
Nehme ich einen Luftdruckwaffe mit nach draußen, habe ich auch ein Problem.
Leider wieder ein Fall von blindem Aktionismus seitens der Politik.
Ich habe eine Frage an den BMI gestellt zur klarstellung. Das sollten wir alle machen, damit dort klar wird, dass viele merken, dass da was nicht stimm und wir nicht einverstanden sind:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage zur aktuellen Änderung des Waffengesetzes bezüglich freier Luftdruckwaffen.
laut der Änderung zum 23.07.25. Hier heißt es:
Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz
1.1 Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, wenn den Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird, und die das Kennzeichen nach Anlage 1 Abbildung 1 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Nummer 1 bestimmtes Zeichen tragen, sofern
a) diese nicht nach ihrer Beschaffenheit in Bezug auf Geschosse mit einer Länge von mehr als 30 mm mehrschüssig sind und
b) die Bestätigung zum Aufbringen des Kennzeichens nach § 11 Absatz 6 Satz 4 der Beschussverordnung oder das Aufbringen des Kennzeichens nach § 11 Absatz 6 Satz 5 der Beschussverordnung nicht vor dem 24. Juli 2025 erfolgt ist.
Dieser Gesetzestext sagt juristisch eindeutig, dass alle Waffen, die VOR dem 24.07.2025 ein F im Fünfeck bekommen haben und bisher Erlaubnispflichtig waren, nun einer EWB bedürfen. Somit sind tausende Waffen im Bundesgebiet über Nacht nun Erlaubnispflichtig.
Mir ist bewusst, dass Nadelwaffen, zu Recht, nicht freiverkäuflich sein sollen. Mit dem VOR in Abschmitt b, werden aber alle Bestandswaffen nun Erlaubnispflichtig.
Ich bitte an dieser Stelle um eine vor dem Gericht valide Stellungnahme, wenn Erlaubnisfreie Waffen weiter auch Erlaubnisfrei bleiben sollten oder eine Bestätigung der Erlaubnispflicht.
Herzlichen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen