Posts by ColtBlue

    Mein Bruder hatte eine Reck PPK, bei die Laufsperre eines Tages vorne aus dem Lauf kam! Nicht ganz ungefährlich, die Sache!
    Der Lauf war frei, die Pistole hat aber nicht mehr repetiert. Da gab es aber so eine Schaube hinter dem Patronenlager, da kam dann inen im Lauf eine Büroklammer dran und der Druck reichte wieder.

    Wenn ich heute in die Läufe schaue, denke ich: ob das auf dauer so gesund ist, der Druck ist ja nicht unerheblich und sich sich dann seinen weg. Vielleicht gehen deshalb die Dinger an verschiedenen Sollbruchstellen kaput. Reinigung wird wohl eh überbewertet...

    Die guten alten Zeiten!
    ich hatte eine GPDA8 und mit einem Kumpel Teile getauscht, sodass ich eine Bi-Color mit Holzgriffschalen hatte. Die hab ich immer noch.
    Dann einen Rhöner SM 2000 mit 4" Lauf. Auch ein schönes Teil, den gibt es auch noch. Es war auch mal eine Beratta 92 dabei, da ist aber immer der Schlagbolzen gebrochen. War irgendwas italienisches.

    Mein Traum war damals immer der Reck Commander, den hab ich mir dann vor kurzem einfach mal bei egun geschossen (Nostalgie eben...)

    Das F ist eine Schutzmaßnahme der Hersteller.
    Das muss nicht auf dem Schalldämpfer sein.
    Wohl ein Hinweis, dass es nur für Luftdruckwaffen gedacht ist.
    Andere Verwendung ist illegal und meist unsinnig, weil Kunststoff innereien zerstört werden.
    Wenn er Zoll aber pingelig ist und ggf. keine Ahnung hat, hast du ein Problem.

    Im grunde gibt es sowas, wie Sand am Meer...
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    Man muss sich imer übelegen, ob, bei Billigprodukten aus China, evtl. auch andere mitschauen könn(t)en...
    Gleiches muss man beu US Produkten bedenken!!

    Evtl. also ne Mark mehr ausgeben und etwas informieren.

    Das Kaliber auf bis 6,35 mm wäre zu eng. Da fallen dann .43, .50 und .68 weg.
    Die die 7,5 J werden bestimmt nicht fallen wären aber ok. Energiedichte ist sicherlich eine gute Idee, damit kann man das Verletzungspotential regeln

    Würde es nicht reichen eine klare Vorgabe zu geben, ob das PTB seinen Segen gibt oder nicht? Da kann man Nadelgeschosse explizit rausnehmen, die Darts könnten damit ggf. bleiben. Die mehrschüssigkeit wie jetzt in ab und b kann man auch drin lassen, nur eben nicht auf die Geschosslänge bezogen. Oder explizit die vorgesehenen Geschosse einbeziehen. Wie bei Reifen im KFZ Schein.

    Das Waffengesetzt kann dann einfach und verständlich bleiben. Oder muss die Zulassung im gesetzt geregelt werden?

    Das ständige erwähnen einer tötlichen Wirkung, war vollkommen überflüssig und ja, das hat Herr Sprave uns eingebrockt.
    Hier geht es nicht darum etwas neues zu entwickeln, sondern immer haarscharf vor dem Gesetz herzutänzeln und zu schauen, ob wer zuckt.

    Danke! Das ist nun passiert.

    Was RAMSHop Hayo Weber mit dem SAA in .43 gemacht hat, war was neues!
    Warum also dieses ständige Rumreiten auf Homedefense?

    Und das ist wieder das übliche blabla. Am bewsten alles verbieten, dann weiß man, dass die, die es Benutzen böse sind.

    Dazu gehören ALLE Messer, Autor, Trecke Laster, Knüppel, Besen, Gartengeräte, scharfe gegenstände, Stumpfe gegenstände, Ziegel, Bauwerke höhe als 1,5 m, Alkohol, fettes Essen....

    Wer mit eine Druckluftwaffe auf Polizisten schießt, braucht kein verbot seiner Waffe, sondern richtig einpaar auf die Glocke.

    Ich warte, was passiert und hoffe das beste. Wenn ich gezwungen wäre, all meine Sachen zu entsorgen, wer das ganz schön teuer.
    Die Spinnen ja wohl!
    Bleibt dann nur noch mein Haenel übrig !

    ColtBlue Danke, aber in deinem Brieftext ist ein Fehler. An der markierten Stelle muss es heissen: "erlaubnisfrei".

    und ich hatte mir solche Mühe gegeben. Danke für den Hinweis.
    Ich rechne nicht mit einer Antwort und wenn, dann nur als Hinweis auf den Text für den VdB.
    Auch aus meiner Sicht muss eine Anpassung erfolgen.
    Wenn ich etwas anders meine, als ich es sage, sollte ich es so Schreiben, wie es gemeint ist und nicht anders, mit einem Hinweis auf einem Zettel, dass es anders gemeint ist.

    Man hätte die Sache ganz einfach Regeln können: der Sixneedler bekommt kein F und der Drops wäre gelutscht.
    Wer andere Geschosse, als die Vorgesehenen verwendet, bekommt sowieso ein Problem.
    Andererseits: schieße ich in meinen 4 Wänden jemanden an, habe ich auch eine Porblem, egal ob legale Waffe oder nicht.
    Nehme ich einen Luftdruckwaffe mit nach draußen, habe ich auch ein Problem.

    Leider wieder ein Fall von blindem Aktionismus seitens der Politik.

    Ich habe eine Frage an den BMI gestellt zur klarstellung. Das sollten wir alle machen, damit dort klar wird, dass viele merken, dass da was nicht stimm und wir nicht einverstanden sind:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe eine Frage zur aktuellen Änderung des Waffengesetzes bezüglich freier Luftdruckwaffen.
    laut der Änderung zum 23.07.25. Hier heißt es:
    Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz
    1.1 Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, wenn den Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird, und die das Kennzeichen nach Anlage 1 Abbildung 1 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Nummer 1 bestimmtes Zeichen tragen, sofern
    a) diese nicht nach ihrer Beschaffenheit in Bezug auf Geschosse mit einer Länge von mehr als 30 mm mehrschüssig sind und
    b) die Bestätigung zum Aufbringen des Kennzeichens nach § 11 Absatz 6 Satz 4 der Beschussverordnung oder das Aufbringen des Kennzeichens nach § 11 Absatz 6 Satz 5 der Beschussverordnung nicht vor dem 24. Juli 2025 erfolgt ist.

    Dieser Gesetzestext sagt juristisch eindeutig, dass alle Waffen, die VOR dem 24.07.2025 ein F im Fünfeck bekommen haben und bisher Erlaubnispflichtig waren, nun einer EWB bedürfen. Somit sind tausende Waffen im Bundesgebiet über Nacht nun Erlaubnispflichtig.

    Mir ist bewusst, dass Nadelwaffen, zu Recht, nicht freiverkäuflich sein sollen. Mit dem VOR in Abschmitt b, werden aber alle Bestandswaffen nun Erlaubnispflichtig.

    Ich bitte an dieser Stelle um eine vor dem Gericht valide Stellungnahme, wenn Erlaubnisfreie Waffen weiter auch Erlaubnisfrei bleiben sollten oder eine Bestätigung der Erlaubnispflicht.

    Herzlichen Dank im Voraus.
    Mit freundlichen Grüßen

    gehört a und b evtl zusammen? wenn sich b auf 1.1 bezöge, hätte man sich keinen gefallen getan.
    Ich fürchte ein nicht jurist interpretiert zu viel rein.

    Herrn Sprave mag ich gar nicht mehr (sein ständiges überhebliches "hähähä" ist eh unpassend). Anfangs war es interessant, nun schiebt er immer einen nach und irgendwann wird es so kommen, dass alles verboten wird und nur noch Schurken Katapulte besitzen.

    b sorgt dafür, dass mehrschüssige mit langen Geschossen einfach nicht mehr genehmigt werden.
    Ob sich das auf Hülsenrevolver auswirkt, muss man sehen.