Walther verweigert Service für Druckluftwaffen mit Fremdkartuschen

Es gibt 105 Antworten in diesem Thema, welches 12.254 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (27. April 2016 um 18:51) ist von NC9210.

  • Walther weist darauf hin, das Druckluftwaffen für 300bar Kartuschen nicht mehr zur Reparatur angenommen werden, wenn sie mit 200bar Kartuschen von Fremdherstellern ausgestattet sind.

    "[...] Insbesondere weisen wir darauf hin, dass die Verwendung von 200-bar-Fremdkartuschen, die mit dem originalen 300-bar-Adapter von Walther befüllt werden können, ein hohes Sicherheitsrisiko darstellt, auch für unsere Service-Mitarbeiter. Daher werden entsprechend ausgerüstete Sportwaffen nicht mehr zur Reparatur angenommen, außer es handelt sich um nicht funktionsrelevante Bereiche [...]" (siehe http://www.carl-walther.de/public/downloa…schen_Kunde.pdf )

    Von einem Händler habe ich gehört, dass Walther in der Anwendung dieser Richtlinie sogar so weit geht, dass von Druckluftwaffen, die irgendwann einmal mit einer Fremdkartusche ausgestattet und vorgelegt werden, die Seriennummer notiert wird und damit auch in Zukunft die Reparatur etc. einer solchen Waffe ausgeschlossen wird.

    Dies auch, obwohl im Gegensatz zu einer Kartusche, ein nachhaltiger negativer Einfluss auf die Waffe nicht gegeben sein kann.

    Interessant dürfte auch der Bericht eines anderen Besitzers einer Walther LP300 sein, der mit erzählte, dass er, als er seine Waffe mit abgelaufener Originalkartusche an Walther geschickt hat, ihm der Hersteller nach Durchsicht und Reparatur der Waffe, neben der alten Kartusche kostenpflichtig eine neue Kartusche mit zurückgeschickt hat.

    Die Richtlinie für mich ist damit, wenn ich jemals meine Waffe an Walther schicken sollte, dann ohne Kartusche. Egal ob es eine Kartusche des Original- oder eines Fremdherstellers ist.

  • OK, das Argument kann man erst mal gelten lassen: Schutz der Mitarbeiter.
    Aber, wenn die Seriennummer Notiert wird, geht das etwas weit.
    Wenn Die Kartusche beim KV aufgeführt war, und der Kunde nimmt an hat er ja sein Einverständnis gegeben. Anderen falls bekommt er etwas, das er nicht bestellt hat und damit ist die Sache doch recht eindeutig.
    Außer der Preis liegt unter dem Üblichen Marktpreis, dann wäre das wieder etwas anders, weil er ja eh eine Kaufen müsste, die aber anderswo auch nicht günstiger bekommt.
    Man kann trefflich darüber streiten.
    Immer dran denken: WIR sind die Kunden und die habe eine ungeahnte Macht!

    wyrd bið ful aræd

    ColtBlue

  • Walther weist darauf hin, das Druckluftwaffen für 300bar Kartuschen nicht mehr zur Reparatur angenommen werden, wenn sie mit 200bar Kartuschen von Fremdherstellern ausgestattet sind

    Möglicherweise hat es da Unfälle gegeben, wer weiß? Ich würde mich da auch weigern. Damit muß man bei allem rechnen wenn man keine Originalteile verwendet. Egal ob Auto, Mixer oder eben Waffen. Die Hersteller testen alle egal was mit eigenem oder bestimmten Zubehör. Nutzt man etwas ungetestetes kann der Hersteller eben keine Aussage treffen was mit seinem Produkt passiert. Würde ich auch nicht.

    Von einem Händler habe ich gehört, dass Walther in der Anwendung dieser Richtlinie sogar so weit geht, dass von Druckluftwaffen, die irgendwann einmal mit einer Fremdkartusche ausgestattet und vorgelegt werden, die Seriennummer notiert wird und damit auch in Zukunft die Reparatur etc. einer solchen Waffe ausgeschlossen wird.

    Hörensagen, darauf gebe ich nichts.

    Interessant dürfte auch der Bericht eines anderen Besitzers einer Walther LP300 sein,

    Nö! Nicht Interessant da noch mehr hörensagen. Selbst wenn das so passiert sein sollte schickt man die ungewollte Kartusche zurück und zahlt nix. Fertig und alles ist gut.

    Vor kurzem gab´s hier nen Beitrag bei dem auf Gedeih und Verderb auf Weihrauch rumgehackt wurde. Soll ds jetzt das Pendant zu Walther werden?...

    Schönen Gruß
    Michael

    Sommer ist solange die Pfütze nicht zufriert!

  • OK, das Argument kann man erst mal gelten lassen: Schutz der Mitarbeiter.

    Finde ich überhaupt nicht. Falls eine Kartusche mit CE Prüfzeichen und dem Herstellungsdatum verwendet wurde ist diese sicher. Dafür gibt es ja die Normen und Sicherheitsvorschriften.
    Das wäre ja etwas so, als wenn meine Autowerkstatt mein Auto nicht warten würde, nur weil ich kein VW-ÖL sondern ein anderes aber zugelassenes Öl verwendet habe.

    Etwas anderes ist es natürlich, wenn jemand eine billig Kartusche ohne Prüfzeichen etc. verwendet hätte. Dann ist eine Weigerung völlig OK.

    Die Firma kann natürlich Entscheiden wie sie möchte und jegliche Fremdkartuschen ablehnen. Ob das aber beim Kunden gut ankommt, ist fraglich.

    Gruß Udo

  • Diese Strategie nennt sich FUD, damit will man sich
    unliebsame Mitbewerber vom Hals halten.
    Da an einer Kartusche mehr Gewinn abfällt als an
    der ganzen restlichen Waffe wundert das kaum.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • In jeder Bedienungsanleitung steht: Verwenden sie nur Orginalzubehör

    Das hat zum eine Sichereitstechnische Hintergründe und zum anderen Betriebswirtschaftliche Gründe.
    Und eine Gefahr von einer fremd Kartusche in einem Gewehr muss ja auch nicht immer von der Kartusche ausgehen.

    Das Öl muss auch eine Zulassung von VW haben damit du es in dein VW Motor kippen DARFST.

    Wenn Walther schreiben würde das z.b. Feinwerkbau Kartuschen kompatibel sind wäre das eine Freigabe.

  • Das Öl muss auch eine Zulassung von VW haben damit du es in dein VW Motor kippen DARFST.


    In mein Auto DARF ich reinkippen was ich will,
    das kann mir keiner - schon gar nicht VW -
    vorschreiben.
    Eine Freigabe erwartet natürlich keiner.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.


  • In mein Auto DARF ich reinkippen was ich will,
    das kann mir keiner - schon gar nicht VW -
    vorschreiben.
    Eine Freigabe erwartet natürlich keiner.


    NEIN - du KANNST in dein Motor reinkippen was du willst.
    Möchtest du aber auch nur annähernd eine Gewhrleistung haben musst du das Öl mit der passenden Freigabe in den Motor kippen.


    Das ist der Unterschied von KÖNNEN und DÜRFEN

  • Es ist höchstrichterlich entschieden daß ich jedes ÖL
    verwenden darf und die Gewährleistung nicht dadurch
    verliere.
    Nur dann, wenn das Öl nachweislich die Ursache für
    einen Schaden ist sieht das anders aus.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Es geht doch gar nicht um die Fremdkartusche. Wenn die zugelassen ist, kann Walther dagegen nichts machen. Es geht um die Kombination 200 bar Kartusche und 300 bar Adapter. Und das ist definitiv nicht zugelassen, weil gefährlich. Es gibt ja einen Grund, warum diese Adapter für 200 und 300 bar unterschiedlich gestaltet sind. Umgekehrt würde das wahrscheinlich keine Probleme bereiten, 200er Adapter auf 300er Kartusche.
    Gruß Rainer

    LG aus Ostfriesland von der Küste.
    Das Leben an sich ist sehr gefährlich und endet tödlich. Immer.

  • Ich denke auch, dass es um die 200bar geht. Ein Wather Mitarbeiter kann nicht wissen,
    ob eine 200bar Kartusche nicht schon mit 300bar geladen wurde... Praktisch ist das ja möglich.
    Zumindest theoretisch ist das ein Sicherheitsrisiko.

    Gruß Klaus

  • Hörensagen, darauf gebe ich nichts.

    Es geht um die Kombination 200 bar Kartusche und 300 bar Adapter.

    Ganz wichtige Punkte. :thumbup:

    Der Bruder von meinem Dackel hat gesagt das der Mann von Seinem Büchser mit Walter gesprochen hat ...
    Walter arbeitet an der Tankstelle im Dorf ... 8)

    Nicht das man so etwas nicht ansprechen sollte, aber wenn man genau liest und Gerede was man irgendwo aufgeschnappt hat
    weg lässt, dann klingt das ganze gleich weniger spektakulär.

    Wenn dann noch Mutmaßungen dritter hinzu kommen, und ein paar Verschwörungstheorien, dann gibt das immer einen ganz prima Thread
    in dem sich Leute an die Köppe gehen und auf der zweiten Seite schon gar keiner mehr genau weiß worum es ursprünglich überhaupt ging.


    Wenn man genau hinschaut, so stehen auf solchen Schreiben ja auch immer Name und Kontaktdaten.
    Man kann sich ruhig die Mühe machen, wenn man betroffen ist, sich dort zu melden und sich die Angelegenheit genau erklären lassen.
    Häufig sieht die Welt dann gleich ganz anders aus. :^)

  • Johannes, du sagst Dürfen und Können. Es geht aber soll, muss und kann.
    Klar "darf" VW oder Walther in ihren Bedinungsanleitungen schreiben "Benutzen sie nur Original Teile". Die Frage ist nur, ist das eine soll, muss oder kann Erwartung, und ist diese Floskel überhaubt zulässig. Beim Kauf gehe ich einen Vertrag ein, aber bekomme ich da die "Bedienungsanleitung" vorgelegt? Nein!. Wie weit will man das denn noch spinnen? Darf ich auch nur Benzin bestimmter Marken welches von VW für tauglich befunden wurde benutzen. Und das entscheidet bei unstimmigkeiten in letzter Instanz ein Gericht. Ich muss NC da einfach zustimmen.

    Edit: Steht da wirklich "Original Zubehöhr" Also darf/soll/muss/kann man dann z.B. nur Visirungen von Walther benutzen. Gelten Diabolos auch als Zubehöhr? Oder Darf man auch Original Zubehör von anderen Herstellern nutzen?
    Also echt jetzt, diese Floskel is sowas von Unfug und vor allem überflüssig.

    4 Mal editiert, zuletzt von jollyhoker (22. April 2016 um 10:38)

  • Ich denke auch, dass es um die 200bar geht. Ein Wather Mitarbeiter kann nicht wissen,
    ob eine 200bar Kartusche nicht schon mit 300bar geladen wurde... Praktisch ist das ja möglich.
    Zumindest theoretisch ist das ein Sicherheitsrisiko.

    Gruß Klaus


    Der Mitarbeiter weis bei einer 300Bar Kartusche aber auch nicht welchen Werdegang diese hat.

    Die Walther Adapter für LG300/400 200Bar Alu Kartusche und 300Bar Stahlkartusche sind vom Kartuschenseitigem Gewinde gleich.
    Daher kann der Mitarbeite auch bei einer Original LG 200Bar Walther Kartusche nicht grundsätzlich davon ausgehen das da nicht mal 300 Bar drinn waren.

    Was ist mit Abgelaufenen Kartuschen? Da muss der Mitarbeiter sich doch auch vorher vergewissern. Beibder Gelegenheit kann er auch gleich sehen obs ne 200 oder 300Bar kartusche is, die er da Füllen möchte.

    2 Mal editiert, zuletzt von jollyhoker (22. April 2016 um 10:23)

  • Ok der Öl Spezialist NC macht also vorher den Dauertest mit seinem versuchs Auto, ob dort durch ein nicht freigegebenes Öl der Motor keinen Schaden nimmt.


    Nein. Aber NC hat viele Jahre in der Mineralölindustrie gearbeitet
    und weis was geht und was nicht. Aber der Vergleich mit ÖL ist
    nicht mal so schlecht. Auch da wird dem Kunden mit den Mitteln
    des FUD Angst um seinen Motor und die Garantie gemacht um
    dann 25,- Euro für den Liter ÖL zu berechnen den man an anderer
    Stelle (und anderer Verpackung) für 2,50 Euro bekommt.
    Es funktioniert sehr zuverlässig.

    Es gibt ja einen Grund, warum diese Adapter für 200 und 300 bar unterschiedlich gestaltet sind.


    Gerade bei Walther sind die Adapter identisch!

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Gerade bei Walther sind die Adapter identisch!

    Moin!

    Und nein, sind sie nicht!

    Der 200Bar Adapter ist Flaschenseitig kürzer!

    Wenn man den an eine 300Bar Flasche schraubt zischt es nur am Flaschenanschluss, weil da eine Bohrung im Gewinde ist, die nur bei einem 300Bar Adapter verschlossen wird, da dieser eben länger ist!

    Viele Grüße

    Thorsten

  • Sie sind Kartuschenseitig identisch was dazu führt daß man
    die 200 Bar Kartuschen problemlos mit 300 Bar füllen kann.

    Die Flaschenseite ist doch völlig irrelevant für das Thema.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.


  • Ja das stimmt. Sonwie ich es Verstanden habe geht es aber darum das Im Werk versehndlich eine wesendlich leichtere Aluminium 200Bar Kartusche eines Fremd Anbieter mit eine 300Bar Stahlkartusche verwechselt werden könnnte und mit 300Bar gefüllt werden könnte, weil die Anschlussgewinde an der Kartusche gleich sind.
    Da sowas auf grund Werkseigener Arbeitsmethoden vorkommen kann, nimmt Walther aus Arbeitsschutzgründen Waffen nicht an, Richtig?

    Ironie Modus an. "Das passiert im Tauchschopp auch andauernd wenn jemand ne 200Bar Pulle zum füllen abgibt, und nicht ausdrücklich darauf hinweist das das eine 200 Bar Flasche ist. Vom geschulten Personal ist das ja nun wirklich nicht zu erwarten das die da selber drauf achten"

    Einmal editiert, zuletzt von jollyhoker (22. April 2016 um 11:42)

  • Es ist höchstrichterlich entschieden daß ich jedes ÖL
    verwenden darf und die Gewährleistung nicht dadurch
    verliere.
    Nur dann, wenn das Öl nachweislich die Ursache für
    einen Schaden ist sieht das anders aus.

    Eben, hier kommt es meiner Meinung auch auf die Kausalität an. Wenn die Nähte am Ledersitz meines Porsche Carrera GT platzen, dann kann es im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung nicht hinderlich sein, wenn ich Öl der Viskosität 15W40 statt dem von Porsche freigegebenen 0W40 nachgefüllt habe.

    Allerdings kann sowas im Rahmen einer freiwilligen Garantie, die der Hersteller regelmäßig an gewisse "Auflagen" bindet (Wartungszyklen, Betriebsmittel etc.), schon zum Erlöschen der selbigen führen.

    Die Frage, die sich mir hier stellt, ist, was im Falle der Druckluftwaffe überhaupt beansprucht werden soll. Zumal im Rahmen der 24-monatigen gesetzlichen Gewährleistung auch die "Beweislastumkehr" zu beachten ist, die nach sechs Monaten eintritt. Der Kunde hat nach dieser Zeit dann zu beweisen, dass der Mangel schon bei Übergabe der Sache vorhanden war. Meist wird das aber sehr kulant von den Unternehmen gehandhabt, weshalb der Otto-Normal-Verbraucher kaum darüber Bescheid weiß.

    Beste Grüße vom tumben

    Trompeter

    3 Mal editiert, zuletzt von TumberTambour (22. April 2016 um 11:44)