Noch nicht verstanden?
Da sind wir nun wieder an einer früheren Stelle des Threads gelandet. Soweit es um das Erlöschen sämtlicher Gewährleistungsansprüche für die Waffe bei Verwendung von Fremdkartuschen geht, ist meine persönliche Meinung, dass diese Regelung in ihrer Pauschalität möglicherweise nicht haltbar sein wird. Da müsste sich mal ein tapferes Schneiderlein in geeigneter Konstellation mit einer guten Rechtsschutzversicherung finden, das diese Frage rechtssicher klärt. Vielleicht hat der Verfasser des Walter-Schreibens aber auch einfach die Gewährleistung mit der Garantie – wenn es sie denn dort gibt – verwechselt. ;^)
Beste Grüße vom tumben
Trompeter