3D Druck Schalldämpfer für LG legal?

Es gibt 98 Antworten in diesem Thema, welches 14.277 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (20. Mai 2022 um 11:48) ist von Ingo.M.

  • Aber vielleicht ist Euch entgangen, dass ich einen Schalldämpfer für 9 mm / cal .357 suche ???

    (für die Benjamin Bulldog)

    Und da sieht es ziemlich mager aus...

    Muss der denn gedruckt sein?

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Man kann auch Techniken kombinieren. Z.B. Aluaussenrohr oder Karbonaussenrohr. Enden gedruckt und innen Lockenwickler oder gedruckte Trichterelemente.

    Gruß Play

    Die Realität ist eine Frage des Wissens. Gruß Play

  • Aber vielleicht ist Euch entgangen, dass ich einen Schalldämpfer für 9 mm / cal .357 suche ???

    (für die Benjamin Bulldog)

    Weshalb entgangen wenn du es damit erst erwähnst und das Thema selbst mit < 7,5 J. begann.

    Ich sehe das auch rechtlich mehr als bedenklich, da es sich um eine erlaubnispflichtige Waffe handelt, gleich ob du den Schalldämpfer im Ausland nutzt.

  • Ich kenne mich mit Drucken ja nicht so aus, hält das Material überhaupt so hohe Drücke und Temperaturen so einer 9mm/.357 aus?

    Des weiteren dachte ich bis jetzt immer dass man einen vorhandenen Schalldämpfer zwar umbauen aber nicht komplett selber bauen darf, da son Schalldämpfer ja der Waffe für die er bestimmt ist, gleichgestellt wird.

    Ein Luftgewehr darf man ja auch nicht komplett selber bauen, dran basteln im gewissen Umfang schon.

  • Die Benjamin Bulldog ist ein Luftgewehr.

    Die Kraft des Luftstroms ist bei dieser WBK pflichtigen Luftdruckwaffe aber erheblich und nicht zu unterschätzen.

    Edit: Ich nehme an, das kann man nicht mit 7,5J schießen weil das Diabolo bzw. das Slug steckenbleiben würde..

  • Wenn es stecken bleibt hat es ja keine 7,5 Joule.

    Im Prinzip geht das schon.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Edit: Ich nehme an, das kann man nicht mit 7,5J schießen weil das Diabolo bzw. das Slug steckenbleiben würde..

    Doch, kann man.

    Die hier in Frankreich verkaufte Waffe, die angeblich auf 20 J gedrosselt ist,

    bringt im Auslieferzustand nach meinen Messungen zwischen 5 und 8 Joule...

  • Ich sehe das auch rechtlich mehr als bedenklich, da es sich um eine erlaubnispflichtige Waffe handelt, gleich ob du den Schalldämpfer im Ausland nutzt.

    Hier bei mir in Frankreich ist die Waffe frei ab 18 Jahren.

    Es gibt noch eine Welt außerhalb Deutschlands...

  • Wir sind aber nicht in Frankreich!

    Gruß Holger -- WLA / Stormrider --

    Immer die Wahrheit sagen bringt einem wahrscheinlich nicht viele Freunde, aber dafür die Richtigen. (John Lennon) Ich mag keine Socken!🧦

  • Muß dir nicht leid tun in Frankreich zu leben, wüsste auch nicht warum.

    Meine Bedenken hingegen beziehen sich auf Drucke kommend aus Deutschland, wenn irgendetwas auch in deinem Land amtlich werden würde. Bsplw. durch eine Verletzung. Andererseits denke ich, daß bei kalten Gasen - gleich welcher Geschoßenergie - die Wahrscheinlichkeit recht gering bis nicht vorhanden ist.

    I.d.S.

    Vllt. hilft dir ja diese Plattform (3D Druck) weiter, der ich mich bedienen werde. Du hast dort die Möglichkeit zwischen mehreren Anbietern zu unterschiedlichen Preisen. Kannst ja mal vgl. wenn du eine Datei hochgeladen hast.

  • Den gibt es in der Tat nicht mehr, Robinson Crusoe wäre dann heute womöglich froh gewesen über seinen damaligen Ort, glaubt man der Erzählung.

    Zitat

    Moin!

    Einfache Frage:

    Ist es legal für <7,5 Joule Luftgewehre Schalldämpfer mit 3D-Druckern selbst zu fertigen?

    Naja, in meiner Abwesenheit hier durch meine Sperre letztes Jahr, bin ich in ein anderes Forum gewechselt wo ich annahm es sei "freier", also in politischen Randerwähnungen (was freilich nicht so war, im Gegenteil!). Jedenfalls fragte ich da auch nach der Möglichkeit sich einen Schalli zu drucken - in meinem Fall den QDL für das Snow Wolf M107.

    Meiner zwar kurzen Recherche zur Folge bin ich bei der Schalldämpfung hängen geblieben, wonach ein solches Teil erst dann rechtlich in Erscheinung tritt, wenn es wesentlich den Schall dämpft.

    Einmal editiert, zuletzt von Marksman1863 (30. April 2022 um 13:26)

  • Rechtlich hin oder her aber ein gedruckter SD aus einem Hobbydrucker (Egal ob FDM oder SLA-Druck) wird

    den Gasen (Druck und Hitzeentwicklung) einer Feuerwaffe nicht stand halten. Auch darf man nicht vergessen

    was da für Erschütterungen durch den Schuss aufs Material wirkt. Nicht umsonst sind die Schalldämpfer nicht

    aus Kunststoff sondern aus Metall.

    Alternativ zum Heimdruck gibt es noch die Möglichkeit über Druckdienste sachen drucken zu lassenund die können

    mittlerweile auch mit Metall drucken.

    Ansonsten gibt es für 9mm Pistolen tatsächlich fertige Schalldämpfer zu kaufen, nicht ganz billig aber dafür

    auch für die Waffe gedacht und den wird es auch nicht gleich zerreisen wenn die Gase darin zurückgehalten werden.

    https://www.frankonia.de/p/b-t/schalld%…ber-9-mm/667441

    https://www.frankonia.de/p/jaki/schalld…ategoryId=62223

    Zurück zum Rechtlichen. So wie ich das Gelesen habe sind SD´s in Frankreich aber nur für die Jagd erlaubt. Als

    Waffenbesitzer würde ich da sicherlich keine Risiken mittels selbstdruck eingehen, egal ob in Frankreich oder wo anderss.

    Gruß

    Thomas

  • ...dass Schalldämpfer waffenwesentliche Teile sind

    Ich kann den Inhalt frei austauschen und die Hülle füllen, wo mit ich gerade lustig bin.

    Das Bezieht sich in diesem Fall sogar auf die End-, und Anschlusskappe.

    F-relevant wäre dann also nur die äußere Hülle?

    Nein. Nicht einmal die.

    Es gibt eben kein Zeichen, was die Verwendung bezeichnen würde.

    Das F kommt dem aber ungefähr am Nächsten.

    Gruß, Ralf
    Alt, aber bewaffnet. :thumbsup:

    Orbis non sufficit quod Omnia tempus habent.

  • ... ein gedruckter SD aus einem Hobbydrucker (Egal ob FDM oder SLA-Druck) wird

    den Gasen (Druck und Hitzeentwicklung) einer Feuerwaffe nicht stand halten.

    [...]

    Zurück zum Rechtlichen. So wie ich das Gelesen habe sind SD´s in Frankreich aber nur für die Jagd erlaubt. Als

    Waffenbesitzer würde ich da sicherlich keine Risiken mittels selbstdruck eingehen, egal ob in Frankreich oder wo anders

    Sicher! Bislang war die Rede allerdings von Luftdrückern.

    Ich denke auch nicht - zumindest hierzulande -, daß ein WBK Inhaber auf solch eine Idee kommen würde.

  • So wie ich das Gelesen habe sind SD´s in Frankreich aber nur für die Jagd erlaubt.

    Wo hast du denn das gelesen?

    Man kann Schalldämpfer für nicht freie Waffen nur dann kaufen,

    wenn man die Voraussetzungen erfüllt (Jagdschein oder Schützenlizenz),

    aber solche für freie Waffen kann jeder Volljährige problemlos kaufen.

    Abgesehen davon, dass es in Frankreich Jäger gib wie Sand am Meer (5 Millionen Jagdschein-Inhaber....)