3D Druck Schalldämpfer für LG legal?

Es gibt 98 Antworten in diesem Thema, welches 14.157 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (20. Mai 2022 um 11:48) ist von Ingo.M.

  • Anlage 1 Abschnitt 1 Nr. 1.3 WaffG:

    "Wesentliche Teile von Schusswaffen und Schalldämpfer stehen, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, den Schusswaffen gleich, für die sie bestimmt sind".

    In den §§ 21 und 26 WaffG findet man die Vorschrift, dass zur Herstellung von Schusswaffen eine Genehmigung erforderlich ist. Eine Ausnahme für Luftdruckwaffen gibt es nicht. Auch zur Herstellung von einem <7,5 Joule LG braucht man diese Erlaubnis.

    Schalldämpfer sind zwar weder Schusswaffen, noch wesentliche Teile von Schusswaffen, aber sie unterliegen dennoch der Genehmigungspflicht in der Herstellung. Das Steht im §21 WaffVwV:

    "Herstellen ist das Anfertigen wesentlicher Teile von Schusswaffen, von Schalldämpfern für Schusswaffe"

    Es ist nicht erlaubt sich selber, ohne viele erfolgreiche Behördengänge, einen Schalldämpfer zu drucken. Und die Genehmigungen zur nicht gewerbsmäßigen Waffenherstellung werden nur in Ausnahmefällen genehmigt. Das steht sogar ausdrücklich in §26.2 WaffVwV.

    VDB Fördermitglied - Damit die Lethargie der Waffenbesitzer endlich ein Ende hat.

  • Nur für mein Seelenheil.

    Im Schalli kann ich alles ersetzen.

    Die Kappen gleich auch.

    Dann darf ich also nur die Hülle nicht ohne Erlaubnis selbst machen?

    Ein Rohr mit zwei Gewinden?

    <

    Eine von 10 Stimmen in meinem Kopf pfeift gerade das Lied von Tetris.

    Aber sonst geht es mir prächtig.

    Gruß, Ralf
    Alt, aber bewaffnet. :thumbsup:

    Orbis non sufficit quod Omnia tempus habent.

  • Dies ist keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung.

    "Anlage 1 Abschnitt 1 Nr. 1.3 WaffG:

    1.3 Wesentliche Teile von Schusswaffen und Schalldämpfer stehen, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, den Schusswaffen gleich, für die sie bestimmt sind. ...

    1.3.4 … Schalldämpfer sind Vorrichtungen. ..."

    An Schusswaffen darfst du alle Teile selbst herstellen, welche keine wesentlichen Waffenteile sind. Der Schalldämpfer selbst und auch das Schalldämpfergehäuse sind keine wesentlichen Waffenteile, der Schalldämpfer ist eine Vorrichtung.

    Schalldämpfer sind zwar weder Schusswaffen, noch wesentliche Teile von Schusswaffen, aber sie unterliegen dennoch der Genehmigungspflicht in der Herstellung. Das Steht im §21 WaffVwV:

    "Herstellen ist das Anfertigen wesentlicher Teile von Schusswaffen, von Schalldämpfern für Schusswaffe"

    Zu § 21: Gewerbsmäßige Waffenherstellung, Waffenhandel

    §21 betrifft ausschließlich die gewerbsmäßige Waffenherstellung, nicht relevant für den privaten Eigenbedarf!

    Es ist nicht erlaubt sich selber, ohne viele erfolgreiche Behördengänge, einen Schalldämpfer zu drucken. Und die Genehmigungen zur nicht gewerbsmäßigen Waffenherstellung werden nur in Ausnahmefällen genehmigt. Das steht sogar ausdrücklich in §26.2 WaffVwV.

    Sorry, aber das steht da nicht, dass ich keinen Schalldämpfer für eine F-Waffe drucken darf!

    "26.2 Ein Bedürfnis für die Herstellung von Schusswaffen (Anmerkung: mit wesentlichen Teilen) für den eigenen Gebrauch ist nur in seltenen Fällen anzunehmen. Ein solches wird im Allgemeinen nur zu bejahen sein, wenn die Tätigkeit nicht lediglich der Liebhaberei dient, sondern z.B. der Forschung, der waffentechnischen Entwicklung, Begutachtung oder Untersuchung."

    Nicht wesentliche Waffenteile, wie z.B. den Schaft einer Schusswaffe, darfst du selbst für dich herstellen. Der Schalldämpfer für eine Schusswaffe (mit F im Fünfeck) ist kein wesentliches oder WBK-pflichtiges Waffenteil, wie auch der Schaft.


    "Darf man nun in D einen Schalldämpfer für eine F-Waffe selbst drucken oder nicht?"

    Die Frage kann dir vermutlich nicht einmal ein Fachanwalt rechtssicher beantworten :/ .

    Die endgültige Beantwortung der Frage wird dir die Staatsanwaltschaft nach einer abgeschlossenen Ermittlung wegen Verstoß gegen das Waffengesetz mitteilen ;)

    Für einen von mir hergestellten „Einsteck-Schalldämpfer“ für ein FWB LG 700/600/ff. (F-Waffe) hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt, da das von mir im 3D-Druckverfahren hergestellte Teil „keine waffenrechtliche Relevanz hat“, so das Ergebnis der kriminaltechnischen Untersuchung durch das LKA.

    Anschließend bestätigt durch die Generalstaatsanwaltschaft, da der Typ welcher mich angezeigt hat, Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft eingelegt hat. :saint:

    Grüße

  • Das ist mal eine brauchbare Info!

    Kannst du das evtl. anonymisiert zur Verfügung stellen?

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • §21 WaffVwV: "Herstellen ist das Anfertigen wesentlicher Teile von Schusswaffen, von Schalldämpfern für Schusswaffe"

    Das ist eine Definition die für das gesamte WaffG gilt, da steht schließlich nicht, "Das gewerbsmäßige Herstellen...".

    Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.3 WaffG: "Schalldämpfer stehen, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, den Schusswaffen gleich, für die sie bestimmt sind".

    Damit ist klar, dass für Schalldämpfer genau die selben Regeln gelten, wie für Schusswaffen. Man darf kein Luftgewehr Zuhause herstellen und man darf auch keinen Schalldämpfer dafür herstellen. Das ist nicht mal ein Graubereich, es steht im WaffG deutlich drin.

    VDB Fördermitglied - Damit die Lethargie der Waffenbesitzer endlich ein Ende hat.

  • §21 WaffVwV: "Herstellen ist das Anfertigen wesentlicher Teile von Schusswaffen, von Schalldämpfern für Schusswaffe"


    Das ist eine Definition die für das gesamte WaffG gilt, da steht schließlich nicht, "Das gewerbsmäßige Herstellen...".

    Einfach mal die fette Überschrift zum §21 in der Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz lesen

    https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_05032012_BMJKM5.htm

    da steht:

    „Zu § 21: Gewerbsmäßige Waffenherstellung, Waffenhandel“


    Damit ist klar, dass für Schalldämpfer genau die selben Regeln gelten, wie für Schusswaffen. Man darf kein Luftgewehr Zuhause herstellen und man darf auch keinen Schalldämpfer dafür herstellen. Das ist nicht mal ein Graubereich, es steht im WaffG deutlich drin.

    An Schusswaffen (mit F-Kennzeichnung) darf man alle nicht wesentlichen Teile selbst herstellen. Richtig?

    Darf man nun an einem Schalldämpfer (für F-Waffe) ebenso alle nicht wesentlichen Teile selbst herstellen?

    Was ist nach dem Waffengesetz am Schalldämpfer ein wesentliches Teil?

    https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_1.html

    Grüße

  • Die WafVwV ist nicht Bestandteil des Waffengesetztes sondern

    eine Arbeitsanweisung für Behördenmitarbeiter und daher

    für andere nicht bindend.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Zumindest ist man beim Selbstbau eines Schalldämpfers rechtlich auf sehr wackeligen Beinen unterwegs und im Fall der Fälle dem Ermessensspielraum des jeweiligen Richters unterworfen.

    Schalldämpfer sind der Waffe gleichgestellt, wesentliche Teile darf man nicht selber bauen, wesentliche Teile an einer Waffe sind das Gehäuse, der Lauf und der Verschluss. Da wäre ich dann zumindest beim fertigen eines Gehäuses eines Schalldämpfers, auch wenn das eigentlich nur ein Rohr mit Anschlussgewinde ist, sehr vorsichtig, der Umbau der Innereien dürfte demnach erlaubt sein.

    Was wahrscheinlich auch das ausschlaggebende beim Einsteck-Schalldämpfer von BW7000 war, da ein Einsteck-Schalldämpfer im Prinzip nur die Innerei eines Schalldämpfers ist.

    Nur meine persönliche Meinung.

  • Ingo.M

    Ich stimme dir uneingeschränkt zu, daher:

    Die Frage kann dir vermutlich nicht einmal ein Fachanwalt rechtssicher beantworten .

    Die endgültige Beantwortung der Frage wird dir die Staatsanwaltschaft nach einer abgeschlossenen Ermittlung wegen Verstoß gegen das Waffengesetz mitteilen.

    Grüße

  • Die Frage kann jeder Fachanwalt ganz leicht beantworten, nur hier im Forum will es offenbar niemand wahrhaben. Ich bin hier raus.

    VDB Fördermitglied - Damit die Lethargie der Waffenbesitzer endlich ein Ende hat.

  • Gut, vom Kaliber her (9mm und .357) bin ich davon ausgegangen dass es sich um Pistole oder

    Revolver handelt und nicht um eine FREIE-Waffe

    https://forum.wildundhund.de/threads/schall…erlaubt.115105/

    In dem zitierten Forum wird erwähnt, dass seit 2018 in Frankreich Schalldämpfer wieder bei der Jagd verwendet werden dürfen.

    Das stimmt so auch, nachdem sie ab 1986 für die Benutzung bei der Jagd verboten waren.

    Da ist aber nicht die Rede davon,

    dass sie NUR bei der Jagd verwendet werden dürfen (wie du in deinem Beitrag #76 schriebst)-

    und das ist auch nicht so.

    Ein Sportschütze durfte hier in Frankreich schon immer, und darf auch weiterhin, einen Schalldämpfer auf jeder seiner Waffen nutzen.

  • hier in Frankreich schon immer, und darf auch weiterhin

    Aber wenn du in Frankreich wohnst, den Schalli in Frankreich nutzen möchtest usw. ... wäre es da nicht besser deine Frage in einem französischen Forum zu stellen ? Die Jungs drüben werden doch viel besser wissen ob dort der selbstgedruckte Schalli erlaubt ist , oder welche Auflagen einzuhalten sind.

    Gruß

    Heiko

    Gruß
    Heiko __ ( Fördermitglied VDB )

    --Alle Rechtschreibfehler sind gewollt und dienen der allgemeinen Unterhaltung--

  • Kurze Frage . Darf ich eigentlich als Beispiel dazu einen Link zu egun einstellen ?

  • Als Bspl. zu was?

    Auch werden hier öfters egun Auktionen verlinkt.

    Allg. steht in den Forenregeln was direkte / indirekte Werbung von Kleinanzeigen betrifft. Aller Wahrscheinlichkeit nach wird das dein Bspl. ja nicht betreffen.

  • Zum Thema F und selbst basteln.

    Bei egun gibt es Händler , die ihre Selbstbauteile verkaufen .

    https://www.egun.de/market/item.php?id=14675147

    https://www.egun.de/market/item.php?id=17915122


    Und noch einige andere .

    Warum verkaufen die wohl diese Teile als Delo ?

    Warum wohl lassen sie die Bohrung weg , damit es kein funktionsfähiger Schalldämpfer ist ?

    Warum bohren sie nickt einfach durch , und gravieren ein F im Fünfeck drauf ?

    Sind Sie zu doof , um ein Loch zu bohren und ein F darauf zu pappen ?

    Oder habe sie das Waffengesetzt bemüht , und wissen was der man darf oder nicht ?

    Der sicherste Weg , Probleme mit dem Waffengesetz zu bekommen , ist in einem Waffenforum eine Rechtsfrage zu stellen , und danach zu handeln . 😄

    Aber jeder wie er mag , und die Behörde macht bei Waffen sofort Hausbesuche , und bekommt auch sofort eine Durchsuchungserlaubnis. 😉

    Da hilft auch die Aussage ...... der XYZ im CO2 Forum hat aber gesagt.... nichts

  • Warum verkaufen die wohl diese Teile als Delo ?

    ...

    Weil sie keine Funktion besitzen, gleichwohl das Teil aus dem ersten Link durchaus eine Schall dämmende Wirkung aufweisen kann.

    Das zweite Teil ist selbstredend nicht einmal als Laufverlängerung zu erkennen.

    Auch darf man auch nicht einfach auf etwas ein F im Fünfeck drauf pinseln.

  • Darf ich eigentlich als Beispiel dazu einen Link zu egun einstellen ?

    Eigentlich nicht zu laufenden Angeboten.

    Aber die Nummer zu dem Link ist relativ okay.

    Steht im Link hinter: id=

    Gruß, Ralf
    Alt, aber bewaffnet. :thumbsup:

    Orbis non sufficit quod Omnia tempus habent.

  • Nur meine Meinung.

    Da eine ich sage mal richtige Waffe also waffenscheinpflichtige Waffe wesentlich mehr Energie freisetzt und das Projektil in der Regel größer ist, fliegt einem ein F Schalldämpfer wahrscheinlich auf einer echten Waffe um die Ohren. Selbstverletzungsrisiko. Zumindest besteht die Möglichkeit.

    Die Kennzeichnung ist extrem sinnvoll, um die falsche Nutzung zu verhindern und die Selbstverletzung zu verhindern. Eigentlich müßten es 3 Arten sein. Softair, LGs und Echte.

    Gruß Play

    Genau so ist es! Auf dem Ding muss gar nichts draufstehen. Aber da es genug Deppen gibt, die kein Problem damit hätten, einen solchen freien Schalli an eine echte Waffe zu schrauben, schreibt der Hersteller drauf, dass der dafür nicht gedacht ist, um nicht hinterher auf Schmerzensgeld verklagt zu werden, wenn jemandem das Ding um die Ohren fliegt und ihn verletzt.

    Einfach mal die fette Überschrift zum §21 in der Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz lesen

    Das hat überhaupt keine Relevanz, da Verwaltungsvorschriften nur regeln, wie Behörden bestimmte Dinge bundesweit einheitlich handhaben sollen. Das sind keine Gesetze und für den Bürger daher völlig egal. Für dich und jeden anderen Bürger gilt nur das Waffengesetz so, wie es niedergeschrieben ist.

    Du darfst dir keinen Schalldämpfer selbst bauen. Wenn du es dennoch machst, hilft dir die Verwaltungsvorschrift höchstens, dafür nicht belangt zu werden. Das damit gleichzusetzen, es wäre erlaubt, kann ganz böse enden.

    Und wozu überhaupt? Sind Schalldämpfer so teuer, dass man die selbst bauen muss..?

    Einmal editiert, zuletzt von Timo W. (20. Mai 2022 um 11:08)

  • Und wozu überhaupt? Sind Schalldämpfer so teuer, dass man die selbst bauen muss..?

    Ich glaube dass es da eher um den Experimentiertrieb von Technik Interessierten geht, als sich einfach für nen Fuffi nen fertigen SD zu kaufen.

    Der Versuch da was zu verbessern, die Technik besser zu verstehen, sehen was sich wie ändert wenn man was verändert.

    Und gerade in Zeiten wo 3D Drucker im kommen sind und vernünftige Geräte auch preislich langsam interessant werden, stehen einem da sicherlich viele Möglichkeiten offen.

    PS: die Spitze der aktuellen 3D Technik nutzt jetzt zB. Airbus, die drucken auf sauteuren Druckern jetzt schon hochbelastbare Fahrwerkskomponenten aus Titan.

    Bis die Technik für Privat erschwinglich wird, wird es wohl noch 30 Jahre dauern.