Pfefferpatronen in Notwehrsituationen - legal oder illegal?

Es gibt 64 Antworten in diesem Thema, welches 15.180 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. November 2014 um 21:04) ist von YKK.

  • Kein Mensch sollte wehen seiner Behinderungen ausgegrenzt werden, auch nicht von unfähren Verurteilungen. :^) Das größte Problem was ich habe ist, das ich darauf angewiesen bin das sich der Angreifer von den Socken macht. Ich kann meinen Rollstuhl leider nicht mit Raketen ausrüsten naja kann schon aber das würde eine gestürmte Bude und ein Stück Seife beuten. Und deshalb weis ich nicht wie die Dinge stehen, da meine Verteilung nich aus Zeit gewinnen und weg rennen bestehen kann sondern ich mus meinen Angreifer in die Flucht schlagen. Das geht gar nicht anders.

  • Hallo memme345

    Traurig genug, wenn sich Menschen, die im Rollstuhl sitzen, solche Gedanken machen müssen.
    Leider hast Du Recht, manche Individuen schrecken nicht einmal davor zurück, einen Behinderten
    anzugreifen, eine Schande ist sowas.
    Ich wünsche Dir, dass Du niemals in eine Situation gerätst, in der Du Dich Deiner Haut wehren
    musst.
    Gruß Kurt

  • @ JochenOWL:

    Danke! Ich will hier nicht juristisch beraten werden, mich interessiert das nur allgemein sowie die Meinungen dazu.
    Interessant wäre z.B. jetzt zu besprechen, ob als "Absichtprovokation" eine verbale Auseinandersetzung ausreicht oder gehört schon mehr dazu, wie Gesten oder Fingerzeige oder dass es sogar eine Angriffsbewegung-Vortäuschung sein muß?
    Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, das eine rein verbale Beschimpfung ausreicht um jemanden ("in Notwehr") angreifen zu dürfen.

    Grüße - Bernhard

  • Wenn ich einem den Spiegel abtrete und er mir dafür an die Gurgel will ist das unverhältnismäßig. Mache ich ihn dafür Platt ist das Notwehr. Das nennt man Provokation.

    Was man sich vorstellen kann und was nicht, das liegt an einem selber. Notwehr ist keine einfache Sache, sieht man oft genug an den "ungerechten" Urteilen die es dazu gibt.

  • Fuer mich ist nicht darstellbar, dass verbale Ausfaelle und/oder obszoene Gesten eine Notwehrhandlung rechtfertigen. Dabei handelt es sich im engeren Sinne auch nicht um einen Angriff. Drohungen sehe ich genau so, es sei denn, dass der Angreifer erkennen laesst, dasss er diese sofort in einen Angriff umzusetzen gedenkt.
    Eine vorgetaeuschte Angriffsbewegung sehe ich grenzwertig. Sofern sie eindeutig als Drohgeste erkennbar ist liegt m. E. kein notwehrfaehiger Angriff vor.
    Das Problem duerfte in der Abgrenzung/Bewertung zwischen Drohgeste und einer Drohung vor einem direkt bevorstehendem Angriff liegen.

    Gruss
    pak9

  • Ich denke, dass der Begriff "Notwehr" klar und verständlich definiert ist. Dagegen ist eine Provokation immer abhängig von vielen Umständen um Faktoren. Allerdings habe ich noch nie gehört/gelesen, dass es verboten ist, jemanden zu provozieren. Im Gegenteil heißt es doch immer, wer sich provozieren lässt, ist selber Schuld, hätte ja weggehen können, der Klüger gibt nach usw.

    Dann ist es ja wohl so im Umkehrschluss:

    - ich trete deinen Autospiegel ab, du stehst daneben.

    - du greifst zum Messer/ zur Gaswumme

    - ich erschieße dich in klarer Notwehr

    Sofern ich kein Problem mit dem Waffengesetzt bekomme (WS-Besitzer oder im Dienst): Du Tod, ich frei. Meine absichtlich herbeigeführte Notwehrsituation wird wohl niemanden interessieren, da du unverhältnismäßig reagiert hast. Ich bin mir sicher: Soooo wird es sehr wahrscheinlich ausgehen.

  • Lasst doch endlich mal das mit der Verhältnismäßigkeit. Die gibt es bei Notwehr nicht und hat es auch nie gebeten. Ausnahmsweise (!) ist das Notwehrrecht durch die Gebotenheit einzuschränken. Dafür gibt es enge Fallgruppen, darunter auch die Absichtsprovokation. Trete ich dir den Autospiegel ab, um einen Angriff durch dich zu provozieren, wirst du dich zwar nicht auf Notwehr berufen können, wenn du mich verprügeln willst (da mein Angriff wohl schon beendet ist, falls du mich nicht identifizieren kannst könntest du mich natürlich festnehmen, aber nach 127 i stpo), aber ebensowenig kann ich mich, wenn ich dich dann verprügeln. Wegen meiner Absichtsprovokation wäre mir zuzumuten meine "Notwehr" dahingehend zu reduzieren, dass ich das Weite suche.
    Nehmt einfach ein Lehrbuch zum Strafrecht AT in die Hand. Dann kommt das mit der Unverhältnismäßigkeit auch nicht mehr so oft. Das ermüdet in diesem Forum nämlich langsam.

  • Eigentlich ist die Frage doch ob Pfefferpatronen in Notwehrsituationen zulässig sind.
    Auf diese Frage wird dir hier im Forum und wahrscheinlich auch kein Anwalt eine
    wirklich zufrieden stellende Antwort geben können, da einfach immer ein "Wenn, Aber, Und usw..."
    kommen wird. Wie eigentlich schon gesagt gibt es einfach zu viele Situationsabhängige Faktoren so das man die Frage erst dann beantworten kann wenn es zu Spät ist.

    Grüße
    Danger

    Ich kann mich nicht erinnern,
    dass ich mal was vergessen hätte.

  • Wenn ich davon ausgehen muss, dass der Angreifer mir auch noch den zweiten Außenspiegel abtreten will, dann darf ich ein Mittel zur Verteidigung anwenden, das geeignet ist, den Angriff sicher abzuwenden. Ich kenne da nur "Kopf ab".
    Ist der zweite Außenspiegel auch ab, dann ist der Angriff beendet und ich darf keine Gewalt mehr anwenden.

    Zum Thema verbale Beleidigung: Auch die Ehre ist ein notwehrfähiges Gut - Also "Rübe runter".

  • Um mal zur Ursprungfrage zurückzukommen, die Pfefferpatronen hat man natürlich nur geladen um die Hunde abzuwehren die einen immer die Außenspiegel abbeißen.
    :)

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

  • Die gesamte Diskussion geht etwas en der Realität vorbei. Ist die Situation gefährlich, weg da. Gehts nicht mehr anders oder man wird schon angegriffen, rauf mit allem was man hat. ("Turn fear into fury") Soweit vermeiden wie es geht - dann, nur dann ist Notwehr angebracht.

    Um den Rest kann/muss man sich hinterher Gedanken machen - aber das ist einem, wenn es SO weit ist, egal.

  • Tut mir wirklich leid, aber die letzten Postings sind einfach Mist. Ich werde jetzt auch nicht wieder anfangen zu erklären, etwas Mühe müsst ihr Euch schon selbst machen. Über Notwehr und ähnliches habe ich ganze Abhandlungen geschrieben. Euch über den Opa, der hinterherschießt... war mir möglich klar, was dabei herauskommt.

    Ich beschäftige mich über 30 Jahre mit Notwehr in allen Verianten, auch mit provozierter Notwehr...
    Bitte sucht die Beiträge, sie haben sich im Nachhinein immer als richtig erwiesen. Deshalb schreibe ich auch nchts mehr dazu. Irgendwann... Es sind ja auch immer 5 Leute dabei, die es besser wissen... dann wisst ihr es eben besser. Und lauft voll vor Gericht auf.

    LG Andreas :^) Hilfe gerne aber nicht zum hundertsten Male, Diese Gesetze sind klar und nicht verbiegbar.. Wie eine gute Jonglage zwischen StGB und StPO.

    Bite fasst das nicht als arrogant auf, aber irgendwann fehlt einem die Lust, weil Praxis gegen Besserwisser stoßen. Dann hat man keine Lust mehr. ;(

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Ich nutze Pfeffer. Wobei man immer acht geben sollte der Schütze bekommt generell etwas ab vor allem bei der Verwendung von Selbstladepistolen. Bei Revolvern eher weniger

    "Ahhhh die neue Walther, ich hatte Umarex um so eine gebeten"
    :D:D:D

  • Ich sitze im Rollstuhl und bin nicht fähig mich zu verteidigen oder zu fliehen. Wie wehre die sachlage dann wenn jemand mir jemand unbewaffnet under Gewaltandrohung die Brieftasche klauen will und ich ihm dann Stopp-blitz ,CS und Pfeffer und normale Munition um die Ohren knallen würde. Wehre ich dann als absolut Verteidigungsunfäiger Mensch im Recht oder würde für mich andere Regeln gelten.


    ich würde es wie ein Freund machen und mir eine echte Knarre zulegen und keine/n Gaspistole/-revolver.

    _________________________________

    Who wants some?

    10.6.2011

  • Sparky

    Ich kann deinen Frust nachvollziehen. Ich muss dir nur widersprechen, dass die Gesetze völlig klar sind. Aber der ganze Themenkomplex ist durch die Rechtsprechung inzwischen so vollständig geklärt, dass eigentlich keinerlei Unsicherheit mehr besteht (anders als viele hier denken). Ich denke aber, genau das hast du auch gemeint, nur viele werden sich vielleicht an deiner Aussage bezüglich der Klarheit stoßen.

  • Pfeffer bzw. OC haben keine Zulassung für die Anwendung am Menschen. (Weil noch keiner Geld für Menschenversuche ausgeben wollte.)nein, das ist so nicht richtig. Dazu würden Tierversuche nötig sein. Diese sind aber in DE aus Tierschutzrächtlichen gründen nicht möglich/erlaubt. Das gute an der sache ist das man für PfefferSpray(kein SSW) keinen KWS benötigt, beim spazieren gehen..

  • Ich würde nach jeder Abwehrpatrone eine normale P.A.K Patrone laden um den Abwehrstoff besser in richtung Angreifer zu pusten. Habe das auch schon getestet und das hilft und die reichmeite steigt noch mal um einen Meter, außerdem bekommt man selbst nicht so viel ab. Ich werde ab jetzt die zwei Schuss schnell nach ein ander schießen, das bringt glaube ich am meisten.

  • Tut mir wirklich leid, aber die letzten Postings sind einfach Mist.

    Okay, dann bitte ganz kurz "Butter bei de Fische" geben bei den zwei hier in der Diskussion "konstruierten" Fällen:

    - Wenn gerade jemand dabei ist meine Sachen zu beschädigen (z.B. Spiegel abtreten), darf ich ihm dabei eine Ladung Pfeffer um die Ohren schießen und/oder ihn körperlich angreifen? Und wenn er zurück schlägt (aus Selbstverteidigungsgründen), wer bekommt Recht?

    - Sagt z.B. zu mir jemand "Ey Opfa, isch f..k deina Mutta!" - Darf ich dann wie Bildstock beschrieben hat ehrenkäsig reagieren und zur Verteidigung meiner angegriffenen zweifelhaten Ehre meine SSW gegen ihn benutzen und/oder ihn vermöbeln oder sollte ich lieber nur antworten: "Oh Papa, hör doch auf..."

    Grüße - Bernhard