Pfefferpatronen in Notwehrsituationen - legal oder illegal?

Es gibt 64 Antworten in diesem Thema, welches 14.931 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. November 2014 um 21:04) ist von YKK.

  • In letzter Zeit kann ich einfach zu manchen Sachen meine Finger nicht stillhalten.

    Die Frage ob das illegal ist oder nicht gehört meiner persönlichen Meinung und Einschätzung nach einfach nicht hier her. Das ist eine Sache für ein Juristen-Form, und selbst dort wird einem keine rechtssichere Auskunft erteilt.

    Wer solch eine Frage in einem Forum für freie Waffen stellen muss, der tut gut daran besser keine Schreckschusswaffe zum Zwecke der eventuellen Selbstverteidigung zu führen. Zeigt doch eine solche Frage das sich der Fragesteller über die möglichen (und wahrscheinlichen!) Konsequenzen überhaupt nicht im Klaren ist.

    Von mir deshalb ganz klar: Finger weg lassen, Waffengesetz lesen, Juristen befragen und dann wahrscheinlich zum Schluss kommen das der KWS mit seinen turnusmäßigen Gebühren (bestimmt auch noch nicht gelesen, oder?) für einen selber eher Mumpitz ist; Da die Plempen die es gibt entweder kaum etwas taugen, die Wirkstoffmenge zu gering ist oder die damit verbundenen Einschränkungen (evtl. keine Mitfahrt mehr mit öffentlichen Verkehrsmitteln, wenn Waffe dabei) einfach nur nerven.

    Das soll kein persönlicher Angriff sein, aber offensichtlich ist dem TE in keinster Weise klar auf was er sich evtl. einlässt, im Fall der Fälle. Legalität des Abwehrstoffes ist das noch das geringste Problem.

    Das soll ebenfalls kein persönlicher Angriff sein, aber wenn ich eine Belehrung über Sinn und Unsinn einer SSW oder über meine persönlichen Eignung zum Gebrauch einer solchen ausgerechnet von Seiten einer Person, die mich nicht im Ansatz kennt, gebraucht hätte, würde die Formulierung im Eingangstext anders lauten.

    Dass sich in einem Forum für freie Waffen unterdurchschnittlich viele aktive Mitglieder mit einem absolvierten Jura-Studium befinden dürften, ist mir durchaus bewusst. Zugleich bin ich mir auch im Klaren, dass sich die hiesigen Mitglieder 1. evtl. oberflächlich mit entsprechenden Regelungen auskennen könnten und 2. vielleicht auch persönlich Erfahrungen in diesem Bereich gemacht haben. Für mich ist aus einer eben solchen oberflächlichen Lektüre der dazugehörigen Gesetzestexte (wie auch von Forenbeiträgen anderorts) hervorgegangen, dass ich rein rechtlich nicht dafür belangt werden kann, unter der Voraussetzung einer Gefahr für Leib und Leben Pfefferpatronen gegen einen Menschen einzusetzen. Aber ehe ich mein halbes Magazin mit Pfefferpatronen lade und mich so in eventuelle juristische Gefahrenzonen begebe, wollte ich die Frage nochmal hier stellen. Nach meinem Verständnis ist dieses Forum immerhin (auch) für solche Fragen gedacht, wenngleich es mir am liebsten wäre, nie wieder in eine solche Situation zu geraten.

    Formulierungen wie "das soll kein persönlicher Angriff sein" ändern im Übrigen nichts an der Tatsache, dass ich Aussagen, die meine emotionale und geistige Reife bzw. Kapazität in Frage stellen, eben als solchen werte. Zu deiner Beruhigung sei aber angemerkt, dass es sich bei mir um eine äußerst behutsame und zugleich sich seiner Sache bewussten und fähigen Person handelt, die es sich in ihrem Leben angewöhnen musste, sehr schnell lernen zu können - ergo werde ich nicht versehentlich jemandem Pfeffer um die Ohren ballern, weil er mich nach der Uhrzeit gefragt hat. Versprochen.

  • CO2Air ist ein Forum für freie Waffen. Nicht für irgendwelche Notwehr-Fälle die vielleicht sein könnten.

    Notwehr ist Notwehr. Das hat nichts mit den dabei eingesetzen Mitteln zu tun. Ich könnte mich in Notwehr auch mit einer Sahnespritze, einer Airsoft oder einem Luftgewehr wehren, wenn der Angriff auf mich dadurch beendet werden könnte. Wenn du selbst so reif bist kannst du den Gesetzestext lesen und für dich interpretieren.

    Eine Frage in einem öffentlichen Diskussionsforum stellen hat halt auch manchmal den unangenehmen Nebeneffekt das man etwas als Antwort bekommen könnte was einem nicht passt. Was nun ein jeder daraus macht, ist natürlich seine Sache.

  • @ YKK:
    Du kannst das Magazin durchaus mit Pfefferpatronen (oder mit CS/CN gemischt) laden. Die Waffe hast Du zur Abwehr von gefaehrlichen Hunden dabei.
    Im Notwehrfall sollte Dir nur aus der Tatsache, dass Du die zur Hundeabwehr mit Pefferkartuschen geladene Waffe eingesetzt hast, kein Nachteil erwachsen.
    Du konntest nicht damit rechnen, dass Du die Waffe zur Notwehr gegen menschliche Angreifer einsetzen musst. Wenn dies das geringste geeignete Mittel ist, den Angriff abzuwehren, sollten Dir daraus keine zusaetzlichen Probleme erwachsen.
    Gruss
    pak9

  • CO2Air ist ein Forum für freie Waffen. Nicht für irgendwelche Notwehr-Fälle die vielleicht sein könnten.

    Notwehr ist Notwehr. Das hat nichts mit den dabei eingesetzen Mitteln zu tun. Ich könnte mich in Notwehr auch mit einer Sahnespritze, einer Airsoft oder einem Luftgewehr wehren, wenn der Angriff auf mich dadurch beendet werden könnte. Wenn du selbst so reif bist kannst du den Gesetzestext lesen und für dich interpretieren.

    Eine Frage in einem öffentlichen Diskussionsforum stellen hat halt auch manchmal den unangenehmen Nebeneffekt das man etwas als Antwort bekommen könnte was einem nicht passt. Was nun ein jeder daraus macht, ist natürlich seine Sache.


    Dagegen habe ich auch nichts einzuwenden. Nur wirst du bei Aussagen, die sich gegen die Person des TE richten, auch eine entsprechende Gegenreaktion erwarten müssen - genauso, wie er/sie solche Antworten erhalten kann.

    Egal...Ich will mich hier gar nicht streiten, zumal meine Frage schon längst beantwortet worden ist. Ich nahm deinen Beitrag als ziemlich gemein auf und konnte ihn nicht unbeantwortet lassen. Das mag sturköpfig sein, aber so bin ich nun mal. Hoffe, wir können das einfach vergessen und gut is' :thumbup:


    So mach ich's dann auch. Danke für die vielen Antworten :thumbsup: