Würde mich mal interessieren wie so etwas vor Gericht ausgeht. Ein Personalausweis darf nämlich nicht kopiert werden. Lediglich Banken und Telefonanbieter dürfen das.
Das Kopieren des Personalausweises hat sich eingebürgert. Man kann ja auch einen notariell beglaubigten Altersnachweis erbringen.
Und noch einmal:
Wenn ich als Verkäufer Zweifel habe am Alter des Käufers, dann werde ich diesen Artikel nicht versenden.
Wenn der Käufer es nicht nötig hat mir einen vernünftigen, gut lesbaren Altersnachweis zu liefern, dann liefer ich auch nicht, basta.
Ich glaube, wir müssten es mal langsam haben...
der Schelz