Altersnachweis ?

Es gibt 86 Antworten in diesem Thema, welches 9.182 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (12. Dezember 2013 um 19:09) ist von Zündnadel.


  • Würde mich mal interessieren wie so etwas vor Gericht ausgeht. Ein Personalausweis darf nämlich nicht kopiert werden. Lediglich Banken und Telefonanbieter dürfen das.

    Das Kopieren des Personalausweises hat sich eingebürgert. Man kann ja auch einen notariell beglaubigten Altersnachweis erbringen.

    Und noch einmal:

    Wenn ich als Verkäufer Zweifel habe am Alter des Käufers, dann werde ich diesen Artikel nicht versenden.
    Wenn der Käufer es nicht nötig hat mir einen vernünftigen, gut lesbaren Altersnachweis zu liefern, dann liefer ich auch nicht, basta.

    Ich glaube, wir müssten es mal langsam haben...
    der Schelz

  • Hallo NC9210,

    viel Spaß vor Gericht. Natürlich muss der Altersnachweis auch gültig sein, sonst hats doch gar keinen Sinn.


    Die befristete Gültigkeit des Dokuments hat auf den Altersnachweis keinen Einfluss.


    Und nochmal zum Mitschreiben:
    Keinen ordentlich lesbaren, gültigen Altersnachweis = Keine Lieferung.
    Was wird da überhaupt noch so sinnlos diskutiert? :cursing:


    Hat er doch erbracht, auch ohne daß ich es mitgeschrieben habe,
    was auch gar nicht erforderlich ist.


    Wenn Du an ominöse Käufer versendest, wo Du eventuell Zweifel an dem Alter des Käufers hast, ist das einzig und allein Dein Problem.


    Ist der Käufer "ominös" weil er Pole ist?
    Zweifel am Alter gibt es doch keine mehr.

    Du kannst es doch so machen wie Du willst.


    Nein, das kann er nicht. Er hat einen Vertrag geschloßen und muss diesen erfüllen.

    Und wenn Du ein Schreiben des örtlichen Gerichts bekommst, wo Du aufgefordert wirst zu einer Strafsache Stellung zu beziehen, ist das auch Dein Bier.


    Aber kein Problem, er legt die Ablichtung des Reisepass und seinen gleichlautenden Versandauftrag vor, fertig.

    Wenn meine Lieferbedingungen vorsehen, dass ein gültiger und gut lesbarer Altersnachweis vorgelegt werden muss, dann ist das so und kein Gericht der Welt wird mich zur Lieferung verurteilen.


    Der Altersnachweis liegt vor.

    Auch der Verkäufer hat noch Rechte, aber auch Pflichten.


    Ja, vor allem muss er seinen Vertrag erfüllen wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
    Macht er das nicht kann das empfindlich teuer werden...

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Sinneloses Vollzitat enfernt. Bitte die Zitatfunktion sparsam einsetzen. Gruß Lt. Columbo


    Und woher soll ich jetzt wissen, dass der gut lesbare Altersnachweis
    erbracht worden ist? Woher soll ich wissen, dass Du der Käufer bist? Hab
    ich hier irgendwo ne Glaskugel stehen, die mir das alles anzeigt?

    So, und jetzt hab ich genug zu diesen Thema geschrieben.

    Wenn man nicht mal den Thread richtig lesen kann und trotzdem antwortet kann ich auch nichts mehr ändern.

    und tschüß

    sagt der Schelz

    Einmal editiert, zuletzt von Lt. Columbo (11. Dezember 2013 um 22:21) aus folgendem Grund: Umfangreiches Vollzitat entfernt.

  • Dann lese den Thread doch einfach nochmal, evtl. verstehst du es dann.

    Aber ich helfe dir:
    Der Käufer hat ein Foto von seinem Reisepass vorgelegt.
    Unleserlich war das zuvor vorgelegte Foto vom Führerschein.

    Offen bleibt allenfalls die Frage der Identität, aber nicht das Alter.
    Wie man die Identität sicherstellen kann habe ich auch geschrieben.
    Und ich bin nicht der Käufer, sollte aber auch klar sein. Die polnische
    Flagge verwendet zwar die gleichen Farben aber kein Kreuz.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
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  • Warum sollte ein polnischer Reisepass weniger glaubwürdig sein, als ein Deutscher? Abgesehen davon, dass jeder, der einen Adobe Photoshop hat und damit umgehen kann, sich sowieso jeden "Scan" erstellen kann, ohne dafür überhaupt einen Scanner oder eine Kamera zu benötigen

  • Ihr habt Probleme :D

    Ist doch ganz einfach... man muss erkennen Können wann die Person geboren wurde, und wo diese wohnhaft ist. Deswegen auch Vorder- UND Rückseite eines GÜLTIGEN ausweises! Versucht mal etwas ab 18 Jahre zu bestellen (Film z.B.), und legt dem Lieferdienst euren abgelaufenen Ausweis vor. Das wird nix.

    Wird das nicht erbracht, kommt auch kein Kaufvertrag zustande da Erwerbsberechtigung nicht erfüllt wurde.

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

    Einmal editiert, zuletzt von Sgt_Elias (10. Dezember 2013 um 05:42)

  • Hi!

    Also bei mir hat bislang immer der Führerschein gereicht um den Altersbeweis anzutreten.

    Da steht auch keine Wohnadresse oder ähnliches drauf! Ist auch nicht notwendig!

    Ein Reisepass stellt die Identität eines Bürgers einwandfrei fest, und befugt einen um den ganzen Globus zu reisen, aber dafür ein Päckchen mit einer freien Waffe geliefert zu bekommen, soll es nicht reichen???

    Ich zum Beispiel könnte dir auch nur Führerschein oder Reisepass anbieten, da ich sonst keinen amtlichen Lichtbildausweis besitze!

    Wenn du dir so unsicher bist, solltest du keine Artikel die einen Altersnachweis erfordern mehr im Netz verkaufen, denn im Prinzip kann jeder 12 jährige Rotzer mit einem Scan oder Foto des Dokuments eines Volljährigen einwandfrei einen "Altersnachweis" per Mail erbringen!

    Du hast doch jetzt ein gut Erkennbares Foto des Reisepasses laut dem der Käufer deutlich über 18 ist, sollte sich herausstellen, dass dem in Wahrheit nicht so ist, hat doch jemand anderes und nicht du falsch gehandelt! Zu 100% und zweifelsfrei lässt es sich sowieso nicht feststellen, siehe ein Absatz weiter oben!


    MfG brunes01

    Walther CP99
    Gamo CFX Gas Ram 4,5 mm mit Konus ProPlus 3-12 x 50
    Webley Patriot 5,5 mm mit Konus ProPlus 3-10 x 44

  • Eigentlich ist es doch ganz einfach, die Verkaufsbedingungen sind klar definiert, kann ein potentieller Käufer diese nicht erfüllen, kann er nicht bieten, macht er es trotzdem verstößt er gegen die Geschäftsbedingungen und der Handel kommt nicht zustande.
    Wenn jemand eine EWB Waffe verkauft und dafür eine bestimmte EWB erforderlich ist, muss der Bieter auch genau über diese verfügen und nicht über etwas ähnliches.
    Als Verkäufer lege ich die Geschäftsbedingungen fest und nur unter diesen Voraussetzungen verkaufe ich und nicht anders.
    Gehe ich in ein Waffengeschäft und der Händler weigert sich mir eine bestimmte Ware zu verkaufen, dann ist das eben so.

    Everybodys darling is erverybodys Depp!

  • Habe nur mal ne Frage ich denke es ist verboten den Perso zu Scannen bzw. zu kopieren als Privatperson ?
    Klärt mich mal bitte auf.


    Es ist nicht verboten. Da wird gerne falsch und aus dem Zusammenhang
    gerissen zitiert.

    Eigentlich ist es doch ganz einfach, die Verkaufsbedingungen sind klar definiert, kann ein potentieller Käufer diese nicht erfüllen, kann er nicht bieten, macht er es trotzdem verstößt er gegen die Geschäftsbedingungen und der Handel kommt nicht zustande. ...
    Als Verkäufer lege ich die Geschäftsbedingungen fest und nur unter diesen Voraussetzungen verkaufe ich und nicht anders.


    Das ist nicht ganz richtig. Geschäftsbedingungen unterliegen der
    Inhaltlichen Kontrolle (§§ 307–309 BGB).
    So können Klauseln vollständig unwirksam sein, andere werden
    durch eine dem Sinn entsprechende ersetzt (auch ohne salvatorische
    Klausel, die dient nur dem Schutz der Verkäufers).
    In gegebenen Fall wird die Bedingung "Personalausweiskopie" auf
    "geeignetes amtliches Dokument" zu erweitern sein.
    Wenn man mal kurz darüber nachdenkt wird man zu dem Ergebnis
    kommen das das auch gut und richtig ist.

    Der Vergleich mit dem Ladengeschäft hinkt an einer entscheidenden
    Stelle: Der Verkäufer kann den Abschluss eines Vertrages nach belieben
    ablehnen (Vertragsfreiheit). Bei eGun ist der Vertrag zum Zeitpunkt der
    Diskussion bereits abgeschlossen worden.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Soooo, ich melde mich auch mal wieder zu Wort. Hätte nicht gedacht dass mein Anliegen solch eine Lawine auslöst :S Also, das Alter kann ich noch "so einigermaßen" auf dem Reisepass erkennen (jedenfalls am Ende grob die 77), mehr aber auch nicht weil aus extremer Entfernung der Reisepass wie auch der Führerschein abgelichtet wurde. Ich kann nicht einmal den Namen lesen. Auf meine Mail hin "ob der Käufer den Reisepass nicht aus der Nähe fotografieren kann um wenigstens den Namen und das genaue Geburtsdatum zu entziffern " kommt ein "geht leider nicht". Hmm, was soll das denn für eine Digitalkamera sein, fest installiert an der Zimmerdecke in 5 Meter Höhe ? :wacko: Habe eGun kontaktiert, sie werden den Fall prüfen und ich kann auf ein gültigen, lesbaren Alternsnachweis bestehen. Übrigens, ich mache keinen Unterschied oder ein Deutscher, Pole, Russe, etc. was käuflich erwirbt, nur muss die Abwicklung korrekt sein.

    Einmal editiert, zuletzt von grenouille_77 (10. Dezember 2013 um 21:27)

  • OK, das war dem bisherigen Post so nicht zu entnehmen.
    Lesbar muss der Altersnachweis zweifelsohne sein.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Mal von allen rechtlichen, gesetzlichen und sonstigen Reglementierungen abgesehen...

    Wenn Du ein schlechtes Gefühl hast und Dein Gegenüber nicht zu kooperieren bereit ist,
    lass es doch einfach bleiben.

    An Deiner Stelle würde ich dem Käufer absagen und ihm genau darlegen, warum, würde
    eGun informieren und das Teil erneut einstellen.

    Alles besser, als nachher wegen irgend einemr rechtlichen Haarspalterei, als Dummer
    dazustehen.

    Abyssus abyssum invocat! (Ein Fehler zieht den anderen nach sich!)

    liebe Grüsse ... Patrick

  • Mal von allen rechtlichen, gesetzlichen und sonstigen Reglementierungen abgesehen...

    Wenn Du ein schlechtes Gefühl hast und Dein Gegenüber nicht zu kooperieren bereit ist,
    lass es doch einfach bleiben.


    Wenn man sich einfach und ohne ausreichenden Grund weigert
    einen Vertrag zu erfüllen steht man am Ende selbst sehr dumm
    da.
    Wir leben in einer sehr stark verrechtlichten Gesellschaft. Wer das
    ignoriert kann leider sehr große Probleme bekommen.

    Um Solche Probleme zu entgehen gibts ja Gerpüfte Mitgliedschaft.


    Die ist zwar bequem (ich nutze das selbst auch) aber nützt bei
    genauer Betrachtung gar nichts. Wer eine Waffe abgibt muss
    prüfen ob der Empfänger berechtigt ist.
    ID-Mitglied geht 1000 mal gut, derjenige der die 1001 zieht hat
    ein echtes Problem.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.


  • Wenn man sich einfach und ohne ausreichenden Grund weigert
    einen Vertrag zu erfüllen steht man am Ende selbst sehr dumm
    da.
    Wir leben in einer sehr stark verrechtlichten Gesellschaft. Wer das
    ignoriert kann leider sehr große Probleme bekommen.

    Pfeiff ich drauf.

    Wem ich was vermiete, wen ich beschäftige, wem ich was vekaufe, daß entscheide
    immer noch ich.
    Wenn ich einen gültigen Altersnachweis als Bedingung für den Verkauf einfordere
    und der Käufer erbringt diesen nicht, dann kann der mir mal in den Schuh blasen.
    Ein ausreichender Grund das Geschäft sausen zu lassen, ist das allemal.

    Bei mir geht der GMV noch immer vor den AGB.

  • So, alles geklärt?

    Und warum musste ich mir hier die Finger fast blutig schreiben?
    Jedes Wort wurde hier fast schon durch den Fleischwolf gedreht, sogar das Antidiskriminierungsgesetz musste herhalten. :D

    schönen Gruß

    vom Schelz


  • Es ist nicht verboten. Da wird gerne falsch und aus dem Zusammenhang
    gerissen zitiert.

    Kann sein das ich was übersehen habe, aber ich bin mir sicher, dass das nicht erlaubt ist.
    http://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/index.h…09BJNE001500000
    Speziell:
    http://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__14.html

    Röhm RG 800 KC; Röhm RG 88 KK; Weihrauch HW94 BB;
    Ardesa Perkussionsvorderlader "Kentucky" .45
    RWS C225 .177; Crosman 2240 .22;

  • Das ist schwer zu erklären. "Die Erhebung" ist das ungefragte
    oder auch gegen den Willen des Betroffenen durchgeführte
    Verwenden von Daten.
    Gibt der Betroffene seine Daten freiwillig heraus trifft dies nicht
    zu. Die Gerichte untersagen solche Praktiken dann, wenn z.B.
    die Daten von Angestellten verarbeitet werden ohne daß diese
    dagegen effektiv etwas unternehmen können (ohne Ihren Arbeits-
    platz zu gefährden). Link

    Wenn jemand einen Mietwagen ausleihen will wird er um die
    Zustimmung zu einer Kopie seines Ausweises aufgefordert
    werden. (So kompliziert formuliert das keiner, aber das steht
    juristisch dahinter) Kann er machen oder halt nicht. Das ist
    nicht zu beanstanden. Gibt im Zweifel halt kein Auto.

    Wenn der Gesetzgeber sogar fordert daß man eine Waffe nur
    an einen Berechtigten übergeben darf liegt der Fall noch klarer.
    Entweder derjenige stimmt der Kopie zu oder er erhält die Waffe
    nicht. Da greift kein Verbot ein.
    Man sollte es aber bei Online-Angeboten deutlich in die Auktion
    schreiben, zivilrechtlich wird manches unterschiedlich gehand-
    habt. Gerät man an den Falschen kostet das schnell ein paar
    Tausend Euro! Und es gibt Menschen die Ihren Lebensunterhalt
    damit verdienen Online-Auktionen nach einklagbaren Fehlern
    abzuscannen.

    Schlussendlich ist das PAuswG ein zahnloser Tiger. Verstöße
    dagegen können mangels Strafvorschrift nicht belangt werden.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Hi!

    Wenn der Reisepass auch aus einiger Entfernung fotografiert wurde und nicht gut lesbar ist, kann ich deine Zweifel verstehen! Bin eher davon ausgegangen, dass der Pass gut lesbar ist!

    Kann natürlich sein das der ein Vollpfosten ist und tatsächlich kein scharfes Bild aus der Nähe zusammenbringt, aber das ist ja nicht dein Problem!

    Bei meiner Erstbestellung von Schneider hab ich auch meinen Führerschein fotografiert, da ich keinen Scanner zur Hand hatte und hab auch erst beim 3. Foto ein gut lesbares Bild zusammengebracht! Und es gab überhauptkeine Probleme!


    MfG brunes01

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