Es gibt 29 Antworten in diesem Thema, welches 3.629 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. Oktober 2013 um 15:44) ist von Mark65.

  • Wichtig – bitte unbedingt lesen !

    DHL transportiert grundsätzlich keine Waffen mehr. Der Versand an Endkunden für Waffen und Waffenteile erfolgt grundsätzlich mit GO (General Overnight) zum Preis von 37,40 €. Für den Versand ins Ausland fragen Sie uns vorher bitte immer nach den Versandkosten.



    Hallo,das habe ich gerade bei Egun gelesen. ?(

  • Hallo,

    wo hast du das den Gelesen? 8| In der Hilfe?

    Oder sehe ich den Wald vor lauter Bäumen nicht?

    Gruß Martin

    All mein Wissen verdanke ich meiner Unwissenheit. ^^

  • :crazy3: :roll:

    Habe eben mal das Orakel Google befragt zu dem Thema :laugh:

    Das Thema ist wohl schon 2007 mal aufgekommen Siehe Hier.

    Hier mal ein kleiner Auszug aus den AGB von DHL:


    Und auch heute ist nichts davon in den AGB's von DHL zu finden :deal:

    Gute Nacht!

    All mein Wissen verdanke ich meiner Unwissenheit. ^^

  • Öh,
    das ist ne EWB Waffe...und nichtmal da steht was in den DHL AGB´s. EWB dann aber natürlich nur eigenhändig! Händler schreiben gerne Stuss... auch schon vor jahren gab es welche die nur per Overnite versenden, und die wundern sich dann das keiner ihre freie Waffen kauft :D

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • Es soll auch Leute geben, die F-Waffen nur gegen EWB verkaufen.
    Das ist ihr gutes Recht, aber noch lange kein Gesetz.
    Erst gestern habe ich bei einem Online-Händler gelesen, Bolzen müssten getrennt von der (Pistolen-)AB aufbewahrt werden, was ebenso Quatsch ist.

    Wenn man sowas behauptet, sollte man wenigstens eine (glaubwürdige) Quelle angeben.

    mfg
    Sascha

    Wer nicht merkt, daß er von Idioten umgeben ist, merkt das aus einem gewissen Grund nicht..... :D

  • F-Waffen nur gegen EWB verkaufen? Da gehen die aber schnell pleite - welche Behörde stellt denn ne EWB für was frei verkäufliches aus?? :S ?(

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!

  • Es soll auch Leute geben, die F-Waffen nur gegen EWB verkaufen.
    ....

    EWB nicht mit WBK verwechseln. EWB (Erwerbsberechtigung) ist in dem Fall ein Personalausweis mit dem man nachweist das man volljährig ist. Bei WBK-pflichtigen Waffen ist die EWB eine WBK, bei Kurzwaffen und Halbautomaten mit entsprechendem Voreintrag.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Ich hatte mal bei Hermes deswegen angefragt, die gaben mir als Antwort, dass der Versand von Waffen, egal welcher Art, für Privatkunden grundsätzlich ausgeschlossen sei. DPD ebenso. Eine Ausnahme bilden Händler, Büchsenmacher oder Onlineshops, sowie selbstverständlich Hermes exklusiv für Frankonia. Bei DHL bekommt man die Antwort, dass der Waffenversand im internationalen Paket ausgeschlossen ist, national geht bei Waffen nur "DHL-Express eigenhändig gegen ID-Prüfung". Ein normales DHL-Paket kann immer vom Boten als Ersatzzustellung z.B. beim Nachbarn abgegeben werden. Auch beim Zusatz "nur eigenhändig" ist nicht immer gewährleistet, dass nicht doch ein Familienmitglied das Paket in Empfang nimmt und das könnte u.U. bei einer SSW auch der minderjährige Sohn, o.ä. sein. Deshalb übernimmt DHL nur die Gewähr bei "DHL-Express eigenhändig gegen ID-Nachweis", nur dann ist sichergestellt, dass das Paket auch nur an denjenigen ausgehändigt wird, der seinen Ausweis persönlich zum passenden Empfänger auf dem Adressaufkleber vorzeigt. Natürlich ist das graue Theorie, denn noch gibt es ein Postgeheimnis und es geht keinen was an, was drinnen ist, nimmt aber z.B. ein Minderjähriger ein Paket mit einer SSW an, öffnet es und macht Unfug damit, dann ist ja wohl jedem klar, was dann los ist... Bei Waffen, die WBK-pflichtig sind, bin ich bisher immer gut mit "Overnight" gefahren, die sind darin sehr zuverlässig und vorallem auch berechtigt, Waffentransporte durchzuführen. Kostet zwar um die 30,- €, die sollten aber jedem wert sein, wenn er WBK-pflichtige Waffen verschickt.

    Einmal editiert, zuletzt von Derringer (30. September 2013 um 15:59)

  • Auch beim Zusatz "nur eigenhändig" ist nicht immer gewährleistet, dass nicht doch ein Familienmitglied das Paket in Empfang nimmt und das könnte u.U. bei einer SSW auch der minderjährige Sohn, o.ä. sein. Deshalb übernimmt DHL nur die Gewähr bei "DHL-Express eigenhändig gegen ID-Nachweis", nur dann ist sichergestellt, dass das Paket auch nur an denjenigen ausgehändigt wird, der seinen Ausweis persönlich zum passenden Empfänger auf dem Adressaufkleber vorzeigt.

    Aber auch das ist nicht sichergestellt :) Ich hatte über Egun ein Anschütz 54 gekauft mit dieser Versandoption. Ich machte mich schon darauf gefasst
    am nächsten Tag das Paket bei uns auf der oststelle abzuholen. Als ich heimkam lag aber kein Zettel im Briefkasten, also gedacht es kommt am Folgetag.
    Als ich dann zur Terassentür rausgieng staunte ich nicht schlecht, da stand das Paket einfach so dort :) Gut daß wir auf dem Land wohnen :)

    Gruß
    Thomas

  • Wie ist das mit dem Briefgeheimnis? Wenn auf dem Paket mit der SSW der Name des Pappas draufsteht und der Sohn das Paket öffnet, macht der sich dann strafbar?

    Wenn ja, dann braucht man nicht nochmals solch unnötige Sachen wie "eigenhändig" draufschreiben und eine ID-Überprüfung ist dann auch nicht nötig, da der nichtberechtigte Empfänger sowieso schon die Waffe widerrechtlich an sich gebracht hat. Davor muss man sich nicht extra schützen.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Aber auch das ist nicht sichergestellt :) .....

    Gruß
    Thomas


    Paramags

    Das mag ja sein. Aber bei "DHL-Express eigenhändig gegen ID-Nachweis" ist DHL verpflichtet, den Ausweis mit den Empfängerdaten zu vergleichen und auch nur an diesen auszuhändigen, d.h. machen sie das nicht oder ist was weg, oder geht etwas anderweitig schief, kann man auch DHL in die Pflicht nehmen. Das kann man bei anderen DHL-Paketen eben nicht, denn da steht schon in den AGB´s, dass eine Ersatzzustellung durch den Boten vorgenommen werden kann, d.h. es ist ihm ausdrücklich erlaubt, es z.B. einem Nachbarn in die Hand drücken, wenn Du nicht zu Hause bist oder Deinem kleinen Sohn zu geben, wenn er die Tür öffnet.

    @ Markus30S

    Doch, mußt Du. Du mußt dafür sorgen, dass keine Deiner Waffen, egal ob WBK-pflichtig oder SSW ab 18 Jahren, in die Hände von unberechtigten Personen gelangen kann. Verschickst Du mit einem normalen Paket, dass der Paketbote durchaus einer minderjährigen Person in die Hände drücken kann, dann hast Du nachher ein Problem, wenn etwas Ungewolltes damit geschieht und da fragt nachher auch keiner mehr, ob der Junge das Paket öffnen durfte, oder eben nicht, glaube mir.


    EDIT: Hatte nichtmal die Zeitschrift Visier zum Thema Waffenversand recherchiert und Ergebnisse zusammengetragen? Ich meine, mich vage daran erinnern zu können, vielleicht täusche ich mich aber auch, will´s nicht zu 100% behaupten.

    3 Mal editiert, zuletzt von Derringer (30. September 2013 um 20:54)

  • Hi!

    Als ich mir damals die Webley Patriot von einem Holländer privat gekauft habe, war es auch kein Problem das Gewehr zugeschickt zu bekommen. Kann jetzt aber auch nicht mehr genau sagen mit welchem Dienst es verschickt worden ist.

    Auf jeden Fall ist das Paket bei einer Nachbarin, einer netten älteren Dame gelandet, von der ich es mir am Abend geholt habe!

    Die hätt sicher blöd geschaut, wenn sie gewusst hätte was da in dem Packerl drinnen ist! :D


    MfG brunes01

    Walther CP99
    Gamo CFX Gas Ram 4,5 mm mit Konus ProPlus 3-12 x 50
    Webley Patriot 5,5 mm mit Konus ProPlus 3-10 x 44

  • Wie ist das mit dem Briefgeheimnis? Wenn auf dem Paket mit der SSW der Name des Pappas draufsteht und der Sohn das Paket öffnet, macht der sich dann strafbar?

    Wenn ja, dann braucht man nicht nochmals solch unnötige Sachen wie "eigenhändig" draufschreiben und eine ID-Überprüfung ist dann auch nicht nötig, da der nichtberechtigte Empfänger sowieso schon die Waffe widerrechtlich an sich gebracht hat. Davor muss man sich nicht extra schützen.

    Ware fällt meiner Kenntnis nach nicht unter das Briefgeheimnis. In § 202 ist ausschließlich von Briefen und Schriftstücken die Rede. Ich müsste eine Kommentierung nachsehen, aber ich lehne mich aus dem Fenster und sage, dass es den Wortlaut und Telos überschreitet, wenn man darunter auch Warensendungen subsumieren will.

    Edit:
    Laut Wikipedia:
    Tatgegenstand sind Schriftstücke. Ein Schriftstück ist jede durch Schrift verkörperte Gedankenerklärung, z.B. Briefe oder Tagebücher. Gemäß Abs. 3 können auch Abbildungen wie Fotos Tatgegenstand sein.

    Da Wikipedia als Literatur Fischer angibt, dürfte das so stimmen. Der Fischer Kommentar ist ein guter Kurz-Kommentar zum StGB.

    Einmal editiert, zuletzt von Rancon (1. Oktober 2013 um 07:06)

  • Rancon

    Es gibt ein Brief- und ein Postgeheimnis. Den Unterschied will ich hier nicht ausführlich niederschreiben, den kann jeder googeln. Pakete bzw. Warensendungen fallen unter das Postgeheimnis. Aber das stand hier eigentlich auch nicht zur Debatte, denn mit einem normalen Paket kann man nicht sicherstellen, dass es auch genau dem Empfänger, der auf dem Adressaufkleber steht, "in die Hand gedrückt" wird. Denn der Bote darf ein normales Paket z.B. auch einem Minderjährigen geben, wenn er die Tür aufmacht, weil z.B. die Eltern nicht zu Hause sind. Passiert dann mit der Waffe Unfug, gibts großen Ärger und glaubt mir, da wird dann keiner mehr fragen, ob der Kleine nach dem Postgeheimnis das Paket eigentlich öffnen durfte oder nicht. Deshalb sollte man, um sicher zu gehen, "DHL-Express eigenhändig gegen ID-Prüfung" wählen, dann bekommt es nur der Empfänger, der auf dem Adressaufkleber steht, gegen Vorlage seines Ausweises, PERSÖNLICH zugestellt.

    Einmal editiert, zuletzt von Derringer (1. Oktober 2013 um 14:09)

  • DHL transportiert grundsätzlich keine Waffen mehr.

    Ihr Lieben.
    Bei den ganzen Onlineshops, die die anfahren und den Paketversand abholen, müsster der Tower in Bonn dann doch eigentlich in Ketten liegen, oder?

    L.G. Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • DHL ist der größte xxxxxxxverein den es gibt!

    Ich habe am 04.09.2013 ein Paket per Nachname verschickt mit einem nicht gerade niedrigen Betrag. Am 07.09.2013 hat der Empfänger das Paket angenommen und bezahlt. Ich habe mein Geld bis heute noch nicht!!!

    Beschwerde und Nachforschungsauftrag habe ich schon eingeleitet, aber noch nichtmal eine Rückmeldung bekommen... Wär ja schon mit: "Ihr Anliegen wird bearbeitet!" zufrieden. Aber nicht mal das...


    Nie Wieder!!! :eeeevil:

    Bitte Vorsicht mit Äußerungen, die ganz fix ein Rattenschwanz juristischer Verwicklungen nach sich ziehen, gilmore

    Einmal editiert, zuletzt von gilmore (1. Oktober 2013 um 15:00)

  • Geh mal auf die Facebookseite von DHL.
    Die konnten mir dort im Chat schon helfen wo Email's und Telefonate nichts gebracht haben.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/