Hi, :^)
Das billigende Inkaufnehmen eines tatbestandlichen Erfolges (der Typ könnte sterben) entspricht sehr wohl einer Vorsatzform, nämlich der des "Bedingten Vorsatzes". Eben gerade da wird der Erfolg in Kauf genommen, wenn auch nicht von Vornherein als Ziel angestrebt.
Der Typ soll sterben bei der Tathandlung wäre die Vorsatzform des "Absoluten Vorsatzes". Es gibt ja nicht nur eine Vorsatzform.
LG Andreas :^)
Meine Satzstellung war wohl etwas unglücklich.
Vorsatz entspricht nicht Absicht. Sowohl billigende Inkaufnahme als auch Absicht hinsichtlich eines Erfolges ist Vorsatz. Das wollte ich nur klarstellen.