Waffenfund in München

Es gibt 25 Antworten in diesem Thema, welches 2.422 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (2. November 2012 um 09:13) ist von Blade-X-.

  • Sportlich der Herr.

    Klingt aus dem Artikel heraus nach einem Kriminellen der "harmloseren" Sorte - auch wenn es der Tatbestand keines falls ist.

    Aus der fahrlässigen Verwahrung würde ich ihm den dicksten Strick drehen, gut und aus den Waffen die gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen...
    ...ein starkes Stück 8|

    Grüße
    christoph

    "Mein Bär der hat acht Ecken, er ist ein Oktobär!" [Q]

  • Hi, :^)

    so komisch es jetzt klingt, aber der wäre nie zum Problem geworden. Der hätte halt weiter gesammelt und gesammelt und ges...... Gefährlich sind die in der Schule jahrelang gemobbten Schüler, die irgendwann durch Zufall oder Unachtsamkeit in den Besitz EINER Waffe kommen. ;^)

    Was hat er zu erwarten: Offensichtlich hat er waffenrechtliche Erlaubnisse. Allerdings nicht für alle Waffen. Wenn er seine Zulassung verloren hat, könnte sogar noch eine Bewährungsstrafe herauskommen. Kommt auch auf Staatsanwaltschaft und Richter an. Und natürlich auf seinen eigenen Anwalt. Vielleicht ist das Horten sogar auf eine "Zwangserkrankung" zurück zu führen? ;^) Auf das Urteil bin ich gespannt. ?(

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Das wollte ich auch schreiben...

    von den Waffen ging keinerlei Gefahr aus, und das wird in der Regel bei der Bestrafung mit berücksichtigt. Aber interessant wie die Waffen gefunden wurden, wie so oft auf der Suche nach etwas anderem.

    Gruß, David

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • moin moin


    soweit man aus dem artikel schließen kann, haben die aber ja diesmal den richtigen gefunden :)

    anscheinen hat er ja tatsächlich einiges an illegalem oder nicht angemeldetem da gehabt. vorrausgesetzt das es tatsächlich alles so ist wie im artikel genannt.


    gruß

  • Aber er hat auch jede Menge illegale Waffen vom Schwarzmarkt "genommen".

    Schade das Sie das gleich so veröffentlicht haben - die dunklen Kanäle die der Mann kannte und genutzt hat wären sind doch ermittlungstechnisch Gold wert.
    Mann hätte ihn als verdeckten Illegalwaffensammler einsetzen können, quasi wie bisher nur das die Sammlung dann beim BKA gelagert wird.

    ^^

    Grüße
    christoph

    "Mein Bär der hat acht Ecken, er ist ein Oktobär!" [Q]

  • Gefährlich sind die in der Schule jahrelang gemobbten Schüler, die irgendwann durch Zufall oder Unachtsamkeit in den Besitz EINER Waffe kommen. ;^)

    Genau so ist das.....

    Interessant ist aber auch :
    Auszug: .....wobei der Tatverdächtige als Waffensammler lediglich den Besitz von 259 Schusswaffen angemeldet hatte.
    Sind soviel Waffen normal????

    Gruss Paul

  • Natürlich sind 259 Waffen normal. Warum denn nicht, kommt darauf welches Sammelgebiert er hat und wie ergiebig das ist.

    Bei einen Briefmarkensammer sagt ja auch nimand was wenn er sagt er hätte 259 Briefmarken :)

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

  • die dunklen Kanäle die der Mann kannte und genutzt hat wären sind doch ermittlungstechnisch Gold wert.


    mag sein aber auch wenns viele anders sehen, müssen solche kanäle offen sein. nur aufgrund straftaten anderer kann man das kollektiv nicht bestrafen (in der geschichte dieses landes leider realität gewesen) und damit stemmen sich halt leute durch zivilen ungehorsam gegen. solche leute wie er tun niemanden etwas. sind teils sogar bessere, gesetzestreuere menschen als diese gutmenschen. die sammlung war doch praktisch sein lebenswerk. so und jetzt bereite ich mich auf den unwahrscheinlich großen kritikhagel vor.

  • Das es des Mannes Lebenswerk war und er damit keine Bösen Absichten verfolgt hat - da bin ich voll bei dir.

    Nur warum

    mag sein aber auch wenns viele anders sehen, müssen solche kanäle offen sein.

    ?

    Das ist das, was uns als gesetzestreue fast zur Weißgluht bringt. Wenn unsere Regierung den Legalwaffenbesitz unheimlich verkompliziert um gegen die Anzahl illegaler Waffen anzukämpfen.
    Illegale weg und her mit den legalen und alles wäre tutti frutti - vorraus gesetzt man handelt verantwortungsvoll.

    Was Sparky angesprochen hat - so einem ist es egal ob die Waffe eine legal besessene oder eine illegale ist - nur sind/sollten die legalen besser verwahrt sein, was die Sache wieder sicherer macht.

    "Mein Bär der hat acht Ecken, er ist ein Oktobär!" [Q]

  • Natürlich sind 259 Waffen normal. Warum denn nicht, kommt darauf welches Sammelgebiert er hat und wie ergiebig das ist.

    Könnt Ihr mir mal erklären, wie das mit dem Sammeln funktioniert ? Das mit der Sammler WBK und dem Gutachten dazu verstehe ich so ungefähr.
    Als Sportschütze darf ich mir alle sechs Monate eine Waffe auf meine gelbe WBK kaufen, das nennt sich Erwerbsstreckung. Darf der Sammler ohne diese Wartezeiten kaufen ?

  • Könnt Ihr mir mal erklären, wie das mit dem Sammeln funktioniert ? Das mit der Sammler WBK und dem Gutachten dazu verstehe ich so ungefähr.
    Als Sportschütze darf ich mir alle sechs Monate eine Waffe auf meine gelbe WBK kaufen, das nennt sich Erwerbsstreckung. Darf der Sammler ohne diese Wartezeiten kaufen ?


    Kein Problem:
    Der anerkannte Sammler hat ja kein Bedürfnis als Sportschütze bekommen, sondern ein Sammelbedürfnis (für ein bestimmtes, eng abgegrenztes) Sammelthema bekommen. Deswegen ist er auch von den Bestimmungen eines Sportschützen befreit. Somit muss er auch keine sportlichen Aktivitäten belegen oder sich an das 2/6 Erwerbsstreckungsverbot halten. Er kann auf einen Schlag hunderte Waffen kaufen, sofern diese in sein Sammelgebiet passen. Auch die rote WBK ist anders. Während die gelbe oder grüne WBK Platz für 8 Einträge hat, ist die Rote ein doppelt lso großes A5 Heft mit Platz für 168 Waffen. Allerdings hat der Sammler über die Rote keinen Munitionserwerb. Aber eben wegen dieser Freiheiten wird die Rote auch sehr restriktiv behandelt und deswegen muss das auch in der Regel mit einem Gutachten beantragt werden.
    Alle Klarheiten beseitigt?

  • Vielen Dank für die Aufklärung.
    Aber wenn der Sammler die Munition nicht erwerben darf, wieso muß er dann nicht wie ein Erbe die Waffen beim Büchsenmacher "abschließen" lassen ? Er "muß" ja nicht damit schießen, wie der Sportschütze.

  • wenn die Waffen abgeschlossen werden müssten, dann könnte er im Grunde ja auch Dekowaffeln sammeln und sich den Papierkrieg sparen ...

    bei einer wirklich ernsthaften Waffensammlung geht es ja hauptsächlich darum etwas zu dokumentieren (historische oder technische Entwicklung) z.B. und dafür müssen die Waffen natürlich funktionsfähig sein, es würde ja auch kein Oldtimersammler seine Garage mit Wagen füllen deren Motoren ausgebaut wurden

  • Vielen Dank für die Aufklärung.
    Aber wenn der Sammler die Munition nicht erwerben darf, wieso muß er dann nicht wie ein Erbe die Waffen beim Büchsenmacher "abschließen" lassen ? Er "muß" ja nicht damit schießen, wie der Sportschütze.


    Stimmt fast, ist aber nicht zu Ende gedacht. Einzig der Erbe braucht für sein Waffenerbe keinerlei Voraussetzungen, wie z.B. den Nachweis eines Bedürfnisses oder man denke an die wichtige Waffensachkunde. Beides muss aber jeder andere Antragsteller einer WBK haben. Die (erlaubnispflichtigen) Waffen werden dem Erbe allein aus besitzstandrechtlichen Gründen überlassen Denn Ebe zu werden kann man sich nicht aussuchen, sondern das wird man Kraft des Willens eines Erblasser oder ist in der gesetzlichen Erbfolge berücksichtigt. Da dann eben alle sonstigen Voraussetzungen für den üblichen Weg zur Schusswaffe fehlen, hindert man den Erben seine Waffen in irgendeiner Weise zu benutzen. Das war damals ein Kompromiss, weil ansich das Waffenerbe komplett gestrichen werden sollte. Das Verfassungsgerichtl hatte die damals übliche Erbenregelung komplett ohne Auflagen gerügt und zur Nachbeserung verlangt. So ist dieser Kompromiss entstanden, der ja auch das Erbenrecht und seine Besitzstandregelungen berücksichtigen muss.

    Dem Sammler ist ja das Schießen mit seinen Sammelwaffen nicht verboten. Er darf durchaus im Rahmen einer Funktionsprüfung - wichtig beim Verkauf - die Waffen testen. Allerdings muss er die Munition dann über den Schießstand für sofortigem Verbrauch kaufen, so er denn nicht zusätzlich einen MES hat.

  • Vielen Dank für die Aufklärung.
    Aber wenn der Sammler die Munition nicht erwerben darf, wieso muß er dann nicht wie ein Erbe die Waffen beim Büchsenmacher "abschließen" lassen ? Er "muß" ja nicht damit schießen, wie der Sportschütze.


    Das ist auch einfach erklärt, viele alte Waffen haben heute nicht mehr gängige Kaliber. Dementsprechend gibts dafür keine Sperrsysteme. Und bei manchen Waffen ist es technisch unmöglich die zu sperren mit den gängigen Sperren, zum Beispiel Vorderladerrevolver mit Perkussionszündung. Das geht absolut nicht. Solche Waffen sind aber auch keinesfalls irgendwie deliktrelevant, denn das Nachladen der Trommelkammern dauert viel zu lang, sind halt Vorderlader und werden auch so geladen.

    Und zudem kann man den Munitionserwerb auch über eine andere Schiene haben, zum Beispiel wenn man Sportschütze oder Jäger ist, und Waffen im gleichen Kaliber besitzt wie die Sammelwaffen. Dann hat man logischerweise auch den Munitionserwerb drin, sonst könnte man dem Sport nicht nachgehen. Damit hat man dann auch die passende Munition im Haus.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-


  • Kein Problem:
    Der anerkannte Sammler hat ja kein Bedürfnis als Sportschütze bekommen, sondern ein Sammelbedürfnis (für ein bestimmtes, eng abgegrenztes) Sammelthema bekommen. Deswegen ist er auch von den Bestimmungen eines Sportschützen befreit. Somit muss er auch keine sportlichen Aktivitäten belegen oder sich an das 2/6 Erwerbsstreckungsverbot halten. Er kann auf einen Schlag hunderte Waffen kaufen, sofern diese in sein Sammelgebiet passen. Auch die rote WBK ist anders. Während die gelbe oder grüne WBK Platz für 8 Einträge hat, ist die Rote ein doppelt lso großes A5 Heft mit Platz für 168 Waffen. Allerdings hat der Sammler über die Rote keinen Munitionserwerb. Aber eben wegen dieser Freiheiten wird die Rote auch sehr restriktiv behandelt und deswegen muss das auch in der Regel mit einem Gutachten beantragt werden.
    Alle Klarheiten beseitigt?

    Munitionserwerb ist möglich. Bei den Sammlern die ich kenne ist bei 2 eingetragen " inclusive derer Munition" und ein anderer hatte den Satz nicht drin fragte an, da er seine Waffen ja auch testschießen wolle und der bekam einen MES.
    Gut der Eintrag muss auch erstmal gemacht werden, aber technisch spricht ja kaum was gegen einen Funktionsbeschuss und dafür braucht man eben Munition.

    Machbar ist alles.

  • Munitionserwerb ist möglich. Bei den Sammlern die ich kenne ist bei 2 eingetragen " inclusive derer Munition" und ein anderer hatte den Satz nicht drin fragte an, da er seine Waffen ja auch testschießen wolle und der bekam einen MES.
    Gut der Eintrag muss auch erstmal gemacht werden, aber technisch spricht ja kaum was gegen einen Funktionsbeschuss und dafür braucht man eben Munition.

    Machbar ist alles.


    Sicher, aber das ist nicht der Regelweg, denn die Rote hat keine Spalte Mun-Erwerb oder eine generelle Mun-Erlaubnis für die eingetragenen Waffen wie es die Gelbe hat.
    BTW: Ich habe zwei Rote, eine davon auch mit Zusatzeintrag für Mun-Erwerb, sowie auch einen gesonderten MES für Alles.