......leider alles Vermutungen und keiner weiß wie es wirklich ist, ....
Na ja, weniger Vermutung als Schlussfolgerung.
Selbst wikipedia spricht z.b. beim Karnevalszug in Köln von der " größten öffentlichen Veranstaltung in Köln"
Und bei öffentlichen Veranstaltungen greift § 42 des Waffengesetzes.