Mein Vater & Waffen

Es gibt 12 Antworten in diesem Thema, welches 1.456 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (31. März 2010 um 08:00) ist von Ulrich Eichstädt.

  • Mein Vater wünscht sich gerne eine Projektilwaffe zur Selbstverteidigung (und vermutlich auch bissel für sein Ego).

    Nun die Frage: Ist es moralisch Vertretbar? Weil über den offiziellen Weg bekommt er sicher eine Dienstwaffe als Gerichtsvollzieher. Ich persönlich halte meinen Vater nicht dafür geeignet Schusswaffen zu führen und darüber Gewalt auszuüben.

    Wie seht ihr diese Situation?

  • Zitat

    Original von zoul
    Wie seht ihr diese Situation?

    Ich persönlich schlicht gar nicht, weil mir zu wenig Informationen vorliegen, um Deine Annahme zu befürworten oder zu widerlegen.

    Genauer: Was ist in Deinen Augen der Grund für die mutmaßliche Unfähigkeit Deines Vaters, eine Schußwaffe führen zu können?

  • @TE:
    Wieso meinst Du, ist Dein Vater nicht geeignet?

    Moralisch vertretbar ist das mit Sicherheit. Auch möchte ich meinen, dass es durchaus Gründe gibt, dass ein Exekutivmitarbeiter sich notfalls verteidigen können sollte.

    Nur wird ihm dies wohl kaum genehmigt werden. Der Dienstherr wird sagen: wenn du Probleme hast, ruf 110! und fertig.

    Ich wäre sogar vorscihtig, ob er im Dienst überhaupt eine Gasknarre tragen darf.

    :confused2:

    Das Gegenteil von 'gut gemacht' ist 'gut gemeint'.

  • Hallo,

    über die Bereiche Selbstverteidigung mit einer SRS-Waffe und auch über die Selbstverteidigung mit scharfen Schusswaffen wurde hier schon sehr viel geschrieben.

    Gib vielleicht einfach mal in die Suchfunktion die folgenden Begriffe ein. Selbstverteidigung, Waffenschein, Bedürfnis Waffenschein u.ä. Begriffe ein. Darüber wirst Du viel finden.

    Du darfst allerdings nicht den Kleinen Waffenschein mit dem herkömmlichen Waffenschein verwechseln. Der KWS gilt nur für SRS-Waffen und nichts anderes.

    Damit Deinem Vater ein Waffenschein erteilt werden kann, muß er glaubhaft darlegen, dass er wesentlich mehr gefährdet ist, als die Allgemeinheit und das kann er vermutlich nicht, weil er auch jederzeit polizeiliche Unterstützung anfordern kann.

    Außerdem fehlt es wohl an sämtlichen Vorkenntnissen, wie ich glaube aus Deinem Beitrag entnehmen zu können, wenn selbst Du ihm das nicht zutraust.

    Mir ist nicht ein einziger Fall bekannt, dass einem Gerichtsvollzieher ein Waffenschein erteilt wurde. Aber das heißt ja nicht, das dies noch nicht vorgekommen ist.

    LG Andreas

    Und ein Kleiner Waffenschein bringt ihm auch nichts, da dann mit Sicherheit sein Dienstherr nicht einverstanden ist. Als Privatmann in seiner Freizeit ist das natürlich anders.

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

    Einmal editiert, zuletzt von Sparky (31. März 2010 um 01:35)

  • Zitat

    Original von Sparky
    Gib vielleicht einfach mal in die Suchfunktion die folgenden Begriffe ein: [...]SRS-Waffen[...]

    ich glaube, du bist der einzige, der hier diese Abkürzung benutzt.
    Hier reden alle von SSWs (Schreckschusswaffen)
    :ngrins:


    Aber es gab auch schon einen Arzt, der sich das Recht auf den Waffenschein erklagt hat!

    Das Gegenteil von 'gut gemacht' ist 'gut gemeint'.

  • Hy,

    ja, schäm. Ist aber auch hier schon aufgetaucht, aber ein Neuling kann damit natürlich nichts anfangen.

    Der Arzt hat es geschafft, weil er ja mit Betäubungsmitteln aller Art in seinem Koffer auch zu fragwürdiger Kundschaft muß. Und schließlich sind Ärzte ja auch schon tatsächlich überfallen worden.

    Bei einem Gerichtsvollzieher kann ich es mir aber irgendwie in unseren Landen nicht vorstellen. Die Behörde wird sehr schnell die Erforderlichkeit und Geeignetheit einer Schusswaffe in Abrede stellen.

    Wenn er nicht durch konkrete Beispiele eine Gefährdung, die über das allgemeine Maß hinausgeht beweisen kann, sehe ich hier fast keine Chance.

    LG Andreas :)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Zitat

    Original von zoul
    Nun die Frage: Ist es moralisch Vertretbar?
    .
    .
    .

    Wie seht ihr diese Situation?

    Ist es moralisch vertretbar, sich nicht mit den besten zur Verfuegung stehenden Mitteln wehren zu koennen und duerfen, wenn man sowohl berufsmaessig als auch privat Gefahren ausgesetzt ist?

    Er soll
    1) einen Antrag auf einen Waffenschein stellen
    2) einen ordentlichen Kurs in Verteidigungsschiessen besuchen
    3) sich erst danach eine Waffe aussuchen
    4) und dann recht viel damit ueben.

    Dummerweise ist 1) das notwendige Uebel in D aber wenn er als Gerichtsvollzieher nachweisbar einer erhoeten Gefahr ausgesetzt ist und es Drohungen gegen ihn und die Familie gegeben hat, sollte das kein Problem sein.

    Zitat

    Bei einem Gerichtsvollzieher kann ich es mir aber irgendwie in unseren Landen nicht vorstellen.


    Alles eine Frage der Kundschaft. Manche wollen gerne den Boten koepfen!

    Ihr Glück ist Trug und ihre Freiheit Schein:
    Ich bin ein Preuße, will ein Preuße sein!

  • Wer ist dein Vater? Judge Dredd?

    Zum Beispiel.. Für Angestellte unserer Stadt, namentlich des Außendienstes, der verstärkt Konfrontationen ausgesetzt ist (z.B. Ordnungsamt, Ausländeramt.. etc) besteht die Möglichkeit, über das handy Amtshilfe durch die Polizei anzufordern. Ferner absolviert man einen Selbstverteidigungskursus auf Stadtkosten und ist zudem mit einem sogenannten Tierabwehrspray ausgerüstet. Nach möglichen Konsequenzen, die aus der Anwendung resultieren, würde ich persönlich das Spray aber lieber im Schreibtisch lassen.
    Sollte es tatsächlich mal zu Handgreiflichkeiten kommen (was seltener vorkommt, als man denkt), empfehle ich dringend, einfach erstmal nen Sittich zu machen und auf die Polizei zu warten (die dann i. d. Regel auch erstaunlich schnell erscheint).

    Erst die Hose, dann die Schuhe..

  • ich nehme an der Vater will keine SSW sondern eine scharfe Waffe:

    Zitat:

    Mein Vater wünscht sich gerne eine Projektilwaffe zur Selbstverteidigung (und vermutlich auch bissel für sein Ego).

  • Zitat

    Original von zoul
    Mein Vater wünscht sich gerne eine Projektilwaffe zur Selbstverteidigung (und vermutlich auch bissel für sein Ego).

    Hätte ich auch gerne, aus den selben Gründen. Da aber weder Gerichtsvollzieher noch Schulhausmeister eine wesentlich stärkere Gefährdung haben wird das wohl nichts.
    Aber mal im Ernst :
    Ich finde es schon traurig das Du deinen Vater für ungeeignet hälst, warum ?

    Moralisch Vertretbar ? Ist es Moralisch vertretbar sein eigens Leben und das Leben seiner Angehörigen zu schützen ?
    Sicher!
    In einer Notwehrsituation schätze ich mein Leben und meine Unversehrheit immer höher eine wie die des Angreifers.
    Letzten Endes ist es doch so das der Angreifer die Wahl hat, der angegriffene aber nicht.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Wenn ein Gerichtsvollzieher dienstlich eine Waffe benötigt, wird sich die Behörde etwas einfallen lassen - wenn sie ebenfalls ihn für ungeeignet hält, auch.

    Also, wir wissen zu wenig darüber, und da wir den Daddy nicht kennen und selbst eine 100prozentige Ablehnung aus dem Forum auch nichts bewirken würde (damit der Threadstarter sagen kann "die im Forum sind auch alle dagegen, dass du eine Waffe kriegst"??) beenden wir das Rätselraten hier erst einmal.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...