Beiträge von Spundekäs

    Ich bin der Meinung, dass man - außer der Uzi (MP2) - alle Waffen unter-/ teilgeladen führen kann, ohne dass etwas passiert.

    Die paar Jäger, die sich jedes Jahr beim Auf- oder Absteigen des Hochsitzes erschießen, haben die Waffen sicherlich fertig geladen.
    Higegen: Erklär mal der angehenden Wutz bei der Nachsuche, dass Du wegen der UVV noch einen Moment brauchst, die Waffe wieder zu laden. :P

    Schönes Zitat, Tearchen. Aber das beantwortet die Frage nicht. Die gute "Pump-Action" mit Gewehrhinterschaft darf man ja immer noch (auf gelb?) besitzen und dürfte sie auch bei Trap und Skeet einsetzen. Macht nur keiner, weil eine Bockflinte besser geeignet ist, um zwei schnelle Schüsse hintereinander abgeben zu können, ohne noch mal "ritsch-ratsch" umgreifen zu müssen.

    Dort steht was von 18 x über das Jahr verteilt - und zwar mit erstattungspflichtigen Waffen.

    Ach - die Behörde muss die Kosten für den Kauf der Waffe erstatten?
    :P

    (ich nehme an, Du meintest "erlaubnispflichtig") ;)


    So ist es. Motorradfahren ist bei weitem teurer.

    Rauchen auch. Jeden Tag eine Schachtel à 5 EUR * 365 Tage/ a => 1.825 EUR/ a

    Stimmt! Ich habe die Bilder auch nur durch Zufall gesehen (meist wird sowas von 0815-Bildern bekloppter Rednecks verdrängt).

    Klasse Arbeit! Schöne Teile!!! :thumbsup:

    Bin sonst kein Zwillen-Schütze, aber angesichts dieser edlen Hölzer... da könnte ich es mir doch noch mal überlegen. :love:

    Erst dachte ich auch "toll, da steht mal einer zu dieser an sich schon verhassten Freizeitbeschäftigung", aber ich wette, dass er für ein paar Wählerstimmen mehr oder bei größeren Querelen mit der Partei ob der Zugeörigkeit zum Verein diesem Hobby recht schnell den Rücken kehren würde. Der Mann ist Politiker ....

    :n12:

    Er hat ja nichts zu verlieren. Biertrinken geht halt auch ohne WBK. :n23:

    Es scheint mittlerweile mehr um sich zu greifen, dass eine Hausdurchsuchung auf "Verdacht" gerne mal durchgeführt wird.
    Sehenswert dazu immer noch der Vortrag des Anwalts bei der Tagung des Chaos Computer Clubs (?):

    http://www.youtube.com/watch?v=sN5ko9Y83I4

    Wer seinem Ex ans Bein pinkeln will, behauptet einfach was von Waffen, Kinderpornos oder hinterzogenen Steuern.... und schon wird die Bude auf den Kopf gestellt.
    Auch wenn es sich nachher als Luftnummer erweist - den Nachbarn wird nicht entgangen sein, dass da ein Dutzend Polizisten ein und aus gingen, dass Sachen abtransportiert wurden.
    "Da wird doch wohl was dran sein!" (in dem irrigen Glauben "die durchsuchen ja nicht so mir nichts dir nichts eine Wohnung!").

    Es geht dann doch schneller als man denkt.

    Und im dümmsten Falle finden die dann auch noch was.
    So geschehen bei einem Schützenkollegen. Da auch die Frau was gefaselt von illegalen Waffen.
    Und zack! gab es auch eine Hausdurchsuchung.
    Man fand nicht viel, aber das bisschen reichte, um u. a. die waffenrechtliche Zuverlässigkeit abzusprechen.

    Eine falsche Patrone (z.B. eine Platzpatrone fürs G3/G36 noch vom Bund) ohne passende WBK/ ohne MES;
    ein altes Fallmesser oder Butterfly,... und schon wars das mit WBK & Co.

    Das wünsche ich keinem ! Also: schön sauber bleiben und keine Beanstandungspunkte liefern!

    Zitat

    Er hat ein Gebäude ähnlich einer Scheune wo eine Wohnung ausgebaut ist.
    Den Rest vermietet er als Lagerplatz für diverse Mieter.

    VARIANTE A:
    Wie groß ist das Gelände? Wie groß ist das Objekt?
    Ein halbes Dutzend Halogen-Scheinwerfer, dazu noch eine einfache Sirene, da lässt sich für 100-200 EUR schon etwas installieren (und wenn nur temporär), das Eindruck macht.
    Dazu noch „Gefechtsfeldbeleuchtung“ mit dem EmGe64 Stakkato oder einer anderen Waffe mit halbautomatischen Abschussbecher (z.B. LeSiMat oder RotoStar) – da kann man schon was zaubern! Auch ein paar verdrahtete Böller im Gebüsch, die per Knopfdruck gezündet werden, vermitteln den Eindringlingen das Gefühl, sie befänden sich mitten im Kriegsgebiet.

    Zudem – wenn es sich um Deinen Nachbarn handelt – könntest DU ja – nach seinem Anruf „Sie sind wieder da!“ mit der HiFi-Anlage und den Boxen am Fenster die herannahende Polizei mimen. ;)

    Man könnte den Kerlen also schon einen gehörigen Schrecken einjagen, ohne dass man sich selbst gefährdet, andere verletzt oder in rechtliche Schwierigkeiten bringt.


    VARIANTE B:
    Der Hund. Wurde ja schon mehrfach genannt. Nur ist so ein Hund nicht von heute auf morgen verfügbar und kann und sollte! auch nicht morgen zurück gegeben werden.


    VARIANTE C:
    (sofern man Freunde/ zuverlässige Nachbarn hat) Einen Rundruf als Telefonkette starten. Wenn da plötzlich ein Dutzend griesgrämiger Nachbarn im Schlafrock mit Fackeln und Mistgabeln auftaucht, gehen die Jungs vermutlich auch stiften.


    VARIANTE D: Den Schrott entsorgen.

    Version D.1
    Den Schrott selber entsorgen, bzw. entsorgen lassen -> kostet natürlich auch Geld, aber eventuell günstiger, als das Sicherheitspaket mit voll vergitterten Türen und Fenstern, Bewegungsmeldern und Flutlichtanlage.

    Version D.2:
    Den Typen das Zeug aufs Auge drücken. Draußen (vor dem Gebäude) aufstellen –Witterungseinflüsse ignorieren – und sagen, die sollen sich nehmen, was sie davon haben wollen, den Rest holt nächste Woche der Sperrmüll.

    Allerdings würde ich mir die Sachen doch noch mal genauer anschauen, ob da nicht Drogen, Waffe, o.ä. versteckt sind. Wegen wertlosem Zeug schickt man keine Schläger vorbei.


    Alles andere (Baseballschläger, Fallgruben, E-Zäune, usw.) halte ich für gefährlichen Unsinn.

    Vom Gewaltmonopol des Staates wird immer dann gerne geredet, wenn der Eindruck entsteht, der Mob (also der kleine, unscheinbare Bürger) könne sich selber wehren.

    Und in den Augen so mancher COPs scheint die Sache mit dem Gewaltmonopol immer noch über dem Grundsatz "Alle Gewalt geht vom Volke aus." zu stehen.
    Denn mit der "Gewalt vom Volke" sehen einige Uniformträger wohl marodierende Banden, Messerstecher, Amokläufer und Bürgerwehren vor dem geistigen Auge aufmarschieren.
    Und dazu werden gerne auch die Waffenträger gezählt. Ganz gleich, ob sie nur Luftgewehre besitzen, um damit auf Kreis- und Landesebene Löcher zu stanzen; dicke .44er oder unsinnige SRS-Waffen (samt KWS).

    Doch dabei ist der Grundsatz nicht einmal richtig zitiert. Denn komplett heißt es:
    §20 GG, Abs. 2 "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus."
    Staatsgewalt! und nicht einfach nur Gewalt (z.B. gegen Frauen, Fans vom anderen Fußballclub), sondern eben die Macht über den Staat in Form von Wahlen.

    Hingegen ist - wie schon von Rancon angedeute - mit dem Gewaltmonopol u. a. die Gerichtsbarkeit gemeint.
    Man darf also nicht den Ladendieb draußen an der Straßenlaterne anbinden und anprangern; dem Vergewaltiger die Eier abschneiden, usw.

    vor allem hätte er eigentlich gleich zu Beginn klarstellen müssen, auf welche Personen oder Personengruppen sich diese Einschätzungen beziehen. Sehr undifferenziert das Ganze. Wenn er jetzt von der in regelmässigen Abständen durch Gewaltdelikte auffallenden Kundschaft ausgeht, mit der er täglich zu tun hat, dann kann ich manches nachvollziehen, vieles aber auch nicht.

    Da wird aber meist kein Unterschied gemacht.
    Meld Dich mal bei COPZONE an (oder frag einfach mal einen Polizisten auf offener Straße) welches Verteidigungsmittel er Dir empfehlen würde.
    Ganz gleich, ob Du wie der schlimmste Rocker aussieht oder wie Pater Brown - man wird es auf das Enschiedenste ablegen und damit begründen, dass sich die Gewaltspirale damit nur hochschraube,
    man den Täter zusätzlich provozieren würde, und, und, und....


    "Gehn sie lieber ohne Waffe aus dem Haus!" sagt sich ganz leicht, wenn man den Ballermann am Gürtel trägt. X(

    Hier ist das Video von der ZDF-Sendung frontal21, wo zum Stichwort Notwehr/ Zivilcourage einige "Fehlurteile" gezeigt wurden, u.a. der Fall Sven G.:

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    Ungeheuerlich! 8|

    Das BGH hat das Urteil zwar abgemildert, aber dennoch hat das eigentliche Opfer 20 Monate (entgegen des Notwehr-Gesetzes) abgesessen und dem armen, armen.... WIXXXER!!! auch noch 12.500 EUR gezahlt und sich entschuldigt.
    :cursing: .

    Ich hätte - auch wenn ich dafür noch ein-zwei Monate länger bekommen hätte - sowohl dem Serben, als auch dem Richter den Stinkefinger gezeigt!
    :evil:

    Bei Angriff (nicht verwechseln mit Drohen!)mit Messer sehe ich allerdings mein Recht mindestens uneingeschränkt bis der Gegner Kampfunfähig ist.Ich muss mich eben nicht erst Anstechen lassen bis ich mich erfolgversprechend Verteidigen darf.

    Die Notwehr bezeiht sich nicht nur auf einen tätlichen Angriff, z.B. wenn derjenige gerade ausholt, um dir eine zu verpassen, sondern allgemein auf einen rechtswidrigen Angriff und als solchen würde ich die Forderung „GELD HER!“ in Verbindung mit einer Waffe schon werten.

    Zitat

    §227 BGB
    Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden,


    Zitat

    Ich pfeffere mein Gegenüber mit der SSW in Notwehr Aufgrund einer Messerattacke.
    Der Stürzt,da er er ja nichts mehr sieht,Unglücklich auf den Boden,schlägt mit dem Kopf an den
    Bordstein und bleibt bewusstlos liegen.Die Kopfverletzung ist schwerwiegender als die Schussverletzung durch meine Notwehr.

    Jetzt kommt es darauf an, was Du für eine Vorgeschichte hast und an welchen Richter Du gerätst. Im o.g. Fall von Sven G., der eine blütenweiße Weste hatte, hieß das – obwohl die Notwehr (eigentlich) gerechtfertigt war – trotzdem Knast.
    In einem anderen Fall, dem sogenannten Koma-Schläger von Köln sah die Sachlage für den Richter offenbar ganz anders aus. Obwohl der Täter eine lange Liste an Straftaten und Vergehen schon auf dem Buckel hatte und er sein Opfer aus reinem Spaß an der Freud angegriffen hatte und dieser ins Koma fiel und seitdem beeinträchtigt ist, gab es für den Schläger zunächst nur eine Bewährungsstrafe. Ein Bisschen „Du, Du, Du!“ und ein nettes Anti-Aggressions-Training.
    KSTA.de/ Bewährungsstrafe für Erdinc S.

    So kann es gehen!
    Zur falschen Zeit am falschen Ort und danach beim falschen Richter vor Gericht. Da hat man dann gelitten. :(

    Recht haben und Recht kriegen ist manchmal zweierlei.

    Eigentlich ist Notwehr sehr großzügig gestaltet. Es gibt allerdings einige Gerichte, die es streng auslegen, und dann sind das die Fälle, die uns zu Ohren kommen.
    Von den Fällen, in denen die Notwehr ohne Probleme bejaht wurde (meist schon von der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren), erfährt man ja meist nicht.

    Wie der Fall vom Informatikstudenten aus München:

    Zitat

    So geriet auch der Student Sven G. völlig überraschend und ungewollt in eine Notwehrlage und musste dafür sogar ins Gefängnis:

    14. März 2008. München gegen 21 Uhr 30. Der Informatikstudent Sven G. ist mit einem Freund unterwegs. Ihr Pech: Eine Gruppe von jungen Männern wird wegen eines Streits aus einem Jugendzentrum rausgeschmissen. Randalierend ziehen sie weiter, treffen an einer Kreuzung auf Sven G. und seinen Freund. Den schlägt einer der Randalierer nieder. Danach greift er auch Sven G. an. Der wehrt sich. Mit einem Schmuckmesser, das er um den Hals trägt, sticht er zu. Der Angreifer sinkt schwer verletzt zu Boden. Sven G. wird deswegen vom Münchner Schwurgericht zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt - seine Tat wurde als versuchter Totschlag gewertet.

    Quelle: http://www.3sat.de/page/?source=/vivo/149146/index.html

    Was bitte ist Notwehrüberschreitung?


    Aus WIKIPEDIA:

    Zitat

    Überschreitet der Verteidiger das Maß der Notwehr, mithin die Erforderlichkeit seiner Abwehrhandlung, so liegt ein intensiver Notwehrexzess vor. Der Verteidiger handelt in diesem Fall rechtswidrig, kann aber dennoch straflos bleiben, wenn er aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken handelte.
    Ein extensiver Notwehrexzess ist eine qualitative Überschreitung der Notwehr, so dass die Notwehrvoraussetzungen bereits nicht vorliegen und der Täter voll haftet, etwa Exzess in der Wahl der Mittel (Erforderlichkeit) oder die Verteidigung weiterer, aber nicht notwehrgeschützter Rechtsgüter oder die zeitlich nicht gebotene Verteidigung (Rechtzeitigkeit).


    Der Fall, des intensiven Notwehrexesses liegt vor, wenn man beispielsweise dem Gegner noch weiterhin eins auf die Glocke gibt, obwohl der schon abgelassen hat. Oder wenn man das ganze Magazin entlädt, obwohl der Gegner schon nach den ersten Schüssen in die Knie ging.
    Extensiv ist es wohl eher, wenn man vermutet, dass man angegriffen/ überfallen werden könnte und schon vorab den vermeintlichen Gegner bearbeitet (ganz sicher bin ich mir beim letzten Punkt „extensiv“ jedoch nicht).

    Es hätte auch anders ablaufen können:

    VARIANTE 1)
    Hätte der Geschäftsführer seine SSW gezogen, hätten die Täter doch gleich ihre echten Knarren herausgeholt und ihn erschossen.

    VARIANTE 2)
    Er hätte seine SSW gezogen, die Täter hätten von ihm abgelasse, aber ein besorger Bürger hätte wegen der Knarre die Cops gerufen, die den GF gleich in den nächsten Pferdehaufen gedippt hätten (weil sie "göttlich" sind).

    VARIANTE 3)
    (nach dem die Täter gefasst wurden) Die Täter erstatten Anzeige wegen Begrohung mit einer Schusswaffe und bekommen Recht zugesprochen (der GF verliert Wumme und KWS und muss noch Strafe zahlen).

    Das Ganze ist schief gelaufen, weil dort Einsatzkräfte der Einsatzhundertschaften eingesetzt werden, die überhaupt keine praktische Erfahrung in solchen Dingen haben. Man muss wissen, dass das die Einsatzbeamten in Einsatzhundertschaften noch kaum praktische Erfahrung haben. Die werden auch nur für Absperr- und Kontrollmaßnahmen eingesetzt.

    ...und die bilden sich nach Dienstschluss bei COPZONE weiter... :P


    Die Drohung der Staatsanwaltschaft finde ich allerdings auch unerhört. Das ist schon beinahe Erpressung!

    und so sieht das dann an der Front aus:

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    :D*lol*:otfl::laugh: