Ich bin ja ziemlich erstaunt das ausgerechnet nach §51 und §52 nach einer illegalen Beschlagnahme freier Waffen (wieso läßt man in seine Wohnung einen Unbekannten ein und wieso beschlagnahmt der "Polizist" einfach?) eine "Anklageschrift" kam.
Denn §51 und §52 sind Strafvorschriften die sich auf Verstöße aufbauen die vor (unter) ihnen liegen.
Wenn er angeblich gegen §51 und $52 des WG gehandelt hat dann hat er doch alles richtig gemacht!
Wenn er wegen mutmaßlicher Erfüllung §51 und §52 angeklagt wäre dann wär das was anderes.
Irgend etwas scheint an dieser Geschichte nicht zu stimmen! An solche Willkür von Juris und Exek habe ich echt meine Zweifel! Dagegen kann man aber mit aller Härte des Gesetzes (inkl. GG) angehen.
Anzeige gegen den "Polizist", gegen den Staatsanwalt (denn der beantragt einen DB bei einem Richter), gegen die Richterin und vor allem gegen Unbekannt (erst die Ermittlungen können vielleicht beweisen das die EX und die EXEX dahinterstanden)
Also auf und keine Mühen gescheut wenn die Darstellung des Sachverhalts so passt! Die "Rechtsstaatlichkeit" ist kein Privileg der "Nichtwaffenbesitzer" und "Waffengegner"!
PS: Satirisch treffender Beitrag in der Caliber April 2011 Seite 48!