Beschlagnahme 2er an der Wand hängenden Luftgewehre, wohl kaum legal ...

Es gibt 38 Antworten in diesem Thema, welches 5.440 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. März 2011 um 05:34) ist von Ulrich Eichstädt.

  • Ich bin ja ziemlich erstaunt das ausgerechnet nach §51 und §52 nach einer illegalen Beschlagnahme freier Waffen (wieso läßt man in seine Wohnung einen Unbekannten ein und wieso beschlagnahmt der "Polizist" einfach?) eine "Anklageschrift" kam.

    Denn §51 und §52 sind Strafvorschriften die sich auf Verstöße aufbauen die vor (unter) ihnen liegen.

    Wenn er angeblich gegen §51 und $52 des WG gehandelt hat dann hat er doch alles richtig gemacht! :P

    Wenn er wegen mutmaßlicher Erfüllung §51 und §52 angeklagt wäre dann wär das was anderes. ;(

    Irgend etwas scheint an dieser Geschichte nicht zu stimmen! An solche Willkür von Juris und Exek habe ich echt meine Zweifel! Dagegen kann man aber mit aller Härte des Gesetzes (inkl. GG) angehen.

    Anzeige gegen den "Polizist", gegen den Staatsanwalt (denn der beantragt einen DB bei einem Richter), gegen die Richterin und vor allem gegen Unbekannt (erst die Ermittlungen können vielleicht beweisen das die EX und die EXEX dahinterstanden)

    Also auf und keine Mühen gescheut wenn die Darstellung des Sachverhalts so passt! Die "Rechtsstaatlichkeit" ist kein Privileg der "Nichtwaffenbesitzer" und "Waffengegner"!

    PS: Satirisch treffender Beitrag in der Caliber April 2011 Seite 48! :thumbsup:

  • Naja,wenn die netten Beamten Samstagsmorgens um kurz nach 6 an die Tuer kloppen,und man dann in unterhose in n halbes Dutzend Muendungen schaut,vergisst mann erstmal alle Paragraphen....dann ist man nur schockiert,wie einem die Huette zerfleddert wird,kommt garnicht erst zum denken,und schwups,wird alles einkassiert,bevor man ueberhaupt wach ist.....

    Wenn der STAAT seinen Bürgern die Waffen nimmt,bedeutet das nur,das er Angst vor der Demokratie hat!

  • Rechtlich wird er gegen die Untersuchung nichts mehr machen können. Sie wurde ja schon durchgeführt und war ja auch richterlich genehmigt. Sollte bei der Untersuchung/Durchsuchung persönliches Eigentum von seiten der Ermittlungsbeamten beschädigt worden sein, hat dein Bekannter auf Schadenersatz Anspruch.

    Die Wohnung wurde komplett auf den Kopf gestellt, alles was in Schubladen und Schränken war, Werkzeug oder Unterwäsche wurde auf´s Sofa oder auf
    den Tisch, bzw. Boden geworfen. Sogar alle Strümpfe wurden einzeln auseinander klabüsert.

    Ein unvorstellbares Chaos, haben gerade telefoniert, er räumt immer noch auf.
    Langsam kommt Licht in die Sache, es geht sich um das Sorgerecht für den gemeinsamen Sohn ...
    Er hat schon die nächste Anzeige, wegen Vergewaltigung!

    Der befreundete Polizist war bei der Beschlagnahme in Zivil dabei, obwohl SchuPo. ~~~
    Diese Gewaltschutzsache war erst kurz vorher, ohne sein Wissen von einer Familien-Richterin auf Aussage der Ex erlassen worden. Einfach so!
    Jetzt hat er mit der Richterin gesprochen im Beisein von ihr, das ist jetzt wieder aufgehoben.

    Ein Teil der Arbeitskollegen "schneidet" ihn schon jetzt, könnte ja was dran sein!
    Vorfälle gab es zwei! - Einmal wegen Ruhestörung nach 22:00 Uhr lauter Streit und Musik. (Sie keifte, er drehte das Radio laut!) Polizei kam/ging wieder!
    Sie zeigte ihn an, er hätte sie geschlagen, da sie keinerlei Verletzungen aufwies, wurde die Anzeige auf Anraten einer Familien-Richterin zurück gezogen.
    Vorstrafen keine!

    Mann, oh Mann da wird ein Süppchen gekocht ... vom Feinsten!
    Aber im Grunde geht es sich nur um die Frage, darf ein Polizist privat, einfach nach Gutdünken Luftgewehre beschlagnahmen? Ich sage NEIN!

    Die Polizei hatte ihn nach der Beschlagnahme angerufen, er solle zur Wache kommen. Er ging nicht hin, sondern informierte seinen Anwalt.
    Daraufhin hat der RA ja monatelang die Akten bei der Polizei, ohne Erfolg angefordert.
    Jetzt teilte die Polizei ihm mit, die Akten lägen bei der Staatsanwaltschaft, also wieder angefordert bei Denen, Resultat dto. - 0 Reaktion!

    Also es liegt immer noch keine Begründung/ Anzeige eines Staatsanwaltes vor, absolut NIX!

    Nur dieser eine Durchsuchungsbeschluss von einer Richterin, wie bekannt! - Aufgrund einer "Zeugenaussage" :klo: , daß darf nicht wahr sein. *kopfschüttel*

    Gruß!

  • Ach,
    wir sind in Deutschland wo alle Waffen für Behörden böse sind..das muss du doch langsam bemerkt haben. Vor vielen vielen Jahren hatte ich auch nur weil ein Nachbar sagte das ich ein Waffenlager habe eine Hausdurchsuchung...solch eine Aussage reicht immer für eine HD vom Richter.. und es werden alle Gegenstände die nach Waffe aussehen beschlagnahmt, ob man will oder nicht. Gegen machen kann man da gar nichts... man ist als Waffenbesitzer immer der gearschte, man sollte niemals jemanden im Freundeskreis anvertrauen das man solch ein Hobby hat... denn wenn man Stress mit dem hat kommen die ganz schnell auf solche Ideen und die Polizei zu rufen! Beschwerde einreichen oder Polizisten anzeigen bringt dir nicht viel ausser noch mehr Feinde und aufsehen.

    Gruß, David

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • Hi, :)

    wie gesagt, die Beurteilung oder eine Wertung werde ich sicher nicht treffen. Geht so auf Distanz gar nicht.

    Nur zwei Sachen noch, weil die gefragt wurden:

    Wenn der befreundete Polizist in Zivilkleidung dabei war, muss das nicht heissen, dass er nicht im Dienst war. Auch der normale Streifendienst führt Einsätze in Zivil durch. Aber hier gehe ich wohl eher davon aus, dass er eher als Freund zum Schutz der Ex dabei war.

    Wenn man sich jetzt die Vorgeschichte mal visualisiert, und er davon ausgeht, dass die Äußerungen seiner Bekannten glaubhaft sind, sieht er erst mal zwei Gewehre. Und irgend etwas ging ja dem Ganzen voraus. Rechtlich hat der dann die Möglichkeit sich in den Dienst zu versetzen, wenn er den Verdacht einer Straftat hat. Ob und was mit den Waffen ist, kann er mitunter gar nicht vor Ort abklären. Weiss doch keiner, was die Ex behauptet hat.

    Da er ja eher privat als Schutz dabei war, hatte er auch keinen Beschlagnahmeblock. Deshalb meldete sich die Polizei und wollte ihm die Beschlagnahmebescheinigung aushändigen. Da ging er ja nicht hin.

    Und jetzt noch kurz was zum Rechtsanwalt. Das kommt mir sehr komisch vor. Ein Rechtsanwalt weiss doch, dass bei derartigen Sachen Akteneinsicht immer über die Staatsanwaltschaft läuft. Solche Vorfälle liegen nach spätestens drei Tagen dort. Dort kann er natürlich auch jederzeit persönlich mit Mandantenvollmacht vorbeigehen und Akteneinsicht verlangen.

    Da fragt er doch nicht bei der Polizei an, während er weiss, das die Staatsanwaltschaft Herrin des Ermittlungsverfahrens ist. Dies ist oft der bessere Weg. Über Anschreiben angefordert, kann das sehr lange gehen. Ebenso hätte er, wie sich die Sache entwickelt hat, auch durchaus seinen Mandanten darüber unterrichten können, das bei solchen Ermittlungsverfahren immer mit einer Durchsuchung zu rechnen ist. Letztendlich wissen wir aber auch hier zu wenig.

    Und noch mal: Wer ungerechtfertigt Opfer einer Hausdurchsuchung wurde, dann sofort mit allen rechtlichen Möglichkeiten dagegen angehen. Ebenso, wenn bei einer Hausdurchsuchung etwas beschädigt wurde. Dafür existieren Versicherungen und die Schäden werden dann auch, ohne irgendwelchen langen Klagen dagegen, sofort entschädigt.

    LG Andreas :)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • [quote='Sparky','index.php?page=Thread&postID=1060651050#post1060651050']Hi,

    wie gesagt, die Beurteilung oder eine Wertung werde ich sicher nicht treffen. Geht so auf Distanz gar nicht.[/quote

    Kannst Du nicht, sollst Du auch garnicht, allerdings scheint mir Du hast die Terminologie der Abfolge etwas durcheinander gebracht,
    so daß Du Ursache mit Wirkung verwechselst.
    Lese meine Posts noch mal chronologisch durch ... ansonsten mache ich mal eine tabellarische Kurzaufstellung, daraus ergibt sich schon, daß da nichts passt.
    "Waffen", sind da sekundär, im Grunde unwichtig!
    Da ist nur was vorgeschoben um den Ex-Mann zu vernichten und das alleinige Sorgerecht zu bekommen.

    Die ExEx kenne ich noch, die Ex, die den Trouble jetzt macht allerdings nicht. Jetzt haben die zwei Weiber einen Schulterschluss, gegen Ihn.
    Der "Böse" hat auch schon längst wieder ´ne Neue, die kennt den Zirkus, hält sich aber zurück, damit das Kind nix mitkriegt, wenn es auf Besuch kommt.
    Der Kleine hat schon gesagt:"Papa muß in´s Gefängnis"!

    Für mich ist das offensichtlich!
    Der Leidtragende ist das Kind, wie immer!

    Gruß!

  • Sagen wir's mal so: für ein an die Wand gehängtes Baikal und ein weiteres rostendes LG war die Beschlagnahmung vielleicht der Ausweg in eine bessere Zukunft. Da paßt man drauf auf, da kümmern sich Leute drum, wieviel Energie sie abgeben usw.... (Sarkasmus aus). Das kann (hätten ja umgebaut sein können) niemand auf einen Blick an die Wand beurteilen. Insofern stimmt die Thread-Überschrift nicht, weil auch der Threadstarter das im Nachhinein nicht beurteilen kann.

    Wenn der Rechtsanwalt den richtigen Weg gegangen wäre (da gebe ich Sparky recht), wäre es vielleicht(!) etwas schneller gegangen. Aber gegen glaubwürdig rübergebrachte Anschuldigungen von der Ex ist man(n) zunächst machtlos, das ist leider heute so, siehe Kachelmann (wobei ich nicht sagen will, dass er unschuldig wäre, weiß auch ich nicht).

    Wir haben nur regelmäßig solche Fallschilderungen hier vom Kumpel eines Neffen der Nachbarin, wo die Threadstarter trotz allen guten Willens natürlich nicht alle Details der Vorgeschichten kennen können. Vielleicht war der Kumpel ein Typ, der einen Schlag dann und wann für ein Zeichen der Zuneigung hält, wer weiß das von uns? Und sagen wird er das jetzt natürlich auch nicht. Also, kurz gesagt: wenn der Anwalt seinen Job kennt, kommt er auch rasch an weitere Infos. Und gegen die Rufschädigung ist schon jetzt nichts mehr zu machen, das ist leider ebenfalls so.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Wir haben nur regelmäßig solche Fallschilderungen hier vom Kumpel eines Neffen der Nachbarin


    Okay, hast recht, hätte es gar nicht posten sollen! - Wollte auch nur mal die Meinung unserer §§ Experten §§ hören, die hier immer so wüst mit den Dingern ´rumschmeissen. :D
    Da war wohl "Hängen im Schacht*, da kam nix! - Also die Begründung §§ 51 und 52 WG passt ja nun gar nicht.

    Und gegen die Rufschädigung ist schon jetzt nichts mehr zu machen, das ist leider ebenfalls so.


    Und siehste, genau DAS empfinde ich als die echte Katastrophe, man baut über 40 oder 50 Jahre einen guten Ruf auf, hat einen tadellosen Leumund und in 40 oder 50 Sekunden bist Du als (vermeintlich) Krimineller bloßgestellt.
    Für mich ist schon jetzt klar, das ganze wird ausgehen wie das "Hornberger Schiessen"!
    Das wird eingestellt, der kriegt seine Luftgewehrchen mehr oder weniger ramponiert zurück (eher mehr!) und das war´s.

    Aber etwas wird immer hängen bleiben, getreu dem Motto: "Ein Körnchen Wahrheit ist immer drin"! - Auch wenn es nicht stimmt.

    Gruß!

  • Hallo Mountain, :)

    brauchst Dir nicht noch extra Mühe machen. Und für den Fall, dass dieses nicht deutlich genug zum Ausdruck kam: Natürlich kann das auch eine Racheaktion von Ex und ExEx sein. Leider scheint heute ja alles möglich und plötzlich hängt man in etwas drin, mit dem man gar nichts zu tun hat.

    Wir wissen es halt nicht. Nur darauf wollte ich hinaus. Aber wenn es dann "supersachkompetent" wird und auf ein Terror- und Mordsystem durch unsere Polizei hinausläuft, wie Iwan der Schreckliche geschrieben hat, dann entzieht das doch jeder vernünftigen Diskussion sofort die Grundlage.

    Wenn Du das möchtest, kann ich Dir in einer PN auch die rechtliche Wertung, insbesondere über die Vorgehensweise gem. der StPO, aufschlüsseln. Aber solange mir nicht der komplette Vorgang vorliegt, wäre auch das nur Spekulation.

    Wie gesagt, ich wollte niemand in Schutz nehmen, aber auch mal auf einen Blick aus einer anderen Perspektive hinweisen.

    LG Andreas :)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Ich will nur für den Rest meines Posts feststellen das ich absolut pro freie Waffen bin und eine generelle Bevormundung eines volljährigen deutschen Bürgers für absolut überflüssig halte.

    Ich kenne die beteiligten Personen nicht, erlaube mir aber folgende Beurteilungen: Verantwortungsvolle Menschen hängen sich nicht irgendwelche Luftgewehre an die Wand. Der Grund ist der erste Post in diesem Thread. In einen Kleiderschrank stellen, im Keller einschliessen, aber nicht an die Wand hängen. Man muss sich ja nicht dafür schämen, aber damit prahlen muss ja wohl auch nicht sein.

    Wenn dann nur die Hälfte von dem Heckmeck so stimmt, muss ich mich zweitens fragen, was ist das den für eine Frau? Mir schwebt da gleich wieder HartzIV/Turnhose/fettige Haare vor. Wenn jemand (männlich/weiblich egal) eine Vergewaltigung oder häusliche Gewalt fälschlich anzeigt und/oder als Druckmittel benutzt: Für mich ein wertloses Stück Sch... Es gibt genug Opfer die wirklich unter so etwas leiden müssen, dann muss ihr Leid nicht für andere zwielichtige Aktionen zweckentfremdet werden.

    Und wenn dann noch die ExEx und die gemeinsamen Kinder dazu kommen, Mahlzeit. Ohne jemand abwerten zu wollen, aber vielleicht sollte der Gute in nächster Zeit mal Abstand nehmen von solchen geistigen Tieffliegern.

  • Möchte mal noch was gerade rücken in eigener Angelegenheit.
    Mein obiger Post ist sicherlich emotional geschrieben bis zur Unsachlichkeit.
    Es ist nur so, das bei diesem Thema bei mir Erinnerungen hochkommen wie saures Aufstoßen nach zuviel saufen.
    Und stellt euch mal vor, ich habe dazu sogar nen Grund, habe sehr unter unter einem Justizfehlgriff gelitten , kanns auch nicht vergessen ,
    muß aber wohl oder übel damit leben.
    Solche Empfindungen kann evtl nur jemand nachvollziehen, der schon in ähnlicher Situation war.
    Ich wünsche es niemand .

    Werde das gröbste aus betreffendem Post rauseditieren um weireren Interpretationen entgegenzuwirken, es ist ja auch letztendlich nur mein Bier.

    Gruß
    iwan

  • Ich kenne die beteiligten Personen nicht

    Das ist richtig!

    erlaube mir aber folgende Beurteilungen: Verantwortungsvolle Menschen hängen sich nicht irgendwelche Luftgewehre an die Wand.

    Aha, im Umkehrschluß sind alle verantwortungslos, die sich in einem Erwachsenen-Haushalt ein LG an die Wand hängen. - Vor 1972 hatte ich ein ganzes Zimmer voll mit Waffen, die waren alle scharf und hingen, bzw. standen an der Wand. Da hat sich kein Mensch drüber aufgeregt! - Und passiert ist NIX!
    War alles vollkommen legal, nach dem RWG v.1938 eines ungenannten Diktators, sogar der war noch liberaler, erstaunlich!

    aber damit prahlen muss ja wohl auch nicht sein.

    Was, bitte sehr hat das mit PRAHLEN zu tun? Eine ömmelige BAIKAL mit ZF und ein verrostetes uraltes LG? Das hat was mit DEKO zu tun und sich wohl fühlen in den eigenen 4 Wänden, mehr nicht.

    was ist das den für eine Frau? Mir schwebt da gleich wieder HartzIV/Turnhose/fettige Haare vor.


    Wo, nimmst Du deine geistigen Ergüsse her ...? - Total daneben, mehr sage ich dazu nicht!
    (Nach Deiner Weltanschauung hat´s Kachelmann auch nur mit Hartz IV Empfängerinnen getrieben, muß ja!)

    Wenn jemand eine Vergewaltigung oder häusliche Gewalt fälschlich anzeigt und/oder als Druckmittel benutzt: Für mich ein wertloses Stück Sch...

    Da sind wir ausnahmsweise mal EINER Meinung.

    vielleicht sollte der Gute in nächster Zeit mal Abstand nehmen von solchen geistigen Tieffliegern


    Kaum möglich, wenn man ein gemeinsames Kind hat!

    Augenscheinlich warst Du noch nie verheiratet und Kinder hast Du ebenfalls keine, daß sagt mir, Du hast von diesen Dingen sehr wenig Ahnung, davon allerdings sehr viel.

    Dem Schreibstil nach schätze ich Dich mal auf 20/21 Jahre höchstens.

    Gruß!

    NB:
    Es gibt auch Leute die unverschuldet in die Hartz IV-Falle gerieten.
    Nicht so abwertend sein!

  • mounten gun :thumbsup:

    das glaub ich dir auf anhieb

    hatte selber schon 2x das vergnügen von den "staatlichen" stellen

    kamen auf einen racheakt meiner EX mit drei autos (vollbesetzt)

    und einer neutralen person als zeugin von der gemeinde

    mit einem kripo fotograf metalldedektoren und

    wühlten im haus i´m schuppen in meinem eingezäunten waldgrundstück mit dem

    ergebnis NIX zu finden

    alleine schon eine auf verdacht ausgesprochene anzeige zieht diese leute an wie die motten

    eines muß ich aber sagen sie waren SEHR SEHR nett egal was man darunter versteht

    das ist demokratie in vollendung

    wadlbeisser

    eremit einsiedler waldschrat ;)

  • Dem Schreibstil nach schätze ich Dich mal auf 20/21 Jahre höchstens.


    Weit gefehlt. Ich würde eher meinen, du urteilst vorschnell. Ich habe meine Meinung dazu geschrieben, akzeptiere sie oder nicht.
    Du bist also der Meinung, eine Frau die ihren Freund/Lebensgefährten/Mann wegen nicht begangener Vergewaltigung/häuslicher Gewalt und illegalem Waffenbesitz anzeigt, sei kein geistiger Tiefflieger?

    Du kannst dir von mir aus deine Waffen an die Decke nageln. Das tut mir keinen Abbruch. Macht nur besonders guten Eindruck bei den Herren in Grün. Vorallem, wenn wie du geschrieben hast, auch noch gemeinsame Kinder vorhanden sind. Das hat, wie ich eingangs schon geschrieben habe, nichts mit falscher Scham zu tun. Man muss ja kein Freund des Systems sein, man kann sich damit aber arrangieren. Oder auswandern und das Gejammer darüber lassen.

    Ich finde halt die hier geschilderten Vorkommnisse reichlich krass und kann mir nicht vorstellen das da in der ein oder anderen Dienststelle Feuer auf dem Dach wäre, wenn alles so passiert ist wie geschildert.

  • Du bist also der Meinung, eine Frau die ihren Freund/Lebensgefährten/Mann wegen nicht begangener Vergewaltigung/häuslicher Gewalt und illegalem Waffenbesitz anzeigt, sei kein geistiger Tiefflieger?


    WO , bitte sehr habe ich das geschrieben?

    Du kannst dir von mir aus deine Waffen an die Decke nageln.


    Habe ich noch nie getan und werde ich auch nicht!


    Gruß!

  • Sollte der Thread nun in Richtung "ihr alle blöd, weil mich nicht verstanden" abdriften, ist er schneller zu, als man "rostiges Luftgewehr" sagen kann.

    Also entweder sachliche Beiträge (wo immer die hier bei 105 nicht dabei gewesenen Vermutern auch herkommen sollen) oder wir machen den Thread dicht.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • waren einige interessante Posts dabei, was ich wissen wollte, nämlich ob die Beschlagnahme gerechtfertigt war nach §§ 51, 52 habe ich nicht erfahren.
    Der Rest war nur Beiwerk.

    Außerdem haben da einige wohl was falsch interpretiert, egal!
    Hat sich totgelaufen der Thread, von mir aus kann man den schließen.

    Gruß! :winke:

  • Es scheint mittlerweile mehr um sich zu greifen, dass eine Hausdurchsuchung auf "Verdacht" gerne mal durchgeführt wird.
    Sehenswert dazu immer noch der Vortrag des Anwalts bei der Tagung des Chaos Computer Clubs (?):

    http://www.youtube.com/watch?v=sN5ko9Y83I4

    Wer seinem Ex ans Bein pinkeln will, behauptet einfach was von Waffen, Kinderpornos oder hinterzogenen Steuern.... und schon wird die Bude auf den Kopf gestellt.
    Auch wenn es sich nachher als Luftnummer erweist - den Nachbarn wird nicht entgangen sein, dass da ein Dutzend Polizisten ein und aus gingen, dass Sachen abtransportiert wurden.
    "Da wird doch wohl was dran sein!" (in dem irrigen Glauben "die durchsuchen ja nicht so mir nichts dir nichts eine Wohnung!").

    Es geht dann doch schneller als man denkt.

    Und im dümmsten Falle finden die dann auch noch was.
    So geschehen bei einem Schützenkollegen. Da auch die Frau was gefaselt von illegalen Waffen.
    Und zack! gab es auch eine Hausdurchsuchung.
    Man fand nicht viel, aber das bisschen reichte, um u. a. die waffenrechtliche Zuverlässigkeit abzusprechen.

    Eine falsche Patrone (z.B. eine Platzpatrone fürs G3/G36 noch vom Bund) ohne passende WBK/ ohne MES;
    ein altes Fallmesser oder Butterfly,... und schon wars das mit WBK & Co.

    Das wünsche ich keinem ! Also: schön sauber bleiben und keine Beanstandungspunkte liefern!

    Das Gegenteil von 'gut gemacht' ist 'gut gemeint'.